Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2006­2007 vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom ...2 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20043, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 2006­2007 wird ein Zahlungsrahmen von 9,8 Millionen Franken bewilligt. Davon sind 3 Millionen Franken als Gebühreneinnahmen zu erwirtschaften.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2004 7257) BBl 2004 7235

2004-2026

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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2006­2009. BB

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