Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003 vom 8. Juni 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesgerichts vom 16. Februar 20041, und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 23. Januar 20042, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 1. Juni 2004
Ständerat, 8. Juni 2004
Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker
Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz
1 2
Im BBl nicht veröffentlicht Im BBl nicht veröffentlicht
2004-1231
3641
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2003
3642