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Schweizerisches Bundesblatt.

Xl. Jahrgang. l.

Nr. 6.

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5. Februar 1859.

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der

nationalräthlichen Kommission) über die Telegraphenverträge von .Bern und Friedrichshafen.

(Vom 18. Januar 1859.)

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Die Eidgenossenschaft hat schon in frühern Jahren mehrere Verträge mit den Nachbarstaaten über den Gebrauch der Telegraphen abgeschlossen.

Wir finden in unferer offiziellen Gesezsauimlung : l) einen Vertrag vom 26. April I852 mit Oesterreich (In, 466).

.2) ,, 3) ., 4) .

5) ..

6) ,, 7) ,,

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23. Dezember ,, ..

25. Juni I853 ,, 8. August ,, ,, 25. August 1854 ,, 29. Dezember 1855 ,, 30. Juli .l 8.56 ,,

Frankreich (III, 469).

Sardinien (III, 63!5).

dem Großherzogthum Baden (Ili, 657).

Württemberg (V, .26l).

Belgien, Frankreich u.

(V, 289).

dem Großherzogthum Baden (V, 48I).

Der Bundesrath schlägt uns heute von Neuem, als das Ergebniß der Konferenzen von Bern und Fri e d r i c h s h a f e n , zwei Hauptverträge .vor, nämlich: a. einen mit Frankreich, Belgien, den N i e d e r l a n d e n und Sardinien; t... einen mit dem deutsch -österreichischen T e l e g r a p h e n v e r e i u.

Die .kommission bestand ans den Herren: (Ed. Dapples, in Lausanne.

Christ. S ah li, in Bern.

K. Feer-Herzog, in Aaxau.

L. C. Lambelet, in Neuenburg.

A. Fr. Zürcher itr Herisau.

Bundesblatt. Jahrg. XI. Bd. I.

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108 Ferner fiiuf besondere Vereinbarungen mit Sardinien, Frankreich, O e s t e x r e i c h , dem Gxoßherzogthum B a d e n und W ü r t t e m h e r g , welche den Depeschenverkehr zwischen den Gränzbüreaux betreffen.

Man ist anfänglieh über die Mannigfaltigkeit dieser Verträge und besonders über ihre rasche Aufeinanderfolge erstaunt. Bedenkt man aber, daß die elektrische Telegraphie eine noch neue Erfindung ist . daß fie auf .oie internationalen Beziehungen einen Einfluß ausübt,^ wovon man fich früher keine Vorstellung macheu konnte : dann wird man nicht mehr iiber diese Versuche erstaunen, die im Grunde nur Fortschritte und stufenweise Annäherungen an die Einheit im Telegraphenwesen sind.

Es ist dieß so wahr, daß die heute uns zur Ratifikation vorgelegten Uebexeinkominnisse nur als provisorische Einrichtungen betrachtet werden dürfen, welche dereinst einem internationalen Vertrage zwischen sä m m tlichen S t a a t e n E u r o p a ' s werden weichen müssen.

Diesem wünschbaren ^iele näherte sich die Berner-Konferenz um einen großen Schritt. Die zu erfüllende Aufgabe war keine leichte. Es handelte sich wirklich urn die Vereinigung der zwei großen elektrischen Ströme, welche das europäische Festland durchziehen. Aus der einen Seite stehen F r a n k r e i c h und die westlichen Staaten, auf der andern O e s t e r r e i c h mit den Staaten des deutsch^österreichischen Telegraphenvereins. Ein jeder Theil suchte seinem besondern Systeme die Oberhand zu verschaffen.

Der S c h w e i z , als einem neutralen Lande, kam es zu, die Verständigung und, wo möglich, die Einigung herbeizuführen.

Eine Zeit lang mußte man glauben, dieser Versuch werde scheitern, als nämlich Oesterreich sich geweigert hatte, an der Berner-Konsexenz Theil.

zu nehmen. Die Erfüllung der Aufgabe dieser Konferenz wurde dagegen durch den von Frankreich vorgelegten Entwurf bedeutend erleichtert. welcher sich wesentlich dem iu Stuttgart angenommenen Vertrage näherte. Hieraus ergab sich. daß man bei der spätern Konferenz in Friedrichshafen sich des Berner.^Vertrages als Grundlage bedienen konnte, und so durch gegenseitige Zugeständnisse dazu gelangte , fast . gleichlautende Konventionen abzuschließen. die beinahe nur noch in der Verschiedenheit der Miinz^ und Maßsysteme beider Ländergruppen von einander sich unterscheiden.

