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#ST#

Botschaft des

Bundesrathes an die h. .Bundesversammlung, betreffend die Petition der Postbeamten um Gehaltserhöhung

(Vom 4 Juni 1869.)

Tit. l Durch Schtussnahme vom 22. Dezember 1868 haben Sie den Bundesrath eingeladen, Jhnen über die Betition der Bostangestellten, d. d. Zürich, 28. Oktober 1868, um Gehaltserhöhung, ans die nächste Session der Bundesversammlung Bericht und Antrage zu hinterbringen.

Der Bundesrath beehrt sich hiemit, diesem Austrage nachzukommen, der ihm um so erwünschter kam, als er ohnehin Willens war, von sich aus der Bundesversammlung gelegentlich einige einlässlichere Betrachtungen über diesen wichtigen Gegenstand vorzulegen. Zwar wäre es ihm wünschbar gewesen , zu diesem Behuse noch die Resultate einer inzwischen angeordneten Ausnahme einer genauern Boststatistik abzuwarten .

indess werden sich auch o.hne solche die grundsätzlichen Fragen erledigen lassen , wobei dann für die Aussühxung die statistischen Erhebungen immerhin noch benuzt werden können.

Man wird sich in dieser Materie am schnellsten orientiren mittelst einer zusammenhängenden Uebersicht desjenigen , was seit Uebernahme des Bostwesens durch die Eidgenossenschaft für die Ausbesserung der Besoldungen der Bostangestellten geschehen ist. Wir legen Jhnen daher hier eine. Tabelle vor, welche genaue Ausschlüsse über den Personalbestand jedes Jahrganges , verbunden mit den Besoldungssummen , gibt und durch Beifügung der Gesamteinnahmen der Bostverwaltung nebst Bxo-

zentperhältniss gleichzeitig zeigt, wie sich dieser einzelne Zweig znm

ganzen verhält.

407 ^sa^tnt..

Pers.^nal^ Bestand.

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einnahme.

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l^ ..^l .^2 1^^ l^4 ...^ ^^ l^li.

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.

2,341 2,803 2,821 2,803 2,817 2,870 3,035 3,168 3,223 3,2^9 3,323 3,356 3,444 3,541 3,6l2 3,702 3,806 3,942 ^ 4,077 4,159

.

^ .

.

^

Fr.

4,898,327 5,188,871 5,686,367 6,514,634 7,083^,503 7,425,79^4 7,713,587 8,363,12^^ 8,279,987 7,358,694 7,123,230 6,916,911 7,112,951 7,426,353 7,744,082^ 7,950,131 8,348,173 8,617^,815 8,770,428 .8,814,715

..^te

^s.^dtm^n

Be^ldnu^en. t^etra^en ^r.^^nte

der ^esammtein^ ....u^a.

Fr.

992,362 1,006,992 1,0.10,433 1,095,580 1,156,282 1,286,346 1,349,148 1,417,613.

1,534,602 1,787,643 1,829,250 1^,890,988 1,968,190.

2,078,409 2,214,636 2,402,603 .2,597,479 2,783,907 2.,954,527 3,171,028

20 19,^ 17,^ 16,s 16,.^ ^ ^^ 17,^ 1^ 18,^ 24,..

25,..

27,.^ 27,...

28 28,^ 30,2 3l,s 32,.^ .33,^ 35,.^

^

408 Wir haben dieser Tabelle nur noch beizufügen , dass sie nur die Baarbesoldungen aufführt. Es sind darunter also n i ch t enthalten erstlieh die Ausgaben für Dienstkleidung, welche z. B. im Jahre 1.868 die Summe von Fr. t 34,969 ausmachten, zweitens die 10 ^/e Brovision der Beamten von Empsangscheinen , welche Anno 1868 etwas

über Fr. 7000 betrugen, eben so wenig die seit l 867 eingeführte Brovision von 1 ^ vom Verkauf der Frankomarken und Frankoeonverts, welche Anno 1868 für die Postbeamten etwa Fr. 30,000 (Gesammt^ ausgabe sür diese Provisionen Fr. 37,371. 63) betragen haben mag,

endlich auch nicht die Zulagen sür Besorgung des Bahupostdienstes,

welche im Jahr l868 Fr. 75,918. 84 ausmachten (Spezifikation im

Rechenschaftsberichte).

Es wird wohl ein einfacher Blik auf diese Tabelle genügen , um den Nachweis zu leisten, dass die Bostverwaltung bisher schon ihr Möglichstes gethan hat, um die Besoldung der Angestellten aus einen bessern Fuss zu bringen.

Es dürste sieh in der That fragen , ob Angesichts so grossartiger und Jahr für Jahr sich steigernder Anstrengungen Grund zu einer Betition sür eine a u ß e r o r d e n t l i c h e G e h a l t s r e v i s i o n vorhanden gewesen sei. Wir können uns des Eindruckes nicht erwehren, dass diese Betition mehr einem Gefühl des Missmuthes über das Scheitern der Bestrebungen für eine bessere Sicherung des Alters und der Hinterlassenen der Beamten, sowie gewissen Missverständnissen über die neu eingesührte Art des ^lvaneements entsprungen sei.

Wir sehen uns namentlich veranlaßt, an der Hand dieser Tabellen

eine wirklich grobe Missrechnung zu berichtigen, welche die Grundlage der ganzen Argumentation der Betition bildet. Es wird nämlich gesagt, aus End.. 1858 habe die Gesammtsumme der Gehalte Fr. 1,745,583 (die Snmme ist nicht ganz genau) betragen , im Jahre 1867 aber Fr. 2,954,527. 19. trozdem habe die Besoldung per Kops nur um durchschnittlich Fr. 10 zugenommen.

Wenn man jedoch die in der Betition selbst zu Grunde gelegten Zahlenverhältnisse in Berechnung zieht, so ergibt sich vielmehr sollendes Resultat : .

Gesammtbesoldung.

Durchschnitt.

.l^ . . . . Beamte 3,259: Fr. 1,745,583 Fr. 535 .l.^ . . . . ,, 4,077: ,,^ 2,954,527 . 725 Mehr per Kopf Fr. 190 oder es hat sieh mit andern Worten pon 1858 aus 1867 die Durchfehnittsbesoldung aller .Angestellten um einen vollen Drittel gesteigert.

409 Die Petition ist nur dadurch , dass sie mit einer künstliehen Vorauf

sezung, dass für die 818 neu kreirten Stellen per Kopf Fr. 1000 gerechnet werden müsse, zu einer solchen Verkennung des wahren Resultates gelangt.

Es könnte nun freilich scheinen , dass auch eine Durehschnittsbesoldung von Fr. 725 (im Jahr 1868 Fr. 762) per Kopf ganz ungenügend sei. Allein , um über diesen Punkt zu einem richtigen Urtheil zu gelangen, muss man doch die Qualität der Angestellten etwas näher in's Auge fassen. Wir lassen eine solche Ausscheidung nach den zwei lezten Jahrgängen folgen, sammt den Durchschnittssäzen jeder Katogorie von Angestellten.

^..u^^n ...n ^sotdun^n.

.^

^

^7.

Beamte und Bedienstete.

Genexalp.ostdixektion Kreispostdirektionen : Bostdirektoren . . . .

^ Kontroleure .. . . .

Adjnnkte . .

. .

Kommis (Kanzlei und Kontrole) V o st b u x e a u x^ : Spezialbeamte . . .

Beamte mit andern Berufsaxten . . . .

Vostablagehalter , Briefträger, Büreaudiener.e.

Kondukteure . . . .

Anzahl.

Gesammt^ Durchschnitt beseldung. per .^ops.

23

68,253

11 11 11

4t ,499 3,772 32,137 2,921 27,872 2 533

53

61 027

kondukteure).

1 151

509 819,763 ...

529 346,331

^^

643

2,698 1,075,324 399 206 278,685 1,344 4,051 2,750,891

Generalpostdirektion .

Kreispostdixektionen: Vostdirektoren . . . .

Kontroieure . . . .

Adsunkte

.

.

.

.

Kommis (Kanzlei und Kontrole) . .^ . . .

V o st b ü r e a u x^ : Spezialbeamte .

Beamte mit andern Berussarten . . . .

Boftablagehalter , Briesträger, Büreaudiener .e.

Kondukteure . . . .

Anzahl.

Gesammt^ Besoldung.

0^

203,636 2,9.^4,527

runter 19 Aushilsskon-

dukteure) . . . . .

Durchschnitt per ^ops.

25

^75,582 3,027

11 11 11

40,539 3,685 .

32,324 2,939 28,280 2,571

53 69,743 1,316 534 875,593 1,640 554 369,9l0 667 2,748 1,l37,617 414 195 353,508 1,864 4,161 2,983,096

provisorische Aushilse (wo-

provisorische A.^hils.e (wo..

Bunter 26 .^ushilss-

2,967

Beamte nnd Bedienstete.

^.

187,932 3,l7l,028

411 Dieses Tableau zeigt, dass die grosse. Mehrzahl der Bostangestellten aus Bersonen besteht, welche diesen Dienst nur als Rebengeschäft betreiben. Dahin gehoren insbesondere die Bostablagehalter, deren es im

lezten Jahre 1689 gab. Diese Angestellten, die in kleinern Ortschaften

durch den Bostdienst natürlich sehr wenig. in Anspruch genommen sind, beziehen demgemäss auch nur ganz untergeordnete Besoldungen, wie man schon daraus ersehen kann, dass in obiger Tabelle, wo noch die schon besser besoldeten Briefträger und Büreaudiener mit ihnen verbunden find, die Durschnittsbesoldung dieser Blasse steh doch nur auf F... 395,

resp. Fr. 414 stellt.

Die gleiche Bemerkung gilt selbst theilweise auch noch für die Post-

büreaux. Von den 1088 Büreaux.beamten. welche der Etat von 1868 zeigt, besteht die kleinste Zahl aus Bersonen, denen dieser. Dienst HauptGeschäft ist. Es sind meist Frauen und Kinder, welche zwischen hinein di.ese. Arbeiten verrichten und stch in Folge dessen auch mit einer massigen Besoldung Befriedigen kounen. Jm Durchschnitt wird für diese lettere Categorie eine Besoldung von Fr. 643. resp. Fr. 667 bezahlt. Die eigentlichen Spezialbeamten der Postbüreaux, d. h. diejenigen Bersonen, welche sich dem Bostdieuste ganz widmen, theils als Bostverwalter, theils als Commis, begehen eine Durchschnittsbesoldung von Fr. 1610, resp.

