Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für eine Büroaufstockung des REGA-Centers

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, 8058 Zürich

Bauherrin:

REGA Schweizerische Rettungsflugwacht, Postfach 1414, 8058 Zürich

Gegenstand:

1-geschossige Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit Büronutzung ohne zusätzliche Parkplätze.

Alles im Bereich des bestehenden REGA-Centers, Flughafenareal, Gemeinde Kloten.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der 5. Bauetappe.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1. Jan. 2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1. März 2000).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 22. September bis zum 23. Oktober 2000 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

19. September 2000

4872

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2000-1969