Bundesbeschluss
Entwurf
über den Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2000 1, beschliesst:
Art. 1 1 Der am 31. März 2000 unterzeichnete Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein wird genehmigt.
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
10952
1
BBl 2000 3727
3734
2000-0884