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Bunde sblatt

73. Jahrgang.

Bern, den 18. Mai 1921.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 50 .Rappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an die Buchdruckeret Stämpfli £ de. in Bern.

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zu 1330

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1921 (erste Folge).

(Vom 18. Mai 1921.)

Wir haben die Ehre, Ihnen nachstehende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (erste Folge) zu unterbreiten, wobei übungsgemäss die Kreditübertragungen und die neuen Kredite auseinandergehalten sind.

Anlässlich der Beratung über den Bundesbeschluss betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1920 (zweite Folge), vom 17. Februar 1921, haben Sie folgendes Postulat gestellt: «Der Bundesrat wird eingeladen, zu berichten, mit welchen Mitteln zu erreichen ist, dass in Zukunft die im Voranschlag eingeräumten Kredite eingehalten werden, und dass Überschreitungen nur in wirklichen Notfällen, unter Beachtung der verfassungsmässigen Eechte der Bundesversammlung, vorkommen können.» Das Finanzdepartement, dem wir dieses Postulat zur Behandlung zugewiesen haben, hat durch ein Kreisschreiben vom 11. März 1921 sämtliche Departemente und Verwaltungsabteilungen, sowie das Bundesgericht und das eidgenössische Versicherungsgericht eingeladen, zu prüfen, wie diesem Wunsche der Eäte am zweckmässigsten Nachachtung verschafft werden könnte.

Wir beabsichtigen, anlässlich der Botschaft über die Bewilligung der zweiten Folge von Nachtragskrediten für das Jahr 1921 Ihnen über das Ergebnis der vom Finanzdepartement unternommenen Prüfung der Angelegenheit und unsere Entschliessungen Bericht zu erstatten.

Die Ihnen heute vorgelegten Nachtragskreditbegehren für das Jahr 1921 (erste Folge) lauten: Bundesblatt. 73. Jahrg. BJ. Ili

l

Kreditiitoertragmigeii.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement . . Fr. 60,ooo I. Abteilung für Auswärtiges Fr. 60,000 29. Kosten des Völkerbundes Fr. 60,000 (Nachtragskredite für 1920, II. Folge, Bundesbl. 1921, I, 263.)

Da ein von uns dem Kanton Genf zugesicherter Beitrag von Fr. 60,000 an die ihm durch den Zusammentritt der ersten Völkerbundsversammlung erwachsenen Kosten (Botschaft betreffend Nachtragskredite für 1920, II. Folge, Bundesbl. 1920, V, 202) von Ihnen erst am 17. Februar 1921 bewilligt wurde, so konnte er nicht mehr zu Lasten der am 15. Februar 1921 abgeschlossenen Staatsrechnung für 1920 verbucht werden.

B. Departement des Innern.

III. Oberbauinspektorat

Fr. 55,100

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . . . Fr. 55,100 51. Korrektion der Gewässer im Saxerriet, Kanton St. Gallen Fr. 55,100 (Bundesbeschluss vom 26. Juni 1918.)

Im Voranschlag für das Jahr 1920 war (unter Nr. 58) für dieses Werk eine erste Jahresrate im Höchstbetrage von Fr. 150,000 eingestellt worden. Infolge verschiedener Umstände war es nicht möglich, die Arbeiten in dem Masse zu betreiben, wie es anfänglich vorgesehen war, so dass vom vorgesehenen Bundesbeitrag von Fr. 150,000 nur Fr. 94,900 ausbezahlt werden konnten. Nachdem nunmehr im letzten Jahr die Arbeiten begonnen worden sind, sollen sie in diesem und in den nächsten Jahren kräftig fortgesetzt werden, so dass eine Jahresrate von Fr. 150,000, wie diese im Subventionsbeschluss begrenzt ist, wohl nicht mehr ausreichen dürfte. Es ist durchaus notwendig, den im Jahre 1920 nicht verwendeten Beitrag von Fr. 55,100 ausnahmsweise auf das Jahr 1921 zu übertragen, da die ' Ausgaben des Kantons St. Gallen wegen Anstellung von Arbeitslosen in diesem Jahre einen bedeutenden Betrag erreichen und die Auszahlung der so erhöhten Jahresrate in jeder Beziehung rechtfertigen werden.

3

IT. Baudirektion

Fr. 2.175,864

Nachstehend verzeichnete Kredite und Kreditreste vom Jahr 1920 beziehen sich auf Arbeiten, die nicht vollendet oder für welche die Abrechnungen nicht abgeschlossen werden konnten, dann aber auch auf Arbeiten, deren Ausführung aus bestimmten Gründen auf das Jahr 1921 verschoben werden musste.

IV. Hochbauten b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

Fr. 2,062,002 Fr. 768,804 Kredit Fr.

1. Bundeshaus Westbau, Lastaufzug für das Postbureau .

5,700 2. Bauliche Veränderungen im Gebäude des eidgenössischen Gesundheitsamts in Bern . .

8,000 Wegen ständiger Besetzung der Bäume konnten die Arbeiten im I. und II. Stock nicht in Angriff genommen werden.

3. Gebäude Nr. 32 und 34 an der .

Bundesgasse in Bern ; Zentralheizung 98,000 4. Verlegung des Schuppens für Unterbringung der Baubestandteile der transportablen Kunstausstellungshalle in Bern 62,000 5. Erneuerung des Holzzementdaches auf dem Mittelbau des eidgenössischen Chemiegebäudes in Zürich 20,000 Siehe Geschäftsbericht.

