121 u e u e n B e w a f f n u n g , resp. V e r m i n d e r u n g d e s j e t z i g e n J n f a n t e r i e - K a l i b e r s zu b e s c h l i e ß e n und a n z u b a h n e n sei.

B e r n , den 20. Jenner 1859.

N a m e n s der Commission: Kurz, Oberst.

.Die Mitglieder der kommission waren: Herr A. Kurz , in Bern.

,, L. H. Delarageaz, in Lausanne.

R. Benz . in Zürich.

., J. J. Challet-Venel, in Genf.

,. J. Vonmatt, in Luzern.

#ST#

Bericht und Antrag

der ständeräthlichen kommission, betreffend die Einführung gezogener Raffen bei der .Infanterie.

(Vom 25. Januar 1859.)

Tit.!

Bei Anlaß der Behandlung des bundesräthlichen Geschäftsberichts für das Jahr 1857 hat durch Postulat 9) die Bnndesverfamnilung den Bundesrath eingeladen. die in Bezug auf das Schießgewehr gepflogenen Untersuchungen mit Eifer fortzufetzen und für den Fall .des Erfolges ihr Anträge zu hinterbringen , welche ans sofortige Umänderung der bisherigen Schießgewehre abzielen.

Der schweiz. Bundesrath stellt mit seiner Botschaft vom 11. Januar 1859 folgende Anträge: 1. Es seien die Rollgewehre jeziger Ordonnanz nach dem System P r é l a z - B u r n a n d umzuändern zur Bewaffnung der gesaminten, bisher damit ausgerüsteten Fußtruppen des Bundesauszugs und der Bundesreserve mit Ausnahme derjenigen Kompagnien, für welche das Jägergewehr bestimmt ist.

2. Die Kosten der Uniänderung in das neue System, eben so die Transportkosten nach der Umänderungswerkstätte, und zurük, seien vom .Bunde zu tragen. Von den Kantonen jedoch seien zu übernehmen : die Verpackungskosten in den Zeughäusern, die Unkosten mit fehlerhaften oder

S. eidg. Gesezfammtung , Band vI. Seite 69.

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.zur Umänderung unbrauchbaren Gewehren ; allfällig nöthige Verbesserungen.

^am Schloß und Kugelzieher, endlich die Kosten der Umänderung der Munition.

3. Dem Bundesrath fei ^zur Bestreitung der Kosten . so weit sie dem ..Bunde obliegen, ein Kredit bis auf Fr. 500,000 eröffnet.

Der schweizerische Nationalrath, dem in dieser Angelegenheit di^Priorität zugetheilt wurde, hat in theilweiser Abänderung des bundesräthlichen Antrages folgende Beschlüsse gefaßt : 1. Die Rollgewehre jetziger Ordonnanz sollen zur ^Bewaffnung der .gesamniten, bisher damit ausgerüsteten .Fnßtruppeu des Bundesauszuges .und der Bundesreserve nach dem System P r é l a z - B u r n a n d umgeändert werden , mit Ausnahme derjenigen Kompagnien , für welche das JägerBewehr bestimmt ist.

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2. Die Kosten der Umänderung in das neue System , eben so die .Transportkosten nach der UInändernngswerkstätte, und zurück, so wie die .Kosten der Umänderung der Munition, werden vom Bunde getragen.

Von den Kantonen sind jedoch zu übernehmen: die Verpackungskosten ^in den Zeughäusern, die Unkosten mit sehlerhaften oder zur Umänderung unbrauchbaren Gewehren, allfällig nöthige Verbesserungen am Schloß und .Kugeizieher.

3. Dem Bundesrath ist zur Bestreitung der Kosten, so weit diese .dem Bunde obliegen, ein Kredit bis auf Fr. 500,000 eröffnet.

Wir müssen hier zum Voraus mittheilen, daß unsre Eomniifsion sich bezüglich des ersten Artikels der bundesräthlichen Anträge nicht einigen konnte und sich daher in eine Mehrheit und Minderheit theilen m u ß t e , ^welch' letztere ihren Antrag selbst motiviren wird.

Es wird hier am Platze sein, sich vorerst über die grundsätzliche Frage ^.auszufprechen, ob bei der schweizerischen Linieninfanterie die Einführung .gezogener Gewehre nothwendig und ob sie zeitgemäß sei. oder nicht.

Für den b e j a h e n d e n Entscheid dieser Frage sprechen so gewichtige .Momente, daß es wohl unverantwortlich wäre. diese Verbesserung einem .Milizheere länger vorzuenthalten. Wenn wir wi^en, daß das System.

