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I n s e r a t ei

Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 17. Juli d. J. hat der k. niederländische Generalkonsul in der Schweiz, Herr S u t e r - V e r m e u l e n , dem Bundesrathe angezeigt, daß er eine Urlaubsreise nach Holland vorhabe, und daß während seiner Abwesenheit sein Vizekonsul, Herr Emile G a u c h a t in Bern, die Geschäfte des Generalkonsulates vom 18. dies an besorgen werde.

B e r n , den 20. Juli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachang.

Im niederländisch-indischen Kriegsdienst verstarb am 15. Februar 1875 auf Kotta Radjah (Atjeh) der Schweizer Konrad Widenkeller, geboren in Anton (?) 12 Januar 1845, Sohn des Johann Ulrich und der Elisabeth geb.

Höhner, mit einem Soldnachlaß von Fl. 36. 95 Cts. N. C. Da die spezielle, Zuständigkeit des Genannten diesseits nicht ausgemittelt werden konnte, so wird der betreffenden Heimatbehörde auf diesem Wege von dem Todfall Kenntniß gegeben. Zugleich wird für den Fall der Beanspruchung jenes Soldnachlasses seitens der Erben bezüglich der erforderlichen Förmlichkeiten auf unser Kreisschreiben vom 24. September 1869 (Bundesblatt v. Jahr 1869, III, 33) verwiesen.

B e r n , den 20. Juli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. III.

20

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Bekanntmachung.

Am 5. September 1875 verstarb in Batavia Clementine Imbach, angeblich geboren in ,,Nenfchatel", aber zuständig noch dem Kanton Luzern. Da die von den Staatskanzleien dieser beiden Kantone veranlaßten Erhebungen zur Feststellung der Zuständigkeit der (Genannten erfolglos geblieben sind, so wird der betr. Heimathbehörde auf diesem Wege von dem Todfall Kenntniß gegeben mit dem Bemerken, daß der betr. Todschein hierorts deponirt ist.

B e r n , den 18. Jnli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerische Westbahnen.

Aufhebung des Spezialtarifs Nr. 18.

Mit dem 1. November nächsthin tritt der Spezialtarif Nr. 18 vom 1. März 1874, betreffend den Transport in gewöhnlicher Pracht von rohen, leicht behauenen oder zugeschnittenen Bausteinen, gewöhnlichen und hohlen Backsteinen, Backsteinplatten und Ziegeln, außer Kraft Dieser Tarif wird vom Tage seiner Aufhebung an durch einen andern Spezialtarif Nr. 18, ebenfalls die Beförderung oben bezeichneter Güter, mit Ausnahme jedoch der Ziegel und der zugeschnittenen Bausteine, betreffend, ersezt werden.

L a u s a n n e , den 14. Juli 1876.

Die Direktion.

283 Schweizerische Westbahnen.

Aufhebung des Spezialtarifs Nr. 14

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß mit dem 1. November nächsthin der Spezialtarif Nr. 14 vom 1. März 1874, betreffend Transport von rohem und gemahlenem Phosphorit ab Genf transit, und von Pyrites ab Martinach und Sitten, nach Martinach-transit, nnd Basel-transit, anSei Kraft tritt.

L a u s a n n e , den 14. Juli 1876.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Den 1. Angust 1876 tritt zum direkten Personen- und Gepäcktarif ElsaßSchweiz vom 1. Februar 1876 ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend Fahrtaxen nach nnd von Kolmar. Derselbe kann auf den Verbandstationen eingesehen werden.

B a s e l, den 14. Juli 1876.

Directorium der schweiz. Centralbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 20. dies ia Kraft tretender I. Nachtrag zum Saarkohlentarif Nr. 13, enthaltend direkte Tarifsätze ab den Saargrubcns tationen Altenwald, Friedrichsthal nnd Sulzbach, kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 14. Juli 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Bekanntmachung.

Nach einer vom 6. dies datirten Depesche der schweizerischen Gesandtschaft in R o m können diejenigen, welche römische Pensionen beziehen, und welche die Einkassirung derselben dem gewesenen Vizekonsul in Born, Hrn.

