zu 04.451 Parlamentarische Initiative Session in Flem/Flims Bericht vom 20. September 2004 des Büros des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 24. September 2004

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Bericht vom 20. September 2004 des Büros des Ständerates betreffend Durchführung einer Session in Flims nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. September 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2004-2039

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die Büros beider Räte werden der Bundesversammlung beantragen, die Herbstsession 2006 in Flims durchzuführen. Aus organisatorischen Gründen ist die Behandlung in beiden Räten bereits für die Herbstsession vorgesehen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, bereits in der Vorphase zu diesem Beschluss Stellung zu nehmen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. September 2004 vom Beschluss der Ratsbüros betreffend Durchführung der Herbstsession 2006 in Flem/Flims Kenntnis genommen. Er ist sich zwar bewusst, dass dies nicht nur für das Parlament, sondern auch für Bundesrat und Verwaltung Mehrkosten verursachen wird. Dennoch unterstützt er die Idee im Interesse des Beitrags zum Verständnis für Minderheiten sowie zur guten Verständigung unter den verschiedenen Sprachgemeinschaften.

Der Bundesrat hofft, dass diese Session unter ähnlich guten Umständen wie im Jahre 2001 in Lugano abgewickelt werden kann, auch was die logistische Unterstützung, der Parlamentsdienste betrifft.

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