Durchführung einer Prüfung betreffend das Zusammenschlussvorhaben Tamedia AG ­ Edipresse Publications SA ­ Homegate AG (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Am 28. September 2004 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens, wonach die Tamedia AG und die Edipresse Publications SA beabsichtigen, die gemeinsame Kontrolle über die Homegate AG zu erwerben.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: -

Die Tamedia AG ist Herausgeberin verschiedener Zeitungen und Zeitschriften in der Deutschschweiz, unter anderem des «Tagesanzeigers», des «Tagblatts der Stadt Zürich», der «Sonntagszeitung» und von «20 Minuten».

Tamedia kontrolliert des Weiteren «Tele Züri» und «Radio 24». Unter http://immobilien.tagesanzeiger.ch betreibt Tamedia einen Online-Marktplatz für Immobilien.

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Die Edipresse Publications SA ist Herausgeberin verschiedener Zeitungen und Zeitschriften vorwiegend in der Westschweiz, unter anderem von «24heures», Genève Home Inform», «La Presse Nord Vaudois», «La Presse Riviera/Chablais», «Lausanne­Cités», «Le Matin», «Le Temps», «Léman Express» und «Tribune de Genève». Unter http://zannonces.ch führt Edipresse einen Online-Marktplatz u.a. für Immobilien. Überdies kontrolliert Edipresse die Swissimmo SA, welche unter http://swissimmo.ch einen Online-Marktplatz für Immobilien betreibt.

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Die Homegate AG betreibt unter http://homegate.ch einen Online-Marktplatz für Immobilien. Sie hält überdies 51 % der Aktien von FlowFact Schweiz AG, welche Softwarelösungen für die Immobilienbranche (Kunden-, Objekt-, und Adressmanagement) vertreibt.

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

16. November 2004

2004-2483

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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