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schweizerisches Bundesblatt XI. .Jahrgang. Il.

Nr. 61.

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21. Dezember 1859.

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des

Bundesrathes an den hohen schweiz. Nationalrath, betreffend die. Bekleidung und Bewaffnung des Bundesheeres

(Vom 10. Dezember 1859.)

Tit.

Durch hochverehrliche Zuschrift vorn 2..). Jänner dieses Jahres haben Sie uns mit der Prüfung der Frage iiber die Abschaffung des und seine Ersezung durch die Aermelweste oder den Waffenrok , so wie über die VereinsachiIng der Kleidung , Ausrüstung und Be.waffnung überhaupt betraut. und uns gleichzeitig beauftragt, den eidg.

Räthen bei ihrem nächsten Zusammentritte Anträge zu hinterbringen.

Die Bekleidung . Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres wird gegenwärtig durch das Gesez vom 27. August 1851, aus 73 Artikelu bestehend und durch das auf dasselbe begründete. 414 Paragraphen zählende Reglement vom 27. .August 1852 geregelt.

Das Gesez kam äußerst langsam zu Stande. und die Ausarbeitung des Reglements erforderte gerade ein Jahr, Beweis der Schwierigkeit und der großen Ausdehnung der Materie. Es kann daher wol auch nicht in der Absicht der hohen Behörde liegen , vom Bundesrath ins Einzelne gehende Anträge oder Modelle zu verlangen . über welche eine Einigung nur nach sehr langen und ermüdenden. nuzlosen Berathungen, ja vielleicht gar nicht möglich wäre, sondern wir sind überzeugt , der uns gewordene Aus..

trag habe den Sinn, daß wir die Frage irn A l l g e m e i n e n prüfen und den.

hohen Räthen gewisse Grunsäze zur Entscheidung vorlegen sollen . nach Siehe eidg. Gesezsammlung , Band II , Seite 421.

Bundesblatt Jahrg. XI. Bb. II..

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^1o denen dann der Bundesrath die verschiedenen, diesen Grundsätzen entsprechen.^ den Einzelnheiten fest.nfezen und als Reglement zu erlassen habe. Nur in dieser Weise kann eine rasche Erledigung der Angelegenheit herbeigeführt und ein Provisorium vermieden werden, dessen Nachtheile von Jahr zu Jahr größer würden, je länger es dauerte. Dafür, daß es bei allzuspezieller Behandlung durch die gesezgebenden Räthe lange dauern müßte, sprechen die frühern Verhandlungen über diesen Gegenstand, und wir er..

lauben uns, den Gang derselben in Jhre Erinnerung zuriikzuruseu.

Jn feinem ersten Gefezesvorschlage über die Reorganisation des Militärwesens, welche der Bundesrath mit seiner Botschaft vom !5. April 1849 den boht.n Räthen vorlegte, hatte er die Grundsäze zur Bekleidung und Bewaffnung niedergelegt, und zwar schlug der ..... 29 desselben (Bundesblatt 1, S. 367, für l848--49) für alle Waffengattungen deu Waffenrok vor, mit Aermelweste, langen weiten Beinkleidern und Kapnt, resp. Reitermantel. Dann gleichförmige Kopfbedekung und schwarze Halsbinde. Ferner ein zweites Paar wollene oder halbwollene Hosen und ein^ Polizeimüze. -- Schuhe mit ledernen Kamaschen für das Fußvolk.

^. 30 bestimmt die Farbe der Uniform; ^. 31 nahm als allgemeines Distinktionszeichen der Offiziere die Schärpe, als Dienstzeichen einen Pompon an. Lederzeug schwarz.

Die Räthe traten aber hierauf nicht ein , fondern verfügten im Gesez über die eidg. Militärorganisation vom 8. Mai 1850 -) im ^. 38, daß die Vorschriften über Bewaffnung. Bekleidung und persönliche Ausrüstung des Militärs durch ein besonderes .Gesez sestgestellt werden.

Entsprechend dieser Verfügung legte der Bundesrath Init Schreiben vom 29. Juni 1850 den Räthen einen ziemlich mit den oben zitirten Bestimmungen gleichlautenden Gesezesvorschlag vor, lezterer datirt ^ vom 5. Juni 1850.

Die Kommisston des Nationalrathes, welchen. die Priorität in der Frage zustand, beantragte schon am 5. Juli : 1) Die Berathung des Gesezentwurfes einstweilen zu verschieben.

2) Den Bundesrath einzuladen, v o l l s t ä n d i g e r e Vorschriften durch Revision der betreffenden Reglemente beförderlich zu bearbeiten und hiesür , so wie mit Rüksicht ans die Wünschbarkeit einer mehr nationalen, und gl.ichwol zwekniäßigen und einsachen Bekleidung die Kantonalmilitärbehörden zu vernehmen,
und tüchtige nnd erfahrne Fachmänner zu Rathe zu ziehen.

3) Den Bundesrath zur Revision des Gesezes über die Mannschastsund Geldskala einzuladen.

Der Nationalrath erhob am 9. Juli diese Anträge zum Beschluß.

Die ständeräthliche Kommission dagegen fand die Verschiebungsgründe nicht .

vorhanden, weitere Erkundigungen und ^infr^gen nicht nöthig, de^ Zustand der Ungewißheit bedenklich, die Skalasrage in keinem ..in..

^) <^. eid^. ^^e^ammlun^ , ..^and I, Seite 3^0.

6l l mittelbaren Zusammenhange mit dem und schloß auf E i n t r e t e n .

vorliegenden Gesezesvorschlag,

Der Ständerath erhob diesen Antrag am 13. Juli. zum Beschluß.

Am 17. Juli berieth der Nationalrath den Gegenstand von Neuem, trat aber dem Antrag seiner Kommissionsminderheit, der SchlußnahIne des Ständerathes beizupflichten, nicht bei, sondern beharrte, nach Antrag der KommisstonsInehrheit, auf seinem .Entscheide vom 9. Juli, und wies die Angelegenheit an den Bundesrath.

Der Bundesrath . in Befolgung von Dispositiv 2 dieser SchlußnahIne, . ernannte eine Expertenkommission und beauftragte dieselbe, wie sein Militärdepartement, niit den weitern nöthigen Schritten, worunter auch Anfragen an die Kantone.

.....lm 24. Oktober 1850 erstattete das eidg. Militärdepartement dem Bundesrathe Bericht. legte die Eingaben der Kantone und der Expertenkommission, leztere direkt an den Bundesrath gerichtet, bei, schlug einfach Zusäze zum bereits bestehenden Kleidungsreglement vor, und bezeichnete als wesentliche Abänderung die Einführung des W a f f e n r oks.

^lm 8. November l 850 gelangte der Bundesrath mit feiner Botfchaft an den Nationalrath, sandte die Akten ein, und schloß dahin, daß in das Gesez nur die Hauvtbestiininiingen niedergelegt werden sollten, ^ wie der Ständerath es meine. und daß man daher aus Ber..thnng des Gesezvorfchlags vom 5. Juni zurükkomnIen möchte.

Die nationalräthliche Kommission bereitete einen abweichenden Vorschlag , durch welchen das bisherige Reglement mit wenig Modifikationen als auch fernerhin in Krast bestehend erklärt werden sollte. Den Kantonen wurde aber freigestellt, den Uniformrok abzuschaffen un^ die Aerinelweste allein einzuführen.