.gezogener Waffen bereits von allen unfern Nachbarstaaten entweder schon eingeführt, oder in Einführung begriffen ist; wenn es Thatfache ist, daß ^die gezogenen Gewehre gegenüber unfern glatten Röhren den Vortheil .haben, aus dreimal so großen .Distanzen ein wirksames Feuer eröffnen zu können, so wird die .absolute Notwendigkeit
sofortiger Einführung dieser .Verbesserung schon aus dem Grunde allgemein anerkannt werden müssen, ^veil unsre Milizen zum jetzigen Rollgewehre auch nicht das mindeste Verbrauen mehr besitzen , und selber im Gefechte auch wirklich zu nicht viel ^ .anderm , als zu einer Stich- und Schlagwaffe gebrauchen könnten.

Auf die Frage übergehend , welchem von den vielen vorhandenen ^.Svstemen von gezogenen Waffen der Vorzug zii geben sei. kann die EomInis^ion die Bemerkung nicht unterdrücken, daß fie ungern fich.in diesen Ent.-

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I23 scheid einließ und vorgezogen hätte, dem Bundesrath hierüber freie Hand zu lassen. Der Umstand jedoch, daß nach den Expertisen, die der Bun^esrath in der Sache vornehmen ließ, er im Falle war, ein System vorzuschlagen. das wirklich befriedigende Resultate lieferte, hat das Bedenken ^der kommission wieder einigermaßen gehoben.

Es wurden Versuche auf verschiedene Systeme ausgedehnt, und die .erhaltenen Resultate auch Init den Schießergebnissen der Waffen anderer Staaten verglichen. Bei diesen Versuchen fiel die Aufmerksamkeit vorzugsweise auf ein von Oberstlt. B u r n a n d , in Verbindung mit Büchsen..

cacher P r é l a z , vorgeschlagenes Svstem, nach dem unfre jet^gen Rollgewähre leicht umgeändert werden können, und mit verhältniß.näßig geringen .Kosten eine Leistungsfähigkeit erlangen, wie sie von einem gezogenen Ge.wehr so großen Kalibers kaum erwartet werden durste. Eine vom Bundesrathe hiefür bezeichnete kommission, bestehend aus den Herren Obersten E g l o f f , V e i l l o n . W n r s t e i n b e r g e r , Eomniandant W i e l a n d und Stabsmajor W...dler, nahm im August vorigen Jahres eine Hauptprobe in größerem Maßftabe vor, welche im Vergleich .^u andern gezogenen Gewehren sehr günstige Resultate lieferte. So hatte die Anno l 857 in 'Basel vorgenommene Prüfung des franzöfifchen Miniegewehrs Treffer: ans 400 Schritte 6.^/2 %, auf 600 Schritte 54 %; das Jägergewehr:

auf 400 Schritte 79^2 %, auf 60() Schritte 74.^ %; das^ Burnand-Gewehr, nach Prüfung von 1858:

auf 400 Schritte 96 ^, aus 600 Schritte 76 ^.

(Vergleiche bundesräthliche Botschaft Seite 48 hievor).

Wenn auch an diefem überraschenden Resultate einigermaßen Zufälligleiten mitgewirkt haben mögen. so steht soviel fest, daß die Möglichkeit .da ist, das Gewehr unsrer Jnfanterie in seiner beschränkten Trefffähigkeit, .von eirea 200 Schritten, zu einer solchen von 800 Schritten umzuwandeln.

Auch die ^Eonimissionen der beiden Räthe wollten sieh von den Vorzügen der proponirten Waffe selbst ^überzeugen. Es geschah dieß weniger, um sich von der Präzision des Treffens zu überzeugen , indem sie hierin den in der Botschaft des Bundesrathes niedergelegten Tabellen vollen Glauben schenken mußten, als vielmehr, um zu erfahren, wie sich die Ladung mache und ob der Rückstoß durch die größere Pereufsion nicht auch schärfer geworden sei.

Diese Probe befriedigte allgemein. Ladung und Rückstoß schienen dnrch's Ziehen der Flinte eine wesentliche Veränderung erlitten zu haben, ^Ind ein weiteres Bedenken bei der Reinigung und Jnstandhaltung der ge^ zogenen Röhren fand so ziemlich seine Beseitigung durch den Umstand, daß .die Züge so wenig tief eingefchnitten stnd, daß sie dein Auge kaum sichtbar .bleiben. .

Ausfallend war das Ergebniß, daß auf die größte Distanz am besteu .geschossen wurde. Es kamen nehiulich aus 800 Schritte wenige Schüsse

124 ^..or, welche die Scheibe nicht trafen. während dieß auf 600 Schritte öftere der Fall war. Die Ursache hievon mag übrigens darin gelegen sein, daß bei den Distanzen auf 400 und 600 Schritte das mit Schnee bedeckte Feld durch das Blenden nothwendig aus's Zielen wirkte, während auf die letzte Distanz bei der Abenddämmerung geschossen wurde.

