637 # S T #

2032

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung.

(Vom 14. Dezember 1925.)

Am 21. Dezember 1922 *) hat die Bundesversammlung beschlossen, den Etmdesbeschluss vom 18. Dezember 1920 **) betreffend die Ermächtigung zur Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung für die Jahre 1923, 1924 und 1925 zu erneuern. In Art. 8 dea Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1920 wird der Bundesrat eingeladen, seinerzeit den eidgenössischen Eäten Bericht und Antrag über die Erneuerung der Ermächtigung vorzulegen. Wir haben die Ehre, dieser Einladung im Nachstehenden Folge zu geben.

' 1. Gestützt auf die ihm erteilte Ermächtigung und unter Beobachtung der festgesetzten Bedingungen und Vorschriften hat der Bundesrat in de|i Jahren 1923, 1924 und 1925 folgende Anleihen aufgenommen: ; *) Siehe Gesetzsammlung 1922, Bd. XXXVIII, S. 605.

**) Siehe Gesetzsammlung 1920, Bd. XXXVI, S. 883.

Übernahmekur« Zinsfuss Ausgabekurs der Banken In % in o/o in %

Rückzahlbar zu pari

Zweck

a. Für die Bundesverwaltung, 1. Aufnahme in der Schweiz.

1923 23.-- 30. Juli

l t

· Fr.

151,400,0001 48,600,000 j 4V* '

23.-- 30. November

100,000,000

5

1924 12. -- 19. September

80,000,000

5

1925 23. Juni-- 3. Juli

140,000,000

5

l (Rückzahlung bzw . Konversion der in den Jahren 1920 / 5. September 1927 und 98.-- 1921 ausgegebenen 6 % 97.5. September 1928 ! Kassenscheine im Gesamt[betrage Ton Fr. 228,250,000.

schwebender 100.98.50 15. Dezember 1931 (Konsolidierung Schulden.

(Rückzahlung bzw. Konver(95.-- (Konv.)

sion der IX. 5 % - Mobili 96.-- 94.50 (bar) | 30. Juni 1935 |sationsanleihee von 1918 \ (Fr. 100,000,000).

15. Juli 1940 od. ab Rückzahlung bzw. Konver15. Juli 1937 nach sion der in den Jahren 1920 197.-- (Konv.)

98.-- 96.50 (bar) {Wahl des Schuld- . und 1921 ausgegebenen 6 % ners auf jeden Cou- Kassen schein e im Gesamt{ ponstermin$ betrage von Fr. 138,750,000.

2. Aufnahmeim Ausland (Amerika).

1. August 1926 1923 oder 1. August August $ 20,000,000 95.04 5 97.29 1925 nach Wahl (Fr. 110,000,000) ! des Schuldners I.April 1946 od. ah 1924 1. April 1934 nach April $ 30,000,000 5 1/2 97.50 Wahl des Schuld94.-- (Fr. 168,000,000) ners auf jeden Cou' ponstermin Zusammen Bundes- 1 798,000,000 Verwaltung . . |

Bereitstellung der nötigen Dollars für die eidg. Getreideverwaltung und die Finanz Verwaltung. Konsolidierung der schwebenden Schulden hei der Nationalbank. Entlastung des inländischen Kapitalmarktes.

638

Nominalbetrag

Ausgabedatum

b. Für die Bundesbahnverwaltung I. Aufnahme In der Schweiz

1923 24.-- 30. April

120,000,000

4

1/2

94.50

85.--

93.-- Von einer Lebens- 1 (Schweiz.

Mai

75,000,000

1924 18.-- 26. März

150,000,000

5

98.25

1925 22.-- 29. Januar

175,000,000

5

(97.-- (Konv.)

98.-- 196.50 (bar) /

3

-, versicherungs1 nommeen }

96.75

15. Mai 1938 od.

ab 15. Mai 1933 nach Wahl dos Schuldners auf jeden Couponstennin

31. Dezember 1942

anstaltli Über-

15. April 1935

Konsolidierung der schwebenden Schulden; Beschaffung der für die Elektrifikation der Schweiz. Bundesbahnen erforderlichen Mi t te J; Rückzahlung der im Jahre 1920 ausgegebenen 5 '/» 70Kassen sah eine von zusammen Fr. 130,584,500.

