438

Dr.. Paul Sarasin, in Basel, Präsident des schweizerischen Bundes für Naturschutz (als Präsident); Oberst Dr. Bühlmann, alt Nationalrat, in Grosshöchstetten ; Maurice Decoppet, eidgenössischer Oberforstinspektor, in Bern ; Johann Vonmoos, Nationalrat, in Remüs.

Dieser Kommission gehören ausserdem an, als Vertreter der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft und des schweizerischen Bundes für Naturschutz, die Herren : Dr. Paul Mercanton, Professor, in Lausanne ; Dr. Stephan Brunies, in Basel, und Marcel von der Weid, Staatsrat, in Freiburg.

Dem Kanton T h u r g a u werden an die zu Fr. 152,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Güterzusammenlegung in der Gemeinde Felben Bundesbeiträge von 25--30 %, im Maximum Fr. 42,850, bewilligt.

"Wahlen.

(Vom 18. März 1921.)

Mililärdepartement.

Abteilung für Kavallerie.

Kanzlist II. Klasse des eidgenössischen Kavallerie-Remontendepots : Dorn, Eugen, von Schaffhausen, in Genf.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundesgericht.

Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts hat die in Art. 27 der Verordnung des Bundesrates vom 18. Dezember 1920 betreffend die Nachlassstundung, das Pfandnachlassverfahren für Hotelgrundstücke und das Hotelbau verbo t vorgesehenen Pfandschätzungskommissionen wie folgt bestellt:

439 Kommissionen für das deutsche Sprachgebiet.

I. Kommission.

Präsident: Dr. F. Goetzinger, Appellationsgerichtspräsident, in Basel.

Mitglieder: A. Bringolf, Architekt, in Luzern.

C. Cassani, Beamter der Schweiz. Volksbank, in Bern.

Ersatzmitglieder: E. Vogt,. Architekt, in Luzern.

' A. Brüderlin, alt Hotelier, in Basel.

H. Schenk, Hoteldirektor, in Thun.

II. Kommission.

Präsident: Ed. von Tscharner, in Luzern und Chur.

Mitglieder: G. Braun, Architekt, in Zürich.

Primus Bon, Hoteldirektor, in Vitznau.

Ersatzmitglieder: S. Prader, Baumeister, in Davos.

Ant. Bon, Hoteldirektor, in St. Moritz.

Oberst Wirth, Hotelbesitzer, in Interlaken.

A. Brenn, Hoteldirektor, in Passugg.

Kommission für das französische Sprachgebiet.

R. de Gautard, Bankier, in Vevey.

Präsident : E. Bron, Architekt, in Lausanne.

Mitglieder : A. Elskes, alt Hotelier, in Neuenburg.

Ersatzmitglieder: H. Bergier, Notar, in Lausanne.

H. Verrey, Architekt, in Lausanne.

Ch. de Preux, ait Staatsrat, in Sierre.

Kommission für das italienische Sprachgebiet.

Präsident: E. Nessi, Bankdirektor, in Lugano.

Mitglieder: O. Maraini, Architekt, in Lugano.

M. Schnyder, Hotelbesitzer, in Lugano.

Ersatzmitglieder: Ed. von Tscharner, in Luzern und Chur.

A. Ghezzi, Architekt, in Locamo.

E. Bezzola, Hoteldirektor, in Cresta-Celerina.

L a u s a n n e , den 18. März 1921.

Bundesgerichtskanzlei.

440

Vollzug des Fabrikgesetzes.

Das eidgenössische

Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf Art. 41 des Fabrikgesetzes vom 18. Juni 1914/ 27. Juni 1919, sowie auf Art. 136 und 137 der Vollzugsverordnung vom 3. Oktober 1919, nach Anhörung der eidgenössischen Fabrikkommission, verfügt: I. Die abgeänderte Normalarbeitswoche (Art. 41 des Fabrikgesetzes) wird, und zwar in nachbezeichnetem Umfange, bewilligt: 1. für die Holzimprägnierung mit Kupfervitriol, 52 Stunden bis Ende September 1921; 2. für die Sägerei und Zimmerei und diejenigen Arbeiten, die mit der Sägerei und Zimmerei in unmittelbarem Zusammenhange stehen, 52 Stunden bis Mitte Oktober 1921 ; 3. für die Ziegel-, Backstein- und Kalksandsteinfabrikation, 52 Stunden bis Mitte Oktober 1921 ; 4. für die Kleiderfärberei und chemische Wäscherei, 52 Stunden bis Ende Oktober 1921.

Die Vorschriften über die Zeitkontrolle bleiben vorbehalten.

