Einziehungsbescheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission erlässt im Einziehungsverfahren gegen Duric, Milivoje, geb. 20. Oktober 1958, Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina, derzeit unbekannten Aufenthaltes, den folgenden Einziehungsbescheid: 1.

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen Bodrozic Nikola wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz durch Organisieren von Glücksspielen am 16. März 2001 im Gastwirtschaftsbetrieb «Karpfe» an der Klybeckstrasse 120 in Basel wird das bei Duric Milivoje beschlagnahmte Spielgeld im Betrag von 351 Franken eingezogen.

2.

Es werden keine Kosten erhoben

3.

Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).

Auf Antrag oder mit Zustimmung des Einsprechers kann die Verwaltung eine Einsprache als Begehren um Beurteilung durch das Strafgericht behandeln (Art. 71 VStrR).

Bussen, Ersatzforderung und Kosten sind innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides zu bezahlen. Eine entsprechende Rechnung wird zugestellt.

13. April 2004

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

2004-0633

1649