1.August 1936

2. Aufnahme im Ausland (Holland).

1925 Februar

50,000,000

Zusammen Bundesbahhverwaltung . | 570,000,000

5

ca. 98.--

96.50

15. März 1935

Beschaffung von Mitteln für die Elektrifikation der Schweiz. Bundesbahnen. Entlastung des inländischen Kapitalmarktes.

639

640 2. In den Jahren 1928,1924 und 1925 gelangten dagegen folgende Anleihe» der Bundesverwaltung und der Bundesbahnverwaltung zur Rückzahlung oder Konversion: a. Bundesverwaltung: am 5. September 1923 6% Kassenscheine III. Serie 1920. Fr. 60,500,000 6% » IV. » 1921. » 167,750,000' am 30. September 1924 5 % IX. Mobili sationsanleihe 1918 von ursprünglich Fr. 100,000,000 96,512,10» 46,500,000 am 5. September 1925 6 % Kassenscheine III. Serie 1920.

92,250,000 6% » IV. » 1921.

am 1. August 1925 5 % Anleihe in Amerika 1923 von » 110,000,000» $ 20,000,000 Ferner: Rückzahlungen infolge Auslosungen auf den Vorkriegsanleihen Annullierung zurückgekaufter Titel unserer Anleihen in

»

12,330,000

Amerika: $ 8,000,000 der 5% % Anleihe von 1919 . . . . » 16,650,000 $ 2,000,000 der 8 % Anleihe von 1920 » 11,400,000 Zusammen Bundesverwaltung Fr. 618,892,100 b. Bundesbahnverwaltung: Fr. 54,529,500 am 1. Februar 1923 5% % Kassenscheine von 1920 .

» 76,055,000 am 1. Februar 1925 5% % Kassenscheine von 1920 .

Ferner: Rückzahlungen infolge Auslosungen auf den Vorkriegsanleihen und andere Fälligkeiten » 52,494,408 Zusammen Bundesbahnverwaltung Fr. 188,078,909 Die vorstehenden Angaben bedürfen einzig mit Bezug auf die 5 % Anleihe n Amerika von $ 20,000,000 vom Jahre 1928 einer besondern Erläuterung..

Um sich die Möglichkeit zu sichern, die Anleihe in einem Zeitpunkte günstiger Kursverhältnisse zurückzuzahlen, hatte sich der Bund die Kündigung nach Wahl auf den 1. August 1925, den 1. Februar 1926 oder den 1."August 1926 vorbehalten. Die feste Haltung des Schweizerfrankens gegenüber dem amerikanischen Dollar und die andauernde Geldflüssigkeit im eigenen Lande haben den Bundesrat veranlasst, von der Kündigungsmöglichkeit auf den 1. August 1925 Gebrauch zu machen. Die aus der Anleihe verfügbaren Dollars wurden seinerzeit zum Durchschnittskurse von 5,568 verwertet ; die Buchung und Ein-

i

641

Stellung in die Bilanz erfolgte zum Kurse von 5,60 mit Fr. 110,000,000. Die Anschaffung der zur Bückzahlung erforderlichen $ 20,000,000 erforderte dagegen zum Mittelkurse von Fr. 103,721,853. 85, so dass sich aus dieser Anleihensoperati eine Verbesserung der Bilanz um Fr. 6,278,146.15 ergibt.

8. Aus den in den Ziffern l und 2 gemachten Angaben ergeben sich mit Bezug auf die Entwicklung der Anleihensschuld in den Jahren 1923, 1924 und 1925 folgende Feststellungen: a. Bundesverwaltung.

Stand der festen Anleihen Ende 1922 . . . .

Vermehrung durch Neuaufnahmen Fr. 798,000,000 Verminderung durch Rückzahlungen . . . . » 618,892,100 Netto-Vermehru Stand der festen Anleihen Ende 1925

Fr.

1,902,527,100'

184,107,900 2,086,635,000

b. Bundesbahnverwaltung Stand der festen Anleihen Ende 1922 Vermehrung durch Neuaufnahmen Fr, 570,000,000 Verminderung durch Rückzahlungen . . . . » 188,078,908

2,153,564,772.