Trotz dieser im Allgemeinen günstig sprechenden Proben und Berichte beschäftigte die kommission sich einläßlich niit der Frage, ob es nicht vortheilhaster wäre, gleich anfangs ein mit dem Kaliber der Jägergewehre^ .übereinstimmendes Gewehr einzuführen; allein die Mehrheit der Eonimisfion konnte sich hiezu nicht entschließen. Allerdings würden gewichtige Gründe dafür vorhanden sein. So z. B. die Kalibereinheit, und somit^ die Verhinderung der Munitionsverwech^lung, und beinebens der besondere Nachtheil des großen Kalibers von vermehrtem Munitionsverbrauch..

größerem Widerstand der Luft gegen die Geschosse nnd daher gekrümmtere

Flugbahn und geringere Trefffähigkeit.

Dagegen aber sprechen folgende Rücksichten : Zur Uniänderung nach dem Burnand^Préla^S^stern ^ sind beinahe alle vorhandenen Jnsanterie.^ gewehre fähig. Es hat selbst eine kleine Kaliberdifferenz keine wesent^ lichen Nachtheile auf die Tresfähigkeit , so daß mit verhältnismäßig ge.^ ringen Kosten die gegenwärtig in den Händen der Kantone sich befindendem Gewehre brauchbar gemacht werden können. während diese sonst dazu verdainmt fein würden , auf ewige Zeiten in den Magazinen aufgehäuft z^ bleiben. Neben dieser sehr wichtigen ö k o n o m i s c h e n Seite zeigt sich eine^ ebenso wichtige politische. Nach der Botschaft des Bundesrathes würde di^ Einführung einer ganz neuen Waffe sechs bis zehn Jahre dauern. und in.

der Zwischenzeit müßten iininer noch die alten Gewehre gebraucht werden, indem die neuen der Mannschaft erst übergeben werden könnten , weni^ solche für die ganze Armee vorhanden wären. während Herr B u r n a n d ^ sich verpflichtet, sein System nötigenfalls in einem Jahre aus säinmtliche^ Gewehre des Auszugs und der Reserve anzuwenden.

Die fatale Lage. in welche die schweizerische ...lrmee gedrängt würde^.

wenn sie in der Zwischenzeit in den Fall kommen sollte, gegenüber einem mit gezogenen Gewehren bewaffneten Feinde von ihren glatten Röhren Gebrauch zu machen, wird überflüssig sein zu beschreiben ; jedenfalls schien e.^ der kommission wichtig, daß man sieh z u r e c h t e r .^eit durch Erstellung.

guter Waffen zum Kriege vorbereite , und sie nahm dazu keinen Anstand^ zum Art. 1 des nationalräthlichen Beschlusses , wie er Eingangs erwähn^ ist, ihre Zustimmung zu geben.

Da aber die Vortrefflichkeit des Steins sich nur bewähren kann,.

wenn die Umänderung gut ausgeführt wird , so wollte die Eomniifsion, daß im Berichte der Wunsch au den Bundesrath ausgesprochen weri^e, e^ möchte sich iin Vertrage gegenüber dem Uebernehmer möglichste Garantie^ und namentlich L a t i t u d e vorbehalten, auf den Fall. daß sieh, nach^dem eine gewisse Anzahl von Gewehren umgeändert sein werden , un..^ ^aiuit angestellte größexe Proben, z. B. in der Eentralschiile, die Uin^

.^25 Änderung sich mangelhaft erweisen sollte, oder auch während der Um.anderungsdauer noch vorteilhaftere Erfindungen bekannt werden sollten.

Es wäre zu bedauern , wenn solche noch zu rechter Zeit eintretende VerBesserungen, vielleicht gemeinschaftlich mit dem System des Herrn B u x .u and. nicht mehr benützt werden könnten.

Daß ein daheriges genaues Modell vom Bundesrathe festgestellt wer.den Inuß, versteht sieh von selbst, wie es ebenso nöthig ist, daß die Fest..

setzung eines passenden A b s e h e n s ihni überlassen werden muß, wobei die kommission Einfachheit und Oekonomie empfiehlt.

Wir gehen nun über zum Art. 1l des bundesräthlichen Vorschlags, .wobei die ^oinniission einstimmig zum Beschlusse des Nationalrathes stimmt.

