Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Totalrevision des Anlagefondsgesetzes Sämtliche Formen der kollektiven Kapitalanlagen sollen dem revidierten Anlagefondsgesetz unterstellt werden. Die Expertenkommission schlägt in ihrem Entwurf einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Fondsgesetzgebung vor. Künftig sollen neue Rechtsformen der kollektiven Kapitalanlage eingeführt sowie sämtliche nach der schweizerischen Gesetzgebung ohne Bewilligung zulässigen Formen einem einzigen Aufsichtsgesetz unterstellt werden. Um dem neuen Geltungsbereich gebührend Rechnung zu tragen, soll das Anlagefondsgesetz künftig in «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» (KAG) umbenannt werden.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Abteilung Vertrieb, 3003 Bern, Telefon 031 325 50 50, Fax 031 325 50 58, www.efd.admin.ch

27. Januar 2004

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Bundeskanzlei

2004-0065