Netto-Vermehrung Stand der festen Anleihen Ende 1925

386,921,091 2,540,485,869

Die feste Anleihensschuld des Bundes hat sich somit in den drei Jahren 1928--1925 neuerdings vermehrt. Die Vermehrung beträgt rund 184 Millionen Pranken. Diese betrübende Tatsache darf weiter nicht verwundern, wenn, berücksichtigt wird, dass im gleichen Zeitabschnitt über 140 Millionen Franken durch die Wirtschaftskrisis verursachte ausserordentliche Ausgaben nötig waren.

Glücklicherweise kann festgestellt werden, dass das Jahr 1924 in der. Geschichteder eidgenössischen Staatsanleihen nach mehr als einer Richtung einen erfreulichen Wendepunkt bedeutet. Der Betrag der festen Anleihen hat im Jahre1924 mit Fr. 2,200,505,000 den höchsten Stand erreicht. Die Bilanz auf den 81. Dezember 1925 wird die festen Anleihen noch mit Fr. 2,086,685,000 ausweisen; die Verminderung beträgt Fr. 118,870,000. Sodann ist mit der am 5. September 1925 erfolgten Rückzahlung bzw. Konversion der in den Jahren 1920 und 1921 ausgegebenen Kassenscheine der 6 % Typus aus der Reihe der Staatsanleihen ausgeschieden. Und endlich hat Hand in Hand mit der Schuldermässigung und der Umwandlung der in der Nachkriegszeit aufgenommenen Gelder zu einem tieferen Zinssatz eine spürbare Erleichterung im Schuldendienste Platz gegriffen. Die Aufwendungen für den Schuldendienst betrugen im Jahre 1924 Fr. 120,004,859, den Höchstbetrag seit Bestehen der schweize-

·642 rischen Eidgenossenschaft. Der Voranschlag für 1925 sieht hierfür Fr.117,019,025 ·und der Voranschlag für 1926 noch Fr. 110,586,845 vor.

Die Verminderung der Anleihensschuld des Bundes wird dank des Kriegs.steuerertrages allmählich weiter fortschreiten, wenn auch das Tempo etwas langsamer sein wird als von 1924 auf 1925. Jedenfalls wird eine .Vermehrung der Anleihensschuld für unproduktive Zwecke, ganz ausserordentliche Ereignisse ausgenommen, nicht mehr in Frage kommen. Beim Bunde wird es sich künftig jeweilen nur mehr um Konversionsanleihen handeln.

Für die Bundesbahnverwaltung wird dagegen die Aufnahme neuer Anleihen, mit Bücksicht auf die Kosten der Elektrifikation, noch für eine Beine von Jahren nicht zu umgehen sein. Die feste Anleihensschuld der schweizerischen Bundesbahnen hat sich in den Jahren 1928 bis 1925 um rund 387 Millionen Franken vermehrt.

4. Die Zusammenstellung in Ziffer l hiervor gibt Aufschluss über die wichtigsten Bedingungen der einzelnen Anleihen sowie über deren Zweckbestimmung.

Bezüglich der in den Jahren 1923 und 1924 aufgenommenen Anleihen sei überdies auf die in den Geschäftsberichten des Bundesrates und der schweizerischen Bundesbahnen enthaltenen Ausführungen verwiesen.

Sämtliche während der Berichtsperiode in der Schweiz zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten Anleihen des Bundes und der Schweizerischen Bundesbahnen waren vom Kartell Schweizerischer Banken und vom Verband Schweize·rischer Kantonalbanken fest übernommen. Die den übernehmenden Bankengruppen zu vergütende Kommission betrug durchweg l.% für Konversionen -und iy2 % für Barzeichnungen. Einzig für die im Juli 1928 ausgegebenen Kassenscheine auf 4 und 5 Jahre im Betrage von 200 Millionen Franken war ·die Kommission einheitlich auf l % festgesetzt. Die Schweizerische Nationalbank hat bei der Aufnahme sämtlicher Anleihen, und die Bundesbahnverwaltung bei den Anleihen für Eechnung dieser Verwaltung, im Sinne des Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1920 mitgewirkt.