Fr. 1640, wobei ein Theil derselben allerdings das Bostlokal liefert und die Heizung und Beleuchtung auf eigene Kosten bestreitet. Auch diese Durchschnittsbesoldung ist gewiss keine glänzende, doch ist sie wenigstens nicht so gering , als man nach der Darstellung der Betition glauben sollte.

Die Betenten sühren zum Beweise ungenügender Besoldungssäze

namentlich an, dass es noch Eommis mit Fr. 8-900 Besoldung gebe, und sie wünschen , dass das Gehaltsminimum auf Fr. 1200 gestellt werde. Wir sind Jhnen über diesen Buukt, welcher dem Anscheine nach eine sehr billige Forderung enthält, einige nähere Auskunft schuldig.

Schon bei der Abfassung des jezigen Besoldungsgesezes wurde in Frage gezogen, ob nicht solche Minimalste ausgenommen werden sollen.

Die Bundesversammlung verneinte jedoch diese Frage. Es geschah dies deswegen , weil die Verhältnisse der einzelnen Lokalitäten und Bersönlichkeiten so verschieden sind , dass es augemessen erscheinen musste , die Administration nicht mit festen Vorschriften zu binden. Jn der That

sind wir auch im Falle, fast alltäglich die Richtigkeit dieses Entscheides zu erproben, so dass der Bundesrath jedenfalls keinerlei Veranlassung hat, deu Gesezgeber z.... einer Abänderung seiner S.hlussnahme auszufordern und noch viel weniger von sich aus etwas festzusezen , was der Gesezgeber nicht sestgesezt wissen wollte.

Allein wir konnten uns auch mit einer B r a x. i s , welche Besoldungssäze von Fr. 1200 Minimum als Regel annähme. durchaus nicht

.

412 besreunden. Es ist von Jnteresse zu sehen, wie andere Bostverwaltungen in diesem funkte verfahren und welche Ersahrungen sie gemacht haben.

Rehmen wir z. B. die Bostverwaltung einer Stadt , welche nicht sur wohlfeiles Leben berühmt ist: B a r t s .

Die. sranzosisehe Bostverwaltung berichtet in ihrem Jahresberichte von 1867 hierüber wortlich : "ll etait autrefois de règle de n'appeler au service de Paris, ser"vice tout exceptionnel par son importance et ses difficultés, que des "agents an traitement minimum de 1500 à I800 krs. ; aujourd'hui . le servie de Paris compte : 36 commis à I000 fr.,

68

"

" 1200 ^

40 surnuméraires."

Die Bostkommis erhalten im Allgemeinen in Frankreich eine Besoldung von 1000-2100 Fr. Dagegen gibt es Commis principaux mit Besoldungen von Fr. 2400-3000. Solcher Commis principaux gab es aber in ganz Frankreich im bemeldeten Jahre nur 112. Dabei ist wohl zu bemerken, dass obige Besoldungen erst ertheilt werden nach vorausgegangener unentgelticher Lehrzeit. der strenge Examen solgten.

Die deutschen Bostverwaltuugen verfahren in ähnlicher Weise. Jn Bauern beginnt ein Bostbeamter, welcher vorher ein humanistisches oder Realgymnasium absolvirt , einen einjährigen Kurs über Handelswissensehaft am Polytechnikum durchgemacht, alsdauu ein streuges Examen bestanden, sich hieraus in einjähriger Praxis in den Dienst eingeübt und eine neue praktische Brüsnng absolvirt haben muss, mit einem .Anfangsgehalt von 400 sl. Württemberg stellt noch weitergehende Anforderungen in wissenschaftlicher Beziehung uud ein. reiseres Lebensalter (zurükge-

legtes 21. Jahr), nnd beginnt mit einem Besoldungsfaze von 550 fl.

Ganz ähnlich Baden und die übrigen deutschen Staaten.

Jn der Schweiz wurden bisher die Bostkommis ohne vorherige Lehrzeit angestellt uud man pflegte vorzugsweise junge Leute unter 20 Jahren in den Dienst zu nehmen. Für die Zukunft ist zwar eine Lel..rzeit von 1 Jahr vorgesehen, wosnr aber schon in der zweiten Halste eine Entschädigung ansgeworsen wird. Man gewährt jungen Leuten aber schon nach dem 16. Jahre, sosern sie sieh als besähigt ausweisen, den Zutritt. Allein es sind gleichwohl alle Boftmäuner darüber einig. dass in einer einjährigen Praxis sieh ein Boftbeamter noch nicht gehorig formiren lässt, sondern dass dazu miudesteus 2-3 Jahre nothig sind.

Run mochteu wir eiufach die Frage stellen, wo in unserm Lande ein Geschäft sei, das jungen Leuteu unter 20 Jahren, die selbst noch im Gesehäste zu lernen haben, Minimalgehalte von 1200 Frkn. auswirft?

413 Wenn solches aber im gewohnlichen Leben nicht geschieht, warum will man dann der schweiz. Vostverwaltung zumuthen, ein Versahren einznhalten, das weder im .Lande, noch ausser ^demselben prakti^irt wird und von welchem die pariser Bostverwaltung,. nachdem sie es praktizirt hatte, sogar zurül^ekommen ist.

Wix opponiren gegen dieses Versahren nicht allein aus dem Grunde, weil es das Büdget ungebührlieh belästigt, sondern noch aus einem ganz andern und viel wichtigern. Wir halten es nämlich sur ganz verkehrt, jungen Leuten uuter 20 Jahren sehon grossere Besoldungen auszuwerfen. Hätte die Jugend die Weisheit des Alters, so wäre ihr freilich mit solchen Besoldungen ein guter Anlass zu Ersparnissen für spätere Reiten geboten. Allein Jenes ist eben eine gan^ nnnatürliche Voraussezung, und die das Bedürfniss überschreitende Besoldung hat keineswegs die Wirkung, das Sparen zu fordern, sondern die umgekehrte, Ausgaben zu veranlassen, die besser unterblieben wären und an die Befriedigung unnothiger Bedürfnisse ^u ge.vohnen. Kommt dann die ^eit der Verheirathung und der Begründung eiuer Familie, so tritt die ^othwendigkeit ein , diese künstlieh gross gezogenen Bedürsnisse wieder abzulegen, was bekanntlich eine schwierige Sache ist und daher weit ofter unterbleibt. Jn le^term ^alle aber beginnt eine Rothlage der Familie, welche gerade bei Postbeamten um so bedeuklieher wird, als sie gar ^u leieht aus schlimme Abwege führt. Wir behaupteu, dass es kein geeigneteres Mittel gibt, schlechte Beamte heranzugehen, als das Aussehen starker Besoldungen sur junge Leute.

Warum soll überhaupt eine Staatsverwaltuug bei Ordnung ihres Besoldungss^stems für diejenigen Beamtungen, welche sich als sormlicher .Lebenslauf gestalten, anders verfahren, als die Ratur selbst es indi^irt.

Wenn Jemand irgend ein Geschäft auf eigene Rechnung betreibt, sei es ein Handwerk, ein Gewerbe, eine Kunst oder einen wissenschaftlichen Beruf, so muss er immer schmal anfangen und sich mit Wenigem ^urechtzusiuden wissen. ^eiue Einnahmen steigen nur allmälig im Verhältniss seiner Akkreditirun^ beim Bublikum oder seineu Vorgesehen , und die ^atur hat es glütlich eingerichtet , dass bei normalen Verhältnissen die

Begründung uud Entwiklung der ^amilie mit dieser Geschästsentwiklung

zusammenfällt. Es ist nun nieht einzusehen , waruu. man sür das Besoldungss.^stem der Bostverwaltuug entgegengese^te Grundsä^e, breiten Anfang und schmales Ende, sestgesezt wisseu will. Wir halten es für unsere Vflicht, vor solchen Verkehrtheiten ernstlich ^u warnen , bemerken aber dabei ausdrüklich, dass auch schon bisauhiu die Besoldungen unter 1200 Fr. durchaus nur als eiue Art von Vorbereitnngsstadium betrachtet wurden und dass , wenn man etwa einzelne Beamte längere Zeit auf solchen tiesern Sä^en liess , dazu dann in den speziellen Ver^ hältnissen gute gründe vorhanden waren. Ohne ansdrükliche entgegen-

414

gesezte Weisung würden wir in dieser Beziehung das bisherige^ System unverändert festhalten.

Ueber das V o r r ü k e n in den Besoldungen wünschen die Betenten

ebenfalls Regeln festzustellen. ^Das diesfällige verlangen beruht indess

auf einer missverständlichen Auffassung des jezt geltenden Beförderungs^stems, und wir sind daher genöthigt, darüber einige kurze Erläuterungen zu geben.

Es bestand bis 1867 folgendes Besördernngss^stem : Man dachte sich ein grosses Büreau zerlegt in so viele Stellen , als Beamtete aus demselben arbeiteten, jede Stelle mit einer fix^e... Besoldung dotirt.

Wurde nun eine hohere Stelle frei, so liess man in der Regel den Folgenden in dieselbe nachrüken, die dadurch srei gewordene Stelle dem drittfolgenden und so sort. .^urz es fand der Regel nach ein allgemeines Rachrutschen aller untern Beamten statt. .Dieses System wurde 1867 geändert, und die Betenten erklären selbst, dass sie es nicht mehr zurükwünsehen, .vovon wir gerne^ .^lkt nehmen. Allein die Betente..

mochten in That und Wahrheit dieses System doch wieder znrük, indem sie verlaufen : Erledigte Stellen sollen bei ihrer Besezung nicht mit einem niedrigern Gehalte, als dem früher sür dieselben ansgesezte.., beda.^.ht werden. Dieses Verlangen erklärt sich nur aus einer Unklarheit über die S^stemsänderung.