Übertrag 193,700 Zu Zu Zu Zu Zu

Ausgaben Fr.

Rest Fr.

--

5,700

2,082

5,918

95,593

2,407

53,287

8,713

530

19,470

151,492

4 2,208

1. Nachtragskredit II. Foige 1920, Bundesbl. 1920, V. 217.

2. Botschaft zum Vorschlag für 1920, S. 83, Nr. 1.

?,. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 412.

4. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 83, Mr. 2.

5.

,, ,, ,, ,, 1920, S. 84, Nr. 4.

Übertrag 6. Eidgenössisches Physikgebäude in Zürich; Ventilationsund Verdunklungsanlage . .

Siehe Geschäftsbericht.

7. Erneuern der elektrischen Lichtleitungen in der Mannschaftskaserne in Thun . . .

Infolge Besetzung der Mannschaftszimmer durch Truppen musste die Arbeit unterbrochen werden.

8. Kasernenstallungen in Thun; neue Durchfahrtstore . . .

9. Um- und Aufbau des Wagenschuppens der Konstruktionswerkstätte in Thun . . . .

Wie schon im Geschäftsbericht für 1919 erwähnt ist, wurde dieser Kredit für die Umänderung der Montierhalle der Konstruktionswerkstätte in eine Automobilwerkstätte verwendet. Es soll daselbst noch der Vorplatz eingewandet werden.

10. Waffenplatz Thun; Verlegung der Wachtbaracke auf der kleinen Allmend 11. Instandstellung der Reitbahngebäude in Bière Infolge anhaltender Benützung der Reitbahnen konnten die Arbeiten nicht zu Ende geführt werden.

Übertrag Zu Zu Zu Zu Zu Zu

Kredit Fr.

193,700

Ausgaben Fr.

151,492

Fr.

42,208

48,000

31,195

16,805

6,000

237

5,763

7,000

3,405

3,595

50,844

47,738

3,106

3,000

--

3,000

5,500

574

4,926

314,044

234,641

79,403

Rest

6. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 414.

7. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 84, Nr. 7.

8.

,, ,, ,, 1920, S. 84, Nr. 11.

9. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bumlesbl. 1920, III, 384.

10.

,, II. ,, 1920, ,, 1920, V, 218.

11. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 86, Nr. 23.

Übertrag 12. Umbau und Instandstellung der Kaserne Nr. l in Bière Siehe Geschäftsbericht.

18. Instandstellung des Tivoligebäudes auf dem Waffenplatz Bière 14. Schafhütte auf dem Flugfeld in Dübendorf; Instandstellungsarbeiten und Wasserzuleitung Die Arbeiten mussten wegen der Maul- und Klauenseuche eingestellt werden.

15. Zollgebäude an der Hegenheimerstrasse in Basel; elektrische Beleuchtung . . . .

16. Zollgebäude Muggio, Boggiana und Novazzano II (Tessin); Instandstellen der Fenster und Jalousieläden Die Arbeiten an den zwei erstgenannten Gebäuden wurden infolge der unbeständigen Witterung auf das Frühjahr 1921 verschoben.

17. Umbau des Zollhauses in Brusino (Tessin) 18. Instandstellung des Wachtschiffhäuschens in Ponte Tresa Infolge des zu hohen Wasserstandes des Luganersees verschoben.

Übertrag Zu Zu Zu Zu Zu Zu Zu

Kredit Fr.

Ausgaben Fr.

Rest Fr.

314,044

234,641

79,403

300,318

168,120

132,198

5,210

2,143

3,067

5,500

3,326

2,174

2,900

--

2,900

7,350

2,134

5,216

81,500

75,587

5,913

1,300

--

1,300

718,122

485,951

232,171

12. Nachtragâkredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 385 u. 415.

13.

,, I. ,, 1920, ,, 1920, in, 385.

14. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 88, Nr. 46.

15. Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl 1920, V, 220.

16. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 89, Nr. 58.

17.

,, ,, ,, ,, 1920, S. 89, ,, 63.

18.

,, 1920, S. 89, ,, 64.

Kredit Fr.

Ausgaben Fr.

Obertrag 718,122 485,951 19. Ausserordentliche Instandstellungsarbeiten am Wohngebäude für Zollbeamte in Luino 24,300 18,569 Die Malerarbeiten konnten wegen vorgerückter Jahreszeit nicht mehr in Angriff genommen werden.

20. Umdeckung des Ziegeldaches am Zollhaus in Camedo (Tessin), sowie Erneuerung des äussern Anstriches am Gebäude 8,200 420 Die Ausführung dieser Arbeiten wurde der ungünstigen Witterungsverhältnisse wegen auf das laufende Jahr verschoben.

21. Einführung der elektrischen Beleuchtung in den Zollgebäuden in Ponte Faloppia, Pignora und Fornasette (Tessin) 8,000 1,567 Auf Wunsch der Zollverwaltung wurde die elektrische Beleuchtung im Zollhaus Camedo eingerichtet (an Stelle des Zollhauses in Pignora).

In den Zollgebäuden Ponte Faloppia und Fornasette kann die Lichtinstallation erst gemacht werden, nachdem die betreffenden Gemeinden ihre Leitungsnetze erstellt haben werden.

Übertrag 758,622 506,507 Zu 19. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 89, Nr. 67.

