Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) betreffend der Interchange Fees im Kreditkartenbereich eröffnet. Die entsprechende Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 KG bestehen.

Gemäss den Abklärungen setzen die Kreditkarten-Herausgeber und ­Acquirer in der Schweiz die auf Transaktionen innerhalb der Schweiz anwendbare «Domestic Interchange Fee» (DIF) in den Kreditkartensystemen MasterCard und Visa gemeinsam fest. Um zu überprüfen, ob die gemeinsame Vereinbarung der DIF eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes darstellt, hat die Weko am 15. Dezember 2003 eine Untersuchung eröffnet.

Die Höhe der DIF wirkt sich auf die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs auf dem Acquiring- und Issuing-Markt aus. Deshalb werden in der Untersuchung auch die Wettbewerbsverhältnisse auf diesen beiden Märkten analysiert.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

13. Januar 2004

2003-2717

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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