Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Fuss und Schuh (SSOMV) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Orthopädie-Schuhmachermeister/Diplomierte Orthopädie-Schuhmachermeisterin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

21. Dezember 2004

2004-2747

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

7229