Das alte System hatte, wie Jedermann sofort klar sein mnss, den Rachtheil, dass es das Avaneement von den zufälligen Umständen eintretender^ Vakanzen auf einem Büreau abhängig machte. War der Zufall günstig , so kam ein ganz junger Beamter rasch in hohe Besoldnngen hinauf. war er ungünstig, so blieben die Besoldungen stationär.

Daraus entstand die grosse Ungleichheit in den Besoldungen der verschiedenen Hauptbüreaur^, welche selbst die Ausmerksamkeit der Bundesvers^mmlüng erregte und zu momentanen Ausgleichungen führte, welche indess bei ^esthaltung des frühern .^ftems schuell nieder verwischt worden wären. Ferner war es einem Beamten sast nicht mehr möglich, auf ein anderes Büreau zu gelaugen ; gegen solche Eindringlinge, welche das Avancement hemmten, entstand ^jedesmal eine allgemeine Bewegung ; ja es entstanden sogar die allergrossten Schwierigkeiten , wenn ein Beamter , der z. B. behuss seiner sprachlichen AusBildung sich iu einen andern Bostkreis begeben hatte, wieder in die Heimath zurükzukehren suchte. .......o kam dann ein stationärer Geist in alle Bureau^ , und da man gewiss sein konnte, mit ^der Masse immer vorwärts geschoben zu werden, u^enn man sich anch nicht gar zu grober Fehler schuldig machte, so war dieses System ein wahres Eldorado sür

alle Mittelmäßigkeiten, während es Eifer und Talent geradezu erstikte.

Um diesen Uebelständen zu begegnen, erklärten wir nun, dass alle Stellen auf einem Bureau gleich seien und daher kein Avaneement von

415 einer Stelle auf eine andere möglich..^ dass die Besoldungen an die V e r s i o n e n geknüpft und je nach dem individuellen Verhalten derselben zu gestalten seien. Der Solidarverband wurde somit aufgehoben und Jeder aus eigene Fusse gestellt. Dieses System gestattet uus, Talent, Fleiss und Gewissenhaftigkeit nach Verdienen zu würdigen , faulen

Schlendrian, blosse mechanische Arbeit, Unxegelmässigkeit in der Arbeit und Unsolidität derselben aber auch unberüksichtigt zu lassen. Es ge-

stattet uns, da sür Niemanden ein Sehaden daraus entsteht, aus Begehren der Beamten, Versezungen von einem Büreau zum andern, so dass wir die besondere Qualität uusers mit drei Rationalsprachen vers.ehenen .Landes zur Ausbildung unserer Beamten gut benuzen konnen.

Selbstverständlich konnen wir uns nun aber nicht veranlasst finden, beim Abgang eines Beamten mit hoherer Besoldung (die ihm iu Folge seiner Jndividnalität so bemessen worden ist), die gleiche Besoldung eiuem Andern sortznbe^ahlen . denn es sueeedirt den Abgehenden nicht bloss einer, sondern alle andern Beamten, d. h. es wird die Differenz zwischen der Besoldung des abgehenden und derjenigen des neueintretenden zu Gehaltszulagen für alle andern, welche durch tüchtiges Verhalten sich solcher würdig machen, verwendet, und es findet zu diesem Behuse eine jährliche Gehaltsrevision statt. Darnm beruht die vorbezeichnete Forderung der Vetenteu aus eiuem augenseheiulichen Missve^rstäudniss des neuen Systems, welches wie bemerkt keine S t e l l e n Besoldungen mehr kennt, sondern nur p e r s o n l i c h e Besoldungen.

Die Vetenten finden, es seien dann aber jeweilen die Gehaltszulagen allzugeriug . sie betragen nach dreijährigem Zuwarten nur 6l) ^r.

jährlich oder 161/2 Rp. per Tag. . Auch darin befinden sie sich in einem Jrrthume. Es entstand nämlich für die Verwaltung die Frage,^ ob es^zwekmässiger sei, die Gehaltssä^e fi^ zu uormiren und danu jeweilen ein Avancement in die vakant gewordenen hohern Gehaltssaze zu eröffnen oder alljährlich die ganze ^ifte zn durchgehen und denjenigen Beamten, die es verdient, eine Zulage zu machen.

Ju der Ausführung hätte sich das erstere System so gestaltet, dass man z. B. Stufen vou je 300 Fr. augenommen hätte. Vorstuse unter

1200 ^r., 1200, 1500, 1800, 2100, 2400, über 2400 Fx. Jeder

dieser Stufen wäre eine bestimmte Anzahl von Stellen zugetheilt worden, und die während eines Jahres vakant gewordenen Stellen wären dann durch ein jährliches Gesammtavaneement wieder durch^ die tüchtigsten Bewerber neu beseht worden, ohne im übrigen daraus Rükstcht zu nehmen, ob sie sich aus dem Bureau A oder B befinden. Dieses ^hstem hätte seine .^ieht^ und Schattenseiten ; jedensa.ls wäre es sür die Verwaltung viel bequemer und sie hätte daher keinerlei Einwendung ^u erheben, wenn die Bundesversammlung dessen Einsül^rnng wünschen sollte.

Bunde.^blatt Jahrg. XXI. Bd. II

32

416 Das zweite System, das jezt in Anwendung ist, progredir allerdings durch das Mittel von Zulagen, die 60, 120, 180, 240 oder 300 Fr. zu betragen pflegen. Diese Säze find gewählt worden, weil fie sich durch 12 (die Besoldungen werden sämmtlich monatlich ausgerichtet) rund theilen und in grossen Stüken bezahlen lassen , so dass das Rechnungs- und .^assageschäft leicht von Statten gehen kann.

Die regelmässige Zulage ist keineswegs bloss 60 Franken, und noch weniger ist davon die Rede, dass nur je zu 3 Jahren bloss 60 Fr.

gegeben werden. Hingegen ist richtig, dass man bei der jährliehen Re-

vision nicht selten auch bloss bei 60 Fr. Zulage stehen bleibt. Dieses System hat den Vortheil, dass es kleinere Ruaneirungen gestattet und ostere Ausmunterungen ermöglicht. ^ür den Uebergang vom alten zum neuen System aber empfahl es sich ganz besonders.

Wenn die Betenten weiter verlangen, dass festgestellt werde, es haben diejenigen Vorangestellten, welche ihre Obliegenheiten zur vollen Zufriedenheit il.rer Vorgesehen ^erfüllen , Anspruch auf eine Gehaltserhöhung , so haben wir dagegen nicht das Mindeste einzuwenden. Jndess wird dadurch nichts Reues eingeführt, sondern es wird schon so

gehalten. Die Schwierigkeit liegt nicht in der Ausstellung, sondern

in der A n w e n d u n g dieser Formel. Der ..vollen^ Zufriedenheit wird di.^ Anerkennung in der Besoldungsverbessernng kaum jemals fehlen, allein in sehr^ vielen Fällen ist eben die Zufriedenheit keine volle.

Jnnerhalb des Rahmens der Bflichtersüllu..g ^ gibt es noch gar verschie-

dene^Abstusungen von der mechanischen bis zur geisterfüllten, und in gar vielen Fallen ist es zweifelhast, ob überhaupt nur von einer Bflichtersüllung gesprochen werden könne. Natürlich kann die Verwaltung bei Entseheiduug dieser Fragen irren, und^fie wird jedenfalls nie allen Ansprachen gerecht zu werden vermögen ; allein das hängt nicht am ^..esoldungss.^stem, sondern an andern menschliehen Unvollkommenheiten, welche sich mit keiner ^stemsänderung beseitigen lassen. Unsers Erachtens ist aber der Uebelstand viel grösser, wenn mau die Verwaltung, welche einer gewissen Freiheit der Aktion durchaus bedarf, in Regeln einschnüren will, welche im Gruude nichtssagend sind und doch wegen ihrer Zweideutigkeit ^toss zu Verlegenheiten aller Art bieten.

Aelmlich verhält es sich auch mit dem begehren , dass nach einer gewissen Anzahl von treuerfüllten Dienstjahren das gesezliehe Maximum verabreicht werden müsse, wofür 12 Dienstjahre in Vorschlag gebracht werden. Da sich bei einer solchen Bfliehtersüllung das Avancement von selbst nach den.. Mar.imum hin maeht, so ist .^ohl kein Grund vorhaudeu, über die Erlangung des Maximums noch besondere Regeln auszustellen. Ueberdies .können wir nicht umhin , ^ das Verlangen zu weitgehend zu finden, dass als Regel dieses Maximum nach 12 Jahren erreicht werden solle. Wenn man solche Vorschriften machen wollte,

417 so konnte man doch wohl höchstens von Amtsdauer zu Amtsdauer um eine Stuse von 300 Fr. vorrüken lassen. Ju diesem Falle käme ein Beamter im 21. Dienstjahre auf das Maximum, was offenbar als Regel genügte, indem die meisten Beamten schon vor ^em 40^ .Lebensjahre in den Besiz des Maximums kämen. Wir wiederholen indess, dass uns derartige Regeln um so unpassender zu sein scheinen, als die individuellen Verhältnisse jedes einzelnen Falles auf jedem Stadium des Vorrükens besonders erwogen werden müssen.

Der Bundesrath kann nach dem ..gesagten weder die thatsächliehe Richtigkeit der Begründung der porliegenden Petition in den genannten Bunkten anerkennen, noch die gemachten Verbesserungsvorschläge für angemessen erachten, sowie er sieh auch^in seiner vorläufigen Botschaft vom 4. Dez. 1868 schon dahin ausgesprochen hat, dass er das formelle Begehren der Petition um Vornahme einer totalen Gehaltsrevisiou durch ein außerhalb der Administration stehendes Eollegium von Experten als

unzulässig bezeichnen müsse. Rach seiner Ansicht ist keiuerlei Bedürfuiss

vorhanden, an dem jezigeu ^..steme der ^estsezung und Revision der Besoldungen viel zu ändern , sondern die wünschbare Aenderung kann nur etwa darin bestehen, dass man die Besoldungsportionen der einzelnen Beamten vergrossert.

