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.der nationalräthlichen Kommission, betreffend die Postgebäude in Bern und St. fallen.

(Vom 22. Juli 1859.)

Tit.!

Bei Behandlung des Voranschlages für's Jahr 1860 ist von eineiu.

:Mitgliede des Nationalrathes die Frage erhoben worden , in welchem .Weise durch deu Bundesrath die Angelegenheit des Postlokals in Bern.

geregelt worden sei, und nachdem von dem Herrn Vorsteher des eidgen^sfifchen Postdepartements hierüber Aufschlüsse ertheilt worden, welche in.dessen die Mehrheit der Versammlung nicht völlig zii befriedigen schienen ,.

wurde beschlossen , den Bundesrath zur einläßlichen Berichterstattung noch.

im Laufe dieser Sizzungsperiode einzuladen.

Bereits mit Botschaft vom 20. Jul... ^) hat der h. Bundesrath dieser Aufforderung entsprochen und die unterzeichnete Kommission hat den Auf...

trag erhalten, diesen Bericht zu prüfen und Jhnen ihre Ansichten darüber.

vorzulegen.

Jn faetischer Beziehung mag es genügen , mit wenigen Worten a^ die in die Jahre 1857--1859 fallenden, auf unfern Gegenstand bezüglichen Vorgänge zu erinnern. Jn der Deeember - Simung 1857 erhielt^ der Bundesrath die erforderlichen Eredite, um sowohl ^in St. Gallen als.

iu Bern zwei Baupläzze für neue Posthäuser in der unmittelbaren Nähe der betreffenden Bahnhöfe anzukaufen. Jn der Sommersession 1858 trat^ sodann der Bundesrath mit detaillirten Bauplänen für diese zwei Gebäude^ .vor die gesezzgeb enden Räthe und verlangte für deren Ausführung Kredit.bewilligungen im Betrage von annähernd einer Million Franken. Jn^ beiden Räthen wurden indeß diese Vorlagen beanstandet. Noch war man.

Damals gegen die Erbauung eigener Posthäuser prineipiell nicht eingenomnien ; aber man verlangte größere Einfachheit und Beschränkung aus da^ Rothwendige. Jn diesem Sinne erfolgte Rükkweisung mit der Einladung.

andere und bescheidener gehaltene Projekte vorzulegen.

Jn der Winter-.

^) Siehe Seite ...^ hievor.

^ .fizzung des lausenden Jahres erschienen dann umgearbeitete und in der That ..wesentlich vereinsachte Pläne , die aber neuerdings des Beifalls der Räthe sich nicht zu erfreuen hatten. Man ging jez..t weiter und erklärte sich über.

haupt gegen kostspielige Bauten in einem .Zeitpunkte, wo die Postverwal^.tung ohnehin mit außerordentlichen .Schwierigkeiten zu kämpfen hat. ihreu Verbindlichkeiten gegen die Kantone nicht nachzukommen im Stande ist, und ..überdies durch das Ueberhandnehinen des Eisenbahnverkehrs in allen .postaMischen Verhältnissen eine Umwälzung im Werke ist , welche. es als rathsam erscheinen läßt , mit tief eingreifenden Maßregeln so lange zuzuwar.

^ten , bis die Bedingungen und Erfordernisse der neuen Sachlage ^ollstäu^..iger übersehen werden kennen.. Jn diesem Sinne erfolgte dann ein ^Bundesbeschluß , welcher jeden Eredit für Erbauung ^on Pvsthäufern untersagte iibrig.^s aber dem Bundesrath keinerlei Direetione.n ertheilte. Es .ist in dieser Beziehung hervorzuheben , daß nebst mehreren andern An^trägen ,. speziell auch ein solcher , roelcher den Bundesrath einladen wollte, ^er die Verwendung und allfäilige ^Veräußerung der angekauften Bau.pläzze in Bern und St. Gallen .in nächster Session Bericht und Antrag .einzubringen ..-. in Minderheit blieb.

