Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003 vom 8. Juni 2004

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesgerichts vom 16. Februar 20041, und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 23. Januar 20042, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003 wird die Genehmigung erteilt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 1. Juni 2004

Ständerat, 8. Juni 2004

Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker

Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz

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Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003

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