Rachdem wir die Essenz der Betition aus diesen einsachen Ausdruk zurükgesührt , .begiunen wir auf diesen. Bunkte die selbständige Untersuchung , ob und was billigerweise im ^inne der Betenten geschehen könne.

Es deuten die Betenten im Eingange ihrer Betition an, sie fühlen sich verlezt ^ durch eine gewisse Zurükse^ung^ der Bostbeamteu, iudem sowohl die Zoll- als die Telegraphenbeamten günstiger als sie gestellt seien. Die Betenten sügen sogar bei, es werde angeführt, ,,dass man leztere besser bezahlen müsse, weil sie der Eidgenossenschaft grosse Einnahmsgnellen zuleiten^ und sie polemisireu gegen diesen uugerechten Saz. Zu lezterem hätten sie wohl allen Grund, wenn irgend Jemand im Ernste einen solchen Saz ausstellen würde, was wir indess noch uicht zu bemerken im Falle waren. Wir sind im Gegentheil überzeugt. dass alle leitenden Behorden darüber einig sein werden , die Bostbeamten mit Rüksieht auf die .Qualität und Verantwortlichkeit ihre... Dienstes mindestens so gut zu bezahlen, wie die Beamten der genannten Zweige.

Jndess sind die Unterschiede im Ganzen genommen je.^t auch nicht sehr erheblich. Die ^en Besoldungen der Telegraphenbeamten stehen in den Maximalsten sogar unter denjenigen der Boftbeamten und erstere geniessen nur darin eiuen Vorzug, dass dermalen ihre Brovisionen etwas grosser sein mogen als diejenigen der Bostbeamten , worüber wir noch näher eintreten werden. Die Besoldungen der Zoll^ und Bostbeamten sind im Ganzen. ebenfalls nicht wesentlich verschieden, und man

418 beging einzig den Fehler, dass man bei der Abänderung de.^Besoldungsgesezes vom 1. August 1863 die Zollgebietsdirektionen berüksichtigte, die Kreispostdirektionen aber ausser Betracht liess. Von daher

datirt eine kleine Ungleichheit, welche Empfindlichkeiten erwekt und daher wirklich beseitigt werden sollte.

Es genügt hiebet , die Besolduugssäze

für die .Kreispostdirektoren, die Kreispostkontroleure und die Kreispost-

adjunkten zu berechtigen, denn die damalige Zurüksezung betrifft nur dieses Versonal.

. Um dieser uns gerecht erscheinenden Beschwerde Rechnung ^u tragen, würden wir Jhnen beantragen, die Besoldungss.^e für die genannten Beamten der Bostverwaltung in ganz gleicher Weise feftzusezen, w.e für die analogen Beamten der Zollverwaltung, nämlich für

die Kreispostdirektoren von jezigen 2600 --4000 auf 2600-^4500 Fr., für deren Adju.^ten von ^jezigen 1400-2800 auf 2000-^3600, für die Eontroleure von jezigen 2300-3000 auf 2300-3600 Fr.

Diese Erhohung rechtfertigt sieh auch noch uns dem innern Grnnde, weil die Bedeutung dieser Stellen und der Umfang ihrer Arbeit in den lezten Jahren wirklieh bedeutend gewachsen ist, und es z. B. nicht .vohi angeht, den Adjunkten selbst in dem gesezlichen Besoldnngssaze gewissermassen unter ...as Büreaupersonal zu stellen, welchem er doch als

Stellvertreter des Direktors vorgeht ist.

Darüber hinaus finden wir uns dagegen zn keiuen Anträgen aus ..^esezesändernngen peranlasst, wie denn in der That auch solche weiter von den Betenten selbst nicht verlangt worden sind. Dass die vorgesehlagene Aenderung, welche bloss aus 33 Bersonen Bezng nimmt, das Besoldungsbüdget nnr unerheblich inslnenziren wird, bedarf keines besondern Raehweises.

Von ungleich grosserer Bedeutung ist die ^rage, was für Ver^esseruug der Stellnug der Mafse der Beamten und Angestellten geschehen solle. Dass ein Bedürfnis^ zu weitern Verbesserungen vorhanden sei, lässt sich ni.ht bestreiten. Einzelne Beamtenkategorien, wie z. B.

die Eondukteure sind zwar gegeuwärtig gut gestellt, sur andere, wie

namentlich sür die Ablagehalter, lassen sich unmöglich grosse Besoldungs-

erhohnngen dekretiren. Auch die Stadtbriefträger und Faktoren scheinen.

wenn .man wenigstens dem ungeheuren Zudrang zu diesen Stellen einige Bedentung beimessen darf, sich in günstigen ..Stellungen zn befinden, wozu freilich Rebeueiuuahmeu an Trinkgeldern Einiges beitragen mogen.

Am ungünstigsten stellen sich noch die Bostkommis und einzelne .Land-

Briefträger und Boteu. Für einen Theil dieser Angestellten dürste jedenfalls etwas zu thun sein, da wir es allerdings, so sehr wir gegen grosse Gehalte an junge ^ente sind, nicht sür gut halten, die gereisteren Beamten allzngeriug zu besolden , zumal in der Bostverwaltung, wo diesen Beamten so viel anvertraut werden mu^.

419 Soll nun der Büdgetposten für Behalte und Vergütungen ausserordentlich erhoht werden, uni diesen Bedürfnissen zu entsprechen ^ Der Bundesrath kann nicht umhin, zu erklären, dass, so sehr stch

auch dieses Mittel durch seine Einfachheit zu empsehlen scheint, er sich gleichwohl für verpflichtet erachtet, ernste Bedenken gegen dessen Anwendung zu erheben. Ja, er ^findet sich. zu der weitern Erklärung genothigt, dass schon das jezige Besoldungsbüdget ansser allem Verhältniss gross ist und eher Massregeln nothwendig sind , um dasselbe anf ein reduzirtes Mass zurükzubringeu.

Wenn man die im Eingange mitgetheilt Tabelle überblikt, welche die Zahl der Beamten, ihre Besoldung und die ^ Gesammteinuahmen der Vostverwaltuug in geordneter Rebeueinanderstellnug enthält, so stösst man aus höchst ausfallende Erscheinungen.

Man sieht vorerst in der ersten Eolonne ein ganz merkwürdiges Anwachsen der Beamtenzahl. Ein Theil dieser Annahme erklärt sich allerdings vollständig durch die alljährliche Erossnung ueuer Bureau^.

und Ablageu . allein diese Erklärung ist nicht ausreichend , denn man

zählte z. B.

^55.

Büreaur^

Ablagen

Total der Beamten

693

1381 2074 3035

..

1 ^ .

1088

1689 2777 mehr 703 4159 mehr 1124

Die Vermehrung der Vostablagen fällt sür die Vostsinanzen auch weit weniger in's Gewicht als die Vermehrung des übrigen Versonals.

Vergleicht man mir dieser ..^ersonalvermehrung die Einnahmen der Boftverwaltuug, so sieht man auf den ersten Blik, dass hier ein starkes

Miss^erhältulss besteht. Jn den Jahren 185.^-1857 erzielte man z. B.

annähernd die gleichen Einnahmen wie ^in den Jahren 1865-1867, während in diesen leztern Jahren 1000 Angestellte mehr in Funktion waren. Trozdeu^ hatte man in der Zwischenzeit Resormen eingeführt, von denen man eine erhebliche Bersonalreduktion erwartete, wie z. B.

die Frankaturbegüustiguug, die Einrichtung der fahrenden Bostbüreaux^, die Vereinfachung der Tarnen im Verkehr mit dem Auslande .e.

Wir wissen nun sehr wohl, dass der gesteigerte Verkehr in vielen Lokalitäten, ferner das Bedürsniss einer Verbesserung der Eontrole, di^ Ausdehnung der Botendienste und des Bestelldienstes im Ganzen die Anstellung vieler neuer Beamten und Bediensteten wirklich nothwendig machte, und dass überhaupt sür jede Reukreirung von Stellen gute Gründe angesührt wurden, und dessen ungeachtet sind wir der Ueberzeugung, dass eine Reduktion der Zahl der Augestellten moglieh sei.

420 Man kann nämlich das Versonalbedürsniss eines Bureau aus zwei verschiedene Arten bemessen. Mau kann sich aus den Standpunkt stellen, dass man auch für die strengste Zeit mit genügendem. personal versehen sein will, oder man bestimmt die Zahl der ordentlichen Angestellten nach dem tiefsten Stand der Geschäste und behilst sich dann für strengere

Zeiten nur mit Aushilfspersonal. Es lassi. sich nun nicht laugnen,

dass es bei den. leztern Verfahren mitunter

schwierig sein mag , rasch

ein gutes Aushilfspersonal zn beschaffen, indess ist es nicht unmöglich,

namentlich wenn man auch Frauenspersonen . mit verwendet, welehe leichter ihre gewohnte Arbeit verlassen und wieder zu ihr zurükkehren konnen. Denn auch das andere System hat seine Schattenseiten, nicht bloss in ökonomischer, sondern auch in moralischer Beziehung, u.eil nichts gefährlicher ist für die Ordnung der Bürean^ als halbmüssige Bummelei eines theils der Beamten.

Mit

der Bost verhält

es sich nun so, dass die ersten 6 Monate

des Jahres bedeutend geringer beschäftigt sind als die ^veite Halste

desselben.

Richtet man sich daher or.^entlicherweise ans die zweite Hälfte ein, so bezahlt man 6 Monate laug eine Anzahl entbehrlichen Personals. Wir halten dieses V..rs..hren für unrichtig, und Bedenken desshalb ans eine Reduktion des Personals ernsten Bedacht zu nehmen.

Da in diesem ^alle aber das übrig bleibende Bersonal etwas stärker bethätigt werden mnss , so ist es wohl gerechtfertigt, wenn die gemachten Ersparnisse zur Verbesserung der Stellung dieses leztern Ber^ sonals verwendet werden. Wir hoffen, es werden sich bei einigem guten Willen ans diesem Dosten 100,000 Franken finden lassen.

