720 "Wahlen.

(Vom

15. Juli 1925.1

Politisches Departement.

Auswanderungsamt Kanzlist II. Klasse : Lehmann, Walter Adolf, von Eggiwil. , Finanzdepartement.

Amt für Gold- und Silberwaren.

Kanzlist II. Klasse : Heuzen, Joseph, von Blatten (Wallis), Postkommis in Bern.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Verwaltung der elektrischen Überlandbahn Frauenfeld-Wil stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 17,7oo km lange Eisenbahn von Frauenfeld nach Wil samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunter nehmungen im II. Range, d. h. unmittelbar nach den bereits .bestehenden gesetzlichen Pfandrechten von Fr. 122,000 für Hilfeleistung und von Fr. 2,200,000 für Elektrifizierung der Bahn zugunsten der Kantone Thurgau und St. Gallen zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines der Gesuchstellerin gewährten und für die Geleiseerneuerung verwendeten Darlehens von Fr. 300,000.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 8. August 1925 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 17. Juli 1925.

Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements: Dr. 0. Leimgruber

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Eidgenössischer Staatskalender 1925.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1925 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatekalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versioherungsgerichtes, der Behörden, und höhern Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux,

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerische Furkabahngesellschaft in Liq.

Die Rangordnung der Gläubiger der Schweizerischen Furkabahngesellschaft in Liq. ist aufgestellt und liegt im Bureau des unterzeichneten Masseverwalters zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen gegen die Klassifikation sind binnen 30 Tagen, vom Datum der Publikation an gerechnet, beim Masseverwalter schriftlich anzubringen.

B r i g , den 7. Juli 1925.

J. Escher, Advokat.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone, ' Neu bereinigt auf 1. Juli 1925. · · Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis 50 Cts.

Sei Zustellung per Post 60 Cts. ; Zustellung gegen Nachnahme 75 Cts.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

722

Monopolgebühr für Mostobst.

Die eidgenössische Alkoholverwaltung hat die Monopolgebühr für das aus dem Auslande eingeführte Mostobst (Zolltarif Nr. 23) mit Bezug auf dessen Trester für dieses Jahr auf Fr. 2 per 100 kg festgesetzt.

Auf Sendungen, die als Tafelobst erkennbar sind, wird dagegen eine Monopolgebühr nicht erhoben.

Der aus den eingeführten Früchten gewonnene Most, sowie dessen Hefe, darf nur mit Bewilligung der eidgenössischen Alkoholverwaltung und nach Bezahlung der von der letztern zu bestimmenden Monopolgebühr zu Brennzwecken verwendet werden.

Diese Verfügung tritt am 1. August 1925 in Kraft.

B e r n , den 16. Juli 1925.

Eidg. Oberzolldirektion: Gassmann.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 1, -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1925) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

nachgeführt auf 1. Juli 1925, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

723

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Eine bereinigte Ausgabe des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ist soeben bei der unterzeichneten Verwaltung erschienen.

In dieser neuesten Ausgabe sind alle seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes erfolgten Änderungen berücksichtigt, unter anderai auch das auf 1. Januar 1925 in Kraft tretende Bundesgesetz vom 3. April 1924 betreffend Abänderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes.

Neu ist in die Broschüre als Anhang aufgenommen worden : das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlichrechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Verkaufspreis Fr. 1. 20, plus Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen, Stellenausschreibungen.

Diestabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Departement des Innern.

Zwei Kanzlisten II. Klasse

Vertrautheit mit dem Verwaltungsdienst.

Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen

2200 bis 3800

Abteilung Gesundheitsamt

Militär-

département, Oberkriegskommissariat

Magaziner der eidg. Armeemagazine in Schwyz

Warenkenntnis und Kenntnis des Magazindienstes

nebst Teuerungs-zulagen 3200

bis 4300 nebst Teuerungszulagen

Anmeldungstermin 29. Juli 1925

(2..)

1. August 1925

(2..)

Nähere Auskunft über die Stelle erteilt, das Oberkriegskommissariat in Bern.

Militar.

département, Abteilung für Artillerie

Cbef der Festungs 1 Stabsoffizier mit Erfahrung 4. August 6200 Sektion der Abtei- im Instruktions- und Ver- bis 8300 1925 lu für Artillerie waltungsdienst nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen

(2.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.07.1925

Date Data Seite

720-723

Page Pagina Ref. No

10 029 450

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