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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Plombierschnüren.

Die Zollverwaltung eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung von 300--350 kg. Plombierschnüre aus Hanf, mit rotem Eintrag.

Die Schnüre müssen in Bünden von je 25 Strängen zur Ablieferung gelangen.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten unter verschlossenem Couvert und mit der Aufschrift ,,Lieferungsofferte für Plombierschnüre" versehen, sind bis zum 6. Juli nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 18. Juni 1901.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

[SEs werden hiermit die Malerarbeiten für die Bühlkaserne bei Andermatt zur Konkurrenz unter schweizerischen Malermeistern ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare sind vom 3. bis 10. Juli in Bern, Bundeshaus Ostbau, II. Stock, Zimmer Nr. 158, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift : ,,Angebot für Malerarbeiten für Andermatt" bis und mit dem 10. Juli nächsthin franko einzureichen an das Eidg. Geniebureau, Abteilung für Befestigungsbauten.

B e r n , den 27-Juni 1901.

921 Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Schreiner-, Spengler- und Holzcementbedachungsarbeiten, sowie die Lieferung von eisernen Thtiren und Fensterläden fUr Pulvermagazine in Deisswil werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 101, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Pulvermagazine Deißwil" bis und mit dem 7. Juli nächsthin franko einzureichen an die

B e r n , den 27. Juni 1901.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Eidg. Polytechnikum Zürich.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an-: Bemerkungen :

Vakante Stelle:

Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Assistent für den Unterricht in Eisenbahn-Bau und -Betrieb an der Ingenieurschule.

Hochschulbildung und einige Praxis als Ingenieur. Kenntnis der französischen und deutschen Sprache.

Festsetzung derselben bleibt besonderm Abkommen vorbehalten.

Ende Juli 1901.

Präsidenten des Schweiz. Schulrates, Polytechnikum Zürich.

Nähere Auskunft erteilt die Anmeldestelle.

Professur für Technologie der Baumaterialien, Baustatik und Baukonstruktionen in Eisen, verbunden mit der Stelle eines Direktors der eidg. Materialprüfungsanstalt.

l Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc.

) erteilt die nachbezeichnete Anmeldestelle.

31. Juli 1901.

Den Präsidenten des Schulrates des eidg.

Polytechnikums, Zürich.

922 Offene Stelle: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Professur für Physik (hauptsächlich allgemeine und Experimentalphysik).

Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc.

erteilt die nachbezeichnete Anmeldestelle.

31. Juli 1901.

Dec Präsidenten des Schulrates der eidg.

polytechnischen Schule, Zürich.

Justiz- und Polizeidepartement.

Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Administrativer Adjunkt des eidg. Amtes für geistiges Eigentum.

Erfordernisse: Tüchtige allgemeine Bildung; eventuell juristische Bildung; Erfahrung in der Verwaltung; Beherrschung der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 5000 bis 6800.

Besoldung: Anmeldungstermin: 22. Juli 1901.

Anmeldung an: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle:

Finanz, und Zolldepartement.

Alkoholverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen :

Kanzlist II. Klasse, eventuell Kopist im Centralamte der Alkoholverwaltung.

Gute Schulbildung, schöne Handschrift, Kenntnis der deutsehen und der französischen Sprache.

Fr. 2000 bis 3500.

20. Juli 1901.

Alkoholverwaltung.

Für die eventuell zu besetzende Kopistenstelle sind die Erfordernisse dieselben wie oben, die Besoldung im Maximum Fr. 2500.

923 Zollverwaltung.

Vakante Stelle:

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Basel S.C.B.

Erfordernisse :

Gehülfe I. Klasse, gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

6. Juli 1901.

Zolldirektion Basel.

P.-V.

Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Post-, Telegraphen- and Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Münsingen (Bern). Anmeldung bis zum 16. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 16. Juli 2) Postcommis in Biel.

1901 bei der Kreispostdirektion 31 Paketträger in Locle.

in Neuenburg.

4) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 16. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Thalwil. Anmeldung bis zum 16. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger in Mörschwil (St.Gallen).

Anmeldung bis zum 16. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion 7) Briefträger in Langgaß (St. Gallen). J in St. Gallen.

8) Telegraphist in Chiasso. Anmeldung bis zum 16. Juli 1901 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefkastenleerer in Lausanne.

3) Postpacker und Bureaudiener in Vivis.

Anmeldung bis zum 9. Juli bei der [ 1901 Kreispostdirektion linLausanne.e-

924 4) Drei Postcommis in Basel.

l Anmeldung bis zum 9. Juli } 1901 bei der Kreispostdirektion 5) Postcommis in Ölten.

J jn Ba8e] 6) Posthalter, Briefträger und Bote in Burg (Aargau). Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Posthalter, Briefträger und Bote in Giswil (Obwalden). Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 an die Kreispostdirektion in Luzern.

