Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Art. 27 des Kartellgesetzes gegen die Mitglieder der Aerztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) betreffend Privattarif eröffnet.

Am 19. Oktober 1998 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) eine Vorabklärung betreffend die Privattarife der Aerztegesellschaften in 24 Kantonen eröffnet. Im Rahmen dieser Vorabklärung wurde die Situation im Kanton Zürich näher überprüft. Die Vorabklärung hat ergeben, dass im Kanton Zürich Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 KG bestehen.

Im Kanton Zürich ist die Vergütung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Praxis und im Spital in einem Privattarif geregelt. Der Tarif ist für alle Mitglieder der Aerztegesellschaft verbindlich. Der Tarif ist insbesondere anwendbar bei Privatpatienten. Rund 95 Prozent der Aerzte im Kanton Zürich sind der AGZ angeschlossen.

Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob die Festsetzung von Honoraren nach dem Privattarif eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 KG darstellt.

Innert 30 Tagen - Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation - steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern. (Telefon: 031 / 322 20 40, Telefax: 031 / 322 20 53).

23. Mai 2000

2000-1003

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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