Bundeskanzlei Verträge der Kantone unter sich Verwaltungsvereinbarung vom 12. Februar 2004 betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) Mit Schreiben vom 13. September 2004 hat das Sekretariat der Zentralschweizer Regierungskonferenz dem Bund die Verwaltungsvereinbarung vom 12. Februar 2004 betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) zur Kenntnis gebracht.

Die Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: Sekretariat der Zentralschweizer Regierungskonferenz, Dorfplatz 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 79 22, Fax 041 618 79 22.

Für weitere Informationen siehe Merkblatt für das Verfahren betreffend Mitteilung und Überprüfung von Verträgen der Kantone unter sich und mit dem Ausland: (http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/genehmigung_kantonaler_erlasse/Merkblatt.html) Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Kantone (Drittkantone) werden gebeten, allfällige Einwände umgehend bei den Vertragskantonen anzumelden.

5. Oktober 2004

2004-2024

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