36 # S T #

1507

Botschaft des

Bundesrates an

die Bundesversammlung

betreffend

die

vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung

der Rekruten im Jahre 1922 zu leistenden

Vergütungen.

(Vom 19. November 1921.)

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif pro 1922 zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Ausrüstung der Rekruten basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Dazu wurde der vom Bundesrat am 26. März 1920 bewilligte neue Lohntarif zur Anwendung gebracht. Da das Rohmaterial grossen Schwankungen unterworfen ist, kann der Tarif (vide Tabelle I) auch dieses Jahr nur provisorisch aufgestellt werden, so dass dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden muss.

Was die Tuchpreise anbetrifft, so verweisen wir auf die nachstehende Tabelle : Tuchsorte

Waffenrocktuch .

Hosentuch. . .

Reithosentuch .

Kaputtuch . . . .

Manteldeckentuch Aufschlagtuch .

Preise vor der Mobilmachung

11.10 10. .60 13.40 9. 30 -- 11.--

Maximalpreise

im Jahre

33.75 34.70 37.10 32.95 .

31. 75 28.75

Preise pro 1921

26.60 27.15 29.45 25. 45 24. 75 24.70

Preise pro 1922

17.05 16.30 17.65 15.90 15. 55 14.40

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen II und III auszurüsten.

Tabelle I.

Provisorisoher Tarif für die Beschaffung der '.iekruten-Ausrüstung im Jahre 1922,

FUsiliere

Fr.

Schützen

Fr.

Mitrailleurs und FUhrer der MitrailleurKompagnien und GebirgsMitrailleurKompagnien

Mitrailleure der fahrenden MitrailleurKompagnien

Fr.

Fr.

Fahrer der Dragoner und fahrenden Mitrailleur- Hufschmiede Kompagnien der und Kavallerie Trompeter

Fr.

Kanoniere der Feld-, GebirgsKavallerieund Mitrailleure Fussartillerle, Säumer aller Truppen .

Gulden

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fahrer der Feld- und Fussartillerie Train, Hufschmiede und Trompeter, beritten

24.75 5. --

24.75 5. --

24.75 5.--

24.75 5. --

48.-- 5.--

48.-- 5.--

48.-- 5.--

24.75 5

24.75 5. --

71. 55

72.95

71.60

71.60

71.60

71.55

71.60

71.60

71.55

71.55

77.10

77.10

77.10

77. 10 69.55

2.--

2. --

2.--

2. --

77.10

2. --

82.10

82.10

82.10

87.--

87.--

87.--

82.10 69.55

2. --

2.--

2. --

87.-- 2.--

23.85 44.95 9.25 4.15

44.95 9.25 4.15

11.45 2.25 1.30

11.45 2.25 1.30

2 -- 23.85

44.95 9.25 4.15 67.85 3.80

10.75 2.25 1.50

10.75 2.25 1.50

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1. 10

--.90 5.85 1.10

2.10 273.25

2.10 274.65

2.10 272.80

2. 10 355.65

67.85 3.80

10.75 2,25 1.30 4.80

4.80

4.80

4.30

4.30

4.30

7.50 --.90 --.90 i 5.85 1.10 1.10 3 9. 15 4 2.60 2.60 394.15 319.85

7.50 --.90 i 1.10 3.-- 2.60 319.; 90 )

7.50 --.90 i 1.10 3. -- 2.60 319.90

4.30 5.25

63.25 2.80

63.25 2.80

10.75 2.25 1.50

10.75 2.25 1.50

4.30 5.25

4.30 5.25

--.90 5.85 1.10 2.10 350.-- *

GJ-egens tand

--.90 5.85 1.10 6. 15 2 2.60 402.95

übrige

Pioniere

Fr.

Fr.

24.75 5. --

82.10 69.55

Sappeure.

Soldaten Pontonlere Geniedes Motor- Offiziers- (Bautruppen) soldaten!

und wagen- Ordonnanzen (Verkehrsdienstes Fliegertruppen)

* Käppi 88/98 und 83/98 mi t Garnitur . . . .

