04.028 Botschaft über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2005) vom 26. Mai 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Immobilien VBS mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Mai 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2004-0046

3215

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über Immobilien VBS beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 371,862 Millionen Franken. Davon entfallen auf Rubriken/ Bereiche/Text

Franken

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) Nr. 525.3200.001

231 862 000

Verteidigung (V)

226 042 000

­ 1 Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken für V3 Führungsstab der Armee (Ziff. 2.1.5)

19 000 000

­ 1 Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken für V6 Luftwaffe (Ziff. 2.1.6)

22 400 000

­ 21 Objekt- und 6 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.1.7)

184 642 000

Bevölkerungsschutz (B)

Total

1 860 000

1 Objektkredit bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.1.7.7) armasuisse (ar)

3 960 000

1 Objektkredit bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.1.7.8) Rubrik Vertragliche Leistungen Nr. 525.3500.001

20 000 000

Verteidigung (V) ­ 3 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Nr. 525.3110.002

120 000 000

Verteidigung (V) ­ 4 Objektkredite und 5 Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.3.8) Total 43 neue Verpflichtungskredite

3216

371 862 000

Inhaltsverzeichnis Übersicht

3216

1 Allgemeiner Teil 1.1 Einleitung 1.2 Sicherheitspolitik und Armee-Entwicklung 1.3 Auf dem Weg zum Mietermodell 1.4 Die Schwergewichte dieser Botschaft 1.4.1 Das Heer 1.4.2 Die Luftwaffe 1.5 Zu den Vorhaben dieser Botschaft 1.6 Kurzkommentare zu einzelnen Vorhaben der Rubriken Immobilien sowie Unterhalt und Liquidationen 1.7 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2004 1.8 Auszug aus der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 (Hauptziele und Grundsätze) 1.9 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen 1.10 Raumordnung und Umwelt 1.11 Finanzen 1.11.1 Ausgabenbremse 1.11.2 Neue einmalige Ausgaben 1.11.3 Gebundene Ausgaben 1.12 Kreditordnung 1.13 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge 1.14 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten 1.15 Kostenzusammenstellung

3220 3220 3221 3222 3223 3223 3224 3224 3225 3228 3228 3228 3230 3231 3231 3231 3232 3232 3232 3233 3233

2 Immobilienvorhaben VBS 3234 2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 3234 2.1.1 Allgemeines 3234 2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite 3235 2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 3236 2.1.4 Rahmenkredit für Vorhaben bis eine Million Franken beim strategischen Mieter Verteidigung (SMV) Planungsstab der Armee 3238 2.1.5 Stans NW Waffenplatz Kaserne, Unterkunft für SWISSINT Bauliche Sanierung und Erweiterung 2. Etappe Kostenbeitrag an den Kanton Nidwalden 3239 2.1.5.1 Ausgangslage 3239 2.1.5.2 Begründung des Vorhabens 3241 2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept 3241 2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens 3241 2.1.5.5 Energie ­ Umwelt 3242 2.1.5.6 Investitionskosten (Kostenbeitrag) 3243 2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 3243 2.1.5.8 Termine 3244

3217

2.1.6 Sanierungsarbeiten für FLORAKO 9. Projektetappe Anpassungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten für den Einbau des Systems FLORAKO 2.1.6.1 Ausgangslage 2.1.6.2 Begründung des Vorhabens 2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens 2.1.6.5 Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt 2.1.6.6 Investitionskosten 2.1.6.7 Personelle Auswirkungen 2.1.6.8 Termine 2.1.7 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Mieter 2.1.7.1 V strategischer Mieter PST A 2.1.7.2 V3 Führungsstab der Armee 2.1.7.3 V5 Heer 2.1.7.4 V6 Luftwaffe 2.1.7.5 V7 Logistikbasis der Armee 2.1.7.6 V8 Führungsunterstützungsbasis 2.1.7.7 B strategischer Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz 2.1.7.8 ar strategischer Mieter armasuisse 2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen 2.2.1 Allgemeines 2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Mieter 2.2.2.1 V Strategischer Mieter, PST A 2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 2.3.1 Allgemeines 2.3.2 Kreditzusammensetzung 2.3.3 Kreditzuteilung an die Mieter 2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen 2.3.5 Luftreinhalte- und Energie Massnahmen 2.3.6 Nicht versicherte Schäden 2.3.7 Liquidation obsolet gewordener Immobilien 2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Mieter 2.3.8.1 V strategischer Mieter, PST A 2.3.8.2 V5 Heer 2.3.8.3 V6 Luftwaffe 2.3.8.4 V7 Logistikbasis der Armee

3244 3244 3244 3245 3246 3247 3248 3248 3249 3249 3249 3250 3250 3251 3252 3252 3253 3253 3253 3253 3255 3255 3255 3255 3257 3257 3257 3259 3259 3259 3260 3260 3261 3261 3261

3 Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite 3.1 Gliederung nach Vorhabengrösse und Rubriken 3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse und Rubriken 3.3 Gliederung nach Rubriken und Mieter

3262 3262 3263 3264

4 Zusammenfassung der Auswirkungen 4.1 Finanzielle Auswirkungen

3264 3264

3218

4.2 Personelle Auswirkungen 4.3 Auswirkungen für die Informatik 4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

3265 3265 3265

5 Verfassungsmässigkeit

3265

Bundesbeschluss über Immobilien VBS (Entwurf)

3267

3219

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Einleitung

Alle mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind auf ihren Nutzen hin geprüft.

Immobilienbedürfnisse aus dem Departementsbereich Verteidigung (V) entsprechen einem militärischen Bedürfnis auf der Grundlage des Armeeleitbildes XXI (ALB XXI) und sind auf den Streitkräfte-Entwicklungsprozess abgestimmt.

In den vergangenen Jahren wurden mit den Immobilienbotschaften Militär Verpflichtungskredite für Immobilien beantragt, die zum Immobilienportfolio gemäss Art. 4 Abs. 4 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) vom 14. Dezember 1998 gehörten. Bedarfsträger waren die Benützerorganisationen der Gruppen im Teil Militär.

Auf den 1. Januar 2004 wurden die Departementsbereiche Verteidigung (V), Bevölkerungsschutz (B), Sport (S) und armasuisse (ar) geschaffen. Mit Blick auf die Einführung des Mietermodells übernehmen die Bedarfsträger neu die Rolle des Mieters. Diese wird in den zivilen Bereichen zentral von den strategischen Mietern, im Verteidigungsbereich dezentral von den operativen Mietern V1 bis V8 wahrgenommen.

Die Mieterrollen im Immobilienmanagement VBS XXI: Bereich

Mieterrolle

Organisationseinheit

GS

Strategischer Mieter

Generalsekretariat VBS (GS VBS)

V

Strategischer Mieter

Verteidigung, Planungsstab der Armee (PST A)

V1

Operativer Mieter

Stab Chef der Armee (Stab CdA)

V2

Operativer Mieter

Planungsstab der Armee (PST A)

V3

Operativer Mieter

Führungsstab der Armee (Fhr Stab A)

V4

Operativer Mieter

Höhere Kaderausbildung (HKA)

V5

Operativer Mieter

Heer (HE)

V6

Operativer Mieter

Luftwaffe (LW)

V7

Operativer Mieter

Logistikbasis der Armee (LBA)

V8

Operativer Mieter

Führungsunterstzützungsbasis (FUB)

B

Strategischer Mieter

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)

ar

Strategischer Mieter

armasuisse (ar)

(Mieter und ihre Objeke siehe Ziffer 2.1.4 vierter Abschnitt). Neben den Immobilienbedürfnissen des Departementbereiches Verteidigung beinhaltet diese Botschaft somit auch Vorhaben weiterer Departementsbereiche, die nicht mehr als militärisch bezeichnet werden können. Bis zur Einführung des Mietermodells wird weiterhin eine Immobilienbotschaft über das bisherige Immobilienportfolio VBS erstellt. Füh3220

rung und Koordination der Arbeiten obliegen dem Planungsstab der Armee. Neu sprechen wir deshalb von der Immobilienbotschaft VBS.

1.2

Sicherheitspolitik und Armee-Entwicklung

Seit dem 1. Januar 2004 befindet sich die in den letzten Immobilienbotschaften Militär erwähnte Armee XXI (nachfolgend Schweizer Armee genannt) in der Umsetzung und Weiterentwicklung. Die Schweizer Armee soll die gemäss Sicherheitspolitischem Bericht (SIPOL) definierten Aufträge erfüllen: ­

Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung;

­

Raumsicherung und Verteidigung;

­

Subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren.

Im Verlaufe des Jahres 2002 hat das Parlament das Armeeleitbild XXI zur Kenntnis genommen und der Revision der Militärgesetzgebung zugestimmt. Gemäss Vorgaben des Armeeleitbildes XXI soll die Armee dem europäischen mittleren Technologieniveau entsprechend ausgerüstet werden. Bei der Planung der Armee XXI ist man im Rahmen der Finanzplanung von jährlich 4,3 Milliarden Franken ausgegangen.

Die Rahmenbedingungen haben sich mit den verschiedenen Kürzungen für 2003 und vor allem dem Entlastungsprogramm 2003 verändert. Demgegenüber wurden der Armee neue Aufgaben übertragen.

Der Bundesrat hat am 6. November 2002 beschlossen, die Armee künftig vermehrt und bei entsprechendem Bedarf subsidiär zur Unterstützung der zivilen Sicherheitskräfte einzusetzen. Dieser Entscheid hat Einfluss auf die Rahmenbedingungen, unter denen sich die Armee künftig wird weiterentwickeln müssen. Diese Schwergewichtsverlagerung verändert nicht grundsätzlich das Design der Armee. Raumsicherungsaufträge sind jedoch dimensionierend für den Armeebestand, die Ausrüstung und die Immobilien.

Auswirkungen auf die Immobilien: Die grossen Veränderungen von Aufgabenschwergewichten der Armee haben Auswirkungen auf den Immobilienbestand des VBS.

Bei der Ausbildungsinfrastruktur Bedarf für Erneuerung und Modernisierung, gleichzeitig reduzierter Bedarf von Truppenlagern und der Belegung von Gemeindeunterkünften.

Bei der Einsatzinfrastruktur Massive Reduktion bei Kampf- und Führungsbauten und reduzierter Bedarf an Flugplätzen.

Bei der Logistik- und Betriebsinfrastruktur Massive Reduktion bei den Zeughäusern, den Armeemotorfahrzeugparks und den geschützten Anlagen.

3221

1.3

Auf dem Weg zum Mietermodell

Mit dem Konzept Immobilienmanagement VBS XXI genehmigte die Departementsleitung am 26. Juni 2003 die Grundsätze für das Immobilienmanagement VBS. Die Veränderungen werden auf eine spätere Einführung eines Mietermodells ausgerichtet. Damit wird ein starker Sparanreiz angestrebt.

In den künftigen Strukturen Immobilien VBS XXI werden die folgenden, in der Immobilienwirtschaft gängigen Rollen unterschieden: ­

Die politisch-strategische Führung, welche das Immobilienmanagement überwacht, wird beim Departementschef angesiedelt. Er wird in dieser Funktion durch das Generalsekretariat, Raumordnungs- und Umweltpolitik unterstützt.

­

Die Eigentümervertretung wird der armasuisse übertragen. Sie erarbeitet Konzepte für die Nutzung, Bewirtschaftung und Liquidation der Immobilien und sorgt für die operative Umsetzung (alles aus einer Hand).

­

Die Mieterrolle wird in den zivilen Departementbereichen zentral und im Verteidigungsbereich dezentral in den direkt unterstellten Bereichen des Chefs der Armee (CdA) angesiedelt. Dabei übernimmt der Planungsstab der Armee als strategischer Mieter die Koordination der operativen Mieter im Departementbereich Verteidigung.

­

Die Rolle des professionellen Betreibers ist momentan der Logistikbasis der Armee zugewiesen.