Wir .vollen aus ein zweites Verhältniss aufmerksam machen, das uns von noch viel grosserer Bedeutung zn sein scheint. Ein nochmaliger

Blik aus die Tabelle im Eingange zeigt uns die ho^hst ausfallende Thatsaehe, dass seit l853 bis auf ...as Jahr 1868 die Mehrausgaben

für Besoldungen die Gesammtmel^reinnal^nen der Vostverwaltnng erheblieh übersteigen.

l853.

^esammteinnah.nen 7,083,^03 Besoldungen 1,156,282

1868.

8,8l4,715 mehr 1,73l ,212 3,171,028 ., 2,014,746

..Ebenso dass der Brozentsaz der Besoldungen zu den Gesammteinnahmen sich in immer grosserm Masse ^steigert und Proportionen erreicht hat, wie keine andere Bostverwaltung solche aueh nur annähernd kennt.

Dass dieses Verhältniss ein ungesundes ist , muss Jedermann ein^ leuchten , und es rühren dann anch die finanziell ungenügenden Ergebnisse der Vostverwal.^ung, wie sich jeder überzeugen kann, nicht von zu geringen Einnahmen her, sondern von ^u grossen Ausgabeu und vor..emlich von diesen grossen Ausgabeposteu sür Gehalte.

421 Die Centralisation des Vostwesens hat sehr viel Schönes zu Tage gesördert, so dass wohl die srühern Zustande Niemand znrükwünschen wird. Allein wenn man auch gegen ^die vergangene Beriode gerecht sein will, wird man anerkennen müssen , dass die kantonalen Bostverwaltungen viel wohlseiler administrât haben als die zentrale Verwaltung. Es klingt wie ein Mährchen aus alten Zeiten, wenn man im

..Bericht der Geschästsprüsungskommission des Ständerathes über das

Jahr 1849 liest, dass der durchschnitt der Besoldungen sämmtlicher

.^angestellten in den Jahren 1844--1846, Fr. 370,811. 06 Rp.

a. W. betragen habe l Mit diesen Besoldungen wurden doch Einnahmen erzielt, welche mehr als die Halste der gegenwärtigen Jahreseinnahmen betragen. Es mag das Studium der gründe, warum die Centralisation eines Verwaltuugszweiges, troz augenscheinlicher Vereinsachungen und Ersparnissen, doch die Ausgaben bedeutend steigert, sehr lehrreich sein, und wir behalten uns vor, später vielleicht selbst noch einmal eine nähere Prüfung der Frage vorzunehmen , ob es wohlgethan sei, den eidgenössischen Voftorganismus dauernd so ausser alle Beziehung zu der föderalen .Organisation unsers Landes zu sezen. Gegenwärtig kann es sich selbstverständlich nur darum handeln, auf dem jezt gegebenen Boden ein Mittel zu suchen und zu finden, um eine weitere Entwiklung dieses Mißverhältnisses zu hindern , ohne doch andererseits berechtigte Jnteressen zu perlezen.

dieses Mittel glauben wir gesunden zu haben in der B e t h e i ligung unseres ..^ostpersonals ..n den Brutto- resp. Rettoeinnahmen der Boftverwaltung.

^ Die Frage der ökonomischen Betheiligung der Arbeiter an den Erträgnissen ihres Geschäfts bildet heutzutage bekanntlich ein Hauptstük der sogenannten sozialen Frage. Es kann aber natürlich nicht in unserer Abficht liegen, in allgemeine Erörterungen dieser Frage einzutreten, so interessant dieselbe auch ist. Wir werden bei der Erörterung unserer speziellen Verhältnisse stehen bleiben und beginnen dieselbe mit Darlegung einer merkwürdigen praktischen Erfahrung auf dem Gebiete des Telegraphenwesens.

Es werden im Telegraphendienste vornemlieh folgende Provisionen bezahlt .

1. An die Lokalbüreau^ 10 Rappen von ieder abgehenden und 10 Rappen von jeder ankommenden Depesche, wofür dann dem Beamten die Bestellung obliegt.

2. An die Ausläufer der Hauptbüreanx^ 5 Rpn. von jeder abgelieferten Depesche.

3. An die Beamten der Hauptbüreaux^ 1 Rp. von jeder beförderten, sowie auch 1 Rp. von jeder übertel.^graphirten Depesche.

422 Die Bestimmungen snh 1 und 2 sind altern Datums, während die Bestimmung 3 erlassen wurde zur Erleichterung der Ausführung der

Depeschenpreisreduktion auf 50 Rp.

Die Wirkung dieser Bestimmungen waren nun folgende : Ad 1. Obschou wir entgegen einer srühernBra^is. welche 240 ^r. sir^e Besoldung an den Beamten jedes neu errichteten Telegraphenbüreau verabreichte, diesen Betrag ans Fr. 120 vermindert haben, so sind dessen uugeachtet .sehr weuige Beschwerden über ungenügende Besoldung von sol^.

chen Bureau^ laut geworden. Die Beamten wissen, dass ihre Besoldung genau mit dem Masse ihrer Arbeit korrespondirt und dass die Verwaltuug von den durch sie manipulirten Depeschen wenig behält.

Ad 2. Die Zahl^ der internen Depeschen hat von 1867 aus ^l868 um 400,853 (101^..) und die Zahl der internationalen um 37,473 (15^/e) sich vermehrt. die .^ahl der Ausläufer aber von 28 aus 35.

Man dars wohl sagen. dass wenn die Ansläuser fix^e Besoldungen bezogen, deren gegenwärtig mindestens 56 angestellt und die klagen über allzustrengen Dienst und ungenügende Bezahlung dennoch allgemein wären, während jezt diese Ausläuser e... gar nicht besonders gerne sehen, wenn ein neuer Gehilse augestellt wird, weil sie damit natürlich in ihren Provisionen verkürzt werden.

Ad 3. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Einrappenprovision, welche den Beamten der Hauptbüreau^ sür jede Depesche bezahlt wird.

Die ^ahl der Spezialtelegraphisten betrug ans 31. Dez. l 867 . . 126.

Um die doppelte Depesehenzahl zu bewältigen, genügte eine Vermehrung derselben um 19. Jn ^Wirklichkeit wurde aber vou diesem 145 .^elegrapl^isten nicht nnr die doppelte Depeschen^ahl ex^pedirt, sondern min.^ destens die drei bis vierfache. Es wurde nämlieh, um den Dienst rascher lausen ^u machen, die Einrichtung getroffen, dass die entserntern kleinern Bureau^ nicht mehr direkt korrespondireu, sondern ihre Depeschen an das nächste Hauptbüreau abzugeben haben. Die Linien wurden damit viel sreier und die Hauptbüreau^ hatten zwar durch das Abnehmen und Wiederneuaufgeben (Reex^pedition) der Depeschen eine grosse Mehrarbeit, die sich jedoch in viel ungehemmterer Weise und darum rascher ab.vikeln konute. Hätte man sür diese Arbeit nichts befahlt, fo wäre sie natürlich sehr uugern und darum auch lässig und ungenügend gemacht worden, während in ^.olge der Einrappenprovision die Büreaux^ zu diesen Ree^peditionen saft nur zu bereitwillig waren und im Jahr

1868 nicht weniger als 886,757 Depeschen umspedirten. Es dars mit

Sicherheit behauptet werden, dass die grosse ..^a^resorm nur wegen dieser Rappenprovisiou geglükt ist. Eben so sicher ist wieder, dass ohne diese provision, welche die Bürean^ natürlich sür eine kleinst mogli.hste An^ahl von Beamten ^u erhalten suchen, damit die Einzelnportionen grosser

423 bleiben , eine viel grossexe Anzahl von Telegraphisten hätten neu angestellt werden müssen.

Wir dürfen somit sagen , dass das System der Belohnung dex Beamten durch Abgabe eines Theils der Einnahmen in ^ Form von Provisionen im Telegraphenwesen sehr gut gewirkt hat und dass sich diese Wirkung durch entsprechende Erhohungen dex Baarbesoldnng nicht hätte erreichen lassen.

Wir glauben nun, d^ss aus dem Gebiete des Vostwesens die Einsührung von Provisionen nothwendig gan^ ähnliche folgen erzengen müsste. Wir haben oben schon gesagt, dass wir e.ne Verminderung dex ^ahl dex Vorangestellten für moglich halten. Allein nach gemachten Ersahrungen müssen wir bekennen , dass eine solche Verminderung dex Beamten sich in keiner andern Weise wirksam erzielen lässt, als wenn dieselbe, als in ihrem eigenen Jntexesse liegend . von ihnen selbst erkannt wird, und zwar iu der Weise, dass sie den Beweis dasür nicht in abstrakten Säzen, sondern in unmittelbar vor ihren Augen liegenden handgreiflichen Beweisen vor sich haben. Wenn die Administration von oben l..erab nur eine ^ahl von Beamten wegstreichen wollte, so würde das unter den Zurükbleibenden, dereu Arbeitspensum bedeutend vergrossert würde , nur Missmuth erregen und dem guten Gange des Dienstes schaden, und es dürste ihr überhaupt schwer werden, gegenüber den Ziffern, die sür vorhandene Arbeitsvermehrung in's Feld geführt werden, ihren Staudpunkt durchzuführen , wenn sie aueh aus den beim Telegrapheuweseu gemachten Ersahxungen überzeugt sein mochte, dass zur Bewältigung der Mehrarbeit gar keiue so grosse Meh.^ahl von Beamten erforderlich wäre. Die Administration wird zu ihrem Ziele nur gelangen, wenn die Beamten selbst auf Vermiuderuug dringen oder sieh mindestens gegen weitere Vermehrungen sträuben.

Das Brovisiouss.^stem hat indess beim Telegrapheuwesen nur nach e i n e r Seite hin seine gunstigen Wirkungen ausüben kounen, in der Ersparniss v o n A u s g a b e u. Es ist aber auch noch die andere Seite dieses ^stems von eben so gxosser Bedeutung, uämlieh die dadurch bewirkte V e r m e h r u u ^ der E i u n a h m e u , welche sich gerade im Gebiete des Bostwesens sehr fruchtbar erweisen dürfte.

