Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Rothenthurm, Rückbau Kasernenzufahrtstrasse Mitwirkung und Anhörung vom 30. März 2004
Gesuchsteller:
armasuisse Bauten
Gegenstand:
Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).
Gesuchsdossier:
Projektbeschrieb Planbeilagen
Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Rothenthurm schriftliche Anregungen zu machen.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Rothenthurm vom 30. März bis 13. Mai 2004 eingesehen werden.
Einsprache:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 13. Mai 2004, bei der Gemeinde Rothenthurm zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
30. März 2004
2004-0528
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
1401