Nachdem diese Kreditverweigerung beschlossen und die Räthe aus ein^ ^nder gegangen waren , trat nun der Bundesrath . resp. das ^ostdeparte.ment, in Unterhandlung mit zwei Bauunternehmern . P r o b s t und Fäs in ..Bern, und schloß dann suh 8. Jun.^ l. J. einen Vertrag mit denselben .ab , gemäß welchem die Unternehmer sich verpflichten , auf dein bishex der Eidgenossenschaft Angehörigen Bauplazze , der ihnen zu diesem Behufe ver.kauft wird. ein G^bäiide aufzuführen, in welchem sich alle diejenigen Lo..

^kalitäten vorfinden , die nach dem lezzten Banprojeete in dem eidgenössischen ^Pofthaiise Vern sowohl für die Post.. als für die Tel.^raphenvexwaltung gefordert waren. Diese Lokalitäten müssen bis 1. Jiin^ 1861 bezogen ^werden können, und werden der Eidgenossenschaft vermiethet zu einem jähr-

lichen Zinse von Fr. 12,000 für die Post.. und von Fr. 2000 für die Tele-

graphenbüreanx. Die ^Verwaltung ist 15 Jahre. die Unternehmer 2^ Jahre an diesen Vertrag gebunden. Der Bundesrath erörtert nun tn seinein Rapporte des Einläßlichen die Vortheile dieses Mietvertrages und glaubt durch Zahlen beweisen zu können , da^ , auch ganz abgesehen von ^en Bequemlichkeiten des Dienstes, die von der Verlegung des Postlokals in die Nähe des Bahnhoses zu erwarten seien , auch vom blos fiskalifchen Standpunkte ans die Administration in sehr erheblichem Maße günstiger .gestellt sein werde bei diesem Miethvertrage , als bei der Beibehaltendes bisherigen , mit einer Menge von Nebenkosten verbundenen Lokals in der^ untern Stadt.

Wir halten dafür, es liege nicht in der .Aufgabe der Eommisslon , ^deni Bundesrathe in diese administrativen Details zu folgen ; es wird Sache der Erfahrung sein , darüber ein Urtheil zu begründen , ob die Hoffnungen des h. Bundesrathes, und in wie weit sie sich xealisixen ; deu

532 .gesezzgebenden Räthen kann es nur erwünscht fein , wenn die jezzt al.^ Wahrscheinlichkeitsrechnungen aufgestellten Ansäzze inceder Beziehung durch ^die Thatfaehen bekräftigt werden. -- Diejenige Frage, welche Jhrer Eom^.mission zunächst einzig von Bedeutung für die Bundesversammlung erschien, ist .die: ob der Bundesrath bei seinein Vorgehen in den Grenzen seiner Eonipetenz .gehandelt und ob er stch nicht , gegenüber den Beschlüssen der gesezzgebenden ..Räthe, in ungehöriger und eigenmächtiger Weise bewegt habe. Jn Betreff der Eompetenz nun ist Jhre Eoinmisston der Ansicht , daß dieselbe ..wohl unmöglich bestritten werden kann. Der Vertrag mit Probst und Fäs implizirt zwei Rechtsgeschäfte : den Verkauf einer Realität und eine Miethe ; ^für jenes sowohl als für dieses ist die Befugniß des Bundesrathes nach Verfassung und vielfältigen Präeedenzien unbezweifeit, und wir halten des..nahen dafür , daß keine Rede davon sein kann , durch eine Verfügung der .Bundesversammlung die durch den rechtskräftig bestehenden Mietvertrag ge^.schaffene Sachlage zu ändern. Es versteht sich dabei von selbst, daß der Kompetenz des Bundesrathes zur Vornahme der in Frage liegenden Maß^..egel auch die volle und unverkürzte Verantwortlichkeit für deren Folgen als Eorrelat zur Seite geht. Die Bundesversammlung wird also auch .schon aus diesem Griinde gut thun, die Sache als voltendete Thatsache hin.zunehmen und in Gewärtigung der Ergebnisse die Verantwortlichkeit für dieselben derjenigen Stelle zu überlassen , die nach der Verfassung und der ^Natux der Sache dieselbe ausschließlich zu tragen hat.

