Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Hans Ulrich Hämmig, P.O. Box 32100, 0308 Paardekraal, Südafrika, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 30. November 2004 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 21. Februar 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: «1. In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, soweit darauf einzutreten ist, wird der Zwischenentscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 8. Oktober 2002 aufgehoben, und es wird die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit diese, nach Prüfung des weiteren Erfordernisses der Bedürftigkeit, über das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege neu entscheide.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

28. Dezember 2004

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

H 48/04

7374

2004-2772