Zu 20.

,, 1920, S. 89, ,, 68.

Zu 21.

,, , 1920, S. 90, ,, 69.

Rest Fr.

232,171

5,731

7,780

6,433

252,115

22.

23.

24.

25.

26.

Kredit

Ausgaben

Fr.

Fr.

Fr.

506,507

252,115

82,041

24,159

20,377

3,823

4,491

32,309

--

.148,800

55,013 668,429

57,437 518,613

Übertrag 758,622 Zolldirektionsgebäude in Lausanne; Umbau der Liegenschaft Grand Eosemont. . .

106,200 Einführung der elektrischen Beleuchtung in verschiedenen Zollgebäuden im Kanton Genf 24,200 Die elektrische Beleuchtung soll auf Wunsch der Zollverwaltung auf das Zollgebäude in Ardere ausgedehnt werden, nachdem sich hierfür beim Zollgebäude Bourdigny Unzukömmlichkeiten ergeben haben.

Umbau und Instandstellung des Gebäudes der schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt in LausanneMont Calme 36,800 Siehe Geschäftsbericht.

Bauliche Arbeiten für Einrichtung einer zweiten Telephonzentrale im II. Stock des Postgebäudes Eue du Montblanc in Genf, sowie Erstellung eines Personenaufzuges daselbst 148,800 Siehe Geschäftsbericht.

Telephongebäude Eue du Stand in Genf; innere Umbauten und Einrichtungen . .

112,450 Übertrag 1,187,072

Rest

Zu 22. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 90, Nr. 71.

Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundeabi. 1920, V, 221.

Zu 23. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 90, Nr. 74.

Zu 24.

,, 1920, S. 90, ,, 76.

Zu 25.

,, ,, ,, 1920, S. 91, ,, 81.

Nachtragskredite L Folge 1920, Bundesbl. 1920, HI, 386.

Zu 26. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 91, Nr. 82.

Nachtragskredite II Folge 1920, Bundesbl. 1920, V, 222 u. 223.

Kredit

Ausgaben

Fr.

Fr.

Übertrag 1,187,072 Es sind noch einige Arbeiten auszuführen, die mit den baulichen Veränderungen im anstossenden Haus Bourrit in engem Zusammenhang stehen.

27. Bauliche Änderungen für die Telephonverwaltung im ehemaligen Hause Bourrit an der 12,400 Bue du Stand in Genf. . .

Siehe Geschäftsbericht.

28. Postgebäude in Lausanne; Umbau- und Erweiterungsarbeiten in den von der Kreiszolldirektion verlassenen Bäumen, sowie Anbringung eiserner Bolladen im Wertzeichen41,200 bureau Siehe Geschäftsbericht.

29. Postgebäude in Bern; Gitterabschlüsse in der Schalter4,700 halle 30. Postgebäude in Bern; Durchlüftungseinrichtung in der Te15,700 grammkontrolle Siehe Geschäftsbericht.

81. Postgebäude in Thun; Einrichtungen für das Telephonbureau im Bemisengebäude .

18,700 Der Kreditrest soll für Schaffung eines Postdienstlokals in der Bemise verwendet werden.

Übertrag

1,279,772

668,429

Rest Fr.

518,643

--

12,400

26,009

15,191

1,101

3,599 15,700

2,685

16,015

698,224

581,548

Zu 27. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 92, Nr. 83.

Zu 28.

,, 1920, S. 92, ,, 84.

Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundes!)!. 1920, III, 386.

Zu 29. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 92, Nr. 86.

Zu 30.

Zu 31.

,, ,

1920, S. 92, ,, 87.

1920, S. 92, ,, 88.

Kredit Fr.

Übertrag 1,279,772 32. Umbauarbeiten in den Telegraphenlokalen des Postgebäudes in La Chaux-de-Fonds 24,000 Siehe Geschäftsbericht.

33. Innerer Umbau des Hauptpostgebäudes in Basel . . .

215,569 Siehe Geschäftsbericht.

34. Umbau der Telegraphen- und Telephonlokale im Postgebäude in Solothurn 45,000 Siehe Geschäftsbericht.

35. Hauptpostgebäude in Zürich; Erweiterung der Telegraphenlokale 32,018 36. Postgebäude in Winterthur; Erweiterung der Telephonzentrale 9,500 Siehe Geschäftsbericht.

37. Erstellung eines Heliographieraumes für die Telegraphenverwaltung ini Postschuppen in Chur 1,000 Es sind bezüglich der Eaumzuteilung Schwierigkeiten entstanden, die wir im laufenden Jahre beseitigen zu können hoffen.

38. Erweiterung der Erdbebenwarte im Degenried bei Zürich 31,976 Siehe Geschäftsbericht.

Zusammen 1,638,835

Ausgaben Fr.

Rest Fr.

698,224

581,548

2,129

21,871

119,739

95,830

43,024

1,97&

3,856

28,162

960

8,540

--

1,000

2,099

29,877

870,031

768,804

Zu 32. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 93, Nr. 92.

Zu 33. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 386.

II.

,, 1920, ,, 1920, V, 223.

Zu 34. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 93, Nr. 98.

Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. 1920, >V, 224.

Zu 35.

,, I.

,, 1920, ,, 1920, III, 386.

,, II ,, 1920, ,, 1920, V, 224.

Zu 36. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 94, Nr. 103.

Zu 37.

,, ,, ,, ,, 1920, S. 95, Nr. 113.