Der Nationalrath berieth die Sache am 23., 25., 26. und 28. November, und faßte ani letztgenannten Tage feine Schlnßnahme, durch welche, in Beseitigung des oben angeführten Spezialpunktes der KoIniniffionalantrage (freigestellte Abschaffung des Uniforn.sraks), die altern Regle..

mente als fortdauernd erklärt und nur wenige Modifikationen einge..

führt wurden.

Die ständeräthliche Kommission schlug verschiedene Abänderungen vor, die jedoch meistens nur Redaktionen betrafen, oder aber Einführung besserer H.rndseuerwaffen und dergleichen.

.^w 4. Ehrisimonat faßte ^er Ständerath seinen Beschluß, meistens den Kominissionalanträgen beipflichtend.

Am 9. Ehriftmonat behandelte der Nationalrath den Gegenstand auf^s Neue, nahm verschiedene
Veränderungen an den stänreräthlichen Beschlüssln vor, und Inachte darauf aufmerksam, daß er schon am 28. Nove.nl ee den Bundesrath eingeladen habe, noch im Laufe dieser

^2 Sizung Vorschläge über Bewaffnung und Ausrüstung der Scharf

schiizen zu stellen.

Die ständeräthliche Kommission beantragte am 1l. Dezember theilweise Bestimmung zu den nationalräthlichen Beschlüssen, theilweises Festhalten an den eigenen.

Am l 3. faßte der Ständerath in diesem Sinne seine Beschlüsse.

Am 16. des gleichen Monats Dezember beantragte die nationalräthliche Kommission Festhaltnng an den meisten vom Nationalrath gefaßtem Bestimmungen.

Am 1.). beschloß der Nationalrath wirklich, an feinen frühern Beschlüsse...

festzuhalten und in das Budget für 1851 einen Kredit von 2000

Franken auszunehmen , um den Bundesrath in den Stand zu sezen^ Versuche mit dem ...^affenrok anzustellen.

Der Ständerath trat schon am 20. Dezember in neue Berathung ein, stimmte in einigen Punkten dem Nationalrath bei, beharrte .rber bei andern auf seiner Meinung. Der Kreditbewilligung von 2000 Franken wurde beigestimmt.

Der Nationalrath beschloß am 21., an mehreren seiner Beschlüsse festzuhalten.

Am gleichen Tage beschloß der Ständerath Einerseits das Gleiche, und schloß feine daherige Mittheilung mit der Bemerkung, daß, da die Uebereinstimmung der Räthe über das Dekret nicht habe erzielt werden können , es nicht in Kraft trete.

Der-Nationalrath faßte sodann am gleichen Tage (21. i^hristmonat 1850...

folgenden Beschluß : Der Bundesrath wird neuerdings eingeladen, Gesez und Reglement über die Bekleidung , Bewaffnung und Aus^ rüstung des Vnndesheeres auszuarbeiten und dieselben dem Nationalrathe in der nächsten Session im Juli 1851 zur Berathnng vorzulegen.

Der Bundesrath beeilte sich, der neuerlichen Einladung des Nationalrathes zu entsprechen ; er entnahm seinem frühern Gesezesvorschlag und den seitherigen Verhandlungen diejenigen Punkte , über welche die beiden Räthe sich vereinbart hatten, und gründete darauf seine weitern Arbeiten. Unter diesen Punkten befand sich die Einführung des Waffenro.s am Plaz des Unisormfraks ; doch wurden, wenn auch das Prinzip als abgenommen betrachtet werden durfte, nach dein Wunsche der Bundesversammlung und in Anwendung des dafür bewilligten Kredits., Versuche im Größern über den praktischen Werth des W^ffenroks gemacht.

613 ^ Jn der Artillerieschule zu Aarau wurden 20 Kanoniere und eben so viele Trainsoldaten mit Waffenröken bekleidet. Der Jnspektor fand. daß die starke Beschmuznng der Rokschöße auch durch die EigenthiiInlichkeit des Artilleriedienstes und nicht nur durch den Gebrauch verursacht worden .sei, und er rieth daher an, die Waffenröke, wenn.

man sie auch bei der Artillerie einführen wolle, kurz zu machen, besonders für den Train. Der Oberinftrnktor der Artillerie fand dieses.

Kleidungsstük für seine Waffe geradezu unzwekmäßig.

....tuch der Oberst der Kavallerie., wie der Oberinstrnktor dieser Waffe, sprach sich gegen die Einführung des Waffenroks bei derselben aus. Die Leute, welche zur Probe damit bekleidet wurden ^ fanden bis auf wenige Ausnahmen dieses Kleidungsstük unbequem^..

schnell beschmuzt und zu sehr der Abnuzung durch den Säbel aus..^s^ Jn der Scharfschüzen^ Rekrutenschule zu Thun wurden ebenfalls mit 20 Waffenröken Versuche gemacht,. und die Schüzen befreundete^ sich mit diesem Kleide bald.

Gleiches läßt sich von den Versuchen sagen, die in Zürich und in Lausanne bei der Jnfanterie gemacht wurden.

An beiden Orten gefiel der Waffenrok und man empfahl ihn, und zwar von dunkelblauer Farbe niit zwei Reihen Knöpfen.

^Am 2. August 1851 übergab das Miiitärdepartement dem Bundesrath

den Entwurf einer Botschaft an die Räthe zu einem schon früher einläßlich durchberathenen Geseze^vorschlag über das Bekleidungs- und Bewaffnungswesen der Armee. Der Bundesrath genehmigte denselben am gleichen Tage, und sandte Botschaft nebst Gefezesvorschlag an die Räthe. Jn diesem leztern war die Einführung de.s Waffenroks beim Genie, bei den Scharfschüzen und bei der Jnfanterie empfohlen:, der Artillerie und der Kavallerie sollte der Uniformfrak belassen werden.

^ ^lm 6. August sandte sodann der Bundesrath einen weitern Bericht a^ die Räthe, worin er die Artikel des Kleidungsreglements von 1843 bezeichnete. welche durch die neuen Verfügungen abgeändert würden ^ und die zu treffenden neuen Redaktionen vorschlug.

^lm l 2. August schon legte die nationalräthliche Kommission dem Nationalrathe ihren Bericht mit ihren Anträgen vor. Jm ersten Theile dieses.

Berichts spricht sie sich dahin aus. daß allerdings die beiden Räthe sich g^undsäzlich über die Einführung des ..^ffenroks geeinigt haben.

Jn der Kommission indessen spreche sich nunmehr eine entschiedene Mehrheit gegen dieses Kleidungsstük aus. und zwar nach Würdigung der Proben und Erfahrungen , die in verschiedenen Schulen und bei den verschiedenen Waffenar^en gemacht worden seien, und in Anbetracht beträchtlicher Mehrkosten. Ein Tl..eil dieser Mehrheit wollte daher einfach den gegenwärtigen Uniformfrak beibehalten.

Ein anderer ....heil pflichtete dem bei, unter Vorbehalt des ..irt. 148 der

^l4 Militärorganisation , welcher bis zur völligen Regulirung des Klei..

dungsregleinents, da wo die Aermelweste eingeführt ist. die An.-.

schaffiIIig des Fraks fakultativ läßt.