Quartiermütze 1914 ·i- Feldmütze 98 mit Kokard« * Waffenrock 14 mit Krage ipatten, Ärmelaufschlag und Achselnutnmern * Fusstruppenhosen 14 (2 P£,ar) -l- Fahrhosen 17 für Radfahre · (2 Paar) . . . .

* Reithosen 14 (2 Paar ohn<^ Besatz) 6 * Kaput (ohne Kragenpatten mit Achselnummern) .

* Reitermantel (ohne Kragei patten mit Achselnummera) ·h Mantelkragen für Radfahrei *ï* Krawatte .

·k Ledergamaschen ·i- Stulpen für Radfahrer , * Tornister 14/17 . . . .

Stoff ' - Gurten und Garnituren * Tornister 98 * Tornister 75/98

.

71.60 77.10

24.75

5. --

71.55

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Sanitätssoldaten

Verpflegungstruppen

Radfahrer

Fr.

Fr.

Fr.

24.75 5. --

24.75 5. --

24.75 5.--

24.75 5.--

24.75

72.15 77.10

72.15 77.10

71.55 77.10

71.55 77.10

72.15 77.10

g

24.75 5.--

71. 55 77.10

5. -- 10.35 69.45 85.20'

82.10 69.55

69.55

69. 55

87.-- 2. -- 7.30

2. --

2

2.

2

2.--

2. --

2. --

44.95 9.25 4.15

44.95 9.25 4.15

45.70 2. -

23.85

20.10 .

-

44.95 9.25 4.15

. .

- 67.85 3.80

67.85 3.80 63.25 2.80

. .

·I« Festungstornister 17 . . > Brotsack 17 .i Stoff . . . .

Gurten und Garnituren ·i- Brotbeutel für Kavallerie .

'. .

.

.

.

·}· Anstreichbürste mit Futtenil Entschädigung für Einkleiden der Rekruten

. .

63.25 2.80

63.25 2.80

11. 45 2.25 1.30

10.75 2.25 1.50

11.45 2.25 1.30

11.45 2.25 1.30

53.20 11.45 2, 25 1.30

11.45 2.25 1.30

11.45 2.25 1.30

11.45 2.25 1.30

11.45 2.25 1.30

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

51.35 4.30 5.25

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1.10 6.15 2.60 402.95

-- .90 5.85 1.10

--.90 5.85 l.lpi

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1.10

--.90 5.85 1.10

2.10 273.85

2. ip 287.1 5

2.10 337. 65

2.10 350. 50

2.10 273. 85

2.10 273. 25

2.10 389. 70

.

Feldflasche 9 8 . . . . l . . .

Kochgeschirr aus Aluminiuim 14 Kochgeschirr aus Stahlblecl i 82 Essbesteck 2 1 . . .

6

5 10.35

Fr.

Kanoniere, Pioniere ScheinwerferPioniere der der FestungsFestungstruppen truppen

2.10 349.05

·k Die mit -fr bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen und Transporte der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstnng je 30 Rp. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel, sowie per Tornister.

1 Guiden, Dragoner und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.

2 Trainsoldaten vom Bock fahrend erhalten keine Sporen.

3 Berittene Artilleristen, Train, Ordonnanzen und sämtliche Hufschmiede (mit Ausnahme derjenigen der Kavallerie) ein Paar Anschnallsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Anschraubsporen (Fr. 4. -- per Paar) gegen Rückgabe der lackierten (Kavallerie nur 1 Paar Anschraubsporen).

!

1 1 Paar Anschnallsporen und 1 Paar Anschraubsporen.

i 5 Da im eidgenössischen Zeughaus Seewen eine genügende Anzahl Reithosen mit Besatz vorhanden ist, sollen nur Reithosen ohne Besatz angefertigt werden. Die am Ende der Kavallerie-Rekrutenschulen verabfolgten Srsatzstiefelhosen sind gesondert zu verrechnen.