Zu 38. Nachtragskredite I. Folge für 1920, Bundesbl. 1920, III, 384.

10 c. Neubauten

Fr. 1,293,198

1. Bureaubaracken auf dem Spitalacker in Bern 2. Baumaterialschuppen der Baudirektion auf dem Wankdorffeld in Bern Es sind noch einige Ergänzungs- und Umgebungsarbeiten auszuführen.

3. Wäschereigebäude auf dem Waffenplatz Bière Siehe Geschäftsbericht.

4. Bureau- und Wohngebäude der Waffenplatzverwaltung Kloten-Bülach Im Eohbau erstellt.

5. Zeughaus in Bülach . . . .

Es fehlt noch die Umzäunung.

6. Liegenschaft Schneeli in Wallenstadt; Hausankauf. . . .

Die Instandstellungsarbeiten können erst im laufenden Jahre ausgeführt werden.

7. Arbeiterwohnhäuser in Wimrnis Nicht zur Verwendung gelangter Kredit Siehe Geschäftsbericht.

Kredit

Ausgaben

Rest

Fr.

Fr.

Fr.

129,238

8,731

120,507

65,000

54,046

10,954

99,700

47,135

52,565

110,000

65,552

44,448

315,000

304,515

10,485

53,000

51,203

1,797

369,693

136,517

Übertrag 1,141,631

105,000

128,176

772,699

368,932

Zu 1. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 387.

Zu 2. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 96, Nr. 1.

Zu 3.

,,

,,

,,

,, 1920, S. 96, ,, 3.

Zu 4. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 422.

Zu 5.

,,

Zu 6.

Zn 7.

,, ,,

I.

II.

I.

I.

,, ,, ,, ,,

1920, 1920, 1920, 1920,

,, ,, ,, ,,

1920, 1920, 1920, 1920,

III, 421.

V, 225.

III, 421.

III, 388.

11 . Kredit

Fr.

Übertrag 1,141,631 8. Vergrösserung des Zeughauses Nr. 2 in Wangen a. A. . . .

32,430 Der Kreditrest muss zur Einrichtung einer Aufseherwohnung im Zeughaus Nr. l verwendet werden.

9. Ankauf einer Liegenschaft in 28,000 Uttwil zu Zollzwecken . . .

Die Umbauarbeiten mussten auf das Frühjahr 1921 verschoben werden.

10. Zollgebäude in Büchel (Ehein125,000 tal) Im Eohbau erstellt.

11. Ankauf einer Liegenschaft zur Unterbringung der Zollkreis300,000 direktion Chur Es fehlen noch einige Umgebungsarbeiten, die nicht vor dem Frühjahr 1921 erstellt werden können.

12. Grenzwächterwohnhaus in 125,000 Campocologno Siehe Geschäftsbericht.

101,700 13. Zollgebäude in Stabio-Dorf .

Siehe Geschäftsbericht.

14. Zollgebäude Stabio-Grenze, 32,000 Hausankauf

Zu Zu Zu Zu Zu

Ausgaben

Resi

Fr.

772,699

Fr.

368,932

15,488

16,942

25,706

2,294

70,369

54,631

297,893

2,107

28

124,972

72,605

29,095

27,000

5,000

Übertrag 1,885,761 1,281,788

603,973

8. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 388.

9.

I. ,, 1920, ,, 1920, III, 423.

10.

,, I. ,, 1920, ,, 1920, III, 424.

11.

,, I. ,, 1920, ,, 1920, III, 423.

12.

,, I. ,, 1920, ,, 1920, III, 424.

Zu 13. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 97, Nr. 9.

Zu 14.

Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. 1920, V, 226.

,, II.

,, 1920, ,, 1920, V, 227.

12 Kredit Fr.

Ausgaben Fr.

Übertrag 1,885,761 1,281,788 15. Ankauf von zwei Grenzwachthütten zwischen Fornasette und Cassinone (Tessin) . ...

700 94 Der Kreditrest wird noch benötigt für die Kosten der Vermarchung und der InstandStellungsarbeiten.

16. Zollgebäude in Champéry (Wallis) 98,500 6,665 Da der Bauplatz auf dem Wege der Zwangsenteignung erworben werden musste, wurde die Ausführung der Bauarbeiten stark verzögert.

17. Waschhäuser bei den Zollgebäuden in Pierre-Grand, Meyrin-Village, Colovrex, Vireloup und Sauverny (Genf). . . .

28,400 25,180 18. Zollgebäude in Soral (Genf) 95,535 81,547 19. Zollgebäude in Jussy (Genf); Hausankauf 42,500 40,755 Mit der Inangriffnahme der Instandstellungsarbeiten musste bis zur Ausquartierung der Mieter, d. h. bis Frühjahr 1921 zugewartet werden.

20. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten in Lausanne und Pully: a. Neubauten 382,991 105,460 Übertrag 2,534,387 1,541,489 Zu Zu Zu Zu Zu Zu

Rest Fr.

603,973

60&

91,835

3,220 13,988 1,745.

277,531 992,898

15. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 98, Nr. 10.

16.

,, ,, 1920, S. 98, Nr. 11.

a 17.

,, 1920, S. 98, Nr. 12.

18. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 19.

,, II.

,, 1920 ,, 1920, V, 20.

,, L ,, 1920, ,, 1920, III, II.

,, 1920, ,, 1920, V,

389.