8) Briefträgerchefgehülfe in Zürich.

9) Postpacker in Zürich.

Anmeldung bis zum 9. Juli 10) Briefträger in Frauenfeld.

1901 bei der Kreispostdirektion 11) Briefträger in Eomanshorn.

in Zürich.

12) Postpacker und Briefkastenleerer in Winterthur.

13) Briefträger in Teufen. Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

,14) Zwei Bureaudiener und Postpacker in Chiasso. Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

15) Telegraphist in Basel. Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

16) Telegraphist in Zürich. Anmeldung bis zum 9. Juli 1901 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

17) Telephongehülfe II. Klasse in Genf. Anmeldung bis zum 6. Juli 1901 beim Telephonchef in Genf.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eiseubalindepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Wz 27.

Bern, den 3. Juli 1901.

II, Eeglemente und Tarifvorscnriften, A. Schweizerischer Verkehr.

(27/oi) Einschränkungen im Güterverkehr nnd Znschlagsfristen sn den reglementarischen Lieferfristen während des eidgenössischen Schützenfestes in Lmern.

Anläßlich des eidgenössischen Schützenfestes in Luzern treten mit Genehmigung des Bundesrates im Güterverkehr folgende Beschränkungen ein und gelangen folgende Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen zur Anrechnung : 1. Im Bahnhofe Luzern wird die Annahme und Ausgabe von g e w ö h n l i c h e n Frachtgütern sistiert wie folgt: a. die A n n a h m e am 29. Juni, 3. Juli und 6. Juli 1901, je nachmittags, und am 4. Juli 1901 den ganzen Tag; b. die A u s g a b e am 4. Juli 1901 den ganzen Tag.

2. Am 29. Juni, 3. Juli und 6. Juli 1901, je nachmittags, wird die Z u f u h r von gewöhnlichen Frachtgütern nach Luzern und am 4. Juli 1901 die Zu- und A b f u h r solcher Güter nach und ab Luzern sistiert.

3. Für den Güterverkehr in gewöhnlicher Fracht auf und bezw. über folgende Linien : a. Olten-Luzern und umgekehrt, Lokal- und Transitgüterverkehr ; 473.

227

b. Verkehr ab der Gotthardbahn nach Luzern loco und transit und ab Luzern loco und transit nach der G-otthardbahn ; c. Verkehr von Zug und weiterher nach Cham und weiter, Richtung aargauische Südbahn, sowie nach Luzern loco und transit und von Luzern und weiterher nach Ebikon und weiter, Richtung aargauische Sudbahn, sowie Zug und weiter, Richtung Baar und Affoltern ; d. Bern-Langnau-Luzern und umgekehrt, Lokal- und Transitverkehr 5 e. Luzern-Meiringen über den Brünig, Lokal- und Transitverkehr; f. Luzern-Kriens, Lokal- und Transitverkehr; g. Luzern-Flüelen, -Küßnacht und -Alpnachstad (Vierwaldstättersee) und umgekehrt, Lokal- und Transitverkehr, wird eine Zuschlagsfrist von je e i n e m Tag für die von denspeciellen Anordnungen für den 29, Juni und 6. Juli und eine solche von z w e i Tagen für die von den speciellen Anordnungen für den 3. Juli und 4. Juli 1901 betroffenen ordinären Frachtgüter nach und von Luzern loco und transit in Anrechnung gebracht.

4. Im Verkehr von Vieh und Gütern in Eilfracht tritt keinerlei Beschränkung ein.

Basel, den 27. Juni 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahii.

474r.

(27/oi) Lieferfristverlängernng für Frachtgüter auf der Schweiz. Seethalbahn anlässlich "des eidgenössischen Schützenfestes in Luser n.

Der Schweiz. Seethalbahn sind vom Bundesrat folgende Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen bewilligt worden: 1 Tag für Frachtgüter nach Luzern loco und transit, welche von der am 29. Juni und 6. Juli 1901 auf der Seethalbahn vorgesehenen Verkehrseinschränkung betroffen werden.

2 Tage für diejenigen Frachtgüter, welche von den am 3. und 4. Juli 1901 auf der Seethalbahn vorgesehenen besondern Maßnahmen für den Güterverkehr betrofien werden.

HocMorf, den 2. Juli 1901.

Direktion der Schweiz. Seethalbahii.

228

475.

(27/oO Allgemeine schwelgerische Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation, vom 1. Mars 1901.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 17. Juli 1901 an wird der Artikel ,,Sand, quarzhaltiger und kieselhaltiger" in das Verzeichnis der in gedeckt gebauten Wagen zu befördernden Güter (Art. 45 der Tarifvorschriften) eingereiht.

Bern, den 2. Juli 1901.

