Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Lyss, Schiessanlage Winigraben (Gemeinde Grossaffoltern), Erstellen einer Kurzdistanz-Schiessanlage Mitwirkung und Anhörung vom 14. März 2000

Gesuchsteller:

Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

- Projektbeschrieb - Emissionsprognose - Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeindeverwaltung Grossaffoltern, 3257 Grossaffoltern, schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Grossaffoltern, 3257 Grossaffoltern, vom 14. März bis 13. April 2000 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711). Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 13. April 2000, bei der Gemeindeverwaltung Grossaffoltern, 3257 Grossaffoltern zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

14. März 2000

2000-0539

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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