­

Die Rolle der Bauleistungsträger (Planer, Unternehmer, Lieferanten) ist im VBS-Immobilienmanagement praktisch zu hundert Prozent an die Privatwirtschaft ausgelagert.

Mit dem neuen Gesamtprozessmodell wird die Führung und die Steuerung wesentlich verbessert: ­

Stärkung des strategischen Immobilienmanagements. Damit wird der Immobilienbestand gesamtschweizerisch vorausschauend auf die Bedarfsplanung der Mieter ausgerichtet.

­

Das Auftragsmanagement ermöglicht eine Verbesserung der operativen Führung und Steuerung. Es dient als Verbindungsglied zwischen dem strategischen und dem operativen Immobilienmanagement. Neu dazu kommt das Management des Liquidationsbestandes, das mit der Verkleinerung der Armee weiter an Gewicht gewinnen wird.

­

Die operativen Prozesse des Immobilien-Marktmanagements, der Bewirtschaftung und des Projektmanagements sind branchenüblich gegliedert. Das erleichtert künftig den Einbezug von Drittleistungen. Mit dem Prozess «Bewirtschaftung» werden die Voraussetzungen für die Einführung eines Mietermodells geschaffen.

Mit der Weiterentwicklung des Immobilienmanagements VBS XXI im Hinblick auf die Einführung eines Mietermodells soll folgende Zielsetzung erreicht werden: ­

3222

Die Führung und die Steuerung des Immobilienmanagements wird über alle Stufen verbessert: wenige und klare Schnittstellen, kurze Beauftragung und kurze Entscheidungswege.

­

Nach dem Grundsatz «die Finanzströme folgen den Geschäftsprozessen» werden die Finanzflüsse im Immobilienmanagement VBS angepasst, wobei eine bestmögliche Harmonisierung mit den übergeordneten Finanzflüssen des Departements zu erreichen ist.

­

Mit Sparanreizen wird bei den Mietern das Handeln nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gefördert, was ihre Autonomie stärkt und gleichzeitig die Verantwortung erhöht.

­

Die Strukturen und Abläufe (Prozesse) sind flexibel und anpassungsfähig.

Es wird eine optimale Durchlässigkeit zur Privatwirtschaft angestrebt.

Die Umseztung des Immobilienmanagements VBS XXI soll ab 1. Januar 2004 schrittweise erfolgen. Nach der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes, respektive der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund kann das Mietermodell voraussichtlich ab Anfang 2008 eingeführt werden.

Bis Mitte 2004 werden Modellvarianten für das Mietermodell evaluiert. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Leistungseverrechnung wird auch die Handhabung der Verpflichtungs- und der Zahlungskredite überprüft (wer stellt die Kredite inskünftig ein).

1.4

Die Schwergewichte dieser Botschaft

1.4.1

Das Heer

Abgeleitet aus dem Produkt Standortmodell, das aus der Grundlagenplanung Ausbildungsinfrastruktur hervorging, konnten bereits die ersten Vorhaben bestimmt werden.

Diagramm 1.2.2.1 Auslösen erster Vorhaben A XXI Gesicherte Grundlagen A XXI

Investitionsvolumen

Realistisches Investitionsniveau TSK* HEER

Planungsphase im Immobilienprozess

99

00

01

02

03

04

05

06

07

08

t

Entwicklung des künftigen Bedarfs im Bereich der Ausbildungsinfrastruktur (Planungsstand April 2004) / *TSK = Teilstreitkräfte

3223

Verstärkt durch die konsolidierte Immobilienplanung, ist in den folgenden Jahren mit einem entsprechenden Nachholbedarf im Bereich der Investitionen in die Ausbildungsinfrastruktur zu rechnen.

Der Trend des Vorjahres, dass dort ein baulicher Anpassungsbedarf entsteht, wo andere Verbände als bisher ausgebildet wurden, setzt sich im beantragten Botschaftsjahr kontinuierlich fort. Aus diesem Grund werden bauliche Anpassungen im Bereich der Ausbildung und der Unterkunft nötig.

1.4.2

Die Luftwaffe

Die Entscheide zur Armee XXI, die Eingaben im Rahmen der Grundlagenplanung Immobilien Armee XXI, die aktuelle Planung der Luftwaffe sowie die Verzichtsplanung beeinflussen die regionale Standortentwicklung massiv.

Die mit dieser Botschaft beantragten Infrastrukturvorhaben für die Luftwaffe basieren auf diesem Gesamtkonzept und betreffen ausschliesslich Anlagen, welche im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee langfristig erhalten und weiterbetrieben werden.

1.5

Zu den Vorhaben dieser Botschaft

Um- und Neubauvorhaben Die Entwicklung der Schweizer Armee macht bauliche Massnahmen an den bestehenden Infrastrukturen erforderlich. Gesetzgebungen im Bereich Sicherheit, Raum und Umwelt (Vorschriften bezüglich Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung oder Bodenschutz) führen dazu, dass militärische Immobilien angepasst werden müssen. Es geht im Weiteren darum, den Werterhalt der für die Schweizer Armee erforderlichen Infrastruktur sicherzustellen. Dazu gehören auch Umbauten und Sanierungen.

Mit dieser Botschaft wird ein Neubauvorhaben beantragt: Ziffer

Vorhaben Nr. Text

2.1.5

400.548 V3 Heer; Neubau als Ersatz Westflügel der Kaserne Stans 19,00 für die Bedürfnisse SWISSINT.

Beitrag an den Kanton Nidwalden.

Total

Mio. Fr.

19,00

Unterhalts- und Sanierungsproblematik Grundsätzlich werden die einzelnen Massnahmen an den jeweiligen Objekten sehr konsequent zusammengefasst, aufeinander abgestimmt und als Gesamtsanierung geplant, sofern die langfristige Nutzung der betreffenden Anlage im Rahmen der Weiterentwicklung der Schweizer Armee nicht in Frage gestellt wird.

Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass der finanzielle Bedarf für die Sanierung, Anpassung oder Erweiterung der baulichen Infrastruktur nicht abnimmt, obwohl die Armee kleiner wird.

3224

Die Konzentration von verschiedenen Aufgaben an einem Standort, ein grosser Sanierungs- oder Ersatzbedarf von veralteten Anlagen, umfangreichere Massnahmen für die Erfüllung der geltenden Umweltgesetze, die Beschaffung von hochwertigen und komplexen Systemen und ein steigender Raumbedarf in den Bereichen Kommunikation und Informatik sind einige der Gründe dafür.

Dem gegenüber stehen immer knapper werdende Finanzmittel ­ auch für die Infrastruktur ­ zur Verfügung.

In dem sich rasch wandelnden Umfeld sind vermehrt flexible Gesamtkonzepte, etappierbare Vorhaben und modular aufgebaute Lösungen gefragt.

1.6

Kurzkommentare zu einzelnen Vorhaben der Rubriken Immobilien sowie Unterhalt und Liquidationen

V3, 400.548 Waffenplatz Wil bei Stans NW, bauliche Anpassungen für den Bereich SWISSINT. Kostenbeitrag an den Kanton Nidwalden. 19 Mio. CHF Die im Jahre 1970 gebaute Kaserne Stans wurde durch die Gebirgsinfanterie Schulen 11/211 in Betrieb genommen. Sie wird für Führungslehrgänge, Fortbildungsdienste, Stabs-, Fachdienst- und Umschulungskurse genutzt. Die Infrastruktur ist heute ungenügend. Sie ist auf die Bedürfnisse der Unteroffiziers- und Rekrutenschulen ausgerichtet und genügt der vorgesehenen Durchführung von Stabsoffiziers- und Expertenkursen mit internationaler Beteiligung und den Minimalanforderungen für die Ausbildung von PSO Kontingenten nicht.

V5, 400.451 Sanierung der Kaserne 3, Lehrgebäude 2 auf dem Waffenplatz Bülach ZH, 7,83 Mio. CHF Die Kaserne 3 und das Lehrgebäude 2 auf dem Waffenplatz Bülach sind sanierungsbedürftig. Es ist deshalb vorgesehen, an beiden Gebäuden die Fassade zu ersetzen.

Ferner sollen die Sanitärräume der Offiziersunterkunft im 2. Obergeschoss erneuert werden. Zudem wird die energetische Gesamtsanierung im Areal des Waffenplatz Bülach auch im Bereich des Lehrgebäudes 2 umgesetzt.

V5, 401.071 Sanierung und Anpassung der technischen Installationen auf dem Waffenplatz Chamblon in Yverdon-les-bains VD 6,35 Mio. CHF Der Waffenplatz Chamblon wurde in den Jahren 1977 bis 1978 gebaut. Die technischen Anlagen sind aus dieser Zeit und haben ihr Lebensende erreicht. Das Vorhaben sieht vor, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen zu ersetzen. Gleichzeitig soll die Gebäudefassade des Verpflegungsgebäudes saniert und isoliert werden.

V5, 400.884 Bereitstellen von Übungs- und Fahrzeugabstellplätzen auf dem Waffenplatz Drognens in Siviriez FR 4,7 Mio. CHF Auf dem Waffenplatz Drognens sind seit dem Jahr 2004 die Transporttruppen stationiert. Die bestehende Infrastruktur vermag den neuen Anforderungen nicht zu genügen. Mit dem hier beantragten Kredit soll das erforderliche Platzangebot für den Fahrzeugpark und die notwendigen Übungen geschaffen werden.

3225

V5, 400.886 Einbau von FASPA Simulatoren 2. Etappe im Aussenzeughaus Ramsen Gebäude 2 in Herisau AR 3,1 Mio. CHF Das Standortmodell Ausbildungsinfrastruktur sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2004 auf dem Waffenplatz Herisau-Gossau Mechanisierte Infanterie Truppen stationiert und ausgebildet werden. Die Bedürfnisse dieser Truppen sollen hauptsächlich auf die drei Standorte Neuchlen-Anschwilen, Herisau und Ramsen verteilt werden. Mit der Umnutzung der bestehenden Aussenzeughausanlage Ramsen und dessen Zeughausgebäude 2 können Kosten und Realisierungszeit eingespart und bestehende, bundeseigene Gebäude besser ausgelastet werden. Im Anschluss an eine erste Etappe im Sinne einer Vorausmassnahme für die Sicherstellung des Ausbildungsstartes Armee XXI erfolgt der Vollausbau des Simulatoren- und Funkbereiches in Ramsen wie folgt: Einbau von Arbeits- und Theorieräumen. Sanierung der Fassade und des Daches.

Anpassungen an den Haustechnikanlagen.

V5, 401.520 Unterhalt, Sanieren und Anpassen der bestehenden Infrastukturen der Kaserne 2 auf der Ausbildungsanlage kleine Allmend in Thun BE 3,9 Mio. CHF Der Waffenplatz Thun ist der grösste und ganzjährig am stärksten belegte Waffenplatz der Schweiz. Die Kaserne 2 befindet sich in einem veralteten, sanierungsbedürftigen Zustand. Die Haustechnikinstallationen entsprechen teilweise nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Durch die in den letzten Jahren vollzogenen Umnutzungen von Räumen sind die Nutzungsbereiche und Raumanordnungen innerhalb der Kaserne nicht mehr zweckmässig. Diese Defizite sollen nun durch Nutzungsoptimierungen behoben werden.

V6, 400.418 Sanierungsarbeiten für FLORAKO, 9. Projektetappe, 22,4 Mio. CHF Mit der beantragten 9. Projektetappe werden in einer bestehenden Höhenanlage sämtliche Umbau- Anpassungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgeführt, welche für den FLORAKO-, Übermittlungs- und Funkbetrieb durch Truppe und Berufspersonal erforderlich sind.

Im Zusammenhang mit den Anpassungen der Höhenanlagen für den künftigen Betrieb mit FLORAKO sind Umsetzungen von Brandschutz-, Safety-/Securitymassnahmen sowie Einbauten von terrestrischen Überwachungsmitteln zum Schutze dieser Anlagen notwendig.