Direktion der Jura-Sijnplon-Bahn, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eiseribalmverbandes.

476.

(27/oi) Allgemeine schweizerische Tarifvorschriften nebst Giiterklassifikation, vom 1. Mars 1901.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1901 an wird der Artikel ,,Cement-Hohlibalken" unter die Güter des Specialtarifs III der schweizerischen Güterklassifikation eingereiht.

Bern, den 2. Juli 1901.

Direktion der Jura-Simploii.Bahu, Präsidialvenvaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

477.

(27/oi) Allgemeine schweizerische Tarifvorschriften nebst Giite?-klassifikation, vom 1. Mars 1901.

Änderung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1901 an erhalten die Positionen 459 und 541 der schweizerischen Güterklassifikation folgende neue Fassung: 459 Mühlenfdbrikate, folgende: Mehl aus Getreide oder Hülsenfrüchten, auch Braunmehl, Spelz- und Griesmehl, Gerstenmehl, Maismehl, Graupen, Grütze, Gries, gerollte Gerste, geschältes und geschrotenes Getreide, Haferflocken und Gerstenflocken, sowie Futtermehl Sp.rT. I.

Mühleufabrikate in Paketen verpackt, wie z. B. die Knorrschen Fabrikate, geboren zu den allgemeinen Wagenladungsklassen.

54:1 Beis, auch gemahlen (Reismehl), Reisgries, Reisflocken Specialtarif I.

Reisprodukte in Paketen verpackt, gehören zu den allgemeinen Wagenladungsklassen.

Bern, den 2. Juli 1901.

Direktion der Jnra-Simploii-Bahii, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

229

é78.

(27/oi) Allgemeine schweizerische Tarifvorschriften nebsf Güterklassifikation, vom 1. Mars 1901. Änderung.

Mit Wirksamkeit vom 15. Juli 1901 an erhält die Anmerkung zuZiffer 18 von Art. 23 (sperrige Güter) der allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften folgende erweiterte Fassung: ,,Ausgenommen Backschüsseln und Futterschwingen, in Satzform oder aneinander gereiht, sowie ineinander gesetzte, grob gearbeitete Weidenkörbe."

Bern, den 2. Juli 1901.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes..

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

479. (27/oO Teil I, Abteilung B, des deutschen Eisenbahngtttertarifes. Änderungen.

In der Abteilung B treten mit Gültigkeit vom 1. Juli 1901 folgendeÄnderungen in Kraft: 1. In der Position 4 des Specialtarifs für bestimmte Eilgüter ist hinter den Worten ,,geräucherte Fische" einzufügen: ,,frische Fische, auch zerkleinert" ; 2. im § 39, Absatz l, der allgemeinen Tarifvorschriften ist hinter den Worten ,,geräucherte Fische" einzuschalten: ,,zerkleinerte frische Fische" ; 3. im § 39 der allgemeinen Tarifvorschriften ist folgender neue Absatz 3nachzutragen: ,,Die Beförderung von zerkleinerten frischen Fischen zu den Sätzen des Specialtarifs für bestimmte Eilgüter, sowie ihre Beförderung als Schnellzugsgut nach Maßgabe des Absatzes l ist.

davon abhängig, daß sie in festen, dicht verschlossenen Fässern verpackt sind" ; 4. in dem alphabetischen Verzeichnisse zur Güterklassifikation ist auf Seite 83 des Tarifs in der Position ,,Fische, lebende" u. s. w. hinter dem Worte ,,geräucherte" einzufügen: ,,frische Fische, auch zerkleinert"; .6. in der Position ,,Gerbstoffe" des Specialtarifs l (Seite 37 und 86 des Tarifs), sowie in der Position ,,Manglerinde" (Seite 99 des Tarifs) ist hinter ,,Manglerinde" einzuschalten: ,,(Mangooverinde)".

Ferner wird zur Beseitigung von Zweifeln über die Tarifierung von Rückständen bei der Reisstärkefabrikation darauf hingewiesen, daß diese Rückstände unter die Tarifposition des Specialtarifs III ,,Reisabfälle aller Art, welche beim Polieren von rohem Reis oder bei der Stärkefabrikatioa gewonnen werden, Reishülsen, Reisfuttermehl bezw. Reiskleie" fallen.

Karlsruhe, den 25. Juni 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

230

480. (27/oi) Teil I, Abteilung B, des deutschen Eisenbahngütertarifs, vom 1. April 1901. Änderungen.