Von den sieben in der Schweiz zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten .Anleihen sind fünf zum Nominalzinsfuss von 5 % begeben worden; die Bundesbahnanleihe von 120 Millionen Franken vom April 1928 zu 4 % und die eidgenössische Kassenscheinanleihe von 200 Millionen Franken vom Juli gleichen Jahres zu 4% %· Der Selbstkostenzins für
diese sieben verschiedenen Anleihen achwankt zwischen 4,7 % für die Bundesbahnanleihe von 120 Millionen Franken vom April 1928 und 5,7 % für die Bundesanleihe von 80 Millionen Franken im September 1924. Für die letzte eidgenössische Staatsanleihe vom Juni 1925 beträgt der Selbstkostenzins 5,87 %.

5. "Wie wir bereits ausgeführt haben, wird für die nächsten Jahre die .Aufnahme neuer Anleihen für die Bundesverwaltung (ohne Bundesbahnen) vermieden werden können, wenn nicht unerwartet ausserordentliche Ereignisse eintreten.. Dagegen wird von den zur Rückzahlung fällig werdenden

643

Anleihen voraussichtlich der grösste Teil zur Konversion aufgelegt werden müssen.

' In den Jahren 1926, 1927 und 1928 werden folgende Anleihen zur KücfcZahlung fällig: 15. Juli 1926: 4%% V. Mobilisationsanleihe 1916 . . . . Fr. 100,000,000 5. September 1927: 4%% Eidgenössische Kassenscheine 1923 » 151,400,000 5. September 1928: 4%% Eidgenössische Kassenscheine 1928.

» 48,600,000 30. September 1928: 5 % Bundesbahnanleihe 1918/1919 . » 150,000,000 Die Bundesbahnverwaltung bedarf gemäss ihrem Voranschlag an neuem Kapital für das Jahr 1926 Fr. 83,000,000.

6. Unsere Anleihenspolitik war auch in der ablaufenden Berichtsperiode auf möglichste Schonung des inländischen Kapitalmarktes und damit auf die Förderung einer gesunden Entwicklung der Zinsfussverhältnisse gerichtet.

Diese, im Interesse unserer Volkswirtschaft liegende Politik kann nur dann mit Aussicht auf Erfolg weiter verfolgt werden, wenn dem Bundesrate auch in Zukunft die unbedingt nötige Handlungs- und Bewegungsfreiheit in der Aufnahme von Anleihen gelassen wird. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben überzeugend dargetan, dass der Erfolg einer Anleihensoperation wesentlich von der Wahl des richtigen Zeitpunktes abhängt, was anderseits die Möglichkeit raschen Handelns bedingt. Schon im Jahre 1911 wurde die Notwendigkeit erkannt, dem Bundesrate mit Bezug auf die Aufnahme von Anleihen gewisse Vollmachten zu erteilen. Es sei an den Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1911 erinnert, durch welchen dem Bundesrate für die Jahre 1912--1916, unter gewissen Vorbehalten, die Ermächtigung erteilt wurde, Anleihen aufzunehmen. In der Zeit der ausserordentlichen Vollmachten handelte der Bundesrat von sich aus, nach Anhörung der ihm zur Verfügung stehenden sachverständigen Organe, insbesondere der Schweizerischen Nationalbank. Mit Beechluss vom 18. Dezember 1920 hat sodann die Bundesversammlung dem Bundesrate für die Jahre 1921 und 1922 die Ermächtigung erteilt, unter den im Beschlüsse festgesetzten Bedingungen Bundesanleihen aufzunehmen, welche Ermächtigung in der Folge durch Beschluss vom 21. Dezember 1922 für die Jahre 1923, 1924 und 1925, d. h. für die 26. Legislaturperiode, erneuert wurde.

Da es sich um die Delegation an den Bundesrat einer gemäss Art. 85 der Bundesverfassung der Bundesversammlung zukommenden Befugnis handelt, halten wir die jeweilige
Befristung der Ermächtigung auf eine Legislaturperiode für zweckmässig. Wir erlauben uns deshalb, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, der die Ermächtigung des Bundesrates zur Aufnahme von Anleihen für die Jahre 1926,1927 und 1928 vorsieht, zur Annahme zu empfehlen. Mit Bezug auf die Anleihen für Rechnung der Bundesbahnverwaltung

644

haben wir uns in Art. 2, lit. c, des nachstehenden Beschlussesentwurfes an den Wortlaut des Bundesgesetzes vom 1. Februar 1928 betreffend die Organisation, und Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen gehalten.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 14. Dezember 1925.