228.

389.

228.

13 Kredit Fr.

21.

22.

23.

24.

25.

Ausgaben Fr.

Rest Fr.

Übertrag 2,584,387 1,541,489 992,898 b. Innere Einrichtung und Möblierung 223,702 162,987 60,715 Siehe Geschäftsbericht.

Materialschuppen für die Telegraphenverwaltung bei der alten Station in Ostermundigen 138,000 119,197 18,803 Es sind noch Ergänzungsund Umgebungsarbeiten auszuführen.

Ankauf der Liegenschaft Meyer in Ostermundigen . .

145,000 125,319 19,681 Mit der Erstellung der vorgesehenen Kanalisation und Herrichtung der Plätze konnte erst im November 1920, d. h.

nach Wegzug des Mieters begonnen werden.

Ankauf der Besitzung Wendelstörferhof (Weisses Haus) in Basel 802,000 725,391 76,609 Siehe Geschäftsbericht.

Telephongebäude an der Brandschenkestrasse in Zürich 86,249 51,065 35,184 Einrichtung eines Lagerplatzes für die Telegraphenverwaltung an der GeroldstrasseEöntgenstrasse in Zürich und Erstellung eines grossen Schuppens mit Benzin-Tankanlage und Kranvorrichtung daselbst 90,000 692 89,308 Siehe Geschäftsbericht.

Zusammen 4,019,338 2,726,140 1,293,198 Zu 21. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 424.

Zu Zu Zu Zu

22.

,, II.

,, 1920, ,, 1920, V, 228.

23.

,, II. ,, 1920, ,, 1920, V, 229.

24.

,, I.

,, 1920, ,, 1920, III, 389.

25. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 98, Nr. 14.

14 V. Strassen- und Wasserbauten

1. Notstandsarbeiten auf dem Waffenplatz Thun 2. Erstellung von Güterwegen auf dem Waffenplatzgebiet in Wallenstadt Siehe Geschäftsbericht.

3. Waffenfabrik Bern; Beitrag . an die Erstellungskosten der Stauffacherstrasse Durch das Hinzukommen eines von der Waffenfabrik erstellten Brennmaterialschuppens wird die GrundsteuerSchätzung wiederum erhöht, was eine weitere kleine Beitragsleistung im Jahr 1921 nach sich zieht.

4. Pulvermühle La Vaux; Wegverbreiterung 5. Kavallerie-Bemontendepot im Sand bei Schönbühl; elektrische Lichtleitung 6. Erstellung eines -Fussweges längs der badischen Grenze beim schweizerischen Zollamt Kreuzungen Siehe Geschäftsbericht.

7. Einfriedigung der Zolliegenschaft in Chiasso-Strasse . .

Siehe Geschäftsbericht.

Übertrag Zu Zu Zu Zu Zu Zu Zu

1.

2.

3.

4.

B.

6.

7.

Fr. 113,862 Kredit

Ausgaben

Rest

Fr.

Fr.

Fr.

23,202

20,236

2,966

9,600

7,708

1,892

3,952

862

3,090

2,500

2,500

14,000

14,000

4,000

2,100

7,600

7,600

64,854

1,900

30,906

Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 99, Nr. 7.

Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, ,, II. ,, 1920, ,, 1920; V, ,, II.

,, 1920, ,, 1920, V, Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 100, Nr. 14.

,, ,, ., ,, 19-20, S. 101, Xr. 16.

33,948 390.

390.

230.

231.

15

Übertrag 8. Erstellung von Stützmauern in der Weinbauversuchsanstalt in Pully bei Lausanne . . .

9. Hydrantenanlage für die Futtermagazine auf dem Waffenplatz Bière Siehe Geschäftsbericht.

10. Waffenplatz Bière; Kanalisierung bei «La Provence» und bei «Chante-Merle» 11. Waffenplatz Bière; Wasserleitung 12. Uferverbauungen an der Aubonne bei der Pulvermühle La Vaux und Wiederherstellung der Brücke daselbst . . . .

Siehe Geschäftsbericht.

13. Trinkwasserversorgung des Zollhauses Wil-Grenze (Zürich) Siehe Geschäftsbericht.

14. Trinkwasserversorgung des Zollgebäudes in Camedo (Tessin) 15. Einbau von Klärgruben beim Zollgebäude Grand-Saconnex (Genf) Siehe Geschäftsbericht.

16. Einführung des Wassers in verschiedenen Zollhäusern des Zollkreises VI (Genf) . . . .

Übertrag Zu Zu Zu Zu Zu Zu Zu Zu Zu

Kredit

Ausgaben

Rest

Fr.

64,854

Fr.

30,906

Fr.

33,948

15,500

14,266

1,234

23,500

13,282

10,218

25,410

10,000

15,410

15,000

6,907

8,093

11,176

3,346

7,830

20,000

16,923

3,077

9,828

9,092

736

8,799

55,800 249,867

--

51,375 156,097

8,799

4,425 93,770

8. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 391.

9. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 102, Kr. 6.

10. Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. 1920, V, 232.

11.

,, II. ,, 1920, ,, 1920, V, 233.

12.

,, I.

,, 1920, ,, 1920, III, 801.

II. ,, 1920, ,, 1920, V, 234.

13. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 102, Kr. 13.

14. Nachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 392.

15.

,, I.

,, 1920, ,, 1920, III, 392.

