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Bericht der

nationalräthlichen

.kommission für Begutachtung der Ueber-

einkunft zur Verbesserung des Looses der im .Kriege verwundeten Militärs.

(Vom

28. September 1864).

Tit., Jch bin beauftragt, Ihnen den Bericht der Kommission vorlege....

welcher Sie die Prüfung der unterm 22. August 1864 zu Genf abgeschlossenen Uebereiuk....ft, betitelt: U e b e r e i n k u n f t zur L i n d e r u n g des Looses der im Felddienste v e r w u n d e t e n Militärs ausgetragen haben.

Wie Jhnen, Tit., erinnerlich seiu wird, hat die a.euferisehe gemeinnüzige Gesellschaft, angeregt durch eine beaehtenswerthe Schrift des Herrn Henri Dunaut, ans ihrem Schosse ein Komite.von 5 Mitgliedern zu dem Zweke bezeichnet, uni die Verwirkliehung der ans die Verpflegung verwundeter Krieger abzielenden Vorschlage des Hrn. Durant anzubahnen.

Dieses Komité, dem von verschiedenen Seiten Aufmunterung zu Theil wurde, berief gegen Ende Oktobers abhiu einen internationalen Kongress, welcher in Genf abgehalten wurde, besehikt von Baden, Bauern, England, Frankreich, Hannover, Hessen (Grossherzogthum) , Holland, Jtalien, Oesterreich , Preussen, Russland, Sachsen, Schweden, Spanien, Württemberg, dem Johanniterorden und der Sehweiz.

Dieser Kongress fasste zwei Beschlüsse , wovon indess nur der zweite hieher gehort, welcher dahin ging : A. Die Regierungen moehteu ihren hohen Schuz den sich bildenden

847 Hilssauss.hüsse.. gewahren und ihnen die ..Erfüllung ihrer Aufgabe so viel.

als moglich erleichtern.

B.

Jn Kriegsbeuten Bollen die Ambulanzen und Spitäler durch die^ kriegführenden Staaten neutral erklärt und dergleichen das amtliche Ge-.

suudheitspersonal, die sreiwilligen Krankenwärter, die Landeseinwohner, welche Verwendeten zu Hilfe kommen, und die Verwundeten selbst als durchaus neutral behandelt werden.

C. Für das Gesundheitspersonal aller Heere oder wenigstens für die diesem Dienste ^.gewiesenen Bersonen eines Heeres sei ein gleichmassiges Unterscheidungszeichen eiuzusül.^reu.

Behufs Verwirklichung dieser Zielpunkte wandte sich das oben bezeichnete Komite, welches inzwischen die Bezeichnung ^internationale.^.

Komite^ erhalten hatte , au die französische Regierung mit dem Gesuche um Mitwirkung und um ^ordernug seiner Bestrebungen.

Die sranzosisehe Regierung antwortete in günstigem Sinne und äusserte den Wnns.h, die Stadt G e n s als Si^ eines Kongresses bezeichnet zu.

sehen, dess.en Tendenz in unserm Vaterland sich einer fast einhelligen Zustimmung erfreute.

Der vom Komite angegangene Bundesrath saud es angemessen, die Oberleitung dieser Angelegenheit zu übernehmen.

Durch Kreisschreiben vom 6. Juni 1864^ lud derselbe ^ie europäischen..

^taatsregierungen, sowie diejenigen vou Brasilien, Mexiko und Rordamerika ein, sich au einem Kongresse zu betheiligen, der sich mit diesem Spe^ialfrage befassen und am Montag den .^. August l 864 ^in Gens zusammeutrelen sollte.

Die Schweiz war ans dem Kongresse vertreten dnreh Herrn General.

D u f o u r , Ständerath, Herrn M o ^ n i e r , Präsident des internationalen Komites und der genferisehen Gemeinnüzigen Gesellschaft, und durch uusern Kollegen, Herrn Dr. L e h m a u n , eldg. Oberfeldarzt.

Die Si^uugen fanden, unter Vorsi^ des Hru. General Dusour,.

vom 8. bis zum 22. .^u.gust 1864 statt. Das Protokoll führte Herr^ Dr. Briere, eidg. Divisionsarzt.

Diess ist, kurz gefass^ die Entstehungsweise der nunmehr Jhrex Genehmigung unterstellten Uebereinknuft. Ohne die praktischen Vortl^eile^ derselben überschauen zu wollen, finden wir si... doeh au und sür sich uü^lieh , ehrenvoll für unser Vaterland und nicht unwichtig von. Gesichts^ punkt der Humanität aus betrachtet. Bereits ist die Uebereinknnst, deren Wortlaut Jhnen gedrukt vorliegt und daher hier nicht weiter berührt.

wird, vou ^wols souveränen ...Staaten unterzeichnet.

...) ^iel^e Seite 59 hie.^or.

(Die Botsehaft findet sieh auf ^. 72o.)

848 Ein Mitglied Jhrer Kommission, Herr Oberst Z i e g l e r , wünschte

bezüglich des zweiten Sazes des Artikels 5 eine Erläuterung, entsprechend ^dem Konferenzprotokoll, in den Bericht ausgenommen zu sehen.

Aus dem Protokolle der siebenten Kougressstzuug, vom 22. August 1864.

^geht in derThat hervor, dass ein Mitglied, Hr. Ritter B a r o s f i o , die Eiurükung ins Protokoll verlangte, dass die lezten Worte dieses Artikels ^uicht in unbedingtem Sinne aufzufassen seien, d. h. dass die Anwesenheit von einem oder einigen Verwundeten die Einwohner ui.ht von der Verpflichtnng entheben ^kanu, so weit es die Mittel zulasse.., allen Bedürfnissen .der Armee Vorschub zu leisten.

Hr. J a g e r s e h m i d t erwiderte, dass diess allerdings der von allen Abgeordneten diesem Artikel beigelegte Sinn sei, und ebenso erklärte Herr General Dufour, dass über die Auslegung dieses Artikels in dem von .Hrn. Baroffio angedeuteten Sinne kein Zweifel walten konne.

Dieser

offiziellen Erlauterung füge ich bei , dass die Uebereinkunft

die einstimmige Billigung der Mitglieder Jhrer Kommission gefunden hat.

Demnach haben wir die Ehre, Tit., Jhneu einstimmig voraussagen, den Bundesrath zu ermächtigen, der nnterm 22. August 1.^4 zu Genf abgeschlossenen Uebereinkunft zur Linderung des Looses der im ^.l.^enste verwundeten Militärs beizutreten.

B e r n , den 28. September 1864.

Der Berichterstatter der Kommission: .^r. ^nles ^.

.^ote. Die ^^nmlsston bestand aus den Herren ......... J. ^n..., Oberst Z i e g l e r , Oberst B o n l e m s , Oberst Bern.^l.d, I^.^.. ^ürcher. Die frag^ Iiche Ueberelnkun^ wurde ^om Nationalrath am 28. und vom Standeral^ unterm .^0. September 1.8^4 genehmig^.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission für Begutachtung der Uebereinkunft zur Verbesserung des Looses der im Kriege verwundeten Militärs. (Vom 28. September 1864).

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15.10.1864

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