Die Kommission sah sich daher veranlaßt, eine doppelte Arbei....

vorzulegen . nämlich erstens Anträge auf den Fall der Beibehaltung des admittirten Grundsazes über Einführung des Waffenroks, und zweitens einen Gefezesvorschlag auf den Fall der Beibehaltung de.....

Fraks.

Der Nationalrath trat in eine umständliche Berathr.ng, namentlich dieser Waffenroksrage, ein. beschloß dann aber Beibehaltung des Uniformfraks, stellte in dieser Weise seinen Gesezesentwurf fest. und sandte denselben am 16. August an den Ständerath. Der Entwurf hielt sich meist an das Bestehende.

Die Kommission des Ständeraths konnte sich über die Uniforinfrage nicht einigen. ^wei Mitglieder stimmten dem nationalräthlichen B.schlusse bei ; das ^ne wollte weder Waffenrok noch Frak , sondern sich mit der Aernielweste begnügen. das Andere wollte den Waffenrok, obligatorisch oder dann fakultativ. Mehrentheils rieth die Kommission zur Annahme der nationalräthlichen^ Beschlüsse. Abweichungen wurden nur weniger eingreifende vorgeschlagen.

.^m 22. August trat der Ständerath .n die Berathung ein :. er stimmte meistens dem Nationalräthe bei, wollte indessen den Ossizieren statt des Fraks den Waffenrok geben. Andere Modifikationen waren vou minderem Gelange.

Der W..ffenrok fand sich hiedurch im Prinzip wieder beseitigt.

Die nationalräthliche Kommission wollte in gewisser Weise in die Einfur,.rung de^ ^affenroks t^ei den Offizieren eingehen, doch sollte derselbe die Form des bissigen Ueberroks haben. Jin Uebrigen beharrte sie ineiftens grundsäzlich bei den frühern Beschlüssen des Nationalrathes. Jn einigen Punkten rieth sie indessen zur Annahme der

ständeräthlichen Beschlüsse.

^..er Nationalrath stimmte am 25. August nicht immer seiner Kommission bei, namentlich nicht in der Frage über Abschaffung ^es Frals für die Offiziere. Hier l.lieb er bei seiner frühern Schlußnahme; in andern Punkten stimmte er zum Ständerath^, selbst gegen den Antrag seiner Kominission ; wieder bei andern hielt er seine Beschlüsse aufrecht.

^chon am folgenden Tage, den 26. August, trat der Ständerath deu^ meisten der nationalräthlichen Beschlüsse bei. und es blieben nur noch die Fragen hegend , ob , wie der Ständerath es vorschlug , der Federbusch, oder, nach der Ansicht des Nationalrathes, die Schärpe .als Dienstzeichen der eidg. Obersten .gelten fo.l. und zweitens, o^ ^der Bundesrath eine Ordonnanz für billige ..^..auletteu , nach denr.

Wunsch des Ständerathes erlassen soll.

^ ^ 27. August beschloß der Nationalrath , die Schärfe festzuhalten, uud keine neue Epaulettenordounanz zu verlangen.

Am gleichen Tage trat der Ständerath bei, und die Bestimmungen des Gesezes mußten als angenommen betrachtet werden.

Mit dieser Bundesbefchlußnahme war aber das Gesez noch nicht vollendet, denn man hatte iu manchen Punkten die Festhaltnng der altern Vor...

schristen beschlossen , ohne den Wortlaut derselben in das neue Gesez einzuschreiben. Dle Bundesversammlung hatte darum auch am 27.

August beschlossen, den Bundesrath einzuladen, diejenigen Artikel, tn denen auf die bisherige Ordonnanz Bezug genommen wird , mit den wesentlichen dießfälligen Bestimmungen der bisherigen Reglement^ zu vervollständigen.

.Auf den daherigen Bericht vom 17. September 1851 des eidg. Militärdépartements beschloß der Bundesrath am 22. September die definitive Redaktion des Gesezes, so wie dessen Publikation.

^s trat demnach das Gesez vom 27. August 1851 über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres an den Tag, und wurde durch Kreisschreiben vom 19. November an die Kautone versandt.

^lIu 27. August 1852 erließ dann der Bundesrath ein 414 Artikel enthaltendes ,,Reglement^, welches die nähere Beschreibung aller ve.^schiedenen einzelnen Theile der Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres ertheilt, und da... von einer besonder^ Expertenkommission vorbereitet worden war.

So war man endlich nach Inehr als zwei Jahren zu Vorschriften gekommen , die eine angemessene Gleichförmigkeit an die Stelle der verschiedenen Formen sezte, welche in Folge der Kantonalverordnungen bei den eidgenössischen Truppen bisher herrschten.

Aber als nach und nach die eingetretene Gleichförmigkeit jene Mannig.saltigkeit verdrängt hatte, brach der Wunsch zu neuen Veränderungen sich i^e länger je mehr Bahn , und zum Theil nicht ohne wohlbegründete Be.rechtigung. Man fand nämlich besonders den Uniformfrak an und für sich unzwekmäßig und gleichzeitig hinderlich für andere Verbesserungen , wie z. B. leichtere Kopsbedekung , bessern Schnitt der Beinkleider, dann wünschte man zwekmäßigere Gradabzeichen als die Epauletten, schwarzes Leder^eug u. a. m.

Die Angriffe richteten sich indessen vorzüglich gegen den Unisormfrak, aber sie giengen in einer Richtung auseinander. Ein Theil der Gegner wollte den Uniformfrak einfach abschaffen, ohne ihn durch ein anderes Kleidungsstük zu ersezen ; ein anderer Theil wollte an die Stelle des Fraks ^e.. Waffenrok einführen. Die Ersteren behaupteten, daß Kaput und

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^lermelweste dem Mann geniigen und der Unisormrok eiue unuüze Zugabe sei , welche den Mann belästige und die Kantone viel Geld koste. Die .Unterdrükung dieses Kleidungsstükes erscheine daher ans Gründen der Zwekmäßigkeit und aus Gründen der Oekonomie völlig gerechtfertigt^ Allerdings könne dann dem Mann eine etwas zierlichere Aernielweste ge.geben werden.

Von der andern Seite hielt man die Aermelweste als eigentliches militärisches Kleidungsstük ungenügend. Wol könne für die gewöhnliche Jnstruktion und für die verschiedenen militärischen Arbeiten die Aermelweste geduldet werden, wozu sie dann aber nicht ans Tuch zu besteher.

brauche; als eigentliches Kleidung^stük aber diene sie nicht; ein militarisches Oberkleid müsse etwas Gefälliges und Kleidsames , mit einer Aermel...

weste niemals zu Erreichendes , haben , so daß es dem Soldaten Freude mache, dasselbe zu tragen und reinlich zu halten; ein Reiniichkeitsbestreben, das sich dann ganz natürlich auch auf die Besorgung der Waffen und der übrigen Ausrüstungsgegenstände übertrage und so den Sinn für Ordnung und Zierlichkeit überhaupt weke und erhalte. Ein solches Oberkleid müsse dann auch geeignet sein, an den Beinkleidern den selten guten Schnitt, so wie die Defekte zu deken, die sehr leicht und schnell am Siz entstehen und oft nicht sogleich beseitigt werden können. Ein solches Kleid müsse ferner Taschen haben , in welchen der Mann verschiedene kleine Gegenstände aufbewahren könne, besonders wenn man eine leichtere Kopf^edekung einführen wolle, die nicht mehr, wie früher, als eine Art Magazin diener..