V6, 400.493 Erneuerung der Betriebsinfrastruktur 2. Etappe auf dem Flugplatz Alpnach, 9,73 Mio. CHF Der Bereich Einsatz der Sparte Lufttransporte wird
zusammen mit dem Verpflegungszentrum für Betriebspersonal und Truppe inklusive allen Nebenräumen und Haustechnik in einem Neubau untergebracht. Das Projekt sieht eine zweigeschossige Konstruktion mit Verpflegungszentrum im Erdgeschoss und Flugplatz Kommando Alpnach / Einsatzzentrale Lufttransporte im Obergeschoss vor. Die beiden Bereiche werden nach einem Erschliessungskonzept räumlich und betrieblich klar voneinander getrennt.

V6, 400.483 Umstationierung der Lufttransport Basis von Lodrino nach Locarno 9,35 Mio. CHF Durch die Aufhebung von Lodrino als Kriegsstandort der Luftwaffe verbleibt Locarno als einziger Stützpunkt für den Lufttransport in der Südschweiz. Die heute 3226

fehlenden Arbeitsräume und der Hangarplatz auf dem Flugplatz Locarno sollen durch Sanierungen und einem Neubau für den Betrieb mit Helikopter und für die Ausbildung der Fallschirmspringer realisiert werden. Die Unterkünfte entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen für Berufsoffiziere und -unteroffiziere, die einen mehrmonatigen Einsatz in Locarno absolvieren.

V6, 401.397 Pistensanierungen 2. Tranche in Payerne und Anpassungen an internationale Standards 2,183 Mio. CHF Jene Pisten und Rollflächen, die weiterhin dem Flugbetrieb dienen sollen, müssen im Rahmen eines Unterhaltsprogramms laufend kontrolliert und mit relativ aufwändigen Belagsreparaturen, respektive vollflächigen Belagserneuerungen in Stand gehalten werden.

Aufgrund von Erfahrungen drängt sich eine Anpassung in den Bereichen Anflughilfen, Befeuerungen und Markierungen an den internationalen Militärstandard auf.

Diese Anpassungen an internationale Standards dienen weitgehend der Erhöhung der Sicherheit im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.

V6, Bauliche Anpassungen für die Ver- und Entsorgung (VEK) 2. Etappe in Meiringen und für die Energieversorgung in Payerne Das eigenständige Projekt VEK (Massnahmen für Ver- und Entsorgungen) ist für die Realisierung von verschiedenen Projekten in Meiringen notwendig und bietet gemäss Ver- und Entsorgungskonzept gesamtheitliche Lösungen für Ver- und Entsorgungsanlagen der Ausbildungs-/Betriebsbauten einerseits als auch für Kampf-/ Führungsbauten anderseits.

Auf dem Flugplatz Payerne ist in allen Lagen eine lückenlose Versorgung der Betriebsanlagen mit elektrischer Energie (Mittelspannungsnetz) erforderlich. Die heutige Versorgung der Unterstände mit elektrischer Energie ist über dreissig Jahre alt und entspricht nicht mehr den heutigen Normen und Auflagen. Zudem treten vermehrt Stromunterbrüche auf, die zu Schäden an bestehenden elektrischen Anlagen führen können.

V6, Unterhalt, Sanierung von Flugzeughallen in Payerne und Dübendorf Für die Bereitschaft der Flugzeuge ist die Verfügbarkeit der Flugzeughalle 4 in Payerne von grosser Bedeutung. Es werden hier Unterhalts- und Reparaturarbeiten an allen Kampfflugzeugen vorgenommen. Der Zustand der heutigen Gebäudehülle soll verbessert und die Sicherheitsmassnahmen (Brandschutz) zum Schutz von Personal und Flugzeugen angepasst werden.
Das Projekt Flugzeughalle 12 in Dübendorf beinhaltet eine Erneuerung der Gebäudehülle einschliesslich Dach, mit Safety-/Securitymassnahmen sowie Anpassungen an Elektroinstallationen, damit die Halle auch künftig zur Unterbringung von Flächenflugzeugen genutzt werden kann.

3227

1.7

Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2004

Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft werden rund 74,3 Million Franken weniger Verpflichtungen beantragt als im vergangenen Jahr.

­

Rubrik Immobilien (zirka 64,6 Millionen Franken weniger)

­

Rubrik Vertragliche Leistungen (zirka 0,3 Million Franken mehr)

­

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (10 Millionen Franken weniger)

1.8

Auszug aus der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 (Hauptziele und Grundsätze)

Die Teilstrategie militärische Immobilien 2001 beschreibt für den funktionalen Teilbereich Immobilien Militär die angestrebte Entwicklung und die dafür einzusetzenden Mittel. Sie bietet dem Planer wichtige Anregungen und setzt die Leitplanken für Einzelnmassnahmen.

Das Hauptziel aller Aktivitäten ist die hohe strategische Qualität der Immobilienbewirtschaftung. Die Planungsarbeiten orientieren sich an den drei Oberzielen: ­

Hohe Immobilienverfügbarkeit für Armee und Verwaltung

­

Sparsamer Umgang mit den Finanzen des Bundes

­

Gute Erfüllung staatspolitischer Aufgaben.

Der Umgang mit dem Immobilienbestand basiert auf drei strategischen Grundsätzen.

Diese Grundsätze sind abgeleitet aus den Erkenntnissen der strategischen Zielsetzungen: ­

Die wirtschaftliche Nutzung des Immobilienbestandes hat Vorrang vor Neuinvestitionen

­

In der Bewirtschaftung der Immobilien wird eine erhebliche Steigerung der Effektivität und Effizienz angestrebt

­

Nicht mehr benötigte Immobilien sollen möglichst wenig laufende Ausgaben verursachen.

1.9

Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen

Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungsfristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel der Rahmenbedingungen. Trotz aller Unsicherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Dabei ist ein Kompromiss zu finden zwischen der Vermeidung von Fehlinvestitionen und der Erfüllung aktueller Investitionsbedürfnisse. Alle Planungsarbeiten werden unter dem Blickwinkel der Weiterentwicklung der Schweizer Armee angegangen. Es soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht sicher benötigt werden.

3228

Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diese Triage der Vorhaben erfolgt bereits im Kernprozess Bedürfnisüberprüfung.

Kategorie A: Unbestrittene, auf die Streitkräfte- und Unternehmensentwicklung ausgerichtete, kosten-/nutzenoptimierte Projekte, deren Mengengerüst (Benützeranforderungen), Dimensionierung (Grösse) und der Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind.

Kategorie B: Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte. Die beantragten Etappen sind unbestritten. Eine Etappierung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammenhang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.

Kategorie C: Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbearbeitungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung und gehören zur Kategorie C.

Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in diese Botschaft ist einerseits das von der Geschäftsleitung Planungsstab der Armee genehmigte Planungsjahr 2005. Andererseits sind es die konkreten, von der armasuisse Bauten ausgearbeiteten Bauprojekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten erfolgen rollend, die Bedürfnisse werden im Hinblick auf den künftigen Bedarf immer wieder hinterfragt.

Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neu in die Planung aufgenommen worden sind.

Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den mengenmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.

Die Verzichts- und Verschiebungsplanung Mit der Verzichtsplanung wird periodisch die Nützlichkeit von Vorhaben und bewilligten, aber noch nicht eröffneten Krediten überprüft. Ist der Nutzen aus aktueller Sicht nicht mehr gegeben, werden die Planungsarbeiten eingestellt oder der Kredit abgerechnet.

Die Verschiebungsplanung prüft die Dringlichkeit von Vorhaben und von bewilligten,
noch nicht eröffneten Krediten. Ist eine definitive Beurteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, verfügt der Planungsstab der Armee einen Planungsstopp.

Für die Beurteilung der Dringlichkeit und der Nützlichkeit gelten die in der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 festgelegten strategischen Grundsätze (siehe Ziff. 1.8).

3229

1.10

Raumordnung und Umwelt

Sachplan Militär Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) pflegt regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Naturschutzfachstellen der Kantone mit dem Ziel, die frühzeitige Koordination und gegenseitige Information zu fördern. Seit August 1998 existiert zudem für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Militärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militärischen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementsprechend soll der Sachplan Militär auch die Grundlage und das Instrument für die räumliche Umsetzung (Grobabstimmung) der künftigen Schweizer Armee bilden.

Umweltbelange In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kantonen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vorhaben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation so weit wie möglich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen.

Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt. Die Implementierung des Raumordnungs- und Umweltmanagementsystems (RUMS) im VBS ist im Gang. Mit Hilfe des RUMS sollen insbesondere die Einhaltung des Umweltrechts sichergestellt, die Belastung der Umwelt vermindert und der Einsatz der Ressourcen im Raumordnungs- und Umweltbereich optimiert werden.

Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialienwahl wird eine möglichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Grundsätzlich werden Baumaterialien verwendet, die den heutigen baubiologischen Anforderungen und den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Es handelt sich dabei um schadstoffarme und/oder rezyklierbare Materialien.

Bei der Nutzung und dem Betrieb von militärischen Infrastrukturen sind Einträge von Schadstoffen in den Boden leider nicht vermeidbar. In den meisten
Fällen entstanden solche Eintragungen in der Vergangenheit. Sie befinden sich an Deponieund Unfallstandorten sowie auf Arealen von Betrieben, die entsprechend dem damaligen Stand der Technik ­ aber aus heutiger Sicht ungenügende ­ Schutzmassnahmen aufwiesen. Heutzutage erfolgen Schadstoffeintragungen in den Boden vorwiegend im Rahmen der Schiesstätigkeit.

Gemäss geltender Gesetzgebung ist das VBS verpflichtet einen Kataster über diese belasteten Standorte zu führen und dabei zu untersuchen, inwiefern die Sanierung oder Überwachung eines belasteten Standortes aufgrund akuter Gefahren für die Schutzgüter Boden und Wasser notwendig ist.

Vorhandene Altlasten und damit verbundene Sanierungs- oder Überwachungspflichten beeinflussen Liegenschaftsgeschäfte aber auch Bau- und Umnutzungsvorhaben.

Aufgrund der durch die Armee XXI ausgelösten Liquidations- und Umnutzungsvor3230

haben ergibt sich daraus für das VBS im Altlastenvollzug eine zusätzliche Dringlichkeit.

Mit dem bundesrätlichen Programm EnergieSchweiz werden in der Energiepolitik klare quantitative Ziele vorgegeben. Bis im Jahr 2010 wird eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien um zehn Prozent, eine maximale Zunahme des Elektrizitätsverbrauchs um fünf Prozent und eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien angestrebt. Das VBS setzt diese Zielvorgaben im Bereich Bauten durch ein eigens dafür erarbeitetes Energiekonzept in allen Departementbereichen um. Unter anderem fördert das Departement im Rahmen verschiedener Bauvorhaben die Technologien der erneuerbaren Energien (Wasser, Wind, Photovoltaik und Holz) und leistet damit den gemäss dem Programm EnergieSchweiz vorgegebenen Beitrag an die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien.

Plangenehmigungsverfahren Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militärischen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Vorhaben dieser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sichergestellt.

1.11

Finanzen

1.11.1

Ausgabenbremse

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als zwanzig Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als zwei Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).

1.11.2

Neue einmalige Ausgaben

Mit dieser Botschaft wird ein Vorhaben von mehr als 20 Millionen Franken beantragt. Dieser Verpflichtungskredite unterstehet der Ausgabenbremse.

Ziffer 2.1.6 Sanierungsarbeiten für FLORAKO, 9. Projektetappe Anpassungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten für den Einbau des Systems FLORAKO 22,4 Millionen Franken Der in der Ziffer 2.1.5 beantragte Kredit wird eine neue einmalige Ausgabe von weniger als zwanzig Millionen Franken nach sich ziehen. Dieser Verpflichtungskredit ist demnach nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen.

