Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines Bürogebäudes

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, 8058 Zürich-Flughafen

Bauherrin:

Flughafen Zürich AG, Bausekretariat SMB, Postfach, 8058 Zürich-Flughafen

Gegenstand:

- Neubau eines Bürogebäudes mit Cafeteria, Besprechungs- und Nebenräumen für 450 Arbeitsplätze - Erstellung von 130 Parkplätzen für Mitarbeiter und Besucher - Abbruch der überdachten Grillstelle sowie des Schopfs der Gärtnerei Nutzungen: - Büro- und Verwaltungsnutzung: 7`240 m 2 - Personalrestaurant mit Küche: 600 m 2 Alles im Bereich des bestehenden Werkhofs, Flughafenareal, Gemeinde Kloten.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der 5. Bauetappe.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1. Jan. 2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1. März 2000).

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Anhörung: Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 2. Juni bis zum 3. Juli 2000 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

30. Mai 2000

2000-1113

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 3013