6 Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. zu entrichten.

Tabelle

II.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten und neuernanaten Unteroffiziere im Jahre 1922.

FUsiliere und Schützen

Mitrailleure, FUhrer und Sattler der MitrailleurKompagnien undGebirgsMitrailleurKompagnien

Mitrailleure der fahrender MitrailleurKompagnien

Fahrer, Sattler und Trompeter der fahrenden MitrailleurKompagnien

Kanoniere Dragoner, der Feld-, Guiden, Gebirgs- und Kavallerie- Fussartillerie Mitrailleure Säumer aller und Truppen und Hufschmiede Sattler der der Kavallerie GebirgsInf.- Bat.

Fahrer der Feld- und Fussartillerie Train, Hufschmiede i berittene : Trompeter, Sattler d. Inf.und Schütz.Bat. und der Festungen

Motorwagendienst

GJ-egenstaxid.

+ * *

1

1

1

1

1

1

1

1 1

1

1

1

1

1

2

2

2

1

1

1

1

1

1

2

1 1 1

2

II + 1

2 1

2

2

1

1

1

1

1

1

1 1

1 i * * * *

Sanität

Verpflegung

Radfahrer

A. Bekleidung.

c

1

Kanoniere Sappeure und und übrige Genie- Pioniere Pontoniere Scheinwerfer truppen Offiziers- (Bautruppen) der pioniere (Verkehrs- FestungsOrdonnanzen und der truppen) truppen FliegerFestungsPioniere truppen

1

1

1

1 1

Käppi 88/98 mit Garnitur Käppi 83/98 mit Garnitur für Kavallerie Quartiermütze 14 i . . .

Feldmütze 98 mit Kokarde j Waffenrock 14 mit Kragenpatten, Ärmelaufschlag Achselnummfern Fusstruppenhosen 14 i Fahrhosen 17 für Radfahrer . ., Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) Kaput mit Achselnummern ' Reitermantel mit Achselnummern Mantelkragen f ü r Radfahrer .

. . . .

.

Krawatte Wadenbinden, Paar

.

1

1

1

1

1

1

1

. .

1

1

1

1

1

1

1

1 1

1

1 2

1 2

1

1 2

1

1 2

1

und

2

2

2

.

.

2

1

1

1

1

1

.

1

1

1

1

1

1

1 1

1 1

Lederstulpen für Radfahrer

B. Gepäck.

1

1 1

1

1 1

1

1

1 1

ÏIT.

*

':

1

1

1

1

1 1

1 1

1 1

1 1 1

1 1 1 2

1 1 1

1

1 1

1 1

1 1

1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1 1 1

1 1 1 1 1

Train 1

Tornister 14/17 .

. .

Tornister 9 8 . . .

: Tornister 75/98 .

. .

. . .

Festungstornister 17 Brotsack 17 für TJnberittene Brotsack 17 für Berittene Brotbeutel 14 für Kavallerie . . . . . . i Rahmentasche .

Feldflasche .98 Kochgeschirr 14 aus Aluminium . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech .

Essbesteck Mannsputzzeug 14 1) Anstreichbürste mit Futteral Anschraubsporen 2) Anschnallsporen

.

1

1

1

1

. . . .

1

1

1 1

1

1 1

1 1

1 1

1 1* 1

1 1 1

1 1 1

1 1

1

1

1

1

1

1 1

1 1

1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1

1

*) Guiden-, Dragoner- und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve. 2) Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.