..nüsse. Die kleinen Taschen einer Aermelweste, fast unter den Armen un.^ sehr unbequem liegend, genügen hiefür nicht. Ferner wären die Offiziere mit einer Aermeiweste sehr übel bekleidet; ihnen aber ein vom Kleid des Soldaten wesentlich verschiedenes, eigentümliches zu geben, würde den Soldaten verlezen , besonders wenn dann sein Kleid allznkurz und unansehnlich erschiene. Jn sanitaxiseher Beziehung dann eigne sich die Aermel..

weste so wenig zu einem Oberkleid , als in ästhetischer ; Weichen un^ Unterleib müssen gedekt und geschüzt werden, um so mehr, wenn an den Beinkleidern der breite Laz durch den zwekmäßigern Schliz ersezt werden soll. Unter einer Aermelweste könne auch zu kalten Zeiten nicht, wie unter dem Waffenrok, eine wollene Unterweste
getragen werden, ohne die Bewegungen des Soldaten zu hindern, und ohne ihm ein Schwerfällige^ äußeres Ansehen zu geben. Was die Frage der Oekonomie betreffe, sI^ würde .eine angemessene verzierte Aermelweste nicht billiger zu stehen kommen, als ein einfacher, aber zwekmäßiger und viel kleidsamerer Waffenrok.

All^s dieses spreche daher dafür, daß statt des Uniformsraks der ^affenro^ .gewählt, dann aber, zur Schonung desselben, eine leichte Aermeiweste Beliebig zugelassen werde.

Der Bundesrath hält diese leztere Anschauungsweise für völlig be.gründet und schließt fich derselben in allen Theilen an . so daß er in Be.antwortung der hauptsächlichsten , ihm. ^onI Nationalrath ^ durch dessen ^chlußnahnie vom 29. Januar I859 vorgelegten Frage sein Gutachten

.

^

^ahin abgibt : ,,Zu einer gehörigen militärischen Bekleidung sind^. zwe.^.

.,,Oberkleider erforderlich, aber aI.^ch hinreichend, ein drittes nicht noth.^ ,,wendig; eine gewöhnliche Aermelweste erfüllt aber den Zwek eines Ober..

,,kleides nicht, und es sollten daher jene Oberkleider bestehen aus einen^ ,,guten Kaput von Tuch und ans einem kurzen Waffenrok, gleichfalls vor^.

Tuch.^ ,,Bis ein solcher Waffenrok angeschafft ist, bleibt der UniforInfra^

,,das obligatorische Kleid...

,,Wo zur Schonung des Waffenroks eine Aermelweste zum Gebrauch^ ,,bei Waffenübungen und Eorvéearbeiten gegeben werden will, ist dieselbe ,,zugelassen , sie darf aber nur aus leichtem Stoff be.stehen. Einzig bei.

,,der Reiterei und beini Train sind wollene Stallwesten einzuführen.^ Den Waffenrok schlägt der Bundesrath durchgehends für alle Waffengattnngen und für Offiziere und Soldaten vor. auch für die Artillerie und für die Reiterei , für diese beiden aber jedenfalls sehr kurz. Ein solch. kurzer Rok wird nicht hinderlich, das Prinzip möglichster Gleichförmigkeit in der Kleidung aber gewahrt. Anders müßte man zu Anoina.^ lien kommen und entweder den Offizieren der Artillerie, im Gegensaze zum Frake der Mannschaft , den Ueberrok belassen, oder dann die Ossi.iere des^ eidg. Artilleriestabes auch mit dem Frak bekleiden. Das Eine wie das.

Andere hätte begreiflich seine llebelstände. und namentlich würde das Vorrüken eines Unteroffiziers zum Offizier bedeutend erschwert, wenn damit die.^ Anschaffung einer neuen Uniform verbunden wäre. .

Nach der Ansicht des Bundesraths wäre sodann der Waffenrok etwa^.

weit, mit zwei Reihen Knöpfen und für die Waffen des Genie, der Artillerie und der Jnfanterie von d u n k e l b l a u e r Farbe, für den Generalstab.. die Reiterei und die^ Scharfschüzen von d u n k e l g r ü n e r Farbe z.^ Inachen.

Weit muß er sein, um die Bewegungen des Mannes zu erleichtern, mit zwei Reihen Knöpfen versehen, uni ihn erweitern zu können. wenn de^ Mann, dem er übergeben worden ist, breiter und diker wird. Auch is.^ es möglich, ihm so eine gefälligere Forin zu geben. als wenn man ihn enge und nur mit einer Reihe Knöpfe anfertigt. Waffenröke in leztexem Sinne stehen wol dem Mann besser an , allein nur , wenn sie ihm auf den .Leib angemessen worden sind und er dem Kleid nicht entwachsen ist.

Bei unserm schweizerischen Kleidungss^stein ist aber ein solches Anmessen und eine östere Erneuerung der Uniform nicht möglich. Der weite Rok mit zwei Reihen knöpfen verdient daher schon darum den Vorzug. Aber^ auch in sanitarifcher Beziehung ist er vorzüglicher, da er die Brust weit^ besser schüzt.

Die dunkelblaue Farbe sehlagen wir darum vor , weil sie , wenn dae^ Tuch im Looden (im Faden) .gefärbt ist, sich weitaus als die solideste er..

weist; weil ein solches Tueh sich am gleichfarbigsten darstellen läßt, ohn^ die mannigfaltigsten Schattirungen zu zeigen; weil in vielen Kantonen

^8 noch bedeutende Vorräthe solchen Tuches vorhanden sind; weil mau au .diese Farbe gewöhnt ist, und weil der^Mann, der st....... in solche kleidet, ..Im meisten zur Handhabung einer strengen Reinlichkeit genöthigt ist.

Der Generalfiab, die Reiterei, wie die Schüzen find in dunkelgrün zwekinäßig und gut gekleidet ; eine Veränderung schiene bei diesen Waffen .ungerechtfertigt.

Was nun die Kostenfrage betrisst . so halten wir dafür , daß bei Annahme der von uns vorgeschlagenen Grundfäze nicht nur eine zwek.

mäßigere Kleidung als die bisherige ohne Kostenlrhöhnng erhalten wird, sondern daß sich für die Kantone noch wesentliche Ersparnisse ergeben.

Wol wird , des etwas größern Tuchverbrauchs wegen , ein Waffen..

^ok einige Franken höher zu stehen kommen, als der bisherige Uniformsrak ; allein dagegen wird ziemlich viel rothes Tuch und durch Einführung des Schlizes bei den Beinkleidern auch etwas Tuch an diesen erspait; serner ermöglicht der Waffenrok mit gehörigen Taschen die Ersezung der jezigen .Kopfbedekung durch eine leichtere, um mehrere Franken billigere und dem ^Mann viel bequemere, gesündere, und endlich wird durch Abschaffung der buchenen Aernielweste ein namhafter Betrag erspart nnd der Tornister er..

leichtert.