II. Die gegenwärtige Verfügung tritt am 28. März 1921 in Kraft.

B e r n , den 21. März

1921.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schulthess

441 Appenzellerbahn in Herisau.

NachlassTerfahren.

Einladung zur Versammlung der Prioritätsaktionäre.

Die Prioritätsaktionäre der Appenzellerbahn werden hiermit zur Teilnahme an der auf Donnerstag, den 31. März 1921 angesetzten Versammlung der Prioritätsaktionäre eingeladen, um über die im Nachlassverfahren vorgeschlagene Umwandlung der Prioritätsaktien in Stammaktien zu beschliessen. Die Verhandlungen finden im Gemeinderatssaal (Gemeindehaus) in Herisau statt und beginnen um 11 Uhr vormittags.

Die Prioritätsaktionäre haben ihre Titel bis spätestens 28. März 1921 bei einer der Filialen des Schweiz. Bankvereins in Basel, St. Gallen, Zürich oder Herisau oder bei der AppenzellAusserrhodischen Kantonalbank in Herisau zu deponieren. Sie werden dagegen von der Depositenstelle eine Quittung erhalten, die als Stimmrechtsausweis dient.

Wer sich durch einen andern vertreten lassen will, hat diesem eine Vollmacht auszustellen. Zu Zustimmungserklärungen im Namen der Vertretenen ist eine ausdrückliche Ermächtigung erforderlich.

Zur gültigen Annahme des Antrages der Unternehmung ist die Zustimmung der Mehrheit der ihr Stimmrecht ausübenden Prioritätsaktionäre, die auch mehr als die Hälfte des gesamten Prioritätsaktienkapitals repräsentieren, notwendig.

Zustimmungserklärungen können auch binnen 30 Tagen nach der Versammlung noch schriftlich abgegeben werden, jedoch erst nach vorheriger Deposition der Aktien bei einer der obgenannten Depositenstellen.

Prioritätsaktionäre, die eine Erklärung weder an der Versammlung, noch binnen der Nachfrist abgeben, werden bei den Stimmen nicht mitgezählt, bei Berechnung des Aktienkapitals als ablehnend betrachtet.

Die Akten, der Nachlassvertragsentwurf, das Gutachten der Schätzer, der Bericht über die Bilanz, das Schuldenverzeichnis und das Gutachten des Sachwalters über die Nachlassvertragsangebote liegen für die Prioritätsaktionäre vom 11. März 1921 an beim Betreibungsamt Herisau zur Einsicht auf.

St. G a l l e n , den 10. März 1921.

(2..)

Der vom schweizerischen Bundesgericht bestellte Sachwalter: Z. G. 203 Dr. W. Wegelin.

442

Appenzellerbahn in Herisau.

Nachlassverfahren.

Einladungen zu den Gläubigerversammlungen.

Die Gläubiger folgender Anleihen: 4Ya °/o Obligationenanleihen I. Hypothek im Betrage von .

Fr. 1,250,000 (I. Gruppe) J 4 /a % Obligationenanleihen I.Hypothek im Betrage von ,, 450,000 (II. ,, ) 4 % Obligationenanleihen II. Hypothek im Betrage von ,, 950,000 (HI. ,, ) sowie die Kurrentgläubiger (IV. Gruppe) der Appenzellerbahn, deren Forderungen am 8. Juli 1920 noch ausstanden und nicht gemäss Art. 52 des B. G. über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen vom 25. September 1917 privilegiert sind, werden hiermit zur Teilnahme an den Gläubigerversammlungen auf Donnerstag, den 31. März 1921 im Gemeinderatssaal (Gemeindehaus) in Herisau eingeladen.

Die Verhandlungen beginnen um 2 Uhr nachmittags mit der Erläuterung des Nachlassvertrages durch den Sachwalter und die Vertreter der Unternehmung. Hierzu sind die Gläubiger sämtlicher Gruppen eingeladen. Die Verhandlungen mit den einzelnen Gruppen und die Abstimmungen finden statt: für die Gruppe I (Gläubiger des Obligationenanleihens I. Hypothek im Betrage von Fr. 1,250,000) um 3 Uhr, für die Gruppe II (Gläubiger des Obligationenanleihens I. Hypothek im Betrage von Fr. 450,000) um 3Va Uhr, für die Gruppe III (Gläubiger des Obligationenanleihens II. Hypothek im Betrage von Fr. 950,000) um 4 Uhr, für die Gruppe IV a (Kurrentgläubiger und nicht vollgedeckte Pfandgläubiger des allgemeinen Zivilrechts mit Forderungen über Fr. 250) um 4'/s Uhr, für die Gruppe IV & (Kurrentgläubiger mit Forderungen unter Fr. 250) um 5 Uhr.