16. Botschaft zum Voranschlag für 1920, S. 103, Nr. 15.

16 Kredit Fr.

Ausgaben

Rest

Fr.

Übertrag 17. Pulverfabrik in Wimmis ; Perimeterbeitrag 18. Verbauung des Uetenbacb.es bei Seewen Aus dem Kreditrest sollen noch kleinere Arbeiten bestritten werden, die sich nach der Kollaudation eventuell als notwendig herausstellen.

249,867

156,097

Fr.

93,770

66,375

53,654

12,721

Zusammen

323,613

209,751

113,862

7,371

--

7,371

VI. Amt für Wasserwirtschaft

Fr. 22,000

XV. Internationaler Wettbewerb für die Schiffbarmachung des Eheins von Basel bis zum Bodensee

Fr. 22,000

Nachtragskredite 1920, II. Folge (Bundesbl. 1921, I, 270).

Da die endgültige Abrechnung über die Kosten des Preisgerichtes seitens des Bundesrates und der badischen Regierung bis zum Abschluss der Staatsrechnung noch nicht genehmigt werden konnte, muss dieser Kredit übertragen werden.

VII. Gesundheitsamt*) 4. Gesundheitswesen

Fr. 37,912 Fr. 37,912

Der Beitrag an die Bau- und Einrichtungskosten des Absonderungshauses in Uster konnte nicht ausgerichtet werden, da die Schlussabrechnung nicht rechtzeitig eingelangt war; ferner ist der zur Verfügung gestellte Kredit von Fr. 10,000 für die Kropfforschung nicht aufgebraucht worden. Der Kreditrest von Fr. 37,912 muss daher auf das Jahr 1921 übertragen werden.

Zu 17. Nachtragkredite II. Folge 1920, Bundosbl. 1920, V, 232.

Zu 18.

,, I.

,, 1920, ,, 1920, III, 392.

*) Im Voranschlag für 1921 ist das Gesundheitsamt als Abteilung des Volkswirtschaftsdeparternentes aufgeführt. Durch Bundesbeschlus betr. Aliänderung der Art. 30 und 34 des Bundesgesetzes vom 26. März 1914 über die Organisation der Bundesverwaltung, vom 17. Februar 1921 (A. S.

XXXVII, 137), ist diese Abteilung dem Departement des Innern zugeteilt worden.

17

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 27,150

2. Generalstabsabteilung: e. (1920: /.) Fürsorge: 2. Weiterführung und Beendigung der Fürsorgetätigkeit Fr. 27,150 (Nachtragskredite 1920, II. Folge, Bundesbl. 1921, I, 272.)

Zu diesem Zwecke sind mit den Nachtragskrediten der II. Folge für 1920 Fr. 50,000 bewilligt worden ; es handelte sich um Geschäfte, die noch auf den Aktivdienst und den Ordnungsdienst zurückzuführen, sind. Die bezüglichen Arbeiten konnten nicht alle vor dem Eechnungsabschluss erledigt werden, weshalb der Kreditrest im Jahre 1921 zur Verfügung bleiben sollte.

C. Unterricht

Fr. 557,577

3. Wiederholungskurse Fr. 550,577 (Voranschlag 1920, S. 54/55.)

d. Genietruppen Fr. 73,600 Im Voranschlag für das Jahr 1920 war die Abhaltung eines Einführungskurses für die Mannschaften des Mineurbataillons vorgesehen und hierfür eingestellt 460 Mann x 20 Tage zu Fr. 8 = Fr. 73,600.

Im Hinblick auf die stets zunehmende Ausbreitung der Maultmd Klauenseuche musste die Abhaltung des Kurses stets verschoben werden, und der Kurs konnte schliesslich 1920 überhaupt nicht mehr ·stattfinden.

Im Jahre 1921 ist die Abhaltung dieses Kurses auf die Zeit vom 9. bis 28. Mai festgesetzt worden ; zur Bestreitung der diherigen Ausgaben bedürfen wir des Kredites von 1920.

i. Vorträge gemäss BEB. vom 9. Oktober 1920 Fr. 476,977 Mit unserm Beschluss vom 9. Oktober 1920 wurde das Militärdepartement ermächtigt, über die von der Bundesversammlung für die Abhaltung von Wiederholungskursen im Jahre 1920 bewilligten Kredite zur Durchführung von Verbesserungen der Ausbildung und Ausrüstung der Armee zu verfügen.

Im Sinne dieses Beschlusses wurden im Jahre 1920 Kurse für Versuche mit Pistolengewehren und ein taktischer Kurs für In^truktoren aller Waffen und Truppengattungen abgehalten.

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

2

18

Weitere Kurse mussten verschiedener Umstände halber auf das Jahr 1921 verschoben werden; das gleiche ist der Fall mit den verschiedenen Verbesserungen an der Ausrüstung.

Für die Kurse sowohl als auch für die Verbesserungen an der Ausrüstung bedürfen wir folgender Kredite, die, gemäss den von uns gefassten Beschlüssen, den sich ergebenden Kreditrestanzen bei der Eubrik Wiederholungskurse zu entnehmen sind.

a. Kurse.

1. Schiesskurse I und II für 12 cm Badgürtelartillerie in Savatan Fr. 67,577 Munition » 43,050 -- Fr. 110,627 2. Versuchskurse mit Traktoren für 12 cm Kanonen in Verbindung mit den Schiesskursen I und II in Savatan » 3,500 8. Kurs für Fliegergeschwaderkommandanten in Dübendorf '.