Im Kamen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Musy.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

i nleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Emission Jahr

L* Ausgabe in der Schweiz.

1897 1903 1909 1913 1915 1916 1917 1917 1917 1922 1922 1923 1923 1923 1924 1925

E DI iss Ion

Bezeichnung der Anleihe

Beirag

Kurs

Fr.

%

%

100 99,85

direkte Verkäufe 97,00 95,50

8>

Eidgenössische Anleihe 1897 24,248,000 do.

1903 .0 do.

1909 25,000.000 do, 19I3 31,500,000 4 1/2 7° III.Mobilisationsanleihee . 100,000,000 100,000,000 4 1/2 % V.

do.

VI.

do.

100,01 0,000 4 VII.

do.

100,000,000 5% do.

150 000,000 % Eidgenössische Anleihe 1922 300,000,000 4% do 1922 200,000,000 Kassenscheine, V. Serie . . 151,400,000 do.

48,600,000 ö% Eidgenössische Anleihe 1923 100,000,000 5% do.

1924 80,000,000

3 7« 3'/3 % 4 %

5

do.

Übernahmskurs der Banken

1925 140,000,000

96,76

97,5o 96,60

97 96 96 100 100 97,5o

98 98 100 96 98

·

Rendite f ü r den Zeichner In %

Belastung Betrag am für den Schuldner Rückzahlbar 31. Dezember 1925 In %* ,,

3,oa

% 8,0, 3,»

3,72

3,78

V« 3

96

4,71

4,36

95,87

4,80 4,93 4,83 4,60

4,85

95,76 94,76 94,76 98,76

98 fest, 9.+ Option . (

9 6 , 9 6 fest 97 97 98,50 93 Konversion 1 191,, Subskription ( 97 Konversion 1 96 Subskription )

5 5,a 4,36 5,12

5 5 5,67

6,11

30. VI. 1932 ioo,ooo,ooq 30. VI. 1934 100,000,000 5,14 31.1. 19J8 150,000,000 5,«o 1, IX. 1930 300,000,000 200,000,000 1 \ 94.53 6 , 8 0 1.,, IV. 1932 Option j 5,42 5. IX 1927 151,400,000 5. IX. 1928 48,600,000 5,25 ]5. XII. 1931100,000,000 5,30 30. VI. 1935 80,000,000 5,jo 5,0!

93

6,09

6,50

94

8

9,84

94

5,78

6,08

5,70

6,42

5,43

1920 1924

8 5'/8

Anleihe in Amerika Tun $ 30,000,000 à 5. 55 . . . 166,500,000 Anleihe in Amerika von $ 25,000,000 à 5. 70 . . , 142,500,000 Anleihe in Amerika von $ 30,000,000 à 5. 60 . . . 168,000,000 * nach Zolli inger

96,S6

100

8,7S

97,60

f 15. VII. 1940 i ev.ntneU V 140,000,000 [15.VII.1937J

1. VIII. 1929 116,550,000 121,000,000 (1. VII- 19301 114,000,000 1 frei à 106 % J (20,000,000 1. VII. 1940 al pari 1. IV. 1946 1t und. bar auf 168,000,000 1. IV. 1934 $30,000,000

645

5,31

II. Ausgabe in Amerika.

1919

1906--1940 13400,000 1913--1952 55,470,000 1920--1959 23,065,01)0 1924--1933 26,150,000 1926--1955 100,000,000 15. VII. 1926 100,000,000

5,OS

5,26 5, SB

{

Fr.

.646

Anleihen der schweizerischen Bundesbahnen.

Emission

Emission Jahr

Bezeichung der Anleihe Betrag

Kurs

Fr.

%



90,60

1890

3 "/*

Einsenbahnrente .

.

. .

69,333,000

1900 1899 1902 1903

4%

Bundebahnrente

. . . .

75,000,ÜOO

% Bundesbahnanleihe Serie A-K 600,000,000 3%

1910 1912 1914 1918 1919 1921 1922 1923 1923 1924 1925 1925

do.

do.

(différé) 150,000,000 (Serie I)

4% do.

4% do.