Im deutschen Eisenbahngütertarife, Teil I, Abteilung B, werden folgende Änderungen mit Gültigkeit vom 1. Juli 1901 eingeführt: 1. In der Position 4 des Specialtarifs für bestimmte Eilgüter wird hinter den Worten ,,geräucherte Fische" eingefügt: ,,frische Fische, auch zerkleinert" ; 2. im § 39, Absatz l, der allgemeinen Tarifvorschriften wird hinter den Worten ,,geräucherte Fische" eingeschaltet: ,,zerkleinerte frische Fische" ; 3. im § 39 der allgemeinen Tarifvorschriften wird folgender neue Absatz 3 nachgetragen: ,,Die Beförderung von zerkleinerten frischen Fischen zu den Sätzen des Specialtarifs für bestimmte Eilgüter, sowie ihre Beförderung als Schnellzugsgut nach Maßgabe des Absatzes l ist davon ahhängig, daß sie in festen, dicht verschlossenen Fässern verpackt sind".

Strassburg, den 26. Juni 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringem.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

481.

C27/°0 Eidgenössisches Schiitsenfest in Lasern.

Aiisserordentliche Taxbegünstignngen.

Vom 29. Juni bis 11. Juli 1901 werden auf unseren Stationen Pfäffikon {Schwye) bis Linihai besondere Retourbillete II. und tu. Klasse Pfäffikon (Schwyz)-Luzern über Thalwil mit viertägiger Gültigkeit zur Taxe einfacher Fahrt aufgelegt, die von sämtlichen Festbesuchern gelöst werden können.

Auf den Stationen Lachen bis Linthal werden solche nur in Verbindung mit gewöhnlichen Retourbilleten nach Pfäffikon (Schwyz) abgegeben.

Auf den Stationen Thalwil bis Bach werden ebenfalls Specialbillete .aufgelegt, soweit sich die gewöhnlichen Retourtaxen nach Luzern höher als die einfachen Taxen ab Pfäffikon (Schwyz) stellen.

Die Gültigkeit der am 11. Juli verausgabten Specialbillete erlischt schon am 13. Juli 1901.

Zürich, den 29. Juni 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

482. (27/oi) Distanzenseiger N 0 B, Bötsb.B, V8B, T TB etc.

-- JS, T8 B, JN etc., vom 1. Juli 1897. Nachtrag IV.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie) tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag IV in Kraft.

Zürich, den 16. Juni 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

231

483. (27/oi) Personentarif und Transportreglement der städtischen Strassenbahnen Bern, vom 1. Oktober 1890. Neuaasgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der elektrischen Linie Burgernziel -- Breitenrainplatz treten ein neuer Tarif, sowie ein neues Transportrèglement in Kraft, welche bis zur Eröffnung des elektrischen Betrieben auf dem ganzen Netze der städtischen Straßenbahnen Bern nur Anwendung für den Verkehr auf der Linie Burgernziel -- Breitenrainplatz finden.

Exemplare des Tarifs, sowie der Transportvorschriften sind auf allen Stationen, sowie im Depot Burgernziel erhältlich.

Bern, den 29. Juni 1901.

Direktion der städtischen Strassenbahnen Bern.

B. Verkehr mit dem Auslande.

27

484. ( /oO Nordwestdentsch-rheinisch-schweiserischer Personennnd Gepäcktarif, vom 1. Mai 1899. Ergänzung.

Am 17. Juli 1901 treten nachstehende Taxen in Kraft : Frankfurt a/M. (Hptbhf.)

Tarif von und nach über Lampertheim-Mannheim- tm.Karlsruhe-Freiburg-Basel

Einfache Fahrt

I M.

Chur, über Stein-Brugg-ZUrich Davos-Platz, do.

Klosters, do.

Landqnart, do.

Lnzern, über Aarburg . . .

Ragaz.UberSteiu-Brngg-ZUrich Thusis, do.

ZürichfHplbhf.), UberStein-Brngg

568 605 588 555 442 548 596 440

Basel, den 2. Juli 1901.

Hin- n. Rückfahrt

Fr.

49.10 61.10 60.10 74.65 55.90 69.55 47.00 39.70 49.45 47.30 58.95 53.60 66.70 39.00 48.65

Ï05B

Satz a

I

dilli»

M.

Gepücli Satz b

Gallig

ïaje 10 k{. 100 lg. 10 k(. lOOkj.

Fr.

M. Fr. M. Fr.

4 5 4 4 S 59.80 4 4 3 58.60 73.05

7 7

1.77 22.00 0.50 6.25 2.20 27.30 0.50 6.25 2.04 25.25 O.BO 6.25 1.72 21.30 0.50 6.25 1 82 16.45 0.50 6.25 1.69 20.95 0.50 6.25 Ì. 00 24.75 0.50 6.25 1.29 16.00 0.50 6.25

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

e85. (27/oO Rheinischer Personen- und Qepäcktarif mit Basel SCB aber die Verbindungsbahn, vom 1. August 1900. Ergänzung.

Am 17. Juli 1901 treten nachstehende Taxen in Kraft: von Basel S C B über Einfache Fahrt Hin- u. Rückfahrt Gepäck I. gültig I. gültig Satz a Satz fr Freiburg-KarlsruheKm.

