Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Anwendung von Zwang im Ausländerrecht und beim Transport von Personen im Auftrag der Bundesbehörden (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG) Die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern soll klar und einheitlich geregelt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen auch im Inland beim zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten.

Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 031 322 41 37, Fax 031 322 84 01, www.ofj.admin.ch

7. Dezember 2004

2004-2638

Bundeskanzlei

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