Wir werden später am Schluß dieses Berichtes eine Vergleichnng der .kosten zusammenstellen.

Un.^er erster Antrag geht demnach grundsäzlich dahin :

1) ,,Jeder Soldat ist mit zwei Oberkleidern auszurüsten, nämlich mit ^Waffenrok und Kaputt ,,Eine leichte Aerinelweste bleibt fakultativ ; sie darf aber bei der Jn^.

....fanterie, den Schüfen und dem Genie nicht aus wollenem Stoffe be.. stehen.^ Uebergehend zu den Beinkleidern , so haben wir zu bemerken . daß nach der Einführung des Waffenroks die Abschaffung des breiten Lazes ke.ine Uebelstände mehr hat, und diese unbeiiebige und unbequeme Form Reicht und selbst unter einiger Ersparniß von Tuch und von Arbeit durch ^en Schliz ersezt werden kann. Wir halten dann serner dafür, daß zwei Paar Beinkleider für jeden Mann nöthig seien , wovon das eine von .Wolle, das andere von Halbwolle. Solche sind, durch Anerkennung des Bedürfnisses und der Zwekniäßigkeit, in den meisten Kantonen bereits ein..

geführt , und haben die früher geduldeten Beinkleider von Leinenzeug ver-

drängt.

Was die Farbe der Beinkleider betrifft, so sollte für das erste Paar Durchwegs die graublaue Farbe gewählt werden, und dieselbe Farbe be.antragen wir auch für das zweite ^aar.

Unser zweiter grundsäzlicher Antrag geht demnach dahin : 2) .,J^r Soldat soll init zwei Paar Beinkleidern versehen sein , .das eine Paar von Tuch , das zweite halbwollen. Statt des Lazes wird

^ ...der Schliz eingeführt. Die ^gattungen die graublaue.^

Farbe beider Paare ist bei allen Waffen..

Nach Einführung des Init bequemen Taschen versehenen Waffenroks ^at die Abschaffung des jezigen Tfchakkos und dessen Ersezung durch einI^ leichtere Kopsbedekung keine Schwierigkeit. Besondern Schuz gegen Säbelhiebe kann auch der jezige Tfchaklo nicht gewähren. und die Rüksichts.nahme auf einen solchen Schuz ist überhaupt bei der jezigen Art der Kriegfiihrung überflüssig.

Wenn der Soldat sich nicht mit seinen eigenen Waffen gegen den Säbel zu schüzen weiß , so wird ihm auch der unbe^.hüifliche Tschakko dazu nicht dienen. Fragt es stch nun , wodurch der ^Tschakko zu ersezen fei , ob durch einen auf der einen Seite aufgeschlagenen .Filzhut, oder durch ein leichtes Käppi von Tuch oder Filz, fo müssen wir ^ns dahin aussprechen , daß, wenn auch ein Filzbut allerdings kleidsam ist, ..r doch wegen seines höhern Preises (wenn die Qualität nicht allzu gering sein soll) . wegen seines größern Gewichtes , seines größern Umsangs und schwierigen Besorgung. und weil er den Kopf allzuwarnI hält, einem ^eichten Tiichkäppi . ähnlich demjenigen , wie die französische Armee dasselbe in ihrer Mehrzahl .trägt , nicht vorgezogen werden kann. Zudem ^.würde neben dem Hut eine zweite Kopfbedekung. die Polizeimüze . beibegalten werden müssen, was bei Einführung des Käppi nicht der Fall ist.

.Jmnierhin sollte das Tuchkäppi mit Ohrenklappen versehen werden , die ^bei kaltem fetter heruntergeschlagen werden können , so wie niit einend Wachstuch , welches bei Regenwetter das Käppi und den Naken des Mannet

schüzt. Als Stoff des Käppi würden wir Tuch von der Farbe des Waffen-

^oks wählen, den Schirm zum Schuze der Augen nicht allzufchmal machen .^Ind abwärt^. richten ; die Sturmbänder würden von leichtem Leder verfertigt. Vorn käme der jezige Tfchakkofchild mit der Bataillonsnummer ..^u stehen . darüber die Kantonaikokarde.

Ein gleiches Käppi , allfällig Init stärkerem Gestell von Drath und ^Im etwas weniges höher, gäben wir den zn Pferde dienenden Truppen und

.der Artillerie. Der jezige Helm siele gänzlich dahin , ebenso die Polizei-

^nüze , welche bei dein niedrigen Käppi ganz überflüssig wird. Einzig den .Offizieren des eidgenössischen Stabes dürfte für befondere Anlässe der Hut belassen werden . z. B. zn Missionen ins Ausland u. dergl.

Wir kommen d^her zu unserm dritten Antrag : 3) ,,Die Kopsbedekung besteht für alle Waffengattungen aus einem ^..niedrigen Käppi von Tuch mit Waehsüberzug.^ ^as nun die Fußbekleidung betrifft, so zeigt die Festhaltung an der jezigen Vorschrift, daß jeder Mann, der zu Fuß dient, mit zwei Paar Schuhen versehen sein soll, in der Ausführung bedeutende Schwierigkeiten, ^..a der Gebrauch von Stiefeln sehr ^berhand nimmt und die Leute sich vielfach an das Tragen derselben gewöhnen. Wir glauben daher, es sollte ^n diesem Punkt eine Aenderung eintreten, u in so mehr, da der ZwekMäßigkeit wegen, bei deii Genietruppen , die oft auf feuchtem Boden odei...

^20 ^m Wasser arbeiten müssen , Stiefel den Schuhen offenbar vorzuziehen ^nd. Wir könnten zwar nicht zu einer grundsäz.ichen Ersezung der Schuhe 'durch Stiefeln rathen , weil die Schuhe denn doch noch sehr verbreitet sind.

weil sie das Gepäk des Soldaten minder belästigen als Stieseln , und weil der Ersaz von Stiefeln aus den eidg. Magazinen nicht wohl angehe^ .könnte , theils weil Stiefeln über den Fuß angemessen werden müssen .

theils weil fie viel theurer zu stehen kommen als Schiihe; ab^r wir wür^ den es fakultativ lassen , das zweite Paar Schnhe durch ein Paar Stie^ seln zu ersezen , das aber vom Soldaten selber zu liefern, zu unterhalten und im Abgangsfall von ihm selbst zu erneuern wäre. Ziiin Tragen der Schuhe gehören Ueberstrunipfe , und jeder zu Fuß dienende Soldat Inu^ init einem Paar dergleichen versehen sein. Wir finden nun aber , daß di..

.iezt meistens übliche Forin dem Zwek nicht genüge. und daß dieses Klei..

.dungsstük weiter hinauf reichen und so eingerichtet werden sollte , daß e.^ sich aueh über di^ Beinkleider einknöpfen läßt. Der .^nß wird auf diese^ Weife wärmer und besser gehalten und gesehüzt , und die Beinkleider werden bedeutend gefchont. Ais Stoff schlagen wir T u ch vor , da ledern^ Ueberstrüinpfe bald ungeschineidig und rissig werden , aueh bedeutend theurer zu stehen kommen ; die Farbe würden wir durchweg graublau wählen, al.^ .dem Verderben durch Straßenraub und durch Schmuz etwas weniger ans^ gesezt als jede andere Farbe.