Mannheim-Lampertheim für 100 kg.

Fr. Tage Fr. Tage nach Fr.

Fr.

Frankfurt a/M. (Hptbhf.) 346 38.65 3 58.65 5 11. 40 6. 25 Basel, den 2. Juli 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

232

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

e86. (27/oi) Schnettzugsfahrtausweise für die Schweizer Expresssüge (Berlin -- Lasern und Ostende -- Lnsern und nmgekehrt).

Die vom 1. Juli 1901 ab verkehrenden ,,Schweizer Expresszüge" (Berlin -- Luzern und Ostende -- Luzern und umgekehrt) sind nur auf Grund von Schnellzugsfahrtausweisen I. Klasse gegen Entrichtung eines besonderen Zuschlags benutzbar.

Nähere Auskunft über die Höhe der Zuschlagsgebühren erteilen unser Tarifbureau, sowie die Haltestationen der Expreßzüge.

Strassburg, den 26. Juni 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

'

27

487. ( /oi) Kartiernngstaxen für den Güterverkehr zwischen den N 0 B- und Bötzbergstationen einerseits und der ÜriieonBantna-Bahn anderseits.

Mit 15. Juli 1901 treten für den Güterverkehr zwischen der Nordostbahn und Bötzbergbahn einerseits und der Ürikon-Bauma-Bahn anderseits besondere Kartierungstaxen von und nach den Stationen Biibikon, Siniuil, Ürilcon und Winterthur in Kraft.

Exemplare derselben können vom 10. Juli 1901 an durch Vermittlung der Stationen oder bei unserm Gütertarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 1. Juli 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

488. (27/oO Ansnahmetarife für Steine etc. im internen und direkten Verkehr der schweizerischen Eisenbahnen.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 17. Juli 1901 an wird folgende neue Position in das Artikelyerzeichnis der Serie I der vorstehend erwähnten Ausnahmetarife aufgenommen : 1. Deutscher Texi.

Sand, quarzhaltiger und kieselhaltiger, sowie Quarzmehl, schweizerischer Herkunft.

233

2. Französischer Text.

Sable quartzeux et siliceux, ainsi que quartz en poudre, de provenance suisse.

3. Italienischer Text

Sabbia quarzosa e silicea, nonché quarzo in polvere, di provenienza svizzera.

Bern, den 2. Juli 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn, Präsidialverwaltung des Schweiz. EisenbahnverbandfSï

489. (27/oi) Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren und Gütern im internen Verkehr der Gürbethalbahn.

Am Tage der Betriebseröffnung der Gürbethalbahn tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, den 30. Juni 1901.

Direktion der Gürbethalbahn.

o

Ausnahmetaxen.

27

490. ( /oi) Ausnahmetaxen für Fleischsendungen als Eilgut ab Arbon nach Genf mit dem Nachtschnellsng 26.

Für Fieischsendungen als Eilgut von Arbon nach Genf über Komanshorn (ab Romanshorn mit dem Nachtschnellzug 26) tritt mit sofortiger Gültigkeit eine Taxe von 1322 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Das Verlangen der Beförderung mit dem Nachtschnellzug muß im Frachtbrief gestellt sein.

Zürich, den 27. Juni 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

37

491. ( /oi3 Österreichisch-ungarisch-schweizerischer und österreichisch-nngarisch-schweiserisch-südbadischer Güterverkehr.

Verlängerung der Gültigkeit gekündigter Tarife.

Die laut unserer Bekanntmachung unter laufender Nr. 298 im Publikationsorgan Nr. 19, vom 8. Mai 1901, auf Ende Juni 1901 gekündeten Tarife für den Güterverkehr mit Ungarn bleiben über diesen Termin hinaus bis auf weiteres noch in Kraft.

Zürich, den 25. Juni 1901.

Namens der Verbandsverivaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

234

(27/oi) Teil II, Heft 3, der österreichisch-nngarisch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. April 1901. Frachtsätze für Kaolinsendungen Böhmen -- Wil and Winkeln, sowie für Transporte von neuen leeren Holsschachteln von Taus nach Sirnach.

Am 1. August 1901 treten nachstehende Frachtsätze in Kraft: 1. Für Kaolinsendungen in Ladungen von 10 000 kg.

492.

Nürscha

O

204 192

217 205

193 181

202 190

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Tuschkau Koaolup

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245 233

198 186

208 196

192 200 180 188 Von

Prestitz

198 186

Poclersam

Wil . .

Winkeln

Petschau

Centimes pro 100 kg.

Nach

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Pilsen sodawerk


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.2° ·S

.S

-S

02

H

02

Centimes pro 100 kg.

