Bundesbeschluss

Entwurf

zur Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgnossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 166, Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. November 20042, beschliesst: Art. 1 Das Protokoll über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Bundesbeschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2004 6831

2002-2747

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Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. BB

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