Daß die kosten der Umänderung, sowie die Transportkosten nach der Um.änderungswerkstätte und zurück vom Bunde getragen werden , ist schon Dadurch gerechtfertigt, .weil es sich um Uniänderung handelt. die vom Bewaffnungsreglemente abweicht , und die Kantone ihr dur^ch's Militärgesetz ..vorgeschriebenes Kontingent von Waffen schon besitzen.

Daß dagegen die übrigen Reparaturen. insofern solche nöthig werden, .von den Kantonen übernommen werden , erscheint um so billiger , weil 'oiese Reparaturen keine Folge der Uniänderung sind, und von den Kantonen auch ohne diese besorgt werden müßten.

Unbillig hingegen würde man gegen die Kantone verfahren , wenn ihnen auch die Uinänderr.ngskoste.i der Munition zugemuthet werden follten, indeni diese als Konsequenz der vom Bunde angeordneten Umänderung der Gewehre durch diese bedingt und schon aus diesem Grunde vom Bunde zu übernehmen ist.

Hiefür spricht wesentlich auch der Vortheil gleichmäßigerer , präziserer Anfertigung der Patronen und speziell der Kugein. worin die Arbeiter der meisten Zeughäuser noch Jnftruktion bedürfen. Diese Jnftruktion kann durch eine Anzahl befähigter Leute. die das Militärdeparteinent zur Vornahnie der Umänderung in alle Kantone sendet, aiu schicklichsten ertheilt werden , und so erhalten wir künftig diejenige perfekte Munition , ohne welche die beste und vollkommenste Waffe ihre Leistungen versagt.

Hauptsächlich wird die Aufmerksamkeit auch darauf gerichtet werden müssen. daß bei diesem Anlasse das aite Pulver, wovon die in den Kantonen vorfindliche Munition eoinponixt ist. genau geprüft werde, und wenn
sich solches vorfinden follte , das feucht und unbrauchbar w ä r e , so sollte dieses vom Bunde durch gutes Pulver ersetzt^ werden; eine Maßregel, die d.^n Bunde nicht bedeutende Auslagen verursacht , indem er in seinen Pulvern.ühlen solch. schlechte Qualitäten ^schaffen lassen und vielleicht zu Sprengpulver wieder verwenden ^ann.

Endlich betreffend den Art. 111 des buudesxäthlicheu Antrages , mit dem der Nationalrath übereinstimmt, findet sich die Eommission hier nicht veranlaßt. besondere Anträge zu stellen. Es fällt zwar dem Bunde durch

126 die Ueberuahme der Miinitionsumänderung eine Last zu, die von ihm bei Erstellung des daherigen Budget von Fr. 500,000 nicht berücksichtigt wurde; allein es darf mit Sicherheit angenommen werden, daß die Exsparniß . die durch Einführung eines einfachern Absehens , ais in der Kostenrechnung projektirt wurde , bezweckt wird, jene Auslagen der Munitionsuniänderung und des Pulveraustausches mehr als vollständig .kompensiren wird.

B e r n , den 25. Januar 1859.

N a m e n s der E o n i m i f f i o n :) X. Ansdermaur.

...) Die Mitglieder der kommission waren : Herr X. A u f d e x m a u r , in Brunnen.

.. J Arnold. in Altdorf.

. .

,. G. Salis, in Chur.

..

.,

C. Ringk, in Schafshausen.

Ersazmann : A. J. A m a k e r , in St. Moritz (Wallis).

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Bericht und Antrag der

nationalräthlichen kommission, betreffend die Beschwerde des Regierungsrathes des Kantons Basel-Landschaft gegen den Beschluss des Bundesrathes vom 22. Dezember 1856 hinsichtlich der Konzession der Eisenbahn Muttenz-Augst.

(Vom 12. Juli 1858.)

Die

E o ni In i s s i o n t r ä g t in e r s t e r L i n i e d a r a u f . a u , der Nationalrath wolle beschließen:

es sche der ..lrt. 3 des Beschlusses vom 22. Deeember 1856 (V, aufzuheben und an dessen . Stelle folgender aufzunehmen :

5I2)

,,Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Bau der Bahn so zu befördern,

,,daß derselbe gleichzeitig mit dem Bau der Bötzbergbahn von Brugg ,,durch den Bötzberg und das Frickthal bis zur basel-landschaftlichen Grenze ..) Der Rekurs der .Regierung von Basel-Landschaft konnte in der Juli- Session des Jahres 1858 nicht mehr behandelt werden , sondern fand erst seine Erledignng in der Januar-Session von 1859.

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Bericht und Antrag der ständeräthlichen Kommission, betreffend die Einführung gezogener Waffen bei der Infanterie. (Vom 25. Januar 1859.)

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12.02.1859

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121-126

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10 002 687

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