Die Obligationäre der Anleihen I. und II. Hypothek haben ihre Titel bis spätestens 28. März; 1921 dem Schweizerischen Bankverein in Basel, St. Gallen, Zürich oder Herisau oder der Appenzell-

443

Ausserrhodischen Kantonalbank in Herisau einzusenden, von der sie dagegen eine Quittung erhalten werden, die als Stimmrechtsausweis dient.

Von den teilnahmeberechtigten Kurrentgläubigern haben nur diejenigen Stimmrecht, welche ihre Forderung auf die Aufforderung des Sachwalters vom 14. Juli 1920 hin rechtzeitig, d. h. bis zum 21. August 1920, angemeldet haben. Sie erhalten Ausweiskarten beim Eintritt in das Versammlungslokal.

· Wer sich durch einen andern vertreten lassen will, hat ·diesem eine Vollmacht auszustellen. Zu Zustimmungserklärungen im Namen des Vertretenen ist eine ausdrückliche Ermächtigung ·erforderlich.

Zur gültigen Annahme des vorgeschlagenen Nachlassvertrages ist die Zustimmung aller Gruppen notwendig. Die Gruppen I, II, III und IV« werden als zustimmend betrachtet, wenn die Anträge mindestens zwei Dritteile der Stimmen der ihr Stimmrecht ausübenden Gläubiger und zwei Dritteile der Forderungen in jeder Gruppe auf sich vereinigen. In Gruppe IV b genügt die einfache Mehrheit der Stimmenden und der Forderungen der Gruppe.

Zustimmungserklärungen können auch binnen 30 Tagen nach der Versammlung der Gruppe noch schriftlich abgegeben werden, jedoch von den Anleihensgläubigern auch erst nach vorheriger Deposition ihrer Titel beim Schweizerischen Bankverein in Basel, St. Gallen, Zürich oder Herisau oder bei der Appenzell-Ausserrhodischen Kantonalbank in Herisau.

Wer eine Erklärung weder an der Gruppenversammlung, noch binnen der Nachfrist abgibt, wird bei den Stimmen nicht mitgezählt, bei den Forderungen als ablehnend betrachtet.

Die Akten, der Nachlassvertragsentwurf, das Gutachten der Schätzer, der Bericht über die Bilanz, das Schuldenverzeichnis, : das Verzeichnis der stimmberechtigten Forderungen und Gläubiger und das Gutachten des Sachwalters über die Nachlassvertragsangebote liegen für die Gläubiger vom 11. März 1921 an beim Betreibungsamt Herisau zur Einsicht auf.

St. G a l l e n , den 10. März 1921.

(2..)

Der vom schweizerischen Bundesgericht

z. G- 204

bestellte Sachwalter: Dr. W. Wegelin.

444

Gornergratbalm-Gresellschaft.

Nachlassverfahren.

Einladung zu den Gläubigerversammlungen.

Die Gläubiger folgender Anleihen: 4*/2 °/o Obligationenanleihen I. Hypothek im Betrage von Fr. 1,500,000. -- ( I. Gruppe) 6 % Anleihe II. Hypothek im Betrage von Fr. 453,234. 50 (II. Gruppe) sowie die Kurrentgläubiger (III. Gruppe) der Gorhergratbahn, deren Forderungen am 12. März 1920 noch ausstanden und nicht gemäss Art. 52 des Bundesgesetzes über die Verpfändungs- und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen vom 25. September 1917 privilegiert sind, werden hiermit zur Teilnahme an den Gläubigerversammlungen auf Montag den 11. April 1921 im Bürgersaal des Bürgerhauses in Bern eingeladen.

Die Verhandlungen beginnen um 3 Uhr nachmittags mit Erläuterung des Nachlassvertrages durch den Sachwalter und die Vertreter der Unternehmung. Hierzu sind die Gläubiger sämtlicher Gruppen eingeladen. Die Verhandlungen mit den einzelnen Gruppen und die Abstimmungen finden statt: für die Gruppe l (Gläubiger des Obligationenanleihens !.. Hypothek im Betrage von Fr. 1,500,000.--) um 4 Uhr, für die Gruppe II (Gläubiger des Anleihens II. Hypothek im Betrage von Fr. 453,234. 50) um V/z Uhr, für die Gruppe IM (Kurrentgläubiger) um 5 Uhr.