3231

1.11.3

Gebundene Ausgaben

Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzierung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich demnach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.

1.12

Kreditordnung

Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeteilt in die Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen.

Innerhalb der Rubriken sind die Kredite aufgeführt nach den Mietern und der Kreditgrösse.

Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, die bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Bauprojekt mit Kostenberechnung belegt sind.

Rahmenkredite dienen der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Bauprojekte und Kostenberechnungen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Veränderungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerten bemessen.

Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien VBS wird ein Verpflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft segmentiert in einen Teil Grossprojekte für mehr als zehn Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis zehn Millionen Franken.

Mit dieser Botschaft werden zwei Vorhaben von mehr als zehn Millionen Franken beantragt: Ziffer 2.1.5 Bauliche Anpassungen für den Bereich SWISSINT auf dem Waffenplatz Wil bei Stans NW Kostenbeitrag an den Kanton Nidwalden 19 Millionen Franken Ziffer 2.1.6 Sanierungsarbeiten für FLORAKO, 9. Projektetappe Anpassungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten für den Einbau des Systems FLORAKO 22,4 Millionen Franken Diese Vorhaben werden im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle Vorhaben bis zehn Millionen Franken in summarischer Form aufgelistet sind.

1.13

Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. Oktober 2003 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach 3232

dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses.

Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Information und mittels breitabgestützter Wettbewerbe insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskriterien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

1.14

Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten

Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Verhalten der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Massnahmen begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert nach einem bestimmten Stand des schweizerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Dies erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1998 und der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 wie folgt finanziert: ­

Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: Antrag für teuerungsbedingten Zusatzkredit an die Eidgenössischen Räte mittels Botschaft;

­

Projekte bis zehn Millionen Franken: Abtretung aus bestehendem Rahmenkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten. Steuerung bei der armasuisse Bauten.

1.15

Kostenzusammenstellung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Elementkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung in folgende Hauptgruppen aufgeteilt: Nr.

Hauptgruppen

Text

0

Grundstück

Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1

Vorbereitungsarbeiten

Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.

2

Gebäude

Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3233

Nr.

Hauptgruppen

Text

3

Betriebseinrichtungen

Darunter versteht man die nutzungsspezifischen, fest eingebauten Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4

Umgebung

Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zusammengefasst.

5

Baunebenkosten

Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6

Sonderposition

Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet.

7

Sonderposition

Wird in der Regel für militärische Objekte nicht verwendet.

8

Unvorhergesehenes

Position für unvorhergesehene oder mit geringer Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopositionen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet.

9

Ausstattung

Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).

2

Immobilienvorhaben VBS

2.1

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

2.1.1

Allgemeines

Die Rubrik Nr. 525.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Finanzierung von: ­

Arbeiten im Rahmen von Ausschüssen, Expertisen, Machbarkeitsstudien, Projektierungen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Verdachtsflächenkataster/Altlastenuntersuchungen und Vorabklärungen;

­

Entwicklung von Managementverfahren;

­

Investitionsvorhaben wie Erneuerungen, Erweiterungen, Sanierungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen, Um- und Neubauten;

­

Kosten für sämtliche Immobiliengeschäfte inklusive aller Nebenkosten.

Die Anpassung der Einsatzfähigkeit der Ausbildungsinfrastruktur an die Armee XXI bildet den Schwerpunkt der Investitionen. Dabei haben Sanierungen und bauliche Anpassungen bestehender Anlagen klar Vorrang gegenüber Neubauten.

3234

2.1.2

Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite

In den Jahren 1991 bis 2004 wurden im Durchschnitt Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 298 Millionen Franken bewilligt. Mit 232 Millionen Franken liegt der beantragte Verpflichtungskredit etwa 64,6 Millionen Franken tiefer als im Jahr 2004 und deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre.

Wesentliche Gründe dafür sind: ­

Finanzrahmen:

Budgetkürzungen, die Kreditsperre wie auch das Entlastungsprogramm 2003 haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich das Verhältnis Zahlungskredit/Verpflichtungskredit verschlechtert hat. Mit vorübergehend reduziertem Verpflichtungskredit wird Abhilfe geschaffen.

­

Armeereform

Sich ständig verändernde Rahmenbedingungen führten zu Planungsunsicherheiten.

Grosse Vorhaben wurden erneut auf ihre Dringlichkeit und Nützlichkeit hin geprüft, was unter Umständen eine Verschiebung in ein späteres Jahr oder eine Sistierung zur Folge hatte.

Das Entlastungsprogramm 2003 bedeutet für den Immobilienbereich eine zusätzliche Kürzung der Zahlkredite von rund 200 Millionen Franken über den Zeitraum von 2004 bis 2007. Deshalb können in den kommenden Jahren aus heutiger Beurteilung maximal je 230 Millionen Franken an neuen Verpflichtungen aufgelegt werden.

Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit von 210 Millionen Franken für das Jahr 2005 ist 160 Millionen Franken oder 43,5 Prozent kleiner als 1991. Er liegt damit 22 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2004 (siehe Diagramm 2.1.2.1). Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen auf Ende des Jahres 2005) entspricht dem 3,7fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites. Mit früheren Botschaften bewilligte Verpflichtungskredit werden nun laufend überprüft. Ist der Bedarf nach neuer Beurteilung nicht mehr gegeben, wird der Kredit abgerechnet. Mit dieser Massnahme und der Reduzierung der neuen Verpflichtungskredite auf maximal 230 Millionen Franken soll der Projektvorrat auf das Zwei- bis Dreifache reduziert werden.

Die in der Finanzplanung eingestellten Zahlungskredite, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Immobilienplanung im Planungsstab der Armee und die Bedürfnisanmeldungen der Mieter bestimmen zusammen im Wesentlichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflichtungen.

3235

Diagramm 2.1.2.1 370

304

291

285 287 280 252

268 276

260 244 220

364

91

262

273 238

92

323

93

94

257

95

96

186 228

287

97

98

223 212

99 2000

Verpflichtungskredite

1

215

210 200 200 200

232

295 226

2

296

3

4

230 230

5

6

230

7

8

Zahlungskredite

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2004) Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite Geplante Verpflichtungskredite Geplante Zahlungskredite (Planungsstand gemäss Legislatur-Finanzplan 2005 bis 2007 gemäss BRB vom 25. Feb. 2004)

1991 bis 2004 2005 bis 2008 2005 bis 2007

Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten und dass bereits bewilligte Vorhaben nicht realisiert werden konnten. Diese Projekte werden erneut priorisiert.

2.1.3

Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Der Zahlungskredit, den die eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voranschlag bewilligen, bestimmt das realisierbare Bauvolumen. Die Verwendung der Zahlungskredite für die bewilligten Vorhaben bis 2004 und der geplanten Vorhaben der Jahre 2005 bis 2007 ist im Diagramm 2.1.3.1 dargestellt.

3236

Diagramm 2.1.3.1

200

210

200

200

130

140

110

120

40

40

30

20 10

30 10

20 10

2004

2005

2006

2007

50

bis 2002

2003

2004

2005

50

2006

2007

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2004) Jährliche Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Zahlbedarf für bewilligte und geplante Verpflichtungen aufgeteilt in: Bewilligte Zahlungskredite Geplante Zahlungskredite (Planungsstand gemäss Legislatur-Finanzplan 2005 bis 2007 gemäss BRB vom 25. Feb. 2004)

Bis 2002, 2003 und 2004 2005, 2006 und 2007

Im Legislatur-Finanzplan 2005 bis 2007 gemäss BRB vom 25. Februar 2004 sind Zahlungskredite Immobilien von 210 Millionen Franken für das Jahr 2005 respektive je 200 Millionen Franken für die Jahre 2006 und 2007 vorgesehen.

Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bereits mit früheren Botschaften bewilligten und den neuen geplanten Verpflichtungen ist erkennbar aus dem vorgesehenen Zahlungskredit und der Zahlbedarfsplanung.

Die mit dem Legislatur-Finanzplan 2005 bis 2007 in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien VBS ermöglichen das Realisieren und Finanzieren der bereits früher bewilligten und der neuen Immobilienvorhaben (Verpflichtungskredite) im vorgesehenen Zeitraum.

3237

2.1.4

Rahmenkredit für Vorhaben bis eine Million Franken beim strategischen Mieter Verteidigung (SMV) Planungsstab der Armee

Gemäss Artikel 15 Buchstabe c der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) vom 14. Dezember 1998 beantragt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis eine Million Franken jährlich in einer Immobilienbotschaft einen Rahmenkredit.

Die Immobilienplanung im Planungsstab der Armee (PST A) bemisst in Koordination mit armasuisse Bauten die jährlichen Rahmenkredite zu Gunsten aller Mieter.

Die Abstimmung der Mieterplanungen im Departementbereich Verteidigung auf die Rahmenkredite erfolgt periodisch unter der Federführung der Auftrags- und Kreditsteuerung Immobilienplanung PST A.

Die Prüfung der eingereichten Projekte sowie die Kreditsteuerung werden durch den Eigentümervertreter armasuisse Bauten wahrgenommen.

Dieser Rahmenkredit wird verwendet für alle baulichen Massnahmen an allen Objekten im Immobilienportfolio.

GS strategischer Mieter Generalsekretariat VBS (GS VBS) Objekte der Direktion Sicherheitspolitik (DSP), Objekte des strategischen Nachrichtendienstes (SND).

V strategischer Mieter PST A Kreditsteuerung, Einzel- und Rahmenkredite.

V1 operativer Mieter Stab Chef der Armee (Stab CdA) Keine Objekte im Immobilienportfolio.

V2 operativer Mieter Planungsstab der Armee (PST A) Keine Objekte im Immobilienportfolio.

V 3 operativer Mieter Führungsstab der Armee (FST A) Führungs- und Kampfinfrastruktur (ohne Übermittlungsanlagen), Rekrutierungszentren, Immobilien für SWISSINT, Schutzbauten der Rettungstruppen, kombinierte Kommandoposten der kantonalen Führungsstäbe.

V 4 operativer Mieter Höhere Kaderausbildung (HKA) Kasernen, Truppen-Unterkünfte für die höhere Kaderausbildung (HKA), Ausbildungsanlagen HKA sowie Kommando Standorte HKA.

V 5 operativer Mieter Heer (HE) Waffen- und Schiessplätze (ohne Luftwaffe und Flab Schiessplätze), Kasernen (ohne Flugplätze), Truppen-Unterkünfte.

Ausbildungsanlagen und Hallen, Friedensbüro Kommando Territorial Region, Brigaden Kommando, Kommando der Lehrverbände (ohne Luftwaffe), militärische

3238

Sicherheit, Übersetzstellen sowie Betriebs- und Verwaltungsbauten des ehemaligen Festungswachtkorps.

V 6 operativer Mieter Luftwaffe (LW) Betriebs-, Verwaltungs- und Kommando Bauten für die Luftwaffe. Luftwaffen Kasernen auf Flugplätzen. Militärflugplätze, Luftwaffen Führungs-, Flugsicherungs-, Fliegerradar- und Flieger-Übermittlungsanlagen sowie Fliegerausbildungsanlagen. Waffen-, Flieger- und Flabschiessplätze der Luftwaffe.

V 7 operativer Mieter Logistikbasis der Armee (LBA) Zeughäuser, Armeemotorfahrzeugparks, Versorgungsbetriebe. Ober- und unterirdische Tankanlagen, ober- und unterirdische Material- und Munitionsanlagen, oberund unterirdische Werkstätten/Fabrikationsanlagen, unterirdische kombinierte Anlagen. Einsatz-Infrastruktur des Sanitätsdienstes (Militär-Spitäler) und Armeeapotheken.

V 8 operativer Mieter Führungsunterstützungsbasis (FUB) Übermittlungsanlagen, Übermittlungsknoten und Botschaftsfunk sowie Glasfaserund Kupferkabel und Objekte für die elektronische Kriegführung.