Wenn wir von diesem Gesichtspunkte ans ein weiteres Eintreten in .den Gegenstand weder als formell berechtigt , noch als materiell ange^messen erachten mußten , und Jhnen demgemäß einsach ziir Tagesordnung .zu schreiten beantragen , so können wir dagegen eine Bemerkung nicht unter-

drükken, welche sich bei Durchgehung der pikten aufgedrängt hat. Es ist

nach dem Angebrachten klar, daß der Bundesrath zu dem, was er gethan, das volle formelle Recht hatte; daß auch das, was er nun beschlossen , mit den Entscheidungen der gesezzgebenden Räthe nicht in einem eigentlichen Widerspruche steht ; denn es ist offenbar, daß die Erbauung eid.genössischer Posthäuser auf Kosten und Risieo der Eidgenossenschaft etwas Anderes ist , als eine Veranstaltung , um stch ein geeignetes Lokal miethweife zu sichern , zumal bei dief.^r legten nicht , wie irrthünilich verbreitet wurde , die Eidgenossenschaft das Baukapital herleiht ; es ist auch einleuchtend und in der bnndesräthlichen Botschast mit Recht hervorgehoben, daß ein guter Theil der Einwände , welche gegen die Erbauung eigener Posthänser aufgestellt wurden, keine Bedeutung haben und wegsallen, sobald es sich nur um eine Miethe handelt, auch wenn diese lezztere auf eine verhältnißmäßig lange Zeitdauer abgeschlossen wird. Aber nicht minder wahr ist es aus der andern Seit.. ^ de.ß die Räthe durch ihr eonsequentes Ablehnen der bnndesräthlichen Vorschläge im Jahr 1858/59 ohne allen Zweifel implieite noch etwas mehr an den Tag gelegt hatten , als ^ie bloße Abneigung geg..n eigene Posthäuser ; daß in ihren Schlußnahmen ^ehr offenkundig und augenfällig die Meinung zu Tage trat , es solle vox.

^ der Hand und ehe die neuen Verhältnisse sich vollständiger aufgeklärt haben,.

^er Bundesrath sich mit den alten Lokalitäten behelfen, und erst dannzumat weitere eingreifende Maßregeln vornehmen , wenn eine etwas längere Ersahrung ihre Lehren an die Hand gegeben habe. Dieser nicht zu mißkennenden Jn t e n ti on der gesezzgebenden Räthe hätte nun unseres Erachtens der h. Bundesrath iusoferne Rechnung tragen dürfen , daß .^ wenigstens die Erfahrung e i n e s Jahres zwischen die Entscheidungen vom Januar 1859 und seine neuen Maßregeln hätte treten lassen können^ während er es nun vorgezogen hat , sofort nach dem Auseinandergehen de^ Räthe seine abweichenden Ansichten durch Abschluß des bekannten MiethVertrages zur Geltung zu bringen. Es liegt darin freilich keinerlei direk.tes Zuwiderhandeln gegen die Beschlüsse der Bundesversammlung ; aber angemessen hätte es ver kommission geschie^n , wenu ein.e f^ bedeutsame Maßregel , bei solcher Sachlage , und nachdem die Bundesversammlung ^ so unzweideutiger Weis^ fich ausgesprochen hatte , .^icht ohne exneu^t...

..^....r.l.^ge au .. i e s.e . b e . s I. rasch abg..than w.oxden wäre.

Wir beschränken uns auf diese einfache Bemerkung und wiederholen im Ue^rig^.. lediglich , da,ß .wir unfern A n t r a g ej^stj^i.,^ dgh^n fo.^uI..

lireI.. , es sei , na^ anficht des bu......^äthli...he^ Be^i^tes vo.^ ^0^ des .laufenden Monats i.a Sa^e nicht weitem einzutreten , ^esor.^nung zu schreite^.

sondern zur T^-

Mit Hochs.chäzzung^ .^ern, deu ^. Juli .1859..

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^r. ^. ^eer.

^) ^ie b.e^nd a....^ ......m ^xx^.. ^. ^. .^eer, Präsident und Berichterstatter

...^ger. .^a.n.l^t.t.. ^ii..cher. Lanlbelet.

Note. Obiger Antrag ist vom Nationalrath am ^. ^uli 18^ zum Be^lusse erhoben worden.

^undesblai.t. Jahrg. XI. Bd. II.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission, betreffend die Postgebäude in Bern und St.

Gallen. (Vom 22. Juli 1859.)

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01.10.1859

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