Wil . . 198 199 206 218 198 217 190 188 202 198 Winkeln 186 187 194 206 186 205 178 176 190 186 2. Für leere neue Holzsehachteln in Ladungen von 5000 kg.

Von Taus nach Sirnach 296 Cts. pro 100 kg.

St. Gallen, den 2. Juli 1901.

Direktton der Vereinigten Schweizerbakneu.

493.

(27/oi) Teil II, Heft l, erste Abteilung der norddeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. Juli 1899. Nachtrag II.

Auf den 15. Juli 1901 tritt zum Teil II, Heft l, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen des Heftes 1.

Der Nachtrag kann vom 5. Juli 1901 an hei unsern Dienststellen bezogen werden.

Zürich, den 25. Juni 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn, 235

Ausnahmetaxen.

494.

27

( /oO

Aasnahmetaxen für Lithopone Salzburg -- Schweiz.

(Lithoponefarben)

Mit Gültigkeit vom 20. Juli 1901 an treten für den Transport von Lithopone (Lithoponefarben) folgende Ausnahmefrachtsätze in Kraft: Von Salzburg (bayer. Staatsbahn und 5000 kg.

10 000 kg.

k. k. österr. Staatsbahn) nach Cts. für 100 kg.

Aarburg-Oftringen 504 339 Bern 589 418 Romanshorn 310 166 Zürich (Hauptbahnhof) 421 273 Hierdurch werden die seit 10. Mai 1901 (Publikationsorgan 17/01, 273) gültigen bezüglichen Ausnahmetaxen aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 2. Juli 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn. ,

495.

(27/
Ausnahmetaxen für rohe Felle und St. Gallen -- Norddeutschland.

Saufe

Auf den 20. Juli 1901 treten im norddeutsch-schweizerischen Verkehr für Felle und Häute, rohe, in Wagenladungen von 10000 kg. folgende Frachtsätze in Kraft: Cts. für 100 kg.

St. Gallen -- Altona 480 ,, -- Brake i. 0., Bremerhaven, Geestemünde und Nordenham 484 ,, -- Bremen H 454 ,, -- Cuxhaven 516 ,, -- Hamburg H und Wilhelmsburg 476 ,, -- Harburg H 471 ,, -- Harburg UE 473 ,, --Lübeck 495 ,, -- Stettin 529 Zürich, den 28. Juni 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

496. (27/oO Heft l des südwestdentschen Verbandsgütertarifes.

Taxermässigung.

Die im Heft l des Verbandsgütertarifs vorgesehenen Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 4 für Eisen und Stahl sind betreffs des Verkehrs nach 236

Alt-Münsterol Station und Grenze mit Geltung vom 25. Juni 1901 noch weiter ermäßigt worden. Nähere Auskunft erteilen die Tarifbureaux in Straßburg und Ludwigshafen a. Rh.

Strassburg, den 25. Juni 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

·497. (27/oi) Teil II des südwestdeutschen Neuansgabe.

Verbandsgütertarifes.

Mit dem 1. August 1901 kommt ein neuer Teil II des Verbandsgütertarifs zur Einführung, der zunächst nur für das ebenfalls am 1. August 1901 in Kraft tretende neue Tarifheft 2 (Verkehr Reichsbahn -- St. JohannSaarbrücken) Geltung erhält. Dieser Teil II enthält neben den besonderen Bestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung und den besonderen Tarifvorschriften die näheren Angaben über die Güterabfertigung nach Orten mit mehreren Bahnhöfen, über die Einteilung der Tarifhefte, die Angabe der im Großherzogtum Luxemburg gelegenen Stationen, die Anwendung des Kilometerzeigers, die Frachtberechnung für gemischte Ladungen im Verkehr der nur dem Wagenladungsverkehr dienenden Stationen, die allgemeinen Dienstbeschräukungen, sowie die besonderen Bestimmungen und Dienstbeschränkungen der Verbandsstationen. Außerdem sind in dem Teil II die sämtlichen im Verbände bestehenden Ausnahmetarife aufgeführt.

Durch das Tarifheft 2 werden neben zahlreichen und zum Teil sehr bedeutenden Ermäßigungen .der Tarifentfernungen und Frachtsätze in vereinzelten Fällen auch Erhöhungen der Tarifentfernungen bis zu 2 km. und der Frachtsätze um l Pfg. für 100 kg. herbeigeführt. Soweit Erhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis zum 15. August 1901 in Kraft.

Strassburg, den 24. Juni 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

498. (27/oi) Teil II, Heft l, des rumänisch-süddeutschen Verbandsgütertarifes. Nachtrag II.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1901 wird der Nachtrag II zum rumänischsüddeutschen Verbandsgütertarif, Teil II, Heft l, gültig vom 1. April 1900, ausgegeben. Der Nachtrag enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs, u. a. die neu einbezogene Station Mannheim Industriehafen und u. a.

auch einen neuen Ausnahmetarif für Nutzholz aus Rumänien.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 12. Juni 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen,

499.