B Strategischer Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) AC-Zentrum Spiez (Labor und Ausbildungsinfrastruktur inklusiv Zentrallabor A 86 und Lattigen FA 16), Teile K-Anlagen und ALST (Anlagen der Luftschutztruppe) für Abteilung Presse und Funkspruch (APF) und die Nationale Alarmzentrale (NAZ).

ar Strategischer Mieter armasuisse (ar) Bauten für die Forschung und Entwicklung sowie Verwaltungsbauten.

2.1.5

Stans NW Waffenplatz Kaserne, Unterkunft für SWISSINT Bauliche Sanierung und Erweiterung 2. Etappe Kostenbeitrag an den Kanton Nidwalden Kostenbeitrag: Mieter: Vorhaben-Nr.:

2.1.5.1

19 Millionen Franken V3 Führungsstab der Armee 400.548

Ausgangslage

Die Kasernenanlage Stans wurde 1970 erstellt. Sie beinhaltet die Kaserne, ein Unterrichts- und Lehrgebäude (wird mit neuer Belegung als Kommandogebäude genutzt), eine Mehrzweckhalle und Parkdienst-Unterstände. Bis heute wurde die Kaserne durch die Schulen der Gebirgsinfanterie genutzt. Zudem wurde sie in den Zeiträumen zwischen den Schulbelegungen auch für Stabsdienst-, Wachtdienst- sowie

3239

Umschulungskurse verwendet. Die Kaserne ist auf die Bedürfnisse einer Rekruten(RS) und Unteroffiziersschule (UOS) ausgerichtet.

Mit dem Standortmodell 3, Ausbildungsinfrastruktur, wurde definiert, dass der Waffenplatz Wil bei Stans nicht mehr durch die Rekruten- und Unteroffiziersschulen, sondern durch das Kompetenzzentrum für friedensunterstützende Operationen SWISSINT (Swiss international) belegt wird. Die Kaserne genügt den neuen Raumbedürfnissen für die Ausbildung von Kontingenten für friedensunterstützende Operationen (Peace Support Operations-Kontingente) und für Stabsoffiziers- und Expertenkurse mit internationaler Beteiligung nicht mehr. Die daraus resultierenden Infrastrukturanpassungen erfolgen in Etappen: 1. Etappe Erstellung einer Ausbildungsanlage Camp (Übungsdorf). Der Kostenanteil Bund beträgt 4,2 Millionen Franken und ist mit der Immobilienbotschaft 2003 finanziert.

Die Anlage wurde per Ende 2003 fertig erstellt.

2. Etappe Sanierung und Erweiterung der bestehenden Kaserne. An die Gesamtkosten von 24,25 Millionen Franken leistet der Bund mit der Immobilienbotschaft 2005 einen Kostenbeitrag von 19 Millionen Franken.

3. Etappe Erstellung von Logistikinfrastrukturen (Logistikbasis) für die Bereiche Ausbildung/Missionen sowie Kommando-/Verwaltungsinfrastrukturen für den Stab Missionen. Geplant für die Immobilienbotschaft 2008. Die Grobkosten betragen aus heutiger Sicht (April 2004) 24 Millionen Franken. Je nach Ergebnis aus dem Nutzungskonzept «Logistikinfrastruktur» ist möglicherweise eine Reduktion oder ein Teilverzicht bei der Logistikinfrastruktur möglich.

Provisorium für 3. Etappe Weil das Kompetenzzentrum SWISSINT per 1. Januar 2005 vollumfänglich in Stans operationell sein muss und die vorher beschriebenen Infrastrukturen für den Missionsstab erst später zur Verfügung stehen, ist eine Übergangslösung in Form eines Provisoriums (Grobkosten 900 000 Franken) notwendig. Dieses wird mit der Immobilienbotschaft 2004 über den Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für Vorhaben bis eine Million Franken finanziert.

Die Logistik basiert auf dem Zeughaus Sarnen und dem Armeemotorfahrzeugpark Rothenburg. Der Betrieb wird durch das Zeughaus Stans sichergestellt.

Eigentumsverhältnisse Eigentümer des Kasernenareals und der Kaserne ist der Kanton Nidwalden. Der Waffenplatzvertrag vom
20. Dezember 1970 / 15. Februar 1971 (mit den Nachträgen 1, 3, 4 und 8 bis 15) zwischen dem Kanton Nidwalden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft regelt die langfristige Nutzung.

3240

2.1.5.2

Begründung des Vorhabens

Grundlagen für die Sanierung und den Umbau der Kaserne und des Kasernenareals sind der sicherheitspolitische Bericht 2000, das Armeeleitbild XXI, die Konzeptstudie für friedensunterstützende Operationen Nr. 4, die Kurzstudie friedensunterstützende Operationen, das Standortmodell 3 und entsprechende Aufträge zur Umsetzung der Armee XXI.

Die Neuausrichtung der sicherheitspolitischen Lage sieht unter dem Begriff «Sicherheit durch Kooperation» die vermehrte Zusammenarbeit ziviler und militärischer Partner im In- und Ausland vor. Der Ausbau der Friedensunterstützung ist ein Eckpfeiler der Armee XXI. Für die Einsatzplanung, die personelle Alimentierung, die Führung und Betreuung und die sachbezogene Ausbildung wird das Kompetenzzentrum SWISSINT geschaffen. Es umfasst einen Stab (für Missionen) und ein Kommando (für Ausbildung). Ab 1. Januar 2005 muss das Kompetenzzentrum operationell sein. Um die vorhandene und noch zu erstellende Infrastruktur optimal zu nutzen, wurde das Projekt SWISSINT in drei Teilprojekte gegliedert: Neubau Ausbildungscamp ­ Umbau Kaserne ­ Erstellung Logistikbasis und Verwaltung ­ welche als Ganzes vernetzt sind. Dabei steht die Multifunktionalität und eine optimale Raumnutzung im Vordergrund. Es sollen Räume für die Einsatzkontingente, Dienstkompanien, Übungstruppen (sogenannte role players), sowie für militärische und zivile Ausbildungskurse (zum Beispiel Militärbeobachterkurse, Partnership for peace-Kurse usw.) geschaffen werden.

2.1.5.3

Planungsvorgaben und Konzept

Die Vorgaben des Standortmodells 3, Ausbildungsinfrastruktur, sehen eine Kontingentsgrösse von 180 Angehörigen der Armee vor. Bis im Jahre 2008 ist ein schrittweiser Aufwuchs bis bataillonsstärke geplant. Eine der Hauptaufgaben ist die Möglichkeit der einsatzorientierten Ausbildung für die entsprechenden Kontingente und Kurse. Es ist davon auszugehen, dass sich sämtliche Einsatzorte im Ausland befinden werden. Aus diesem Grund wird eine verstärkte internationale Zusammenarbeit vorgesehen. Infolge dieser Zusammenarbeit werden künftig auch internationale Kurse auf dem Kasernenareal in Stans stattfinden.

Mittels einer Grobmachbarkeitsstudie wurde in einem frühen Stadium der Planungsphase ein Gesamtnutzungskonzept erarbeitet. Die Planung des zweiten Ausbauschrittes beziehungsweise der Kasernensanierung wurde im Rahmen eines Projektwettbewerbes erarbeitet. Das Sanierungskonzept der Siegerlösung sieht einen Teilabbruch der bestehenden Kaserne (Westflügel) und ­ kompensationsbedingt ­ einen freistehenden Neubau vor (Aufteilung der Raumbedürfnisse auf zwei, unterirdisch verbundene, Baukörper).

2.1.5.4

Beschreibung des Vorhabens

Der redimensionierte Kasernenaltbau beinhaltet Schlafräume für die Truppen und Kader, sanitäre Einrichtungen, Freizeit-, Verpflegungs- und Verwaltungsräume sowie dazugehörige Magazine und Haustechnikräume.

3241

Im Neubau sind ein Selbstbedienungsrestaurant (Catering-Betrieb), Büro- und Ausbildungsräume für das Kommando, ein Ambulatorium, Unterkunftsräume sowie die notwendigen Neben- und Haustechnikräume untergebracht.

Sanierung Kaserne (Altbau) Die Sanierung der Kaserne sieht im Wesentlichen eine Teilumnutzung der bestehenden Raumfläche im Erdgeschoss vor. Im Untergeschoss den Einbau eines Personen-/ Warenliftes sowie eine Ausdünnung der bestehenden 20er Doppelraumzimmer in zwei achter respektive sechser Zimmer im 1., 2. und 3. Geschoss (Anpassung Raumstandards). Die Korridore werden als Brandabschnitte von den Treppenhäusern baulich abgetrennt. Durch den Einbau neuer Fenster, die Verbesserung der Brüstungs- und Deckenrandisolation wird das Gebäude wärmetechnisch an die heutige Gesetzgebung angepasst. Mit der Aussensanierung werden bestehende oder gemäss Abklärungen sich in nächster Zukunft einstellende Mängel oder Schadenfelder im Bereich der Spenglerarbeiten sowie der Beschattung behoben. Der Aussenanstrich wird komplett neu erstellt. Die elektrischen Installationen sowie die Wärmeerzeugung (Holzschnitzelfeuerung) werden an die neuen Gegebenheiten angepasst beziehungsweise ersetzt. Der Ausbau der verschiedenen Geschosse beschränkt sich auf neue Bodenbeläge, einer Pinselrenovation der Decken- und Wandbeläge sowie einer neuen Möblierung.

Neubau Der Neubau ist im Untergeschoss als Betonmassivbau und ab Erdgeschoss als Beton-Skelettbau mit Betonstützen und aussteifenden Betonscheiben sowie massivem Treppenturm konzipiert. Die Raumunterteilung erfolgt in Leichtbauweise als Ständerwandkonstruktion. Die Aussenhaut ist eine hinterlüftete Glasfassade mit offenen Vertikalfugen. Das Flachdach ist extensiv begrünt. Alle elektrischen Anlagen und Installationen entsprechen den heutigen Normen und Standards. Die Wärmeverteilung erfolgt mittels Heizkörper ab bestehender Heizzentrale im Altbau. Die Kälteanlage ist mit einer kompletten Wärmerückgewinnung für die Warmwasseraufbereitung ausgerüstet.

Der Neubau beinhaltet ebenfalls einen Personenaufzug. Im unterirdischen Verbindungsgang zum Altbau wird zudem die Höhendifferenz zwischen den beiden Untergeschossen zusätzlich mittels Hebebühne (betrieblicher Warenfluss) überwunden.

Der Ausbau ist schlicht und unterhaltsfreundlich ausgelegt.

Die Betriebseinrichtungen
umfassen vor allem die betriebsspezifischen Installationen für die Kücheneinrichtungen (Aufbereitung und Selbstbedienungsbereich) sowie für das Zutrittskontrollsystem. Ebenfalls sind Mobiliar, Vorhänge, Kleininventar sowie die entsprechenden Honorare der Planer in den Gesamtkosten eingerechnet.

2.1.5.5

Energie ­ Umwelt

Für die Beurteilung und Auswahl des Wettbewerbsprojektes standen gute und nachhaltige Lösungen in den Bereichen Energie und Kommunikation im Vordergrund.

Deshalb wurde diesen Punkten ein sehr hoher Stellenwert beigemessen. Mit dem Einbau moderner technischer Installationen können die Betriebskosten pro Volumeneinheit künftig reduziert werden.

3242

Die Umgebungsgestaltung wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Auflagen des Umweltschutzes werden berücksichtigt (Hochwasserschutz/Lärmschutz).

2.1.5.6

Investitionskosten (Kostenbeitrag)

Träger des Sanierungs- und Erweiterungsprojektes «Kaserne» ist der Kanton Nidwalden. Die Gesamtkosten werden gemäss Vereinbarung zu 20 Prozent vom Kanton und zu 80 Prozent (maximale obere Begrenzung 19 Millionen Franken) vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport getragen.

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Kostenstellen (Mio. Fr.)

