Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen Verbände, die eine neue Ausgleichskasse errichten oder an der Verwaltung einer bestehenden Ausgleichskasse mitwirken wollen, sowie Arbeitnehmerverbände, die die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse verlangen, haben dem Bundesamt für Sozialversicherung bis zum 1. Juni 2005 ein den Vorschriften des Gesetzes über die AHV (SR 831.10) und der diesbezüglichen Verordnung (SR 831.101) entsprechendes Gesuch einzureichen.
Auf Gesuche, die nach diesem Datum eintreffen, kann nicht eingetreten werden.
25. Mai 2004
2004-0962
Bundesamt für Sozialversicherung
2569