Unser vierter Antrag lautet demnach wie folgt : 4) ,,Als Fußbekleidung sind für di... zu Fuß dienenden Truppe ,, S c h u h e , sur die berittenen S t i e s e l n bestimmt. Jeder Manu ist nii^ ,,zwei Paaren auszurüsten ; indessen werden auch bei den Fnßtruppen sü^ ,,das zweite Paar Stieseln zugelassen.^ ,,Die Ueberstrümpfe haben bis fas: ans K.^ie. zu reichen; sie sollen ,,von blaugraueni Tuch verfertigt und zum i^ink^öpfen der Beinkleider ein^ ,,gerichtet fein. Jeder zu Fuß dienende Mann so.1 mit eineIn Paar ver.^ ,,sehen sein.^ ..^ir h^Iben noch eines Kleidungsstüks zn erwähnen, üder welches der Soldat sich häufig beschwert. Es ist dieses di... H a l s b i n d e , die ihm z.... ^ steis erscheint und den Hals zu sehr einschnürt. Die jezige Form der. selben mag gewählt worden fein. um den Soldaten zn nöihigen. den Kopf aufrecht zii tragen. allein
dieses Mittel, dem Soldaten eine gerade Haltung zu.

.geben, scheint uns jedenfalls verwerflich. und wir würden eine weiche Hals..

'binde vorziehen, ob dieselbe wie jezt mit Schnalle. oder aber ans andeie Weise geschlossen werden soll, dürfte noch näher geprüft werden, und wi...

glauben, es sei nicht nöthig, diese untergeordnete Frage, deren Lösung ^Iuch einigermaßen von der Forin des Rokkragens abhangt , jezt schon zi^.

erledigen , sondern wir beantragen Jhnen nur folgende Schlußnahme : 5) ^J^r Mann soll mit einein weichen, schwarzen Halstuch^ ve^.

^ sehen sein...

621 AIu Kaput und am Mantel halten wir eine grundsätzliche Aenderun^icht für nothwendig und finden nur , daß der Osfizierskaban, neben dem .Waffenrok, bei den Fußtruppen obligatorisch eingeführt werden sollte. Da^egen bleibt uns . ehe wir zu den wünschbaren Veränderungen an der Be.waffnung und Ausrüstung übergehen , noch ein Punkt zu besprechen übrig, der mit dem Kleidungswesen in naher Verbindung steht ; wir meinen die ^Epauletten.

Die E p a u l e t t e n sind in zweierlei Richtungen ins Auge zu fassen, ein..

^nal als Zier des militärischen ^leides. und zweitens als Distinktionszeichen ^bei den Offizieren. Daß sie die ..lchsel vor Säbelhieben schüzen oder das Tragen des Gewehres erleichtern und so die Uniform schonen , ist völlig ^l1uforifch. Als Zier erfüllen sie indessen ihren Zwek nur so lange , als ^e neu und schön find:. einmal abgetragen oder vom Gebrauch zusammen^edrükt, werden sie unschön. Trägt sie der Mann nicht auf der S.chultex, so hat deren Unterbringung im Tornister große Schwierigkeiten , und soll .der Kaput darüber angezogen werden , so wirb das Aussehen des Mannes ...kig . und überdieß wird lezterer bedeutend in seinen Bewegungen gehemmt.

Dazu sind sie theuer und häufigen Reparaturen unterworfen.

Eine Be^eitigung derselben erscheint demnach vom Gesichtspunkte der^Zwekmäßigkeit, ^ie von dem der Oekonomie^ völlig gerechtfertigt. Aber auch für den Offizier sind fie nicht minder unbequem als für den Subalternen . ja sie ^.id es in noch höhern. Maße , da sie größer . metallen und leichter zu beschädigen sind . als die wollenen der Soldaten. Als Distinktionszeicheu .erfüllen sie bei den Subalternossizieren ihren Zwek nur ungenügend, indenr man fchon ziemlich nahe bei einem Offiziere stehen muß , um erkennen zu können , ob und welche rothe Striche sich daraus befinden. Sie dienen aber dem Feinde als glänzende Zielscheiben ; und will der Offizier, was bisweilen der Fall ist , beim Beginn eines Ka.npses , zu Vermeidung jenes^ Uebelstandes sieh derselben entledigen , so legt er gleichzeitig die Kennzeichen seines Graden ab, w...iß nicht ^ wo und wie fi^ unterbringen, und überdieß zieht er sich . was viel bedenklicher ist , von den Leuten den Vorwurf der Furcht und der Muthiosigkeit zu. ^lles dieses sollte vermieden werden . und die Abschaffung der Epauletten erscheint daher auch von
diesem .Gesichtspunkte aus nicht nur gerechtfertigt , sondern selbst sehr wünschbar..

Allerdings müssen sie durch ^n anderes Distinktionszeiehen ersezt werden , und zwar sofort und gleichzeitig. Die Offiziere würden aber dadurch nicht in neue Kosten versezt , ^nn .^r Verkauf oder das Einschmelzen ihrer ^pauletten würde mehr abwarfen, als die Ansehaffungskosten der neuen Zeichen . und für die Zukunft würden große Ersparnisse gemacht. -.-. Als Distinktionszeichen schlagen . wir kleine metallene S t e r n e v o r . die am Kragen angebracht wer.^n ^ gleich wie sie bereits für die Offiziere des eidg.

Justiz^, Kommissariats^ und Gesundheitsstabes eingeführt sind und ihren Zwek vollständig erfüllen. Für die Stabsoffiziere kämen zu den. Sterncheu

^oeh schmale .Borten am Kragen. Gleichzeitig würde das Käppi mit Metallbörtchen in, Init dem Grade steigender Anzahl versehen.

Die Distink^

^22 ^ tionszeiI^en wären in dieser Weise doppelt und besser in die Augen sprin^ .^end , gleichzeitig aber auch einfacher , bequemer und wohifeiler. Uin danr^ eIber die Ossifere nicht schinuklos zu lassen, und um i^nen gleichzeitig ein Dienstzeichen zu geben ani Plaz des Hausserons , das ohne EpaIIletten dem ^.Inu nicht mehr gut stände, fo würden wir leichte Schärpen um den Leib einführen, die gewiß bald allgemein beliebt nnd auch die Freunde dei.

Ep..uietten bald mit deren Abschaffung aussöhnen würden.

Unser sechster Antrag lautet demnach wie ^oigt : 6l ..Die Epauletten sind bei den Offizieren wie bei den Soldaten ,,abgeschafft, und bei ersteren durch einfachere ^Distinktionszeichen zu er.^ .,,sezen.^ Zum Waffenrok und der niedrigen Kopfbedekung paßt das Tragen der Patrontasche an einem Gurt um den Leib besser , als die jezige Trag.

art über die Schulter. Es erscheint diese Modifikation aber auch vorzüg^ licher für den Soldaten. Nicht nur wird ihm das Gehen erleichtert , sondern der Gebrauch der Patrontasche wird bequemer , besonders wenn diese zum Verschieben eingerichtet wird , eine Einrichtung , die um so nothwendiger ist , als das Ergreifen der Kapsel ans einem an der Patrontasche angebrachten Kapseltäschchen kaum möglich wäre , wenn sich die Patron^ tasche nicht vorn am Leibe befände. Das fragen arn Gurt ist aber au..^ für die Gesundheit des Mannes zuträglicher , al^ die Beengung der Biust durch den BrustrienIen. Jenes erleichtert das ^lthmen , dieses aber er^ sehwert es.

