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B erich t des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die den Postangestellten gewahrten Provisionen.

(Vom 8. Dezember 1869.)

Tit. l Unterm 2l/22. Ol.tober d. J.^ haben Sie folgenden Beschluss gesasst : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung in ihrer nächsten Zession über die Art Bericht zu erstatten , wie er den

Bundesbeschluß vom 19. Juli l 869 betretend die Gehalte der Bost-

angestellten vollzogen hat und inzwischen die Vollziehuug der vier ersten Alinea des Art. 3. seiuer Verordnung vom 8. September 1869 über die den Postbeamten und Boftangestellten gewährten Provisionen zu suspendirent Jndem wir uns beehren, Jhnen den verlangten Bericht zu erstatten, glauben wir in der Hauptsache ganz knrz sein zu konnen.

Wir

haben

nämlich in Aussührung des Bundesbeschlußes vom

19. Juli 1869 die hier beifolgende Verordnuug über die den Bost-

Beamten und Bostangestellten bewilligten Provisionen, vom 8. September 1869, erlassen^), welche den in unserer an Sie gerichteten Botfchast vom 4. Mai 1869 enthaltenen Grundsäzen in alten wesentlichen .^ Siehe eidg. Gesezsammlnng, Band IX, Seite 955

59.^ ^unkten entspricht. Da diese Verordnung erst am 1. Oktober a. c.

ins Leben trat, so sind wir natürlich nicht im Falle, Jhnen schon Mittheilungen über die^Wirknng dieser neuen Einrichtung machen zu können, sondern müssen solche auf einen spätern Zeitpunkt verschieben.

Wir glauben uns nur über den einen Punkt, welcher Sie zu einer Suspension der vier ersten Alinea des Art. 3 unserer Verordnung veranlasst hat, etwas einlässlicher aussprechen zu sollen, nämlich die projek-

tirte Zustellungsgebühr für Zeitungen.

^ Es hat die in obiger Botschaft ebenfalls angezeigte Anordnung dieser Gebühr viel Lärm in den Zeitungen veranlasst, was uns nicht unerwartet war. Seitherige nähere Erhebungen haben indess ergeben, dass dieser Lärm im Publikum selbst durchaus nicht den Anklang fand, den man voraussehe. Es stellten sieh durch diese Untersuchung namentlich zwei bemerkenswerte Thatsachen heraus, welche wir Jhnen nicht vorenthalten wolle... Fürs Erste zeigt^sich, dass die Zeitnngse^peditionen die Blätter am Orte ihrer Ausgabe fast überall selbst den Abonnenten

ins Domizil bestellen und sich dasür eine weit stärkere Bestellgebühr be-

zahlen lassen, als sie unsererseits projektirt war, während sie alle Abonnenten der Umgebung (banlieu^ ihrer Städte der Post zuweisen, welche dadurch genothigt u..ird, um die ihr ^.kommende Tax^e von 1/2 Rp. per ^em.^lar in durchschnittlich wenigstens 1/2 stündigen Entfernungen diese Distribution zu besorgen. Fürs ^weite ergab sich, dass derjenige Theil des Publikums, ^veleher vornehmlich erklärte, dass er wegen dieser Bestell^

gebühr in Zukunst den Briesträgern keine Trinkgelder geben ^erde, sich

auch vor dem Bezuge dieser Gebühr meist dieser Gewohnheit schon enthalten hat, während der humanere Theil des Publikums, welcher den Briefträgern solche kleine Anerkennungen für ihren muhevollen Dienst zu verabfolgen pflegt, an dem kleinen Zuschlag keinen erheblichen Anstoss genommen hat.

Trozdem habe^ wir, nachdem die Bundesversammlung sich zu dem bezeichneten ^.istiruugsbeschlusse veranlasst gesunden, beschlossen, die betreffenden Bestimmungen jener Verordnung und ebenso die damit in Uebereinstimmung stehenden. Bestimmungen der provisorischen Transportordnung ausser Krast zu sezen.