Beim Telegraphenwes.en lassen sieh durch noeh so grosse Thätigkeit des Beamten keine grossere Zahl von Depesehen erzielen , zum Mindesten wird der ^al.l nur selten
sein , dass mau sich durch Beamte zum Abseuden von Depeschen. ermuntern lässt ; aueh ist beim Telegraphen^ wesen kein Schmuggel gedenkbar, weil keine konknrrirenden Anstalten

bestehen und die Kontrole verhältnissmässig leicht ist.

Bei dex Bost ist dies ganz anders. Hier hat man aus allen Gebieten mit Konkurrenzen und mit Schmuggel zu kämpfen. Bei der

424 Briefpost ist das noch am wenigsten der Fall, obschoü auch da ziemlich viel durch Boten, Richttax^ation von Lokalbriefen, von der Benuzung der amtlichen Bortofreiheit für Brivatzweke nicht zu sprechen , neben hinaus laust.

Bei der Reisendenbesörderung hat die Bostperwaltung in den lezten Jahren das System der Beteiligung der Unternehmer an den Knrserträgnissen schon eingesührt, und zwar mit gutem Erfolge. Allein es hält schwer, dieses ^stem anferse mit mehreren Stationen auszudehnen, nnd es kann auch da noch mit Ruzen ein Mehreres geschehen, um gegenüber Konkurrenzen die Reisenden zum Benuzeu der Posten zu veranlassen und insbesondere um den Bassagierschmuggel zu beseitigen.

Am allermeisten können aber die Bosieinnahmen gefördert werden bei der Fahrpost. Auf diesem Gebiete hat die Bost überall mit mächtigen Konkurrenten in Eisenbahnen, Gütersuhren, Boten u. s. s.

zu kämpfen, ^und es wird ein Beamter, der mit eigener Tätigkeit den Verkehrse.uellen etwas nachspürt uud sie zu Gunsten der Boft zu fordern sucht, diesen Verkehrszweig sehr zu beleben vermögen, während dieser Verkehr umgekehrt stationär bleibt oder sogar zur.ükgeht, wenn ihm keine Aufmerksamkeit geschenkt wird. Der Beamte mit fir^r Besolduug hat nun gar keiu besouderes Jnteresse, sieh da Mehrarbeit zu macheu ; auch der sogenannte pflichttreue Beamte besorgt allfällig, was man ihm bringt, aber er suhlt sich nicht ungleicher, wenn man ihm wenig bringt. Die fix.e Besoldung trägt daher dazu bei, den Beamten mogliehst indolent zu machen. Die Betheiligung des Beamten an den Einnahmen würde dagegen eine völlige Veränderung in d.ese Situation bringen. Sobald die Mehrthätigkeit auch für ihn fruchtbringender ist uud die Mehrarbeit ihre entsprechende Kompensation in Mehreinnahmen findet, so bringt es das Jnteresse des Beamten mit sieh, den Vortheil

des Geschäfts, der zugleich seiu eigener ist, mogliehst zu fördern.

Wir halten dafür, dass man viel besser thäte, all' den kleinen Ablagen aus dem .^ande, einem Theile der Unterangestellten und selbst einem Theile der Bostbüreaux^ statt fir.er Besoldungen, wie sie jezt üblich

sind, ihre Entschädigungen ganz oder doch zum grössten Theile in der Form von Provisionen auf den von ihnen vermittelten Boftobjekten zukommen zu lasseu. Dergleichen dürste es am Blaze sein, iu reduzlrterer Art Provisionen für die Beamten aller Büreau^ einzuführen, auch sur diejenigeu, welche zur Vermehrung der Einnahmen nicht viel beitragen können, weil man sieher ist, damit wenigstens eine Verminderung der Ausgaben in der früher geschilderten Art zn erzielen.

Dieses gemischte Besoldungss.^stem hat anch noch den Vortheil, dass der eine Besolduugssaktor in genauem Verhältniss zu dem Masse der gelieferten Arbeit steht. Der fi^.e Besoldungssaz wird stch immer nach

425 gewissen Dnrchs..hnittsverhältuissen richten müssen und sieh daher den individuellen Verhältnissen des einzelnen Falls nie ga.^ anpassen lassen, während die provision gerade jenem Mangel abhilst , indem sie die Summe der Eiu^elnleistungeu berüksichtigt. Die beiden Besoldungsaktoreu ergänzen si.^h daher in passender Art.

Die Durchführung dieses Gedankens hat finanziell gar keine Schwieri^keiten; denn auch eine scheinbare Mehrausgabe hat nichts Bedrohliches, .veil sie ja nur iu Proportion zu einer Mehreinnahme erfolgt. Dagegen wird die Durchführung im Einzelnen in gründlicher Weise erst erfolgen können, wenn eine gnte Statistik vorliegt. Uebrigens hindert nichts, sich über die ...^rundsaze schon je^t zu entscheiden.

Allein wir würden sür gut halten, noch einen Sehritt weiter zu ^ehen. Mit Provisionen von den Bruttoeinnahmen kann man nur ^denjenigen .Theil ^er Postbeamten bedenken, welche direkt sieh mit der Manipulation der Vostobjekte beschäftigen. Es er^istirt aber eine zweite, nicht unbeträchtliche Klasse von Beamten, welche sich nicht in diesem Falle befinden. Es sind dies die Beamten der Geueralpostdirektion und der .^reispostdirei.tioneu (mit Jnbegrifs der Kontrolle). Dass es sehr nüzlich wäre, auch diese Beamteu in irgend einer Art an den Erträgnissen zu betheiligeu, liegt aus der .^and ; denn es ist ja Niemand so sehr im Falle, durch vorteilhafte Ausfül..ruugsm...ssregelu, schärfere Aufficht und intelligenten Betrieb d.ie ökonomischeu Jnteressen der Vostverwaltung wahren zu können als diese Beamten.

Es gibt in der ^ehweiz nirgends eine so kompli^irte Verwaltung wie die Bostverwaltnng. Es sind ^. B. die Eisenbahnverwaltuugen verhältnissmässig viel weniger kompli^irt. Dies rührt her eiuerseits von .

der dreifachen Ratur unserer Boft als Briefpost-, ^ahrpost- und Reisendentransportanstalt, während bekanntlich die englische, Nordamerika^ nisehe, französische und italienische Bost blosse Briespost ist^ andererseits ^ vou eiuer ungeheuren Verzweigung dieses dr^isachen Dienstes in die kleinsten Loyalitäten des Landes hinein, die mit dem demokratischen Eharakter unseres Landes znsammenhängt. Man denke sich nur ^iese eirea 2800 .^ostbüreau^ und Ablagen , (während alle schweizerischen Eiseubahuen zusammen bloss ein^ paar hundert Stationen haben), die 4-500 Kurse mit einem Wagenmaterial vou 1600 Stük, die jährlieh

zu manipulirenden 40 Millioneu Briefe, 6 Millionen ^ahrpoststüke,

30 Millionen .Zeitungen, 100 Millionen Franken Geldanweisungen, die zu trausportireude Million vou Reiseudeu und das Rechuungswesen über alle diese Operationen. Es liegt aus der Haud , dass iu einer so grossen Verwaltung nur ein geringer Grad grösserer oder geriugerer Sorgfalt iu der uumittelbaren Leitung Hunderttauseude von Franken Difserenz in den . Einnahmen oder Ausgäben erzeugt. Es werden, um einige Beispiele auzusühreu, z. B. jährlich eirea 4 Millionen ^ranken sür Vostmaterial und

426 Transportkosten verausgabt. Bei Benuznng aller günstigen Momente zu

Vertragsabschlüssen, sorgsäitiger Aussicht über das Wagenmaterial und die

Reparaturen wird sicher auf diesem Bosten allein eine ganz bedeutende Ersparniss moglich sein. Es kann serner die Kontrole sich mehr an das Aeusserliche halten oder in das Materielle der Rechnungen etwas tiefer hineinbliken , die Wirkungen des leztern Verfahrens werden sofort sichtbar werden in den Finanzergebnissen. Das lasst sich nun Alles von oben herab nicht kommandiren ; denn es kann äusserlieh die gemachte Arbeit ganz glatt und respektabel aussehen und anscheinend alles ^ob verdienen, und doch innerlich nichtsnuzig sein. Das überwachende Auge kann im Ganzen schon bemerken, wo nicht gut gearbeitet wird und da und dort eingreisen ^ aber auch das schärsste menschliche Auge wird diesen grossen Detail niemals zu durchdringen vermogen. Die Oberaufsicht selbst wird viel kräftiger zu wirken vermögen, wenn ihr von unten nicht ein geheimer Widerstand begegnet, sondern auch dort der Trieb zu Verbesserungen und Ersparnissen durch ein stets lebendiges persönliches Jnteresse mit wach gehalten wird.

Hier wäre nun aber keine andere Beteiligung gedenkbar, als eine solche^ am Nettoertrag des ganzen Geschäfts in der bekannten Form einer Tantieme. Es dürste selbstverständlich die Tantieme nur von einem Geschästsgewiun abgegeben werden, d. h. also nur von demjenigen Ueberschufse, welcher nach vollständiger Zahlung ...des Jahresbetreffnisses der Kautone noch vorhanden wäre. Zwar mochte es Vielen kühn erscheinen, von der Möglichkeit eines solchen Ueberschusses zu sprechen .

alleiu wir glauben, sast die Zusicheruug geben zu konnen, dass nach einigen Jahren der Uebersehuss vorhanden sein wird, salls die Bnndesversammlung die bezeichnete Tantieme gewähren will. Es schiene uns jedenfalls der Mühe w^.rth. den Versuch zu machen, da im schlimmsten Falle nichts

dabei riskirt wird.

Wir würden vorsehlagen , zu diesem Zweke 20 ^. des gedachten Ueberschnsses unter die Beamten nach Massgabe der Grosse ihrer fi^.eu Besoldungen zu vertheileu , und zwar mit der Beschränkung, dass die Tantieme jedenfalls nie hoher als anf 25 .^ dieser lezteru ansteigen dürse.