Am Gurt würde nebst der Patrontafche die Bajonnetts^eide, und w^ es nöthig wäre. auch der Säbel angebracht, so daß nur ein einziger .Hauptrieinen für Alles genügte und die lästige Rienienkreuziing über der

Brust gan^ dahinsiele. Allerdings dürfte vielleicht die Anbringung zweier

schmaler Hiifstragriemen über die. Schultern gewünscht werden; allein es müßte die Eisprung die Notwendigkeit derselben erst nachweifen. Wen^ am Waffenrok zwekn.äßige Schlaufen znm Tragen des Gurtes angebracht werden, so würden diese wahrscheinlich genügen, so daß wir für einmal von jenen Hilsstragrieinen Umgang nehmen.

Jn finanzieller Beziehung käme das so eingerichtete Lederzeug wohl^ feiler zu stehen, als das jezige, weil weniger Leder dafür erforderlich ist ; es läßt sich auch das jezige Lederzeug ganz leicht in die neue vorgefehla^ gene ForIn umarbeiten.

^ Dabei schlagen wir vor, das Lederzeng, jedenfalls selbst we.^n die Tragart um den Leib nicht angenommen werden sollte, zu schwärzen.

Der Unterhalt des weißen Lederzeugs erfordert nicht nur viele und öfters wiederkehrende Arbeit, sondern auch das Mitführen von Pfeifenerde nnd Seife; und ist dann das Leder^eug mühsam geweißelt und gut getrokne^, so färbt es ^.n der Uniform ab und beschninzt diese. Bei den Schaffschüzen mit ihrem schwarzen Lederzeug fallen die genannten Uebelftände

.

.

^

weg, und es ist auch nicht der mindeste GreInd vorhanden, den nbriger.^ Waffengattungen diesen Vortheil der Schüzen vorzuenthalten.

Auf eine einfache, sehr wenig kostende Weife läßt sich das vorhandene Lederzeug.

schwärzen und dann durch eine wohlfeile Wichse schwarz erhalten. Die Meinung, als ^b schwarzes Lederzeiig härter werde als weißes, und das.

Tuch, auf dem es getragen wird. mehr abnuze, beruht auf einem Vorurtheil, und die Uniform der Scharfschüzen. wie diejenige der Landjäger, erhält stch beim schwarzen Lederzeug ganz gut, ja besser, als wenn fie weißes trügen. Das schwarze Lederzeug glänzt aber auch nicht in die Ferne, wie das weiße und bildet somit keine so sichere Zielscheibe für einen Feind. was ein offenbarer Vortheil ist.

Wir

kommen somit zu unserm siebenten Antrag:

7.

.,Dis Lederzeug ist von nun an schwarz zu tragen, ,,statt des bisherigen Kreuzbandeliers ein Leibgurt. ..

und zwar

Jn eine Reihe von minder bedeutenden Detailfragen, wie z. B..

Forin und Tragart des Säbels bei den Offizieren, Einführung des FaschinenInessers für die Konipagnieziminerleute, Verminderung des Ge..

wichts der Trommel, Modifikationen am Tornister und an der Verpakungsweise in denselben , wollen wir jezt nicht eintreten , sondern nur noch einen Gegenstand von hoher Wichtigkeit ku.^ berühren; es ist dieser die Ersezung unserer jezigen F l i n t e durch eine verbesserte Handfeuerwaffe.

.Allerdings hat unser Gewehr durch das Ziehen wesentlich gewonnen ; allein die alten Gewehre wurden dadurch nicht neu und stärker. und das große Kaliber derselben wurde nicht kleiner. Schon bei der Schlußnahnie, welche die Umänderung der jezigen Gewehre der Jnfanterie nach dem Prelat^urnandfr^stem anordnete, waltete die Ansicht ob. es sei diese Modifikation nur als ein Uebergang zu einem bessern System zu betrach..

ten, das für neue Anschaffungen in Anwendung kommen soll. Als Haiiptansorderung an diefes Svstein würden wir ein kleineres. und zwar ein.

für alle bei der Armee gebrauchten Handfeuerwaffen gleiches Kaliber be-.

trachten, daneben wäre gehörige Solidität aller Theile und ein zwekmäßiges Bajonnett nothwendig.

Wir glauben, es sollte niit allem Eifer und ohne Zeitverlust an die Ausmittlung des Mustergewehres gegangen werden, um nicht genöthigt zu sein, auch nur noch ein einziges Gewehr der jezigen Form voni Auslande her beziehen zu niüssen, und um die Einrichtung der Patrontasck.en, so wie ^der Jnfanteriekaissons recht bald bestimmen^ und reglementarisch festsezen.

zu können.

Unser achter Antrag lautet demnach dahin: 8.

,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Untersuchungen über die ,,beste Forin der Handfeuerwaffen ernstlich an die Hand zu nehinen und ,,beförderlich die neuen Muster aufzustellen. Es ist dabei auf möglichst ,,gleichförmiges Kaliber bei allen Handfeuerwaffen, auf Solidität alle^.

^24 ,,Theile desselben, und b^i d^ Gewehren auf rin ^mäßiges Bajo^tt ,,Rükficht zu nehmen.^ Dieses sind, Tit., die hauptsächlichsten Modifikation^ au1 ^z...^ ^ekleidungs- und Bewaffnungs.^gl^^ , w^ ^.r ... ^ b^tr^..

.und wir fügen unseru vorstehenden Betrachtungen nur noch lurz .'iu^ Bemerkungen bei über die finanziellen Folgen, w^ch.. d^ Annahme der

Vorschläge nach fich zög^.

Gegenwärtig kostet die Ausrüstung .^in^ Jnfanteristeu.. o^ d^ ..^aput und die gleichbleibenden Gegenstände in Anschlag zu bringe....

..... für den Tschakko .

.

. F^ 7.

b. ,, ,, Uniformfrak .

.

... 24. ^0

c. ,, die Beinkleider

.

.

d^ ,, ^. ,,

.

.

. . ..

2. .

^,12^ ^

.

. .^

,, ,,

Ueberstrümpie Aermelweste

f. ,, ,, Polizeiinüze

,, 16. 40

-^ -

Fr. 64. 40 Nach dem neuen System Inüßten dasür bezahlt werden : a. Käppi, mit Wachstuch .

. Fr. 5. b. Waffenrok .

.

.

.

.

. 2^. ^ c. Beinkleider, blangrau .

.

.. 15^ d. Ueberstrünipfe .

.

.

..

