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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:
Einmalige Ergänzungsgutschriften für die Eintrittsgeneration: Tabelle und Anwendungsbeispiele für die Jahre 1992 und 1993 Gestützt auf Artikel 33 BVG betreffend die Mindestleistungen in der Übergangszeit für die Eintrittsgeneration hat der Bundesrat in den Artikeln 21-23 der Verordnung vom 18. April 1984 (BW 2) nähere Bestimmungen zur Behandlung der Eintrittsgeneration erlassen. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nun die dafür notwendigen Tabellen und Anwendungsbeispiele für die Jahre 1992 und 1993 erstellt.
12 Seiten, Bestellnummer 318.762.92/93 d, Preis Fr. 1.20.
Diese Publikation ist ebenfalls in französischer und italienischer Sprache erhältlich.
Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten, [19]
Bundesblatt-Fünfjahresregister (deutsch) Die Bundeskanzlei hat zur deutschen Ausgabe des Bundesblattes neue Sach register erstellt, die jeweils den Inhalt von fünf Jahrgängen umfassen.
Diese Register in Form von Broschüren im Format A5 umfassen je über 100 Seiten und sind zu folgenden Preisen erhältlich: - Inhaltsverzeichnis 1951-1955 Fr. 16.- Inhaltsverzeichnis 1956-1960 Fr. 16.- Inhaltsverzeichnis 1961-1965 Fr. 13.- Inhaltsverzeichnis 1966-1970 Fr. 12- Inhaltsverzeichnis 1971-1975 Fr. 11.- Inhaltsverzeichnis 1976-1980 Fr. 14.- Inhaltsverzeichnis 1981-1985 Fr. 15.Bcstellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten.
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Abonnement des Bundesblattes
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 158- im Jahr und Fr. 93- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.
Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.
Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).
Es besteht ab I.Januar 1991 die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 76-- im Jahr und Fr. 48.- im Halbjahr.
Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können fiir ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern, (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.
Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 85.- im Jahr und Fr.55.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.
Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.
Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern, anzubringen.
I.Dezember 1993
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Bundeskanzlei
m
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1994
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
29
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.07.1994
Date Data Seite
927-928
Page Pagina Ref. No
10 053 112
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.