Inhalt des Mannsputzzeuges : l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Seife, l Nadelbüchschen mit je 10 m schwarzem und feldgrauem Faden und 3 Nadeln, 2 grosse und 2 kleine Uniformknöpfe, 4 Steinnussknöpfe 16 mm und 6 Hosenknöpfe, l Sämischleder, l Baumwollappen, l Wollappen, l Flanellappen, 2 m Zwickschnur. Sämtliche Rekruten erhalten l Büchse Schuhfett, l Stück Riemenwachs. Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze! Lederwichse. Diese Fettmittel werden mit den Putzzeugen durch die K. M. V. den Rekruten verabfolgt.

i l * Die Offiziers-Ordonanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

NB. Der Bund (K. T. A.) beschafft die Waffen mit zugehörigem Lederzeug. Leibwäsche hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Tornistergurten und Garnituren für die Tornister und Brotsäcke, sowie die mit -fr bezeichneten Gegenstände werden von der K. T. A. einheitlich beschafft.

Tabelle

III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neu ernannten Unteroffiziere im Jahre 1922.

FUsiliere, Schützen und TelephonPatrouille

Mitrallleure d. fahr. Mltr..

Komp., Mltr., Führer, Sattlet der Mltr..

Komp. u. Geb.

Mllr.-Komp.

Fahrer, Gulden, Kanoniere Kanoniere Sattler und Dragoner der der Trompeter und Feldartillerie Fussartillerie der fahrenden Kavallerie- und Feld(15 cm Mitrailleure Mitrallleure haubitzen Haubitzen)

Kanoniere und FUhrer der Gebirgsartillerie

Train, Säumer aller Fahrer Hufschmiede, Truppen und der Feld- Trompeter und Sattler und Sattler der der Fus.- u.

Gebirgs-lnf.- Fussartillerie SchUtzenbat.

Bat.

und Sattler u. d. Festung.

Oeg enstand

übrige Sappeure Genietruppen und Motorwagen OffiziereOrdonnanzen Pontoniere (Verkehrsdienst truppen) (Bautruppen

FliegerPioniere

Kanonlere, Pioniere und Scheinwerferpioniere der Festungstruppen

San tat

Verpflegung

Radfahrer

l1) 2 -

l1)

1

1

1

1 1 1

C. Waffe: i und Zubehör.

1

l ) Teleph.-Patr.

l1)

2

2

1

1

1

1

1

1

l3) 1

a

l ) 1

l1) 2

l'D Unber. Büchser

1

1 1«) l2)

Unber, Büchser

Unber, Büchser 1 1 1

l8)

1

1 1*) l2)

1 1*) ·1«)

1

1

1

1

1

1*3 1«)

l8)

l2)

1 1*) l2)

l1) 2

1

(Bilithm. Inlep.)

1

1

l1) 2

l1) 2

l1) 2

1

1

1

1

1

Sappeure l7

1 1

1

1

1

l1) 2 1 1 1

1 1

1 l4)

8

l»)

l»)

3

l )

l8)

l )

1

1

1

1

Jnber, Büchser Trompeter

8

l )

Trompeter

Tronjpeter

3

l. )

3

l )

1")

Trompeter

1 8

l )

Unber, Tromp, 1 18)

Trompeter

1«)

Trompeter

i

!

Stichbajonett und Tasche Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Scheidetasehe . .

Sägebajonett 96 (leichtes Modell) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 81 mit Sehe,] detasche Faschinenmesser 15 mit E cheidetasche Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgur :, Gabeltragriemen und Quaste für höhere Unteroffizier e Faschinenmesser \ ,, , , stpacker u. Fe dpostordonnanzen Revolver 7,s mm / " Faschinenmesser Ì Feldpö stsekretär mit Korporal- und und Pistole } WA, uhtmeistergrad Musiktasche Fouriertasche für Berittene oder Unberittene an sämtliche Fouriere 6 ) Signalpfeifen mit Schau r

T

1

1

1

1

l8)

1

18)

1

1«)

i

Unber. Tromp.

Trompeter

Trompeter

1

1

1») Feldw.fahr.Mitr

l»)

1

1

1 Teleph.-Patr, Spiel

1 1

Gewehr 11 mit Riemen i nd Putzzeug Karabiner 11 mit Riemer und Putzzeug Patrontaschen 98, zweitei lige Ladersäcklein 75 (Reserv B) Leibgurt 98 Gabeltragriemen 01 .