Es entsteht nun freilich die Frage , was an deren Stelle zu sezen sei. Die Verordnung über die Provisionen der Postangestellten hat diese Materie ziemlich systematisch in der Weise geordnet, dass alle Beamteu und Angestellten mit gewissen Provisionen bedacht wurden. Dadurch, dass durch Aufhebung der Zeitungsgebühr die Provisionen der Briefträger jezt wegfallen, entsteht eine bedauerliche. Lüke in diesem System, und es entfällt zugleich diesen Bediensteten eine jährliche Einnahme..

welche sich annähernd aus Fr. 40,000 belausen hätte.

596 Ein Hauptmotiv der Briefträger, welche nicht am wenigsten bei.

der Agitation gegen diese Massregel sich betheiligt hatten , war die

Hoffnung , dass dieser Aussall nun durch Erholung der fix.en Besol^ dungen ersezt werde. Davon kann indess nach unserer Ansicht keine Rede sein. Die Bostverwaltung hat gerade bei diesen Angestellten gute gründe dafür, an die Stelle der si.^en Besoldungen im hohern Masse Provisionen eintreten zu lassen, welche in einem gewissen Verhältniss zu

der wirklich geleisteten Arbeit stehen.

Die Sache hätte weniger Schwierigkeiten, wenn sur die Besorgung der Zeitungen eine Entschädigung geleistet würde , welche mit der ent-^ sprechenden Dienstleistung der Vostverwaltung auch nur einigermassen ini

Einklang stünde, denn man konnte alsdann einen Theil der diessälligen

Einnahme den Briefträgern überlassen. Leider ist aber die Tai.e von ^ Rappen per Blatt so gering, dass schon jezt die Bostverwaltnng eine grosse Summe aus dieser Transportleistung verliert. Obwohl wir gerne anerkennen wollen, dass um der politischen und nationalokonomisehen

Wichtigkeit dieses Verkehrs willen die Bost auch nicht den geringsten

Vortheil aus demselbeu ziehen solle, so erachten wir es dennoch andererfeits für eine Unbilligkeit, wenn ihr nicht einmal die eigenen Baaranslagen, die sie zu diesem Zweke macht, ersezt werden.

Ohne in Erörterungen eintreten zu wollen, wie diesem Uebelstande abgeholfen werden konnte, begnügen wir uns hier noch beizufügen, dass wir die Frage , was an die Stelle der ausfallenden Provisionen der Briefträger zu sezen sei, noch einem nähern Studium unterworfen haben und nicht ermangeln werden , seinerzeit Schlussnahmen zu treffen, welche aueh die Jnteressen dieser Angestellten zu befriedigen geeignet sind.

Wir ergreifen den Anlass, Jhnen, Tit., vollkommenen .Hochachtung zu erneuern.

die Verfieheruug unserer

B e r n , den ..... Dezember 1869.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes,

Der Bundespräsident: .^elti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

^chie^.

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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend weitere Nachtragskredite sur das Jahr 1869.

(Vom

.

Tit.

9. Dezember 1869.)

l

Nachdem Sie bereits in der Julisession einige Nachtragskredite bewilligt, befinden wir uns in der Lage, Jhnen folgende weitere Vegehxen zur Prüfung und Genehmigung zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

Nationalrath.

A. 1 u. 2. S i ^ u n g s g e l d e r und Reiseentschädigung Fr. 18,000 Sizungsgelder.

Reise entschädigung.

Jm diesjährigen Budget sind angewiesen Fr. 58,600 Fr. 22,800 Verausgabt waren bis Ende Oktober, näm-

lich für die ordentliche Session im Juli und die außerordentliche im Oktober

.

bleibt Kreditrestanz

.

,. 37,464

,, 19,737

Fr. 21,136 Fr. 3,06t

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die den Postangestellten gewahrten Provisionen. (Vom 8. Dezember 1869.)

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Bundesblatt

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Jahr

1869

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1869

Date Data Seite

594-597

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10 006 351

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