Altbau

Neubau

Total

0 1 2 3 4 5 6, 7 8

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Sonderpositionen Unvorhergesehenes

­ 754 000 4 408 100 858 200 11 000 211 100 ­ ­

­ ­ 680 600 1 434 600 12 340 000 16 748 100 1 327 300 2 185 500 1 071 000 1 082 000 969 000 1 180 100 ­ ­ ­ ­

0­8 9

Total Baukosten Ausstattung

6 242 400 757 600

16 387 900 22 630 300 862 100 1 619 700

0­9

Verpflichtungskredit

7 000 000

17 250 000 24 250 000

Anteil VBS

19 000 000

Index 1. April 2003 = 109,1 Punkte (Basis 1.10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.1.5.7

Finanzielle und Personelle Auswirkungen

Der Mehraufwand für den Betrieb beläuft sich auf zirka 45 Prozent des heutigen Leistungsauftrages. Diese Erhöhung der Betriebskosten ist auf die höhere durchschnittliche Belegung des Kasernenareals zurückzuführen.

Betriebskosten Die Betriebskosten (Energieverbrauch, Entsorgung, Betriebsmaterial, Serviceverträge usw.) werden sich gegenüber heute (zirka 320 000 Franken) um etwa 15 Prozent auf 368 000 Franken erhöhen.

Unterhaltskosten Für den Unterhalt entstehen zusätzliche Kosten von zirka 120 000 Franken pro Jahr.

Dies entspricht einem Prozent des Brandversicherungswertes von 12 Millionen Franken.

3243

Personal Der Leistungsauftrag wird um ein Stellenkontingent (eine Vollzeit-Hauswartstelle) erweitert. Die Kosten dafür betragen zirka 80 000 Franken pro Jahr.

2.1.5.8

Termine

2003

Ausbildungsanlage Camp (Übungsdorf) erstellt. 4,2 Millionen Franken mit der Immobilienbotschaft 2003 bewilligt.

Beginn der Sanierungsarbeiten Kaserne.

Inbetriebnahme der Kaserne und Beginn Realisierung Neubau Bezug Neubau durch die Truppe.

Erstellung von Logistikinfrastrukturen (Logistikbasis) für die Bereiche Ausbildung / Missionen sowie Kommando-/Verwaltungsinfrastrukturen für den Stab Missionen. Grobkosten 24 Millionen Franken (Stand April 2004).

Ab Juli 2005 Ab Januar 2006 Ab April 2007 2008

2.1.6

Sanierungsarbeiten für FLORAKO 9. Projektetappe Anpassungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten für den Einbau des Systems FLORAKO Kosten: Mieter: Vorhaben-Nr.:

2.1.6.1

22,4 Millionen Franken V6 Luftwaffe 400.418

Ausgangslage

Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1998 und 1999 wird als Ersatz für das veraltete, dreissigjährige Luftraumüberwachungssystem FLORIDA ein neues System unter der Bezeichnung FLORAKO beschafft.

FLORAKO hat mit der ersten Beschaffungstranche im Januar 2004 seinen Betrieb aufgenommen. Es stellt als neues Schweizerisches Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem die kombinierte zivile und militärische Luftlage sicher. Das System ist kriegstauglich und entsprechend geschützt.

2.1.6.2

Begründung des Vorhabens

Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehenden Militärischen Stationen und Einsatzzentralen, mit kleineren Komponenten an verschiedenen Funkstandorten.

3244

An allen Standorten sind grössere oder kleinere Umbauten oder Anpassungen auszuführen, bevor die einzelnen Komponenten des Gesamtsystems FLORAKO installiert und in Betrieb genommen werden können.

2.1.6.3

Planungsvorgaben und Konzept

Ausgehend vom geplanten Beschaffungstakt der Systeminstallationen werden die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausgeführt.

Das Finanzierungs- und Ausführungskonzept erstreckt sich deshalb über mehrere Jahre. Der Gesamtkostenrahmen für die Baulichen Massnahmen aller Projektetappen beträgt rund 109 Millionen Franken.

Bisher haben die Eidgenössischen Räte 86,54 Millionen Franken für die Projektetappen 1 bis 8 sowie 10 und 11 bewilligt.

Übersicht über die Etappierung Projektetappe

Bewilli- Bewilli- Anlage gungsart1 gungsjahr

Bauetappe, Text

1. P-Etappe

BVo

1999

MRS-3

2. P-Etappe

IB

2000

MRS-2

3. P-Etappe

IB

2001

4. P-Etappe

IB

2002

5. P-Etappe

IB

2002

MKZ2 MRS-33 Einsatzzentrale A und MRS-2 MRS-4

6. P-Etappe

IB

2003

MRS-1

7. P-Etappe 8. P-Etappe

IB IB

2001 2004

KOMSYS4 MRS-4

9. P-Etappe 10. P-Etappe

IB IB

2005 2002

MRS-1 MRS-1

11. P-Etappe

IB

2003

MRS-2

1. Bauetappe bereits bewilligt 1. Bauetappe bereits bewilligt 2. Bauetappe bereits bewilligt 2. Bauetappe bereits bewilligt 1. Bauetappe bereits bewilligt 1. Bauetappe bereits bewilligt bereits bewilligt 2. Bauetappe bereits bewilligt 2. Bauetappe Vorleistung für 1. Bauetappe bereits bewilligt 3. Bauetappe bereits bewilligt

Total

Kosten (Fr.)

9 800 000 9 530 000 9 300 000 5 530 000 12 800 000 12 600 000 720 000 23 750 000 22 400 000 1 550 000 960 000 108 940 000

BVo = Bauvoranschlag bis 1999 IB = Immobilienbotschaft Militär ab 2000 2 MKZ = Material-Kompetenz-Zentrum 3 MRS Militärische-Radar-Station 4 Kommunikationssystem 1

3245

Mit dieser Immobilienbotschaft wird die Freigabe der 9. Projektetappe beantragt. Sie beinhaltet bauliche Anpassungen in den Anlagen der militärischen Radarstation 1 (MRS-1) sowie in den Unterkunfts- und Verpflegungsräumen für die Truppe und das Betriebspersonal. Diese Arbeiten müssen vor dem geplanten Truppenbetrieb mit FLORAKO ausgeführt werden.

2.1.6.4

Beschreibung des Vorhabens

Mit der beantragten 9. Projektetappe werden am Anlagestandort sämtliche Umbau-, Anpassungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgeführt, welche für den FLORAKO-, Übermittlungs- und Funkbetrieb durch die Truppe und das Berufspersonal erforderlich sind.

In der bestehenden Anlage und in den Gebäuden sollen diverse Räume angepasst oder saniert werden. Alte, nicht mehr brauchbare Betriebseinrichtungen sollen entfernt und vorschriftsgemäss entsorgt werden. Für die neue Truppenunterkunft ist ein Felsausbruch erforderlich. Die haustechnischen Installationen und Verbindungen für die Versorgungs-, Gebäudeleit- und Kommunikationssysteme werden für den künftigen Betrieb ergänzt oder umgebaut. Insbesondere müssen die Elektroinstallationen, Ventilations- und Klimaanlagen sowie die Wasserversorgung und die Kläranlagen inklusive Abwasserleitungen angepasst oder erneuert werden.

Bei vier Gebäuden, welche für die Unterkunft und Verpflegung der Truppe und des Betriebspersonals benötigt werden, sind im Hinblick auf die neuen Bedürfnisse und die Erfüllung der geltenden Vorschriften komplette Sanierungen und kleinere Anbauten erforderlich.

Die Massnahmen beinhalten auch eine vollständige thermische Isolation der Gebäudehüllen und den Ersatz der Heizungsanlage. Im Weiteren wird nach heutigen Gewässervorschriften künftig das Abwasser in der neuen 3-stufigen Kläranlage gereinigt.

Die geplanten Schutzmassnahmen sind ein wesentlicher Projektbestandteil und umfassen den Werkschutz, die Zutrittskontrolle, den gesetzlichen Brandschutz sowie den Personen-Blitzschutz, aber auch die Umzäunung einer Radarantennenanlage.

Bei der Seilbahn-Talstation ist ein Abbruch der brandgefährdeten Magazine vorgesehen. Die alten Holzbauten sollen durch ein neues Gebäude ersetzt werden. Kleinfahrzeuge, ein Notstromaggregat und Treibstoff werden im Erdgeschoss eingestellt.

Ein Aufenthaltsraum mit Sanitärräumen für die Truppe und das Betriebspersonal ist im Obergeschoss geplant. Die vorhandene Kläranlage und die Kanalisation werden in diesem Zusammenhang ebenfalls den neuen Gewässerschutzvorschriften angepasst.

Im Gesamtprojekt sind auch die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie ein angemessener Brand- und Blitzschutz berücksichtigt.

Aufwändig und teuer sind die Baustelleninstallationen am
Anlagestandort. Deshalb sollen zusammen mit den baulichen Anpassungen und Ergänzungen auch jene Arbeiten ausgeführt werden, welche im Rahmen des ordentlichen Anlageunterhaltes geplant sind (Sanierung von Bauschäden und Renovationsarbeiten).

3246

2.1.6.5

Energie ­ Sicherheit ­ Umwelt

Energie Die Stromversorgung für den gesamten Leistungsbedarf des FLORAKO-Systems und des dazugehörigen Anlagebetriebes erfolgt über das öffentliche Netz. Bei einem Ausfall der öffentlichen Stromzufuhr kann der Betrieb mit der vorhandenen Eigenstromversorgung sichergestellt werden. Mit einem modernen Leitsystem wird der Energieverbrauch gemessen und auf ein Minimum reguliert. Damit können die haustechnischen Anlagen optimal und energiesparend betrieben werden.

Sicherheit In den Jahren 1991 und 1992 befasste sich eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit dem Schutz der militärischen Radarstationen. Die Ergebnisse dieser Studie finden Niederschlag in separaten Projekten, welche dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden.

Umwelt Das Felsausbruchsmaterial wird vorschriftgemäss auf einer bestehenden Deponie gelagert. Alle übrigen Abbruchmaterialien, welche beim Umbau der Anlage anfallen, werden abtransportiert und gesetzeskonform entsorgt.

Für den Transport von Personen und Material wird ­ wenn immer möglich ­ die bestehende Militärseilbahn genutzt. Je nach Saison und Kapazität sind teilweise auch Transporte mit Lastwagen und Helikoptern erforderlich. Diese Transporte werden aber auf ein Minimum beschränkt.

Alle für den Bau erforderlichen Baustelleneinrichtungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten demontiert. Die Umgebung der Anlage wird sorgfältig von Bauabfällen gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt.

Die Abwärme, welche durch den Betrieb der FLORAKO Ausrüstungen anfällt, wird zurückgewonnen und verwertet.

Die daraus resultierenden Auflagen wurden im Einvernehmen mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden sowie den zuständigen Bundesfachstellen in die Baubewilligung integriert. Sie sind in das Projekt vollumfänglich eingeflossen.

Die bestehende Anlage liegt in einem BLN Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) sowie innerhalb eines kantonalen Naturschutzgebietes. Mit Ausnahme von kleinen Anbauten und einem Ersatzbau bei der Seilbahn-Talstation sind nur geringfügige Anpassungen vorgesehen, welche von aussen kaum wahrnehmbar sein werden. Die wesentlichen baulichen Veränderungen werden innerhalb der bestehenden Anlage und in vier bestehende Gebäuden ausgeführt. Gemäss Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sind die
Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen im Projekt ausgewiesen.

Für das gesamte Bauvorhaben der militärischen Radarstation 1 wurde bereits ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Die daraus resultierenden Auflagen wurden im Einvernehmen mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden sowie den Bundesfachstellen in die Baubewilligung integriert und im Projekt vollumfänglich berücksichtigt.

3247

2.1.6.6

Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Kosten (Fr.)