Gabeltragriemen 11 .

Putzzeugtäschchen 89, letsr Patronenbandelier 98 .

Soldatenmesser 08 .

Säbel 96/02 für Kavallerie, mit Koppel und Schlagband Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen . . . .

Pistole mit Futteral . ·i Dolchbajonett mit Scheidetasche

Tambouren

Tambouren

l3)

l«)

1 Trompeter l«)

l«)

18)

1

1

l«)

l8)

Ï

T Tambouren 1 1 l8)

l

Trompeter

T Î

+ |

Wachtmeister, Korpora [e, Soldaten Sattler un< Büchseninaicher, mit A usnahme de r Wachtmeiiiter der fahirenden Mitr.-Komp.

| Feldweibel, Fouriere uad Trompet ;r der Kava lerie ; berittene UntereiEziere, Troinpeter der jartillerie un d des Trains; Wachtmeister, F ahrer, Trompeter der fahrenden Mitr iilleure ; saintliche Unte roffiziere, T rompeter, A jbeiter der Gebirgsartillerie, sowie sämtliche SäumerTJnteroffiz 1ère und Hiifschmiede.

·) Adjutant-TJi iteroffiziere, Feldweibel und Fourier e.

4 ) Wachtmeisl er, Fahrerk orporal und Trompeter der fahrend în Mitraillerire; beritten e Wachtmei äter, Fahrer corporale, berittene Trompeter j c [er Artillerie und des Trains; Trainwa chtmeister lind Trainko rporale; Sanlitätsgefreite r und Hufschmiede der KaYäU erie-Elinheiten.

ä An sämtlicl le Unteroffiz 1ère abgegel en mit Aus nähme der '. Kanonier- utid Motorwag endienst-TJn ;eroffiziere. Die Signalpfeifen werden von (1er K. T. A. beschafft und durch die IJ.M.Y. dire kt an die TJInteroffizierg ichulen geli«ifert.

) Gewehrfettbüchschen: 2 Stüc k an Gewelirtragende nlit dem Puisizeug, 1 Sta ck an Nicht -Gewehrtrag ende.

3

37

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrlistungsgegenständen.

Nach Art. 158 M. 0. und nach Art. 10, lit. 6, der Verordnung über die Mannsehaftsausrüstung vom 29. Juli 1910 sollen ·die Kantone stets den Bedarf für die Einkleidung eines ganzen Rekrutenjahrganges als Kriegsvorrat auf Lager halten. Und nach Art. 15 der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung hat der Bund den Kantonen den Wert dieses Vorrates in gewissem Umfange zu verzinsen. Durch den Bundesbeschluss vom 5. April 1919 betreffend die vorübergehende Ausserkraftsetzung des Art. 90 und des Alinea 2 des Art. 153 M. 0. ist in diesen Verhältnissen eine Änderung eingetreten. Die Kantone legen nämlich zurzeit keinen Kriegsvorrat mehr an, sondern liefern die von ihnen beschafften Kleider fortlaufend dem Bund in seine allgemeine Uniformreserve ab, und dieser bezahlt ihnen ebenfalls fortlaufend ihre Lieferungen. Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungs Verordnung vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ebenfalls als Folge des oben zitierten Bundesbeschlusses vom 5. April 1919 geschieht die Einkleidung der Rekruten durch die Kriegsmaterialverwaltung, welche die allgemeine Uniformreserve ·des Bundes verwaltet. Demgemäss ist die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung der Kriegsmaterial Verwaltung zugunsten ihres Kredites J. 1. a. b. Ersatzausrüstung, auszurichten.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 19. November

1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

38

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1922 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158, Absatz 4, der M. 0., nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 19. November 1921, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1922 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterial ver waltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, so wird im Jahre 1922 keine Greldzinsvergütung ausgerichtet.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1922 zu leistenden Vergütungen. (Vom 19. November 1921.)

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1921

Année Anno Band

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47

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1507

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1921

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36-38

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