K a s p a r H e e r , anvertrauen wollen, demselben bloß ihre Lebensscheine.

wie bisher dem Hrn. Schlatter einsenden, worauf die Pensionen ihnen Übermacht werden, ohne daß neue Vollmachten auszustellen nöthig sind.

B e r n , den 12. Juli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

In einer Liste von in niederländisch Indien verstorbenen Schweizern figurirt ein Boßhardt, Friedrich, geboren 15. Juli 1832 angeblich in Basel, Sohn des Johann und der Susanna geb. Adlang, gestorben 19. Dezember 1873 in Penajng (Atjeh). Soldnachlaß M. 7. 41. Cts. n. C. Da sich die obige Angabe betr. den Geburtsort laut Mittheilung der Staatskanzlei Basel als unrichtig herausgestellt hat und die Ermittlung der Heimathörigkeit des Verstorbenen hierseits nicht möglich ist, so wird der betreffenden Heimatsbehörde auf diesem Wege von dem Todfall Kenntniß gegeben.

B e r n , den 11. Juli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzler

* Lieferung von Gerberlohe.

Die unterzeichnete Stelle nimmt Offerten entgegen für Lieferung von 1500 Kubikfuß G e r b e r l o h e für den Turnschopf bei der eidg. Kaserne in Thun.

B e r n , den 10. Juli 1876.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

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Bekanntmachung.

Laut Mittheilung des schweizerischen Konsulats in Havre ist dasselbe fortwährend in der Lage, Schweizer, welche nach Havre kirnen und dort vergebens Arbeit suchten, wieder dahin zurückzusenden, woher sie gekommen sind. Es wird daher davor gewarnt, nach Havre auszuwandern, ohne daselbst zum Voraus Arbeit zugesichert zu haben.

B e r n , den 12. Juli 1876.

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Bekanntmachung.

Am. 7. April d. J. starb in Rio de Janeiro G o t t f r i e d K ü c h l i , Kommis, 26 Jahre alt, angeblich von Badet (Aargau). Nachdem sich laut Bericht der aargauischen Behörden diese Heimathangabe ah unrichtig herausgestellt hat, wird von dorn Todfall der betreffen den Heimathbehörde auf diesem "Wege Kenntniß gegeben.

B e r n , den 4. Juli 1876.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Es ist uns der Todschein betreffend Blum, Jean, Bernhards sei. und der Marianne geb. Michelin sei. Sohn, geboren in Oumerchin (Schweiz)?, gestorben 11. März 1873 in Constantine (Algerien), zugekommen, Infolge der unverständlichen Angabe des Geburtsorts wird der betreffenden Heimathbehörde auf diesem Wege von dem Todfall Kenntniß gegeben.

B e r n , den 5. Juli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Brief-Postyerkehr mit Britisch Ostindien und den französischen Colonien.

Mit dem l, Juli 1876 werden B r i t i s c h O s t i n d i e n und die franz ö s i s c h e n C o i o n i e n dem allgemeinen Postverein beitreten.

Bas betreffende Gebiet besteht : a. aus H i n d u s t a n , b r i t i s c h B i r m a (Ostindien) und A d e n (in Arabien).

b. aus den französischen Colonien, von welchen gelegen sind: in Amerika: Martinique, Guadeloupe und Dependenzen, französisch Guyana, St. Pierre und Miquelon; ,, in A f r i k a : Senegal und Dependenzen, Gabon, Kéunion, Mayotte und Dependenzen, Ste-Marie de Madagascar; in A s i e n : die französischen Besizungen in Ostindien (Pondichéry, Chandernagor, Karikal, Mähe und Yanaon) und in Cochinchina (Saigun, Bien-Hoa, Mytho und Insel Poulo-Condor) ; in O c é a n i e n : Neu-Caledonien und Dependenzen, Marquesas-Inseln, Taiti und die dem französischen Protektorat unterworfenen Archipel.

Die Taxen für frankirte Korrespondenzen von der Schweiz nach obigen Ländern und für unfrankirte Briefe von leztern nach der Schweiz werden vom 1. Juli 1876 an betragen : Frankirte gewöhnliche Briefe: 50 Centimen für je 15 Gramm.

Unfrankirte gewöhnliche Briefe: 75 Centimen für je 15 Gramm.