.^. ..^ Fr. ..^ -

Aerinelweste und PolizeiInüze fallen ganz w^g. uud ^^ ..^ .^^^ noch die erstere, aus Zwilch verfertigt beibehalten, io wird ^ .^ .1.^^ sechs Franken zu stehen kommen. so daß jedenfalls ^i^ ^p.ir^iß ^ mindestens sieben Franken per Mann gemacht wird. Bleib^ u^ ^^ die Epauletten weg, wo st. bei den Jägern eingeführt sind, s.^ u^d d^ Ersparniß noch viel größer, und wenn n1a.1 auch ..^ überflü^ig^ ^.^

.santeriesäbel aus der Seite läßt, sollten die ^p^iff^ ^^ ^^hr^^^

eines bessern Gewehrs ziemlich deken.

Noch beträchtlicher würde die ^rsparniß bei der Reit^, ^^ w^^^tatt des 28 Banken kostenden HelIns das Käppi getragen uud d^ .-^^ besaz an den Beinkleidern vermindert würde. Demnach erhi^lt^ o^^ .^nrch namentlich die Guiden eine weit zwekmäßige^ Kleidung ^^d ^^^

...üstung. als die jezige.

Die Abschaffung der ^pauletten bei den Osfiziereu u^r^ .^^.^ ^^ Wesentliche Ersparniß .herbeiführen. Wir haben in d^r Sch^z uug^ahr

4500 Offiziere. Das Paar Epauletten durchschnittlich zu ^0 Fr-^ gerechnet, gibt ein Kapital von 270.000 Franken, das ii1 d^ Epauletten .iegt, und sich wenigstens alle 15 Jahre erneuern mu^ ^^ ^^ ^.^^ Pressen des Kapitals beträgt demnach die jährlich^ Ausl^ nu^^^ ^0,000 Franken, eine Summe, die weit zwekinäßig^ ^erw^t ^^^ könnte.

^ Ueber den Preis der ueuen Handfeuerwaffen können wir natürlich, so lange das Muster nicht ausgestellt ist. keine bestimmte Angabe macheu ; doch denken wir, es sollte ein ganz^ gutes gezogenes Gewehr mit Bajonnett um einen Preis erstellt werden können, der den jezigen kaum I..in 12 bis

15 Franken per Stük übersteigt.

Wir glauben hiemit die Vortheile unserer Vorschläge im Hinbli..e auf di.. Zwek.uäßigkeit, wie ans die Oekonomie nachgewiesen zu haben, und würden uns beeilen, nach Annahme derselben Jhnen einen darauf ge..

gründeten Gesezentwurf, in Modifikation des Gesezes vom 27. August l85l über die Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung des Bundes^ heeres vorzulegen, und das spezielle Reglement nebst den Mustern auszuarbeiten. Dringend möchten wir Sie aber bitten. die Angelegenheit rasch und definitiv zu erledigen, damit nicht ein Proviforium entstehe, während dessen die Kantone entweder noch viele neue Anschaffungen nach dem . jezi..

gen Regleiuente machen müssen, wodurch die baldige Durchführung eines ueuen Systems wesentlich erschwert und verzögert würde, oder aber noth..

wendige Anschaffungen in Erwartung der neuen Vorschriften unterließen, wodurch bei einer Trupvenausstellung die größten Nachtheile und Gefahren für die Mannfchast entstehen könnten. Wir haben im ersten Theile dieses Berichtes die Entstehungsgeschichte des jezigen Gesezes gerade darum etwas weitläufiger behandelt, um zu zeigen, welcher Zeitaufwand damals erforderlich war, und um das Schädliche, das durch eine ähnliche langsame Erledigung in jeziger Zeit entstehen müßte, in ein helleres Licht treten zu lassen. Sind einmal die Hauptfragen klar und bestimmt gelöst, so wird dann der Rest der Arbeit bald zu einem ersprießlichen Ende gebracht

und die, allerdings für eine Zeit lang gestörte Gleichförmigkeit in un-

serer Armee bald wieder durchgeführt werden können.

Jn Umfassung^ des Vorgetragenen schließen wir daher ^mit dem An..

trage , die hohe Bundesversammlung wolle dem nachfolgenden Dekret ihre Genehmigung ertheilen : Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , in der Abficht, die bestehenden ^Vorschriften^ über die Kleidung. Ausrüstnng und Bewaffnung zeitgemäß zu modifiziren ; nach Anhörung des Berichts und des Vorschlags des schweizerischen Bundesrathes , beschließt: 1. Jeder Soldat ist mit zwei Oberkleidern ^auszurüsten, nämlich mit Waffenrok und Kaput.

Eine leichte Aermelweste bleibt fakultativ ; fie darf aber nicht aus wollenem Stoff bestehen.

^..uIdesblati.. Jahrg. XI. Bd. II.

7..)

^6 ^ 2. Jeder Soldat soll mit zwei Paar Beinkleidern versehen feiu, das eine Paar von Tuch, das zweite halbwollen. ^ Statt des Lazes wird der Schliz eingeführt. Die Farbe beider Paare ist bei allen Wasseugattungeu die blaugraue.

3. Die Kopfbedekung besteht für alle Waffengattungen aus einem

leichten Käppi von Tuch, mit Waehstuchübexzug.

4. Als Fußbekleidung find für die zu Fuß dienenden Truppen S ch uh e ,

für die berittenen S t i e f e l n bestimmt. Jeder Mann ist mit zwei Paaren auszurüsten; indessen werden auch . bei den Fußtruppen für das zweite Paar Stiefeln zugelassen.

Die Ueberstrümpfe haben bis fast ans Knie zu reichen; sie sollen von blaugrauem Tuch verfertigt und zum Einknüpfen der Beinkleider eingerichtet fein. Jeder zu Fuß dienende Maun soll mit einem Paar versehen sein.

5. Jeder Mann soll mit einem weichen schwarzen Halstuch ver^ sehen sein.

6. Die Epauletten find bei den Offizieren wie bei den Soldaten abgeschafft, und bei ersteru durch einfachere Distinktionszeicheu zu ersezen.

7. Das Lederzeug ist von nun an schwarz zu tragen, und zwar

statt des bisherigen Kreuzbandeliers ein Leibgurt.

8. Der Bundesrath wird eingeladen, die Untersuchungen über die beste Form der Handfeuerwaffen ernstlich an die Hand zu nehmen und beförderlich die neuen Muster .aufzustellen. Es ist dabei auf möglichst gleichförmiges Kaliber bei allen Handfeuerwaffen, auf Solidität alier Theile^ derselben und bei den Gewehren auf ein zwekniäßiges Bajonnett Rükficht zu nehmen.

9. Der Bundesrath wird beauftragt, der Bundesversammlung in ihrer nächsten Sizung einen ans diese Bestimmungen gegründeten Gefez^ vorschlag zur .Abänderung des Gesezes vom 27. August 1851 vorzulegen und alle Einleitung zu einer beförderlichen Vollziehung zu treffen.

10. Bis zu Erlassung des neuen Gesezes bleibt das jezige in voller Kraft, und es haben sich die Kantone in allen Theilen darnach zu richten.

Genehmigen Sie, Tit.. die Versicherung unserer vollkommenen Hoch..

achtung.

Bern, den 10. Dezember 1859.

Jm Namen des fchweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident..

Der

Stämpsti.

Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an den hohen schweiz. Nationalrath, betreffend die Bekleidung und Bewaffnung des Bundesheeres (Vom 10. Dezember 1859.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1859

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

61

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.12.1859

Date Data Seite

609-626

Page Pagina Ref. No

10 002 939

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