Jhre Kommisston
hat mit Aufmerksamkeit die vielen , ihrer Prüfung unterlegten Aktenstüke durchgegangen, besonders aber das Protokoll der zu ^ Bern am 24. August .858 eröffneten Konferenz. Sie konnte aus demselben die Ueberzeugung schöpfen, daß, wenn die Vertreter der fremde....

Mächte einen freien und entgegenkommenden Sinn gezeigt, die Bevollmächtigten der Schweiz ihrerseits die ihnen gewordene delikate Mission würdig vollzogen haben.

Was die in den beiden Hauptverträgen wirklich erzielten Ergebnisse betrifft, so weichen fie wesentlich vou einander ...b. D..^ Berner- Vertrag führte keine Abänderung der Tarife herbei, welche bereits durch den Vertrag von 1855 bedeutend ermäßigt worden waren; allein er führt in die Einzelheiten^ der Verwaltung gar viele und bedeutende Verbesserungen ein..

10.^ ^.Wir beschränken uns darauf, die Beseitigung der sogenannten dringW i c h e n De p e scheu zu erwähnen, welche den andern Depeschen vorgiengen und zu mancherlei Mißbräuchen Veranlassung boten ; ferner die Steigerung von l0 zu ^ 0 Wörtern, welche statt derjenigen von .5 zu 5 für die internationalen Depeschen eingeführt wurde.

Der Vertrag von Friedrichshafen hingegen brachte fundamentale VerBesserungen und beträchtliche Verminderung der bisherigen Taxifsäze zu Stande. Wir verweifen in dieser Hinsicht auf die vom Bundesrathe vox^.

Belegte vergleichende Ueberstcht. ^) Die Spezialverträge und Erklärungen bezweken die Einführung einer ..neuen Taxenermäßigung für die Gränzorte der kontrahirenden Staaten.

Es ist dieß eine neue und große Erleichterung, welche dem Handel in den betreffenden Gegenden dargeboten wird, woselbst leider noch eine Verschiedenheit herrscht. die gewiß in der Folgezeit verschwinden wird.

So wird im Verkehr mit Oesterreich sür die Korrespondenz zwischen solchen Gränzbüreanx, welche nicht über 73 Kilometer von einander .entfernt find, nur die halbe Taxe erhoben.

Mit Frankreich tritt diese Ermäßigung für eine Zone von 50, mit S a r d i n i e n sür eine solche von 60 Kilometern ein.

Mit dem Großherzogthum .Baden und mit W ü r t t e m b e r g gieng .man weiter und verwirklichte eine Jdee, welche in der Berner..Konferenz ^Iur als Gegenstand des Studiums für die Zukunft auftauchte, nämlich ^.die Aufstellung einer gleichmäßigen Taxe, wie groß auch die durchlaufene ^Entfernung sein möge.

Die zwischen der Schweiz und den beiden leztgenannten Ländern ge.wechselten Depeschen bezahlen eine gleichmäßige Gebühr von 2 Franken, .welche sogar für die 5 Meilen (36^ Kilometer) von einander entfernten Ortschaften auf I Franken ermäßigt wurde.

Endlich hat die Schweiz auch bei der Repartition des Ertrages der internationalen Taxeneinkünfte vorteilhafte Bedingungen erlangt.

Was wir hier ausgesprochen haben, genügt, um darzuthun, daß die .verschiedenen, vom Bundesrathe Jhnen vorgelegten Verträge einen wirklichen Fortschritt über die Vergangenheit enthalten und für die Zukunft noch neue Fortschritte versprechen.

Mit Einstimmigkeit trägt daher Jhre Kommission aufRatifiN a t i o n der gedachten Verträge au.

B e r n , den 18. Januar 1859.

Jm N a m e n der K o m m i s s i o n , Der Berichterstatter :

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^) S. .......undesbl....^ v. .^. 185^, Band lI, Seite .^7^.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission*) über die Telegraphenverträge von Bern und Friedrichshafen. (Vom 18. Januar 1859.)

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05.02.1859

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