Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion
Gemeinde Röthenbach im Emmental BE, Erschliessungsanlagen, WH Spichergraben Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0040
Gemeinde Langnau im Emmental BE, Schutzbauten und -anlagen, Rutschsanierung Boderli Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0053
Gemeinde Vilters SG, Erschliessungsanlagen, WH Chammguet Gampidells Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0103
Gemeinde Pfäfers SG, Erschliessungsanlagen, WH Ragolweg Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0104
Gemeinde Goldach SG, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Ausbau Werkhof Goldach Projekt-Nr. 421.2-SG-0000/0031
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
9. November 2004
2004-2394
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
6629