0 1 2 3 4 5 6

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtung Baunebenkosten, Honorare Rückstellung Unvorhergesehenes

0­8 9

Total Baukosten Ausstattung

21 652 000 748 000

0­9

Gesamtkosten

22 400 000

225 000 2 391 000 7 953 000 7 169 000 2 653 000 1 261 000

Index 1. April 2003 = 109,1 Punkte (1.10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.1.6.7

Personelle Auswirkungen

Im Truppenbetrieb sind folgende Organisationen zuständig: ­

Lehrverband Flieger 31

­

Lehrverband Führungsunterstützung LW 34

Der Sekundärradar, der Flugfunk und die Uebermittlungsanlage stehen grundsätzlich im Dauerbetrieb. Die Betriebszeiten des Primärradars richten sich im Zivilbetrieb nach den Zeiten der Militärischen Aeronautical Information Publication (MIL AIP).

Ausserhalb des Truppenbetriebs sind folgende Organisationen für die Anlage zuständig: ­

Berufspersonal Einsatzstab Luftwaffe

­

Betriebe der Luftwaffe (Betrieb und Instandhaltungsphilosophie ­ A)

­

RUAG Aerospace (Instandhaltungsphilosophie ­ B)

­

Industrie (Instandhaltungsphilosophie ­ C).

Im Vergleich mit der heutigen Situation wird es keine wesentliche Veränderung des Einsatz- und Betriebspersonalbestandes ausserhalb des Truppenbetriebs geben. Der Bestand des Unterhaltspersonals für den technischen Betrieb von FLORAKO dürfte gegenüber dem bisherigen FLORIDA-Betrieb leicht abnehmen.

3248

2.1.6.8

Termine

Für die Terminplanung der 9. Projektetappe wurden Spezial- Bauingenieure und Unternehmer beigezogen. Diese haben folgenden Terminplan ausgearbeitet: Ab März 2004 Ab September 2004 Ab April 2005 Bis August 2007

Installation und Test neues FLORAKO-Radarsystem.

Detailplanung und Vorbereitung der Bauausführung 2. Bauetappe.

Baustelleneinrichtung, Baubeginn 2. Bauetappe.

Fertigstellung 2. Bauetappe

2.1.7

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Mieter

2.1.7.1

V strategischer Mieter PST A

Vorhaben-Nr. Kategorie1 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.611

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter für Vorhaben bis eine Million Franken

50 000 000

400.453

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit für Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen

35 000 000

400.457

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter für unvorhergesehene und dringende Bauarbeiten

6 000 000

400.463

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter für Landerwerb und Landerwerbsnebenkosten

3 000 000

402.169

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit für Verdachtsflächenkataster (VFK) Altlastensanierung aufgrund VFK

3 000 000

400.620

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter für teuerungsbedingte Mehrkosten

2 000 000

Total V strategischer Mieter PST A

1

99 000 000

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3249

2.1.7.2

V3 Führungsstab der Armee

Vorhaben-Nr. Kategorie2 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

400.388

B

2.1.7.3

Franken

Anlagen der höheren Führung Werterhaltungsmassnahmen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten

3 000 000

Total V3 Führungsstab der Armee

3 000 000

V5 Heer

Vorhaben-Nr. Kategorie3 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.451

A

Bülach ZH Kaserne Kaserne 3 Sanierung Kaserne 3 / Lehrgebäude 2

7 830 000

401.071

A

Yverdon-les-Bains VD Place d'armes, Chamblon Installations techniques Adaptation, rénovation et transformation

6 350 000

400.884

A

Siviriez FR Place d'armes, Drognens Routes et places Nouvelles places de manoeuvres

4 700 000

400.886

A

Herisau AR Zeughaus Ramsen Aussenzeughaus 2 Einbau von Simulatoren, 2. Etappe

3 100 000

Total V5 Heer

2 3

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3250

21 980 000

2.1.7.4

V6 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie4 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.493

B

Alpnach Dorf OW Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Bauliche Anpassung und Erweiterung 2. Etappe

9 730 000

400.483

A

Riazzino TI Militärflugplatz Luft-Transport-Basis Umstationierung von Lodrino nach Locarno

9 350 000

400.489

B

Unterbach BE Militärflugplatz Ver- und Entsorgungsanlagen Bauliche Anpassungen 2. Etappe

4 700 000

400.742

A

Eine Militärische Radarstation Brandschutz Umsetzung Brandschutzkonzept

4 330 000

400.725

A

Eine Militärische Radarstation Brandschutz Umsetzung Safety/Security Konzept

3 920 000

400.720

A

Dübendorf ZH Militärflugplatz Flugzeughalle 12 Gesamterneuerung

2 834 000

401.397

A

Payerne, Meiringen und Sion Militärflugplätze Flugplatz-Signalisationen Anpassung an internationale Standards

2 183 000

400.700

A

Verschiedene Standorte Flieger Höhenanlagen Terrestrische Überwachung

1 910 000

400.499

A

Payerne VD Militärflugplatz Flugzeughalle 4 Gesamtsanierung

1 260 000

Total V6 Luftwaffe

4

40 217 000

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3251

2.1.7.5

V7 Logistikbasis der Armee

Vorhaben-Nr. Kategorie5 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.559

A

Grünenmatt BE Bahnanlage Gleis Sanierungsarbeiten

2 150 000

400.643

A

Alpnach Dorf OW Unterfelstankanlage Technische Installationen Umweltschutzmassnahmen

1 920 000

400.640

A

Romont FR Nachschubtankanlage Camion-/Bahn-Umfüllstellen Umbau und bauliche Sanierungsmassnahmen

1 800 000

Total V7 Logistikbasis der Armee

5 870 000

2.1.7.6

V8 Führungsunterstützungsbasis

Vorhaben-Nr. Kategorie6 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.481

B

Verschiedene Standorte Verschiedene Anlagen Glasfaserkabel Einbau

5 780 000

400.569

B

Heimenschwand BE Permanente einsatz-Zentrale PE-20 (SATOS) Bauliche Infrastruktur Ersatz und Umbau 2. Etappe

4 300 000

400.568

B

Verschiedene Standorte Übermittlungsanlagen Zwei Peilstationen 1. Tranche Ersatz und Umbau

3 300 000

400.974

B

Leuk Stadt VS Satellitenempfangsstation (SATOS) Satellitenantennen Erweiterung der Infrastruktur 2. Etappe

1 195 000

Total V8 Führungsunterstützungsbasis

5 6

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3252

14 575 000

2.1.7.7

B strategischer Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Vorhaben-Nr. Kategorie7 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

402.467

A

2.1.7.8

Spiez BE Hochtoxgebäude 5595 / HAT Gesamtsanierung Hochtoxgebäude

1 860 000

Total B strateg Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz Ziff. 2.1.7.7

1 860 000

ar strategischer Mieter armasuisse

Vorhaben-Nr. Kategorie8 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

401.111

Franken

B

Franken

Interlaken BE A 1858 Kammer 7 Nachnutzung als Archiv Immobilien VBS 2. Etappe

3 960 000

Total ar strategischer Mieter armasuisse Ziff. 2.1.7.8

3 960 000

2.2

Rubrik Vertragliche Leistungen

2.2.1

Allgemeines

Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 525.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilienvorhaben mit Dritten.

Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivilen Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien.

Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beeinflusst werden.

7 8

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3253

Der Bundesrat hat am 11. April 2002 die Verordnung über die Rekrutierung (VREK) verabschiedet und auf den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. Die Aushebung der Stellungspflichtigen wird mit der (Armee XXI) Schweizer Armee vollständig neu organisiert. Die Rekrutierung dauert neu zwei bis drei Tage und erfolgt in sechs regionalen Zentren und einer Filiale im Kanton Tessin.

Lausanne VD, Mels SG, Mte Ceneri TI (Filiale), Rüti ZH, Sumiswald BE, Windisch AG und Innerschweiz (Übergangslösung Nottwil LU, respektive definitiver Standort Steinen SZ).

Für die Einmietung der Rekrutierungszentren in zivilen Liegenschaften wurden in allen Fällen Verträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Die Rekrutierungszentren Mte Ceneri, Mels und Innerschweiz (Übergangslösung Nottwil LU respektive definitiver Standort Steinen SZ) können in bundeseigenen Anlagen realisiert werden.

Mit 20 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme rund 0,3 Millionen Franken grösser als im Vorjahr. Mit dem in Aussicht gestellten Zahlungskredit von 16 Millionen Franken verbleibt Ende 2005 ein Verpflichtungskreditsaldo von rund 43 Millionen Franken. Dies entspricht dem 3fachen Zahlungskredit.

Die vertraglich geregelten Verpflichtungen im Jahr 2005 können mit dem in Aussicht gestellten Zahlungskredit finanziert werden.

Diagramm 2.2.1.1

25 22

20

21 19

17

16 13

34

20 12

94

95

12 20

96

97

21

20

98

99

20

11

14

1

2

3

Verpflichtungskredite

25

4

5

16 16

20

22

7

2000

14

11

19 21

16

6

7

Zahlungskredite

Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand Februar 2004) Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite Geplante Verpflichtungskredite Geplante Zahlungskredite (Planungsstand gemäss Legislatur-Finanzplan 2005 bis 2007 gemäss BRB vom 25. Feb. 2004) 3254

1994 bis 2004 2005 bis 2008 2005 bis 2007

8

2.2.2

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Mieter

2.2.2.1

V Strategischer Mieter, PST A

Vorhaben-Nr. Kategorie9 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.484

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter Kostenbeiträge an Dritte für unvorhergesehene und dringende Bauvorhaben

9 000 000

401.121

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit zur Finanzierung aller Immobilienkosten von zivilen Liegenschaften für die Rekrutierung

6 000 000

400.633

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter Kostenbeiträge an Dritte für Vorhaben bis eine Million Franken

5 000 000

Total V Strategischer Mieter PST A

20 000 000

2.3

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

2.3.1

Allgemeines

Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 525.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an bestehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versicherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert.

Die gesamte mit dieser Botschaft beantragte Verpflichtungskreditsumme von 120 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen ist um 10 Millionen Franken kleiner als im vergangenen Jahr. (siehe Diagramm 2.3.1.1).

Zusammen mit den früher bewilligten Verpflichtungskrediten und unter Berücksichtigung des in Aussicht gestellten Zahlungskredites von 90 Millionen Franken ergibt das auf Ende 2005 einen Verpflichtungskreditsaldo von rund 375 Millionen Franken. Dies entspricht zirka dem 4,2fachen Zahlungskredit. Dieser Überhang befindet sich im oberen Bereich. Drei Gründe führten dazu:

9

­

Wegen den Kürzungen der Zahlungskredite in den vergangenen Jahren konnten nicht mehr alle Vorhaben in der geplanten Anzahl realisiert werden.

­

Wo Grundsatzentscheide zur Armee XXI noch ausstehend waren, wurde der Baubeginn für bereits bewilligte Vorhaben hinausgezögert oder vorläufig sistiert. Nach vorliegen neuer Entscheide wurden diese Vorhaben nochmals

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3255

priorisiert. Dabei zeigte sich, dass nicht mehr alle früher bewilligten Kredite im geplanten Rahmen notwendig sind.

­

Die restriktive Bemessung der Zahlungskredite hat zur Folge, dass heute nicht mehr alle begründeten und ausgewiesenen Immobilienbedürfnisse finanziert werden können.

Verpflichtungskredite von nicht mehr ausgewiesenen Bedürfnissen werden weiterhin laufend unbenutzt abgerechnet. Dies wird den Projektvorrat erneut verkleinern.