27

( /oO Ausnahmetaxe für Rohtabak ab Deggendorf Donaulände nach Basel bad. Bahnhof.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1901 wird für die Beförderung von Boktabak bei Aufgabe in Wagenladungen von 10 000 kg. im süddeutschen DonauUmschlagsverkehr zwischen Deggendorf Donaulände -- Basel bad. Bahnhof ein Ausnahmefrachtsatz von 382 Cts. für 100 kg. eingeführt.

Karlsruhe, den 27. Juni 1901.

Generaldirektion der grossherzoglicli badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 29. Juni 1901 : 344. Ergänzung des internen Tarifes der Drahtseilbahn Vevey-Chardonne -- Pèlerin durch Aufnahme von neuen Abonnernentsbilleten für Arbeiter, Erstreckung des Alters der Schüler, welches zum Bezug von Abonnementsbilleten zur halben Taxe berechtigt bis zum Austritt aus der Schule und Reduktion der Gütertaxen um 33'/s %· 345. Nachtrag I zum Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif für den Verkehr Regionalbahn Porrentruy-Bonfol -- J S, B R, E V T und F M.

346. Taxermäßigungen anläßlich des eidgenössischen Schützenfestes in Luzern für den Personenverkehr S 0 B-Stationen -- Luzern via Arth-Goldau.

347. Taxermäßigungen anläßlich des eidgenössischen Schützenfestes in -Luzern für den Personenverkehr Linthal bis Thalwil -- Luzern via Thalwil.

Genehmigt am 2. Juli 1901 : 348. Nachtrag II zum Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif für deu Verkehr Pont-Brassus-Bahn -- J S, B R, R V T, B A M, A J, sowie F M.

349. Frachtsätze für Kaolinsendungen aus Böhmen nach Wil und "Winkeln, sowie für Transporte von neuen leeren Holzschachteln von Taus nach Sirnach.

350. Ergänzung des rheinischen Personen- und Gepäcktarifes für den Yerkehr mit Basel S C B.

351. Ergänzung des nordwestdeutsch-rheinisch-schweizerischen Personen- und Gepäcktarifes.

352. Ausnahmetaxen für Lithopone (Lithoponefarben) ab Salzburg nach Aarburg-Oftringen, Bern, Romanshorn und Zürich HB.

353. Ergänzung der allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften nebst ·G-üterklassifikation durch Aufnahme: 1. von ,,ineinandergesetzten grob gearbeiteten Weidenkörben" in die Anmerkung zu Ziffer 18 des Art. 23 ; 23S

2. von ,,Sand, quarzhaltiger und kieselhaltiger" unter die in Art. 45 genannten Güter, welche in gedeckt gebauten Wagen zu befördern sind j, 3. von ,,Cement-Hohlbalken" unter die Güter des Specialtarifes III; 4. von ,,Haferflocken" und ,,Gerstenflocken" in Position 459 (deutsch) [Mühlenfabrikate] und ,,Reisflocken" in Position 541 (deutsch) [Reis| ·,.

5. einer Anmerkung zu Position 541 (deutsch) betreffend Tarifierung von Reisprodukten in Paketen verpackt.

354. Aufnahme der Artikel: ,,Sand, quarzhaltiger und kieselhaltiger, sowie Quarzmehl, schweizerischer Herkunft" unter die Güter der Serie I der Ausnahmetarife für Steine etc. der schweizerischen Eisenbahnen.

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien.