» 14,250 Fr. 128,377 b. Verbesserungen an der Ausrüstung.

Für verschiedene Verbesserungen und namentlich für Versuche benötigen wir einen Kredit von Fr. 348,600, der in besondern Akten begründet ist.

5. Vamnterricht Fr.

7,OOQ (Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 143.)

a. Militärischer Vorunterricht (Beiträge an Jungschützen) Fr. 6,000 c. Beiträge an Kadettenkorps » 1,000 Durch die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche ist dieausserdienstliche Schiesstätigkeit und mit ihr die Berichterstattung über dieselbe stark beeinflusst worden. Aus diesen Gründen konnten die Auszahlungen an die Berechtigten nicht überall vor Eechnungsabschluss stattfinden.

D, Bekleidung

Fr. 2,714,000

I. Entschädigung für Bekrutenausrüstung Fr. 2,714,000 (Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 142.)

Da der Tarif für di ej Entschädigung der Bekrutenausrüstung für 1920 von den eidgenössischen Bäten erst am 25. Juni 1920 ge-

19 nehmigt wurde, konnten die Bestellungen erst im zweiten Semester aufgegegeben werden, so dass die Kantone mit der Ablieferung der Bekrutenausrüstung sich im Eückstande befinden.

Mit Eücksicht darauf, dass während den Wintermonaten Arbeitslosigkeit eintreten könnte, mussten die Ablieferungstermine zum guten Teil in das Jahr 1921 verlegt werden.

E. Bewaffnung und Ausrüstung

Fr.

97,000

(Materialvoranschlag 1920, Bundesbl. 1919, 436/488.)

II. Blanke Waffen Fr. 47,000 III. Ausrüstungsgegenstände . . . . » 50,000

F. Offiziersausrüstung.

(Materialvoranschlag 1920, Bundesbl. 1919, 436/488.)

II. Anzuschaffende Ausrüsiung Fr.

5,500 Zu E. und F. Da seit Abschluss des Waffenstillstandes für Kriegsmaterialanschaffungen nur unbedeutende Kredite bewilligt werden konnten, sind die Lieferanten ersucht worden, die Liefertermine für die ihnen übertragenen Bestellungen weitmöglichst zu strecken und die Ausführung der Arbeiten auf Zeiten zu versparen, ·wo es an Privatarbeiten mangelt, um auf diese Weise der Arbeitslosigkeit zu steuern. Im letzten Jahre gingen die Geschäfte noch ordentlich, so dass die Inangriffnahme vieler Aufträge, die von der Kriegstechnischen Abteilung erteilt worden waren, hinausgeschoben werden konnte. Es ist dringend notwendig, dass in der gegenwärtigen Krisenzeit den Arbeitern der in Frage kommenden Lieferanten die aus den aufgegebenen, jedoch noch nicht ausgeführten Bestellungen sich ergebende Arbeit nicht verloren geht.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine.

(Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 144.)

1. Beiträge an freiwillige Vereine.

a. Schiess- und Tambourenvereine, Skikurse, Militärradfahrer Fr.

60,000

Durch die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche ist die ausserdienstliche Schiesstätigkeit im letzten Jahre stark beeinflusst worden. In vielen Kantonen musste der Termin für die Berichterstattung der Vereine, die sonst bis Ende Oktober zu erfolgen hätte,

20 bis in den Dezember verschoben werden. Auch bei der Eevision der Schiessberichte, eine Arbeit, die versuchsweise erstmals für 1920 von Instruktionsoffizieren an ihrem Wohnorte besorgt wurde, sind Verzögerungen eingetreten.

Aus all diesen Gründen konnten die Auszahlungen an die Be.rechtigten nicht überall vor Eechnungsschluss stattfinden; die Beservestellung obenstehenden Kreditrestes kann daher nicht umgangen werden.

J. Kriegsmaterial

Fr. 851,100

1. Unterhalt.

(Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 146.)

b. Übriges Kriegsmaterial: 1. Ersatzmaterial Fr.

40,000

Für die Wiederherstellung der durch die vielfache Verwendung in Militärkursen stark hergenommenen und reparaturbedürftig gewordenen Stallzelte müssen Ersatzteile beschafft werden.

In Hinsicht auf das weitere Sinken der Preise für derartiges Material möchte die Kriegsmaterialverwaltung mit dessen Bestellung noch zuwarten, um eine möglichste Herabsetzung der Ausgabe zu erzielen.

3. Neuanschaffungen Fr. 811,100 (Materialvoranschlag 1920, Bundesbl. 1919, 436/438.)

b. Infanterie Fr. 43,000 e. Genie » 324,000 /. Sanität » 8,600 h. Verpflegungstruppen » 25,000 1. (1920: i.) Pferdeausrüstung . . . » 406,000 n. (1920: fc.) Material für alle Truppen , » 4,500 Fr. 811,100 Siehe Bemerkungen zu E. und F.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . Fr.

20,000

I. Militäranstalten : b. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen . . . Fr.

20,000 (1920: J. 5. i. Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 146.)

