Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt Mit der Änderung des BGBM werden folgende Hauptziele verfolgt: Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden. Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern ­ verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit ­ verhindert werden. Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt werden.

Vernehmlassungsfrist: 14. Juni 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Generalsekretariat, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 49, Fax 031 322 20 56 http://www.evd.admin.ch/evd/dossiers/marche_interieur/index.html?lang=de

23. März 2004

2004-0471

Bundeskanzlei

1259