Man wird vielleicht die Einwendung erheben, es sei die Vost eine Staatsadministration und es sei das .....^stem der Tantieme sür solche

nicht am Blaze. Dies ist im Allgemeinen ganz richtig , .dieses System

würde sich ans die Militär-, Jnftiz- oder Bolizeiverwaltung nicht anwenden lassen. Allein man wird andererseits wohl aneh nicht längnen konnen , dass die Bostverwaltung einen ganz andern Eharakter hat als die übrigen Staatsverwaltungen. Die Bostverwaltnng ist ein grosses Transportgeschäst, welches als solches gleiche Ratur hat wie alle andern ähnliehen Brivatunternehmungen uud welches dieser .^atur entsprechend

427 behandelt werden muss. Wenn solches nicht geschieht, so erschallt ja stets von allen Seiten und ganz mit Recht Klage, dass man büreaukratische Grundsäze in ein Gebiet hinübertrage, wo sie gar nicht am Blaze seien. Allerdings kommen dann bei der Bostperwaltung noch bedeutende ö f f e n t l i c h e J n t e r e s s e n hinzu, welche nicht aus industriellen Gesichtspunkteu erledigt werden konnen. Allein die Wahrung dieser Jnteressen ist nicht Sache der subalternen Beamten, sondern der leitenden B^.horden, nämlich der Bundesversammlung, des Bundesrathes und des Vorstandes des Bostdepartements, welche selbstverständlich beim Gesehäftsgewinn nieht ökonomisch intexessirt werden sollen. Da alle Ent^ scheidungen über Diensterweiterungen und Verbesserungen nach wie vor immer von diesen Kreisen ausgehen , die Bundesversammlung selbst

alljährlich die Spezialkredite für die zu machenden Ausgaben normirt und die Geschäftsführung prüft, da über jede Verfügung der Be^ schwerdeweg an die höchsten Jnstanzen offen steht, so ist nicht zu fürchten,

dass gerechtfertigte Begehreu der Bevölkerung unberüksichtigt bleiben.

Ohnehin ist ja der Vostdienst in der Schweiz in einer Weise entwikelt, dass man ^ sich über Vernachlässigung volkswirthschastlicher Jnteresseu gewiss mit Grund nicht beklagen kauu und es ist nicht zu besorgen , dass jene Behörden, aus welchen am Ende doch die ganze Verant-

wortliehkeit gegenüber dem Volke liegt, jemals gewillt sein konnten,

diese Volksinteressen zu vernachlässigen.

Jedenfalls schiene uns ein diessälliger Versuch um so gerechter-

tigter, als einerseits dabei, wie bemerkt, nicht das Geringste riskirt wird und anderseits die Bundesversammlung ja stets nach Belieben wieder anders verfügen kann, wenn sich in dex ^olge Uebelstände ergeben sollten. Wir mochten einen solchen Versuch um so mehr empfehleu, als er unter allen Umstäuden die Behörde, von der er ausgeht, nur ehren wird und im ^alle des Gelingens geradezu segensvoll aus weitere Kreise wirken dürste.

Wir legen nämlich unserseits der ^rage der Betheiligung der Arbeiter an den ökonomischen Resultaten ihrer Arbeit einen grossen Werth nicht blos desshalb bei , weil wir uns davon Vortheile für das l^eschäst versprechen , sondern auch aus eiuem hohern humanistischen Ge-

sichi.spunl.te.

Wenn man mit einiger Aufmerksamkeit den .Lebensprozess derjenigen Volksklassen verfolgt, welche mit fi^en Lohnsäzen bezahlt werden und ihn vergleicht mit demjeuigen der Arbeiter im eigeneu Juteresse, so eutdekt man oft ausfallende Kontraste.

Jm Ansauge ^war ist kein erheblicher Unterschied wahrnehmbar. ja es wirken namentlich im Staatsdienste noch einige moralische ^aktoren mit, welche die Persönlichkeit des ^ Augestellten heben .^ er ist nicht von ökonomischer Sorge geplagt und erfreut sich bei Ersülluug seiner Bflicht einer ehrenvollen Stellung in

428

.

der Gesellschaft. Allein die Seenerie fängt nicht .selten schon nach einigen Jahren an, sich allmälig zu ändern. Das Bewusstsein, dass die Besoldung das Ae.^.ivalent für die volle Hingabe der Persönlichkeit an ihr Geschäft sei, blasst etwas ab, znmal der Ausblik aus andere Earrieren mit günstigern ökonomischen Resultaten gleichzeitig auch den Gedanken wekt , dass die eigene Arbeit ungenügend bezahlt sei.

Das .Lästige der Bflicht , namentlich wenn sie noch mit etwas eintonigex Arbeit gepaart ist, tritt dagegen mehr hervor . es erwacht die Lust, sich

die Pflichterfüllung wenigstens so leicht als moglieh zu machen. So verringert sich unmerklich die Arbeitsleistung und die geleistete Arbeit selbst trägt nicht mehr das Gepräge der frühern sorgfältigen und in..

telligenten

Ausführung.

Der

äussere

Mechanismus

laust zwar

wie

früher ; es werden die Arbeitsftuuden vielleicht noch sorgfältiger eingehalten und die Geschäfte werden möglicherweise in Folge der erlangten Routine, formell sogar regelrechter abgewikelt, allein die Berufssreudigkeit

des Beamteu ist nicht mehr in gleicher Weise da. Das Geschästsresultat ist ihm gleichgültig, er hat ja nichts davon, ob es besser oder schlechter sei, er spürt keine l.ange Sorge, wenn es schlecht, aber anch keine besondere Freude, weuu er gut ausfällt^ er hat kein besonderes Juteresse, Ersparnisse zu machen oder ans Abstellung von Missbräuchen zu dringen,

soweit sie sich ihm wenigstens nicht persönlich lästig machen. .^urz der

frühexe Mensch ist mittelst des Zauberstabs des si^eu Lohnsazes in eine Maschine verwandelt worden mit allen Vorzügen einer solchen nach Seiten der Pünktlichkeit und äusseren Regelmässigkeit der Arbeit, aber auch mit ihrer geistigen und gemüthlichen Gehaltlosigkeit.

Wie anders macht sich dieser Lel.ensprozess beim Arbeiter im eigenen Jnteresse^ Seine Arbeit ist zwar von Anfang an mit Sorgen be^leitet, aber in dieser Sorge entwikelt sieh auch die .Liebe zu ihr und ^.,ie ^reude an ihren .Resultaten. Er hat keine begränzten Arbeitsstunden, aber er arbeitet. wenn es noth thut, Tag und .....acht ohne Unterbrechung und ohne den Rus nach Aushilse. Es besieht seine Arbeit keiu Kontroleur, er braucht sie desswegeu auch nicht auf äussern Schein einzurichten ; aber er ist selbst interessirt, dass sie innerlich gut und sorgsältig ausgeführt sei. Er ist zwar genöthigt, bestäudig darüber nachzudenken, wo er Verbesserungen, Ersparnisse anbringen, Konkurrenzen begegnen oder Stand halten kann , es mangelt ihm daher uicht an innerer Unruhe. aber diese lässt ihu auch nicht geistig eintroknen, sondern uöthigt ihu, lebendigen Antheil zu nehmen au den. Aus^ und Abflnthen aller menschlichen Jnteressenfragen. Kurz, diese Versou entwikelt sieh zu einer vollen menschlichen Persönlichkeit.

Es gibt nun natürlich bei jeder Kategorie zahlreiche Ausnahmen .

denn glüklieherweise wird die Thätigkeit des Mensehen durch versehiedeue Motive und Hebel bestimmt. Man wird im össentlichen Dienste, wie

429 in Brivatgeschästen von einer grossen Zahl von Augestellten mit fi^en .Lohnsäzen sagen konnen , dass das Mass ihrer pflichttreue von der Trosse ihres Lohns unabhängig sei und dass sie aus Gewissenspfiicht das fremde Juteresse gerade so gut besorgen wie das eigene. Wir dürfen sogar sagen, dass in der Vostverwaltnng, wie in den übrigen eidgenössischen Verwaltungszweigen , die weit überwiegende Zahl der hohern uud niederu Angestellten in diese Kategorie der pflichtgetreueu Beamten eingereiht werden darf. Jndess ändert dies nichts an den von uns ausgestellten Säzen. denn es ist sicher, dass derjenige, welcher ohne eigenes Jnteresse das fremde gut besorgte, es nicht minder gut wahren wird, wenn auch noch ein eigenes dazu kommt. Dass man aber sür den Durchschnitt der Menschen natürlicher und besser organisirt, wenn man ihr eigenes Jnteresse mit dem fremden, das sie zu besorgen haben, in Einklang sezt, sollte eigentlich eines weitern Beweises nicht mehr bedürfen.

Wir glauben daher wohl sagen ^u dürsen, dass im Allgemeinen die Beteiligung des Arbeiters am Gewinn dem Geschäfte nüzlich ist und den Menschen als solchen erhebt, und dass es desshalb wohlgethan

ist, in allen Fällen, wo die Ratur der Sache diese Betheiligung zulässt, fie auch einzuführen. Bei der Vofiverwaltung bestehen in dieser Beziehung nun so zu sagen gar keine Hindernisse dagegen , und obschon wir annehmen, dass die Bundesversammluug das Detail der Anssührung dem Bundesrathe überlassen würde, so glauben u.ir, ihr doch znr Verdeutlichuug des Gedankens einige nähere Aufschlüsse ge^eu zu sollen.

Die Ausführung denken wir uns uämlich ungefähr in folgender Weise : ^ ^ Aus .dem Gebiete der Briefpost werden schon jezt sür den Verkauf der ^raukomarken uud ^rankoeonverts an Postbeamte, wie an Brivatverkäuser 1 ^ Provision abgegeben. Es mag passend sein, diesen Saz unverändert festzuhalten.

Eine gleiche Provision soll verabreicht werden sür den Verkauf der internen Geldanweisungen, weil sich dies sehr leicht vollziehen lässt.

Die hauptsächlichsten Provisionen würden wir gewähren vom Ta^ertrage auf ^ahrpofifiüken, und zwar in Vro^enten der bezüglichen Einnahmen. Den kleinern Poststellen würden hohere Vrozeute zu gewähren sein als den grossern.

Wir haben vorläufig 1--^5 ^ in Ausficht genommen.

