Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2003 vom 8. Juni 2004

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesrates vom 11./18. Februar 20041, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2003 wird die Genehmigung erteilt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 1. Juni 2004

Ständerat, 8. Juni 2004

Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker

Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

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Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2003

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