Die Obligationäre der Anleihen I. und II. Hypothek haben ihre Titel bis spätestens 7. April 1921 der Schweizerischen Nar tionalbank in Bern oder deren Filialen in Basel, Zürich usw.

sowie der Berner Handelsbank in Bern, Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich und Winterthur, Aktiengesellschaft Leu & Cie. in Zürich und Basler Handelsbank in Basel einzusenden, von welchen sie dagegen eine Quittung erhalten werden, die als Stimmrechtsausweis dient.

Von den teilnahmeberechtigten Kurrentgläubigern haben nur ·diejenigen Stimmrecht, welche ihre Forderungen auf die Aufforderung des Sachwalters vom 6. April 1920 hin rechtzeitig, das heisst bis zum 10. Mai 1920 angemeldet haben. Sie erhalten Ausweiskarten beim Eintritt in das Versammlungslokal.

445

Wer sich durch einen andern vertreten lassen will, hat diesem eine Vollmacht auszustellen. Zu Zustimmungserklärungen im Namen des Vertretenen ist eine ausdrückliche Ermächtigung erforderlich.

Zur gültigen Annahme des vorgeschlagenen Nachlassvertrages ist die Zustimmung aller Gruppen notwendig. Die Gruppen I und III werden als zustimmend betrachtet, wenn die Anträge die einfache Mehrheit der Stimmenden und der Forderungen auf sich vereinigen. Für die Gruppe II ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Stimmenden und zwei Drittel der Forderungen notwendig.

Zustimmungserklärungen können auch binnen 30 Tagen nach der Versammlung der Gruppe noch schriftlich abgegeben werden, jedoch von Anleihensgläubigern auch erst nach vorheriger Deposition ihrer Titel bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern oder deren Filialen in Basel, Zürich usw. sowie der Berner Handelsbank in Bern, Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich und Winterthur, Aktiengesellschaft Leu & Cie. in Zürich und Basler Handelsbank in Basel.

Wer eine Erklärung weder an der Gruppenversammlung, noch binnen der Nachfrist abgibt, wird bei den Stimmen nicht mitgezählt, bei den Forderungen als ablehnend betrachtet.

Die Akten, der Nachlassvertragsentwurf, das Gutachten der Schätzer, der Bericht über die Bilanz, das Schuldenverzeichnis, das Verzeichnis der stimmberechtigten Forderungen und der Gläubiger und das Gutachten des Sachwalters über die Nachlassvertragsangebote liegen für die Gläubiger vom 21. März 1921 an im Bureau der Gornergratbahn-Gesellschaft in Bern, Monbijoustrasse 21, zur Einsicht auf.

B r i g , den 14. März 1921.

Der vom schweizerischen Bundesgericht bestellte Sachwalter: 0. Kluser, Advokat.

Verschollenheifsruf.

Gottlieb Schäl!, Sohn des Anton und der Barbara geb. Ifanger, geboren den 11. August 1848, von Giswil, ist seit mehr als 30 Jahren unbekannt landesabwesend. Im Februar 1889 soll derselbe in London in eine Irrenanstalt verbracht worden sein ; seither fehlt jede -Nachricht von ihm.

446

Interessenten verlangen nun Einleitung des Verschollenheits.verfahrens, und es wird daher zufolge Beschluss der obergerichtlichen Justizkommission jedermann, der über Leben oder Tod oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des unbekannt Abwesenden Mitteilungen zu machen im Falle ist, aufgefordert, diese Nachrichten bis längstens den 31. März 1922 der Obergerichtskanzlei Obwalden in Samen zugehen zu lassen.

Laufen innert dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, so wird Gottlieb Schäli in Gemässheit von Art. 38 ZGB für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die von seinem Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre.

S a m e n , den 18. März 1921.

(2.).

Im Namen der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Joli. Wirz.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum Keltereigebäude der eidg. landwirtschaftlichen Versuchsanstalt in Montagibert-Lausanne wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der eidg. Bauinspektion in Lausanne, Avenue Dapples 20, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Keltereigebäude Montagibert" bis und mit dem 28. März nächsthin franko einzureichen an die

B e r n , den 12.. Februar 1921.

Direktion der eidg. Bauten.

(2..)

Schweizerische Postverwaltung.

Tuchlieferung.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf der nachstehenden Tücher : Mindest- Mindestbreite Bedarf gewicht innert den per m Leisten m cm g 1. 10,000 dunkelblaumeliertes Uuiformtuch . . . 140 750 2. 13,000 blaugrauen Satin .

750 140 500 3. 13,000 dunkelblaumeliertes Blusentuch . . . . 140 4. 10,000 dunkelgraues Manteltuch ohne Strich . . 140 760 Die Preise werden später festgesetzt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1921

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1921

Date Data Seite

438-446

Page Pagina Ref. No

10 027 879

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.