Diagramm 2.3.1.1

113 95

101

95

130

94

95

118

115

123 105 94

100

190

114

108

96

97

98

172

155 186

110

99

1

2

Verpflichtungskredite

90

3

90

5

120 120

120

4

90

120

130 130

152

2000

90

6

7

Zahlungskredite

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand Februar 2004) Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite Geplante Verpflichtungskredite Geplante Zahlungskredite (Planungsstand gemäss Legislatur-Finanzplan 2005 bis 2007 gemäss BRB vom 25. Feb. 2004)

3256

1994 bis 2004 2005 bis 2008 2005 bis 2007

8

2.3.2

Kreditzusammensetzung

Der hier beantragte Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken für Immobilienunterhalt und Liquidationen wird wie folgt segmentiert: Text

Rahmenkredite

Verpflichtungskredit Total ­ ­ ­ ­

Total (Fr.)

120 000 000

Liquidationen und Rückbau (Ziff. 2.3.8.1) 10 000 000 Nicht versicherte Schäden (Ziff. 2.3.8.1) 7 000 000 Luftreinhalte- und Energiemassnahmen (Ziff. 2.3.8.1) 4 000 000 Bewirtschaftung bundeseigener Wälder (Ziff. 2.3.8.1) 1 000 000

22 000 000

= Anteil für reinen Immobilienunterhalt

2.3.3

98 000 000

Kreditzuteilung an die Mieter

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (April 2004) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Mieter.

Die Steuerung der Kredite erfolgt durch armasuisse Bauten.

Bereich

Mieter

VBS V V3 V4 V5 V6 V7 V8 B

strategischer Mieter GS strategischer Mieter PST A Führungsstab der Armee Höhere Kaderausbildung Heer Luftwaffe Logistikbasis der Armee Führungsunterstützungsbasis strategischer Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz strategischer Mieter armasuisse

ar

Objektkredite (Fr.)

Total Objektkredite/Rahmenkredite Anteil für reinen Immobilienunterhalt 1

Rahmenkredite (Fr.)

­ ­ ­ ­ 3 900 000 4 120 000 2 000 000 ­ ­

500 000 ­ 2 000 000 2 200 000 35 000 000 27 280 000 10 000 000 7 000 000 3 500 000

­

500 000

10 020 000

87 980 0001

98 000 000

(Ziff. 2.3.8.1, Vorhaben Nr. 400.409)

2.3.4

Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen

Die Planung der Massnahmen Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge für laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben von mehr als einer Million

3257

Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt inklusive Kostenvoranschlag dokumentiert.

Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis eine Million Franken und sind mit Bedürfnismeldungen der Mieter oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwachung ausgewiesen.

Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2005 ­ an ungefähr 3000 von rund 19 000 klassierten Objekten ­ wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten des Bereiches Bauten der armasuisse anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten.

Infolge der stark gekürzten Zahlungskredite mussten die geplanten Verpflichtungen für das nächste und die folgenden Jahre auf einen äusserst kritischen tiefen Wert gesenkt werden.

Die Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, gilt es doch, zur Schonung des knappen Baulandes nach Möglichkeit auf Neubauten «auf der grünen Wiese» zu verzichten.

Dem gegenüber ist aber der Kernbestand konsequent den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen anzupassen. Der Immobilienunterhalt umfasst folgende Massnahmen: ­

das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festgesetzte Dauer

­

die Versorgung und Entsorgung ­ Energie für die Entfeuchtung und Heizung ­ beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen (Objekte der Landesverteidigung).

Unterschieden wird zwischen: ­

Instandhaltung (Reparaturen und Einzelprojekte als Sofortmassnahme oder längerfristig geplant)

­

Wartung/Überprüfung (Zustandserfassung, Bewertung, Inspektion, Serviceund Revisionsarbeiten).

Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unterzogen und einzeln freigegeben.

Die finanziellen Aufwändungen In der Privatwirtschaft werden für den jährlichen Unterhaltsaufwand an Immobilien zirka drei Prozent des Gebäudeversicherungswertes eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt der Bereich Bauten der armasuisse, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt.

Bei der Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen wird die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlage3258

betreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenübergestellt. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten rund 88 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit einem Wiederbeschaffungswert von 23,5 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mitteleinsatz von rund 0,4 Prozent.

2.3.5

Luftreinhalte- und Energie Massnahmen

Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert.

Im Sinne des Programms EnergieSchweiz des Bundesrates kommen dabei neben konventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzelheizungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.

2.3.6

Nicht versicherte Schäden

In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind, sowie Kosten für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Erfahrungen beruhender Kredit eingestellt.

2.3.7

Liquidation obsolet gewordener Immobilien

Mit der Armee XXI werden zu den bereits mit der Armee 95 und PROGRESS nicht mehr benötigten Kampf- und Führungsbauten weitere Objekte überflüssig. Davon betroffen sind praktisch alle Objektkategorien. So werden weitere Flugplatz-, Kampf und Logistikbauten in Zukunft nicht mehr benötigt.

Liquidation kann sowohl Verkaufen und Vermieten als auch Abbrechen bedeuten.

Nach Möglichkeit werden die überzähligen Immobilien verkauft. Dabei werden berechtigte Interessen der zivilen Departemente des Bundes wie die der Gemeinden, der Kantone und von Privaten gebührend berücksichtigt.

Die Anstrengungen zur Reduktion des grossen Immobilienbestandes werden konsequent weitergeführt. Seit 1994 sind bereits über 3900 Objekte der Kampf- und Führungsinfrastruktur verkauft oder aufgrund von Sachzwängen rückgebaut worden.

Dieser Rückbau ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden. Im Durchschnitt werden pro Jahr gegen acht Millionen Franken und erhebliche Personalressourcen für die Liquidationen eingesetzt. Weniger rasch geht der Abbau bei den Hochbauten vor sich. Die immer noch grossen Bestände an Armeematerial aller Art erlauben es nicht, die zahlreichen Lagergebäude des Departements für Vereidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bereits in grösserem Umfang abzubauen. Trotzdem konnten in den Jahren 1999 bis 2003 eine grosse Anzahl von Mietverträgen für logistische Objekte aufgelöst werden. Daraus resultieren künftig jährliche Einsparungen in der Grössenordnung von über 4,5 Millionen Franken.

3259

Erlöse aus Liquidationen lassen sich praktisch nur im Bereich der marktfähigen Grundstücke und Hochbauten erzielen, weil sich diese im Gegensatz zu den Kampfund Führungsbauten eher in Bauzonen befinden. Diese Einnahmen sind allerdings grossen Schwankungen unterworfen und lassen sich deshalb nur schwer budgetieren. In den letzten Jahren waren es durchschnittlich 10 bis 15 Millionen Franken. Im Jahr 2001 rund 26, im Jahr 2002 rund 8 und im vergangenen Jahr rund 9 Millionen Franken.

Sofern weder ein Verkauf noch eine Vermietung möglich ist, werden die Objekte mit einem minimalen Unterhaltsaufwand gehütet. Der Rückbau von Immobilien erfolgt auf jeden Fall immer dann, wenn der Personenschutz nicht mehr gewährleistet ist oder andere zwingende Einflüsse durch Dritte vorliegen. Beim Rückbau sind primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte zu beachten. Auf der anderen Seite wird eine beschränkte Anzahl von Immobilien aus historischen und kulturellen Gründen gezielt für die Nachwelt erhalten.

2.3.8

Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach Mieter

2.3.8.1

V strategischer Mieter, PST A

Vorhaben-Nr. Kategorie10 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

400.409

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter für Unterhaltsmassnahmen und ­Projekte bis eine Million Franken

87 980 000

400.410

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter zur Bewirtschaftung des Liquidations- und Reservebestandes

10 000 000

400.411

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter Nicht versicherte Schäden

7 000 000

400.476

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter Luftreinhalte- und Energiemassnahmen EnergieSchweiz

4 000 000

400.601

B

Verschiedene Standorte Rahmenkredit z. G. aller Mieter Bewirtschaftung bundeseigener Wälder

1 000 000

Total V strategischer Mieter, PST A

10

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3260

109 980 000

2.3.8.2

V5 Heer

Vorhaben-Nr. Kategorie11 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

401.520

A

2.3.8.3

Franken

Thun BE Ausbildungsanlage Kleine Allmend (AKLA) Kaserne 2 Sanierung und Anpassung der bestehenden Infrastrukturen

3 900 000

Total V5 Heer

3 900 000

V6 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie12 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

Franken

401.613

A

Payerne VD Militärflugplatz Pisten und Rollwege Sanierung von Flugbetriebsflächen 2. Etappe

2 220 000

401.874

A

Payerne VD Militärflugplatz Stromversorgung Energieversorgung

1 900 000

Total V6 Luftwaffe

4 120 000

2.3.8.4

V7 Logistikbasis der Armee

Vorhaben-Nr. Kategorie13 Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text

400.560

A

Uttigen BE Uttigwald Mehrzweckhalle Erneuerung Flachdächer/Dachluken

2 000 000

Total V7 Logistikbasis der Armee

2 000 000

Gesamttotal Ziffer 2.3.8

11 12 13

Franken

120 000 000

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

Erläuterung zur Kategorie siehe Ziffer 1.9.

3261

3

Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite

3.1

Gliederung nach Vorhabengrösse und Rubriken

Text

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Rubrik Immobilien

Franken

41 400 000

V3 Führungsunterstützungsbasis ­ Stans NW Waffenplatz Kaserne, Unterkunft für SWISSINT Bauliche Anpassungsarbeiten Beitrag an den Kanton Niedwalden (Ziff. 2.1.5)

19 000 000

V6 Luftwaffe ­ Sanierungsarbeiten für FLORAKO, 9. Projektetappe Anpassungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten für den Einbau von FLORAKO (Ziff. 2.1.6)

22 400 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

330 462 000

Rubrik Immobilien ­ Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.1.7)

190 462 000

Rubrik Vertragliche Leistungen ­ Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.2.2)

20 000 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen ­ Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8)

120 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

371 862 000

3262

3.2

Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse und Rubriken

(Siehe dazu auch Ziff. 1.11) Text

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Franken

22 400 000

Rubrik Immobilien ­ Sanierungsarbeiten für FLORAKO, 9. Projektetappe Anpassungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten für den Einbau des Systems FLORAKO (Ziff. 2.1.6)

22 400 000

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit

349 462 000

Rubrik Immobilien Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.1.5, 2.1.7)

209 462 000

Rubrik Vertragliche Leistungen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.2.2)

20 000 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8)

120 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

371 862 000

3263

3.3

Gliederung nach Rubriken und Mieter

Rubriken, Mieter, Text

Franken

Rubrik Immobilien (Ziff. 2.1.5 , 2.1.6, 2.1.7,) V strategischer Mieter PST A V3 Führungsstab der Armee Ein Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken V5 Heer V6 Luftwaffe Ein Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken Vorhaben bis 10 Millionen Franken V7 Logistikbasis der Armee V8 Führungsunterstüzungsbasis B strateg Mieter Bundesamt für Bevölkerungsschutz ar strategischer Mieter armasuisse

Total Franken

231 862 000 99 000 000 22 000 000 19 000 000 3 000 000 21 980 000 62 617 000 22 400 000 40 217 000 5 870 000 14 575 000 1 860 000 3 960 000

Rubrik Vertragliche Leistungen (Ziff. 2.2.2) V strategischer Mieter PST A

20 000 000

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Ziff. 2.3.8) V strategischer Mieter PST A V5 Heer V6 Luftwaffe V7 Logistikbasis der Armee

120 000 000 109 980 000 3 900 000 4 120 000 2 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

371 862 000

4

Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1

Finanzielle Auswirkungen

20 000 000

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien VBS 2004 mit den für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

3264

4.2

Personelle Auswirkungen

Das Vorhaben Waffenplatz Stans NW, Kaserne, Unterkunft für SWISSINT, bauliche Sanierung und Erweiterung 2. Etappe, Kostenbeitrag von 19 Millionen Franken an den Kanton Nidwalden hat ein zusätzliches Stellenkontingent zur Folge (Ziff. 2.1.7.5).

Alle anderen mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben verursachen keine Erhöhung des Personalbestandes.

4.3

Auswirkungen für die Informatik

Die beantragten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf die Informatik.

4.4

Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

3265

3266