Es erscheint sodann billig, den Ertrag der Fachgebühren, welche früher den Beamten ganz überlassen waren, ihnen wenigstens theilweise, z. B. ^mit 10 oder 20 .^ zukommen zu lassen, da die Besorguug der Dächer den Beamten viel zu thun gibt uud selbst eiuige Verantwortlichkeit damit verbuuden ist.

430 Von den Einnahmen aus dem Reisenden- uud Uebergewichtstransport würden wir denjenigen Bureau^., welche die Reisenden einschreiben, eine Vrovision von 1--...^ gewähren, da dies dazu führen

wird, erstlich das Uebergewicht sorgfältiger zu konstatiren^ und zweitens

die Bureaux^ zu veranlassen, regelmässig die Reisendenverzeichnisse mit dem Juhalte der Wagen zu vergleichen und blinde Bassagiere zur Zahlung der Tax^en anzuhalten.

Um übrigens aneh die Kondukteure und Koudukteurpostilloue mit in's Juteresse zu ziehen, würden wir denselben einen Theil jeuer Brovision zukommeu lassen, so weit es Reisende betrifft, welche zwischen den

Voststelleu unterwegs eingestiegen sind. Es liegt dies mit im eigenen

Juteresse der Reisenden selbst, da sonst leicht der Fall eintritt, dass es solchen, welche unterwegs in die Vost einzusteigen wünschen, ziemlich schwer .gemacht wird, zur Erfüllung dieses Wnusches zu gelangen, indem die Vostilloue sich besonders bei schlechtem Wetter die .Last nicht gerne erschweren.

^ür die untern Angestellten , insbesondere die Boten und Briefträger, gedenken wir ebenfalls einige Provisionen sestzuse^en, einmal au den sog. Bestellgebühren sür schwerere Fahrpoftstüke und Valoreu, sodann würden wir ihnen die Bestellgebühren für abonnirte Blätter ganz überlassen. Die regelmässige Zustellung dieser Blätter au die Abonnenten ist sür die Briesträger ein so ansserordentlich lästiges Geschäft , ^ dass es

.hochst billig ist, denselben hiesür eine besondere Entschädigung ^ui.ommen zu lassen.

Es ist dies zugleich von grossem Vortheil sür die Zei-

tungen selbst, da dies selbstverständlich dazn beitragen wird, dass die

Briesträger die Blätter den Abonnenten viel bereitwilliger uud darum auch regelmässiger zukommeu lassen , was hiuwieder aus das Abounement günstig zurükwirken wird.

Es muss nun selbstverständlich in der Bemessung der Grosse aller dieser Provisionen der Bostverwaltnug eine gewisse Freiheit belassen werden. Für die kleinern Ortschaften ^ird das Mass anders zu bestimmen sein als sür die grossen und mittlern. Die Statistik wird

indess die Mittel an die ^aud geben, um in billiger Weise Jedem das

ihm Gebührende zuscheiden zu konneu. Der Bundesrath ist der Ansicht, dass er auch jezt schon berechtigt wäre, in angedeuteter Weise vorzugeheu, da das Gese^ die Besoldungen eben nicht genau fir^rt, sondern nnr Maxima bezeichnet, ^elehe selbstverständlich zu beachten sind. Jndess wollte er doch der Bundesversammlung Gelegenheit gebeu,^über diese wichtige Frage ihre massgebende Ansicht anzusprechen.

Sodann wünscht der Buudesrath. gestüzt auf obige Aussührnngen, ermächtigt zu werden, den Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektioneu einen Antheil von 20^.. des ..Nettoertrages der jährliehen Bostrechnung bei Voraussetzung gänzlicher Zahlung des Jahres-

431 betrefsnisses an die Kantone in Aussicht stellen zu dürfen, in der Meinung., dass derselbe unter die betreffenden .Beamten im Verhältniss ihrer fixten Besoldungen zu ertheilen wäre, und mit der Beschränkung, dass dadurch deren Besoldungen jedenfalls nicht um mehr als 25.^ gesteigert werden dürsen.

Die fi^en Besoldungen, welche diese Beamten beziehen , betragen

laut Budget für 1869 l .^ ^ B die Summe von 73,050 -^- 186,600 - 259,650 ^rkn.. Es würde bei 100,000 Franken Nettoertrag diesen Beamten eine Summe von 20,000 Fr. zufallen, was also einer Besol-

dungszulage .von 7---8^/e gleich käme. Es kann wohl nicht behauptet

werden, dass eine solche Zulage etwas Anstossiges hätte. Die grössten Uebersehüsse, welche die Bostverwaltung gehabt hat, betrugen im Jahr

1852: 220,.554 Fr., im Jahr 1856: 150,372 Fr., im Jahr ^1863:

122,346 Fr. , in allen übrigen Jahren, wo überhaupt Ueberschusse eintraten, was z. B. seit 1866 nicht mehr der Fall war, blieben sie

unter 100,000 Franken. Es hätte somit selbst in dem günstigsten Jahre 1852 der Autheil der genannten Beamten 15 ^/o ihrer Baarbesoldung .nicht überschritten. .

Es ist im Schosse unserer Behörde selbst ein Zweifel erhoben .Borden, ob das System der Rettobetheiligung des^dirigirenden Bersonals am Gewinn nicht auf die Dauer das umgekehrte Missverhältniss erzeugen konnte, dass diese Beamten zum Zweke der Verbesserung ihres Gewinnsazes die^ öffentlichen Jnteressen ansser Acht lassen. Wir glauben indess diesem Einwurfe nicht^ ein entscheidendes Gewicht beilegen zu sollen, weil eiuerseits in der Beschränkung des Maximums des .Gewinnsan-

theils und^ in dem . grossen Uebergewicht des si^en Besoldungssazes, welcher der Administration immer noch die Möglichkeit lässt , zwischen

pflichtgetreuer nnd eigensüchtiger .Amtsverwaltung Unterschiede zu machen, hinlängliche Beruhigung gegeu jeue Ausschreitungen gegeben ist, andererseits sich dann wohl eintretendenfalls auch noch andere Aushilssmittel sinden dürften. Wir glauben, ^i^ i.n dieser Begehung aber noch auf^ merksam machen zu sollen, dass gerade die von uns vorgeschlagene Verbinduug des S^stemes der Bruttobetheiligung der Masse der Beamten mit demjenigen der ^ettobetheilignng des kleinern Theils derselben von besonder^ Werth sein dürste. Die erstern haben ein natürliches Jn-^ teresse, dass der Bostdienst sich erweitert und vervollkomu.net, während die Beamten der zweiten Kategorie ...as Jnteresse haben , sich dieser Tendenz gegenüber, so weit sie ...uf Mehrausgaben gerichtet ist, etwas kritisch zu verhalten und zu prüfen, ob die Mehrausgaben durch eutsprechende Mehreinnahmen kompensirt werden. .^o verbinden sich im Schosse d.er Verwaltung selbst Aktion und. Kritik in einer ganz glükl.ichen ^ Art, und wir würden es bedaueru, wenn es belieben .sollte, nur einen Theil unsers Vorschlags zu realisiren, da er so gearbeitet ist, dass di...

einzelnen Theile sich gegenseitig bedingen.

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432 Dieses sind die Antrage, welehe wir Jhnen in ^rledigung^ der Betition der Bostbeamten und gestuft aus eine sorgfältige Untersuchung des Gegenstandes vorzulegen im Falle sind. Dieselben werden nach unserer Ueberzeugung diese Materie dauernd und gründlieh erledigen , Während die Dekretirung jeder Summe sür Exhohung der Baarbesoldnngen ein blosses momentanes Balliativmittel bilden wird. Wir haben diesen .

Anträgen nur noch beizufügen, dass sie nicht etwa aus blossen theoretischen Betrachtungen, sondern aus praktischen Untersuchungen hervorgegangen und ^von den kompetentesten Fachmännern auch in ihren Einzeln-

heiten geprüft und gebilligt worden sind. .

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Demgemäss beehren wir uns^, Jhnen den nachstehenden Beschluß entwurs zur Genehmigung vorzulegen, und erneuern Jhnen die Versiehe^ rung ^unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 4. Juni 1869.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes,,

Der Bundesp.räsident: Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schiel

Beschlußentwurf betresfe^d

die Gehaltserhöhung der Postbeamten.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , ^ .

^ nach Einsieht einer vom 28. Oktober 1868 datirten Betition von Postbeamten und einer sachbezügliehen Botschaft des Bundesrathes vom

4. Juni 1869,

besehliesst: Art. 1. Jn Abänderung des Bundesgesezes vom 30. Juli 18^ (VI, 60) übee die Errichtung und Besoldung der eidgenössischen Be^ amtungen werden folgende Besoldungen neu sestgesezt :

433 für die Kreispostdirektoren . . . . ... Fr. 2600---4500 "^deren Adjunkten . . . . . . . . . ,. 2000--.3600 ,, Kreispostkontroleure . . . . . . . .. 2300.^3600 Art. 2. Der Bundesrath wird beaustragt, vorgängig der nächsten Erneuerungswahl der Postbeamten eine Durchsicht des gesammten Besoldungsetats vorzunehmen und ermächtigt , den Beamten und Angestellten der .^ostbüreaux^ und Ablagen statt eines Theils ihrer Baarbesoldung eine den Verhältnissen angemessene Ouvte ihrer postalischen Einnahmen als Provisionen zu verabreichen.

Art. 3. Den Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektionen wird ein Gewinnsantheil von 20 ^ des jährlichen Rettoertrages der Bostverwaltnng, nach Ausrichtung des vollen Jahresbetrefsnisses der Kantone, zugesichert, welcher unter die sämmtlichen Beamten dieser Kategorie im Verhältniss ihrer fixten Besoldungen zu vertheilen .wäre , mit der Beschränkung , dass derselbe 25 ^ dieser fixten Besoldungen nicht übersteigen darf.

Art. 4. Der Bundesrath wird ^mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher mit Bezug aus Artikel 1 und 2 mit 1. Oktober 1869 und mit Bezug auf Art. 3 aus 1. Januar 1870 in Kraft tritt, beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Petition der Postbeamten um Gehaltserhöhung. (Vom 4. Juni 1869.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1869

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2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.07.1869

Date Data Seite

406-433

Page Pagina Ref. No

10 006 189

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