Verfügung im Widerspruchsverfahren 2188/97 Widersprechende/r Société des Produits Nestlé S.A., Case postale 353, 1800 Vevey, Schweizerische Marke Nr. 343 885 (Chef) gegen Widerspruchsgegner/in Buszesz Élelmiszeripari RT, Sorompo U. 1, H-1033 Budapest, Internationale Marke Nr. 673 965 (Chef) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. März 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2188/97 wird vollumfänglich gutgeheissen und der internationalen Marke Nr. 673 965 (Chef) der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3. Die Widerspruchsgebühr im Betrag von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4. Die Widerspruchsgegnerin hat der widersprechenden Partei eine Parteientschädigung im Betrag von 800 Franken (Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5. Die provisorische totale Schutzverweigerung vom 18. November 1997 gegenüber der angefochtenen internationalen Marke Nr. 673 965 (Chef) wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 36 MSchG i.V. mit Art. 44 VwVG). Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

28. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2000-0648

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