1. Die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Eisenbahn BernNeuenburg (Direkte Linie) ist auf den 1. Juli 1901 gestattet worden. An der 42,9 km. langen Linie befinden sich folgende Stationen : Bern (Gemeinschaftsstation mit J S und S C B), Bümpliz-Bethlehem, Riedbach, Roßhäusern,, Gümmenen, Ferenbalm-Gurbrü, Kerzers (Chiètres) (Gemeinschaftsstation mit J S), Mlintschemier (Monsmier), Ins (Anet), Gampelen (Champion), MarinEpagnier, St. Biaise (Direkte Linie) und Neuenburg (Neuchâtel) (Gemeinschaftsstation mit J S und J N). Die neue Linie ist für den Personen-, Gepäck-, Expreßgut-, Leichen-, Tier- und Gütertransport geöffnet. Für den Personentransport bestehen drei Wagenklassen. Neben Billeten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt (20°/o Rabatt) gelangen Sonntagsbillete zu ermäßigten Preisen und Abonnementsbülete (für 24 und 60 Fahrten auf den Nameu und auf den Inhaber lautend, für beliebige Fahrten während 3, 6 und 12 Monaten auf den Namen lautend, letztere auch auf zwei Namen lautend, für Schüler und Studenten für beliebige Fahrten während 3, 6 und 12 Monaten ebenfalls auf den Namen lautend und für Arbeiter) zur Ausgabe. Die allgemeinen schweizerischen Réglemente und Instruktionen für den Personenverkehr sind auch im Verkehr der Linie Bern-Kerzers-Neuenburg anwendbar, ebenso das Übereinkommen betreffend Rückerstattung von Fahrgeld. Für den Expreßgutverkehr gilt das allgemeine schweizerische Reglement nebst Tarif, ebenso für Leichen und lebende Tiere. Für den Güterverkehr sind die Vorschriften der schweizerischen Reformtarifbahnen und das Taxschema der S C B und J S anwendbar. Die sämtlichen schweizerischen Ausnahmetarife für den Güterverkehr finden für den Verkehr der neuen Linie ebenfalls Anwendung; im weitern bestehen für verschiedene Güter noch besondere Ausnahmetarife, so für Milch im Abonnement, für frische Butter, Fleisch und Brot, für Holz, für Steine, Kies, Sand etc., für Heu, Häcksel, Stroh, Spreu, Schilf und Riedstreue, für Eis, für Stalldünger und Straßenkehricht etc.

2. Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke 'Burgernziel-Sreitenrainplatz der städtischen Strassenbahnen Bern ist auf den 1. Juli 1901 gestattet worden. An der 3,oo km. langen Strecke befinden sich folgende Taxpunkte : Burgernziel, Zeitglocken und Breitenrainplatz. Die neue Linie wird elektrisch betrieben
und dient, wie die übrigen Linien der städtischen Straßenbahnen Bern, nur dem Personen- und beschränkten Gepäckverkehr. Für den Personenverkehr besteht eine Wagenklasse. Es gelangen nur Billete 239

für einfache Fahrt zur Ausgabe und Abonnementsbillete, nämlich : Inhaberabonnements für 25, 50 und 100 Fahrten während 6 Monaten, Schülerabonnements für 25 Fahrten während einem Jahre, Namensabonnements für beliebige Fahrten während 3, 6 und 12 Monaten und Arbeiterabonneineuts.

Kinder unter 3 Jahren sind taxfrei, solche über 3 Jahren zahlen die normalen Taxen. Handgepäck bis zu 50 kg. Gewicht ist taxfrei, soweit es ohne Belästigung der Mitreisenden untergebracht werden kann; wird ein besonderer Platz für dasselbe beansprucht, so ist die Personentaxe entsprechend dem belegten Platz zu bezahlen.

3. Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Bahnhof-Breite des elektrischen Tramways in Schaffhausen ist auf den 1. Juli 1901 gestattet worden.

Diese Strecke bildet eine Taxsektion. Im übrigen sind die Verkehrseinrichtungen dieselben wie auf der übrigen Linie des Tramways in Schaffhausen (siehe Publikationsorgan Nr. 20/1901, pag. 166).

Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr. Die neue normalspurige Linie Bern-Neuenburg (Direkte Linie) ist vom Tage der Betriebseröffnung an dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellt und in die Liste der schweizerischen Unternehmungen unter ,,Nr. 15 a Bern-Neuenburg-Bahn (Direkte Linie)" aufgenommen worden.

Transportreglement.. Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 1901 bezüglich der Beschränkung des Güterdienstes und der Bewilligung von Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen während des eidgenössischen Schützenfestes in Luzern folgenden weitern Beschluß gefaßt (siehe auch Publikationsorgan Nr. 26, pag. 225) : ,,1. Die Verwaltung der schweizerischen Seethalbahn wird ermächtigt, die am 29. Juni, 3. Juli und 6. Juli bei den Stationen Wildegg bis Eschenbach vorhandenen expeditionsbereiten gewöhnlichen Frachtgüter nach Luzern loco und transit je auf den nächstfolgenden Güterzug zurückzubehalten und am 4. Juli den gewöhnlichen Frachtgüterverkehr auf der Seethalbahn gänzlich einzustellen.

2. Eine Einschränkung des Verkehres von Gütern und lebenden Tieren in Eilfracht darf nicht erfolgen.

3. Die Bahnverwaltung wird ermächtigt, eine Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen von je einem Tag für die von den speciellen Anordnungen für den 29. Juni und 6. Juli betroffenen gewöhnlichen Frachtgüter nach Luzern loco und transit und eine solche von zwei Tagen für die Frachtgüter, welche von den für den 3. und 4. Juli vorgesehenen Maßnahmen betroffen werden, in Anrechnung zu bringen.

4. Die unter Ziffer 3 bewilligten Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen fallen dahin, wenn deren Publikation nicht rechtzeitig erfolgt (§ 69 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894)."

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03.07.1901

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