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Kreisschreiben des

ßundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Volksabstimmung vom 24. Mai 1925 über das Volksbegehren um Aufnahme eines Artikels 34«TM*TM in die Bundesverfassung betreffend Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung (Initiative Rothenberger).

(Vom 19. März 1925.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass wir heute die Abstimmung über das Volksbegehren um Aufnahme eines Artikels 34
;auf den Vorabend, den 23. Mai 1925, festgesetzt haben.

Wir werden Ihnen unsern daherigen Beschluss in der üblichen Anzahl von Exemplaren zum Anschlag übersenden lassen, und ersuchen Sie, Ihrerseits alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehe (ßundesgesetze vom 19. Juli 1872, A. S. X, 915, fczw. 20. Dezember 1888, A. S. n. F. XI, 60, und 30. März 1900, A. S.

n, F. XVIII, 119, sowie vom 27. Januar 1892, A. S. n. F. XII, 885, und vom 17. Juni 1874, A. S. n. F. I, 116).

Insbesondere wollen Sie dafür besorgt sein, dass die Abstimmungsvorlage spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstage in die Hände der Stimmberechtigten gelange und dass die Protokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt und b i n n e n s p ä t e s t e n s 10 T a g e n , von der A b s t i m m u n g a n g e r e c h n e t , an die Bundeskanzlei gesandt werden, während die Stimmzettel gehörig versiegelt bis nach erfolgter Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung durch die Bundesversammlung aufzubewahren sind.

Die Protokolle haben anzugeben : die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl aller eingelangten Stimmzettel, die Zahl der ausser Betracht fallenden Stimmzettel, getrennt in leere und in ungültige, die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel und die Zahl der abgegebenen Ja und Nein. Die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel ergibt sich durch Abzug der Zahl der

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aueser Betracht fallenden Stimmzettel (leere und ungültige) von der Zahl aller eingelangten Stimmzettel und bildet die Grundlage für die Berechnung des absoluten Mehrs (die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus eins).

Für die Zusammenstellung der Abstimmungsergebnisse empfehlen wir Ihnen das nachfolgende Schema dringend zur Benützung.

Schema für die Zusammenstellung dés Abstimmungsergebnisses in den Kantonen.

Gemeinde (Bezirk, Wahlkreis)

Stimmberechtigte

Eingelangte Stimmzettel

Ausser Betracht In ' fallende Betracht Stimmzettel fallende leere

abso luten

ungültige

zettel

Initiative Rothenberger Ja

Nein

Mehr;

Für die Zahl der Vorlagen und Stimmzettel haben wir den Massstab der letzten Abstimmung zugrunde gelegt; allfällige abweichende Wünsche wollen Sie durch Vermittlung Ihrer Kanzleien beförderlichst an die DruckSachenverwaltung der Bundeskanzlei gelangen lassen.

Die Telegraphenverwaltung wird von uns angewiesen werden, seinerzeit die amtlichen Mitteilungen über die Ergebnisse der Volksabstimmung zum Behufe möglichst baldiger Festsetzung des Gesamtresultates so rasch als tunlich zu befördern. Wir ersuchen Sie daher, die in ihrem Kanton hierfür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- und Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach erfolgter Abstimmung durch Vermittlung des nächstgelegenen Telegraphenbureaus an Ihre Staatskanzlei oder eine andere hierfür bestimmte Zentralstelle zu melden, welche dann ihrerseits an die Bundeskanzlei zu berichten hat.

Diese Meldungen, sowohl diejenigen der untern Behörden an die Kantonsbehörden als diejenigen an die Bundeskanzlei, sind gebührenfrei.

Im übrigen benützen wir diesen Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 19. März 1925.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Musy Der Vizekanzler: Kaeslin.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Volksabstimmung vom 24. Mai 1925 über das Volksbegehren um Aufnahme eines Artikels 34quater in die Bundesverfassung betreffend Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenver...

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Bundesblatt

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Jahr

1925

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1925

Date Data Seite

815-816

Page Pagina Ref. No

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