Dem Frankozwang unterworfene Gegenstände, nämlich: Korrespondenzkarten 20 Centimen; Waarenmuster (Gewichtsmaximum 250 Gramm), sowie Bücher, Zeitungen und andere Druksachen (Gewichtsmaximum l Kilogramm) 10 Centimen für je 50 Gramm.

Für rekommandirte Sendungen die gewöhnliche Frankotaxe nebst einem festen Zuschlag von 10 Centimen. Eükscheine (Empfangsbescheinigung der Adressaten) unterliegen einer besondern Gebühr von 20 Centimen.

Vom 1. Juli 1876 an gültige neue Briefposttarife in Taschenformat, welchen auch eine Uebersicht der Maximalbeträge und Taxen für interne und internationale Geldanweisungen und Einzugsmandate beigefügt ist, können von Ende dieses Monats an bei sämmtlichen Schweiz. Poststellen zum Preise vom 25 Kappen das Stük bezogen werden. Bei denselben Poststellen kann auch der neue allgemeine Briefposttarif für das Ausland, in welchem die Taxen nach a l l e n Ländern, sowie die bezüglichen Speditionsbedingungen enthalten sind, zum Preise von 50 Centimen per Stük gekauft werden.

B e r n , den 20. Juni 1876.

Das eidg. Post- und Telegraphendepartement.

287 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Der seit 20. August 1864 bestehende Spezialtarif für den Transport von Langholz nach Basel ab den Stationen Langnau, Emmenmatt, Signau, Zäziwyl, Konolfingen und Worb wird im Einverständnisse mit dem Direktorium der S. C. B. auf den 10. Oktober 1876 außer Kraft gesezt und kommen von genanntem Tage an für den Transport dieser Güter nach Basel die Taxen des allgemeinen Tarifes zur Anwendung.

B e r n , den 5. Juli 1876 ["]...

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern_Bahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihrem Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h una p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N am en, und ansser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Kondukteur für den Postkreis Genf. ) / Anmeldung ms zum 4. August 2) Postbüreaudiener in Genf 1876 bei der Kreispostdirektion 3) Stadtbriefträger in Genf.

' " Genf

4) Postkommis in Hurten. Anmeldung bis zum 4. August 1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Posthalter und Briefträger in Münsingen (Bern). Anmeldung bis zum 4. August 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Briefträger in Biel.

7) Posthalter und Bote in Undervelier (Bern).

l

Anmeldung bis zum 4. August 1876beii der Kreispostdirektioni ) Neuenburg.

in

8) Kondukteur für den Postkreis Aarau. Ì l Anmeldung EIS zum 4. August 9) Postpaker in Bremgarten.

> 1876 bei de;: Kreispostdirektion l in Aarau.

10) ,, ,, Stein (Aargau.).

J

288 11) Kondukteur für den Postkreis Luzern. l Anmeldung bis zum 4. August bei der 12) Posthalter und Briefträger in Wasen } in1876 Kreispostdirektion L (Uri). j uzern.

13) Postablagehalter und Briefträger in j Anmeldung bis zum 4. August Neker (St. Gallen).

( 1876 bei der Kreispostdirektion 14) Briefträger in Einsiedeln.

j in St Gallen15) Telegraphist in Ressiga (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 8. August 1876 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz 16) Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau in Genf. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Provision. Anmeldung bis zum 1. August 1876 beim Bureauchef in Genf.

17) Telegraphist in Enge bei Zürich. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 1. August 1876 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

18) Telegraphist in Necker (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 1. August bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

19) Telegraphist in Chêne-Bougeries (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescnenprovision. Anmeldung bis zum 8. August 1876 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Ouchy. Anmeldung bis zum 28. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter in Schönenwerth (Aargan). Anmeldung bis zum 28. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

3) Kondukteur für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 28. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) ßüreauchef beim Hauptpostbüreau Bellenz. Anmeldung bis zum 28. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

5) Telegraphist in Bürglen (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldungsfrist bis zum 25. Juli 1876, bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Hinterrhein (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Juli 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Chur.

7) Telegraphist in Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 25. Juli 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

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1876

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22.07.1876

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