5% .

do.

5 do.

6% I.Elektrifikationsanleihe . .

41/* % II. Elektrifikationsanleih . .

4% III.Elektrifikationsanleihe . .

Bundesbahnanlei . . . .

5% IV.Elektrifikationsanleihe . .

5% V. Elektrifikationsanleihe . .

VI.Elektrifikationsanleihe (in Holland)

* nach Zollinger.

Rendite Belastung Übernahmekurs für den tür den der Banken Zeichner Schuldner in % * in > *

80,000,000

Betrag am 31 . Dezember 192S

%



Fr.

Fr.

90 und 87,25 Umtausch gegen Aktien g. C.B.

3,3i

3,02

durch Rückkauf

69,333,000

98,86

Sukzessive Verkäufe

3,5,

3.ä7

1Q1 IflfiS 1 V L1-- X ^^ 1 0\J A 432,200,000

98,eo

96 und 97

3,07

3,1 B

1913--1962 130,690,000

in Frankreich aufgelegt

92,äo

--

3,89

1920--1969

31. XII. 1960 75,000,000

Umtausch gegen Aktien G. B.

83,750,000 60,000,000 50,000,000 100,000,000 210,000,000 150,000,000 120,000,000 75,000,000 150,000,000 175,000,000

Rückzahlbar

1922--19711

96,76

5,28

5,40

97 und 96,50

5.30

5, la

139,750,000 1922--197l/ 30. XI. 1928 50,000,000 30. XI. 1928 100,000,000 15. VIL I931 210,000,000 1. VIII. 1933 150,000,000 15. V. 1938 120,000,000 31. XII. 1942 75,000,000 15. IV. 1935 150,000,000 1. VIII. 1936 175,000,000

96,50

5,BS

5^)3

15. III, 1935 50,000,000

97 99

95 und 96

4,19

4,3t

97,75

5,19

5,38

97 100

95,to 98 und 99 97 und 96,50 94,io und 93

5,« 6

5,7Î

4,79

4,05

98 94,50

85 98,j&

98

50,000,000 cà. 98

76,100,000

6,29

4,56

4,oo

--

4,73

4,,,

64-Z (Entwurf.)

Bundesbeschliiss betreffend

die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bmidesrates vom 14. Dezember 1925, heschliesst : Art. 1. Dem Bundesrat wird für die Jahre 1926, 1927 und 1928 die Ermächtigung erteilt, Anleihen aufzunehmen: a. zur Konversion der zur Bückzahlung fälligen oder zur Kückzahlung gekündigter Anleihen, soweit sie nicht durch eigene Mittel zuräckbezahlt werden können; &. zur Konsolidierung schwebender Schulden; c. zur Bestreitung von Ausgaben, die auf Gesetz oder auf Bundesbeschluss beruhen, soweit sie nicht durch Einnahmen des Bundes gedeckt werdenkönnen.

Art. 2. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: a. die Schweizerische NationaJbank ist, wenn die Aufnahme von Anleihen bevorsteht, vom Bundesrate rechtzeitig über die Lage des Geldmarktes und über die Anleihensbedingungen zu befragen. Sie ist sodann zur Mitwirkung bei den Unterhandlungen heranzuziehen oder, unter "Vorbehalt der Genehmigung des Bundesrates und in den Fällen von lit. c hiernach,, unter Mitwirkung der Bundesbahnverwaltung, mit der Führung der Unterhandlungen zu beauftragen; b. die Anleihen haben sich im Bahmen der zur Zeit des Vertragsabschlusses allgemein üblichen Bedingungen zu bewegen, sie sind in Form von Obligationen oder Kassenscheinen der Eidgenossenschaft bzw. der schweizerischen Bundesbahnen zu bögeben; c. die Aufnahme von Anleihen für die Bundesbahnverwaltung und die daherige Festsetzung der Anleihensbedingungen erfolgen nach Anhörung: oder auf Antrag des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen.

Art, 8. Der Bundesrat wird eingeladen, seinerzeit den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag über die Erneuerung der Ermächtigung vorzulegen.

Art. 4. Dieser Bescbluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung. (Vom 14. Dezember 1925.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

2032

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.12.1925

Date Data Seite

637-647

Page Pagina Ref. No

10 029 587

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