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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 10. Juni 1901.)

An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Alpverbesserungen werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Für eine Weganlage von 390 m. Länge und 1,5 m. Breite auf Gemeindealp der Gemeinde Ruschein, Kostenvoranschlag Fr. 1500, 20 %, im Maximum Fr. 300.

2. Für eine Schermenbaute auf Alp Marturno der Gemeinde San Vittore, Kostenvoranschlag Fr. 900, 25 %, im Maximum Fr. 225.

3. Für eine Schermenbaute auf Alp Piove der Gemeinde Landarenca, Kostenvoranschlag Fr. 1900, 25 °/o, im Maximum Fr. 475.

4. Für eine Schermenbaute auf Alp Naucolo der Gemeinde Castaneda, Kostenvoranschlag Fr. 1900, 25 °/o, im Maximum Fr. 475.

5. Für eine Wasserleitung von 632 m. Länge auf Alp Revio der Gemeinde Cauco, Kosten Voranschlag Fr. 1800, 20 °/o, im Maximum Fr. 360.

6a. Für eine Weganlage von 1819 m. Länge und 2 m. Breite auf Alp Danatz der Gemeinde Splügen, KostenvoranschlagFr. 3200, 20 %, im Maximum Fr. 640.

&. Für eine Wasserleitung von 658 m. Länge auf Alp Danatz der Gemeinde Splügen, Kostenvoranschlag Fr. 1700, 20%, im Maximum Fr. 340.

c. Für Reutung von 7,cs ha. auf Alp Danatz der Gemeinde Splügen, Kostenvoranschlag Fr. 1300, 15 °/o, im Maximum Fr. 195.

7. Für eine Schermenbaute auf Alp Mittlere Hütte, Obersaxen, der Alpgenossenschaft Mittlere Hütte, Kostenvoranschlag Fr. 9200, 25 °/o, im Maximum Fr. 2300.

8. Für eine Weganlage von 2265 m. Länge und 2 m. Breite auf Alp Err-Cotschna der Gemeinde Tinzen, Kostenvoranschlag, Fr. 3700, 20 %, im Maximum Fr. 740.

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'9. Für eine Schermenbaute auf Alp Muntatsch der Gemeinde Samaden, Kostenvoranschlag Fr. 8305, 20 °/o, im Maximum Fr. 2076.

10. Für Alpweganlagen von 6137 m. Länge und 2 m. Breite auf Alp Val und Val G-iuf der Gemeinde Tavetsch, Kostenvor Anschlag Fr. 8700, 20 °/o, im Maximum Fr. 1740.

11. Für Schermenbauten (abzüglich Hirtenkammern) auf Alp Suvretta der Gemeinde St. Moritz, Kosten Voranschlag Fr. 15,000, 25 %, im Maximum Fr. 3750.

Total Kostenvoranschlag Fr. 59,105. Total Bundesbeitrag Fr. 13,616.

Bei der Berechnung des Bundesbeitrages werden nur durch Belege nachgewiesene Barauslagen berücksichtigt, Leistungen der Beteiligten, wie Holzlieferungen und Arbeit, fallen außer Betracht, ebenso bei Schermenbautetf Auslagen, die sich auf Hirtenkammern beziehen.

(Vom 15. Juni 1901.)

Herrn Fritz C a r p e n t i e r wird das Exequatur als Vizekonsul von Paraguay in Zürich erteilt.

Die bisherigen Mitglieder der schweizerischen Bibliothekkommission, nämlich die Herreu Dr. J. H. Graf, Professor, Präsident, Dr. J. Kaiser, Bundesarchivar, Dr. Virgile Rössel, Professor, Dr. Gustav Tobler, Professor, und Ad. Wäber-Lindt, alt Gymnasiallehrer, alle in Bern, werden auf eine neue Amtsdauer von drei Jahren als Mitglieder dieser Behörde und Professor Dr. Graf zu.gleich in der bisherigen Eigenschaft als Präsident bestätigt.

An die zu Fr. 30,300 devisierten Kosten für die Unterführung des Schoderbaches bei Kreuzungen (Thurgau), sowie an die Mehrkosten von Fr. 36,700 der mit Bundesratsbesehluß vom 4. Oktober 1897 subventionierten Korrektion des Schoderbaches, wird ein Bundesbeitrag von 40 % der wirklichen Kosten bewilligt, bis zum Maximum von Fr. 26,800, als 40 % der Gesamtsumme von Fr. 67,000.

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Den Kantonen St. Gallen, Zürich und Schwyz wird für denUmbau der Hurdenerbrücke und Ausbaggerung eines Schiffahrtkanals daselbst ein Bundesbeitrag von einem Drittel der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 24,300, als dem Drittel der Voranschlagssumme von Fr. 73,000, zugesichert.

(Vom 18. Juni 1901.)

Art. 148 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 12. Februar 1895 (A. S. n. F. XV, 22) wird abgeändert und lautet nun wie folgt: Leere, gezeichnete Fässer, gezeichnete Säcke und andere Gefäße, welche a. in die Schweiz eingehen, um gefüllt entweder an den Absender zurückgesandt oder für dessen Rechnung an eineandere Bestimmung wieder ausgeführt zu werden ; 6. an den ursprünglichen Absender in die Schweiz zurückkehren, nachdem sie vorher gefüllt ausgeführt worden, sind zollfrei, wenn die Rückkehr solcher Umschließungen innert 12 Monaten (bisher 6 Monate) stattfindet. (Die übrigen vier' Alinea bleiben unverändert.)

Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

Das allgemeine Bauprojekt für Erweiterungen der elektrischen' Trambahn Luzern-Kunzstutz-Emmenbrücke, Kriens-Post-Sonnenberg-Bahn wird genehmigt.

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"Wahlen.

(Vom 15. Juni 1901.)

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Finanz- und Zottdepartement..

Zollverwaltung.

Definitive Zollgehülfen :

Kaspar Hösli, von Glarus, Jean Kapp, von Buttes (Neuenburg), bisher provisorische Gehulfen.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich:

William Landry, von Verrières (Neuenburg), Postaspirant in Chaux-de-Fonds.

(Vom 18. Juni 1901.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Basel: August Meuli, von Castasegna (Graubünden), Postaspirant in Basel.

Posthalter und Briefträger in Alpnach-Dorf : Franz Lüthold, von Alpnach, Postgehülfe in Alpnach-Dorf.

Telegraphenverwaltung.

Gehülfe II. Klasse beim Materialbureau der Telegraphendirektion :

Heinr. Zimmermann, von Dießenhofen, Telegraphist in Zürich.

720 Gehülfe II. Klasse beim Telephonbureau Lausanne :

Telegraphist in Zürich: Telegraphist in Jonschwil (St. Gallen):

Marius Cauderay, von Allaman (Waadt), Telephongehülfe II. Klasse in Genf.

Alfred Chevalier, von Croy (Waadt), Telegraphenaspirant in Zürich.

Johann Sutter, Posthalter, von und in Jonschwil.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1901

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19.06.1901

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