21 Mit den Nachtragskrediten der I. Folge für das Jahr 1920 wurden für Verbesserungen auf dem zu Lasten des Bundes zu unterhaltenden Militärschiessplatz «Gehren» bei Aarau Fr. 30,000 bewilligt. Die Arbeiten konnten nicht in der Weise gefördert werden, dass die Verrechnung der Gesamtkosten im Jahre ,1920 möglich gewesen wäre. Dem Unternehmer wurden bis jetzt Abschlagszahlungen geleistet bis zum Betrage von Fr. 10,000, der Kreditrest von Fr. 20,000 muss vorgetragen werden.

L. Befestigungen

Fr.

62,943

a. St. Gotthard Fr.

57,820 III. Unterhalt.

b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstation usw Fr.

7,000' Mit den Nachtragskrediten der II. Folge für 1920 (Bundesbl.

1920,1, 275) wurde ein solcher Kredit von Fr. 7,000 bewilligt zur Auszahlung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Instandstellung der Militärstrasse ini Val Taglio und Val Pium. Die bezüglichen Arbeiten gelangten vor Eechnungsschluss nicht zum Abschluss; der seinerzeit bewilligte Kredit muss deshalb in Reserve gestellt werden V. Bauliche Installationen Fr.

50,820 (Xachtragskredite I. Folge 1920, Bundesbl. 1920, IV, 449.)

(Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. 1921, I, 275.)

Der Kreditrest wird benötigt zur Berichtigung noch ausstehender Eechnungen und für die Kosten der Liquidationsarbeiten infolge Auflösung des Bureaus für Befestigungsbauten auf 31. März 1921.

Im fernem zur Entrichtung von Entschädigungen für noch unerledigte Landerwerbungen und Servitute.

b. St. Maurice : V. Bauliche Installationen Fr.

5,123 (Nachtragskredite I. Folge 1920, Bnndesbl. 1920, IV, 419.)

Siehe Begründung unter L. a. V. hiervor.

M. Landestopographie

Fr.

20,000

· 2. Geodätische und topographische Arbeiten . . . Fr. 20,000 (Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 156.)

Die Gemeinde Erlenbach hat die Aufnahme und Kartierung der Gemeinde-, Grundstück- und Alpenwirtschaftsgrenzen im noch

22 nicht vermessenen Wald-, Wiese- und Alpgebiet einem Geometer übertragen. In den Plänen sind im Massstab l : 10,000 aufzutragen und gemäss den Zeichnungsvorlagen zum Übersichtsplan auszuziehen : das Koordinatennetz, die trigonometrischen Punkte aller Ordnungen, die Polygpnpunkte, die Gemeinde-, Grundstück- und Waldwirtschaftsgrenzen mit ihren Grenzzeichen. Die weitere Verarbeitung (Aufnahme der Höhenkurven usw.) dieser Pläne durch die Landestopographie und den Geometer ist spätem Abmachungen vorbehalten worden.

Die photogrammetrische Aufnahme ist im Sommer 1920 und die nötige Berechnung im Laufe des Winters 1920 von der Landestopographie ausgeführt worden. Die Auswertung der Aufnahme Erlenbach ist von der Landestopographie vermittels der Stereo-Autographen in Aussicht genommen und diese Arbeit, mangels geeigneter Apparate, der «Stereographik Mums» übertragen worden.

Die Arbeit kann erst im Frühjahr abgeliefert werden.

Y. Militärflugwesen

Fr.

21,180

(Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 160 b.)

6. (1920: 4.) Neuanschaffungen Fr.

21,180 Verschiedenes, im In- und Ausland bestelltes Material konnte vor dem Eechnungsabschluss nicht abgeliefert und bezahlt werden.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung Fr. 73,706 A. Finanzbureau.

&. Liegenscliaftsverwaltuny.

VI. Waffenplatz in Kloten-Bülach.

11. Servitutenbereinigung Fr. 2,200 Die Kreditübertragung, bewilligt mit BB. vom 8. Oktober 1920 (Bundesbl. 1920, IV, 450), wurde nicht beansprucht, weil die Arbeit nicht beendet werden konnte.

XIII. Ankauf von Liegenschaften Fr. 71,506 Von dem aus dem Jahre 1919 auf das Jahr 1920 übertragenen Kredit von Fr. 82,159 sind im Jahre 1920 benützt worden » 10,653 so dass ein Kreditrest verbleibt von Fr. 71,506 Dieser Betrag ist auf das Jahr 1921 zu übertragen, da die Erwerbung eines weitern, grössern Grundstückes zur Abrundung des

23 Schiessplatzes nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Die Erwerbung dieser Liegenschaft war anlässlich der Erweiterung des Schiessplatzes lediglich deshalb unterblieben, weil die Besitzerin sich geweigert hat, sie käuflich abzutreten, und weil deren Lage die Zwangsenteignung nicht als notwendig erscheinen liess, solange durch den Abschluss eines annehmbaren Servitutenvertrages die Benützung dieses Grundstückes ermöglicht werden konnte. Da nun die Kündigung dieses Servitutenvertrages in Aussicht steht und dessen Erneuerung im Ungewissen liegt, ist es zweckmässig, den oben genannten Kreditrest sich für einen allfälligen Ankauf im Jahre 1921 zu sichern.

Regiebetriebe des Bundes.

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung I. Mobilien.

Kredit für 1920 Verwendung 1920 Kreditrest rund III. Reparaturen.

Kredit für 1920 Verwendung 1920 Kreditrest rund

Fr. 34,322 Fr. 60,000. -- » 34,233. 30 Fr. 25,767 Fr. 20,000. -- » 11,444. 85 Fr. 8,555

Diese beiden Kredite für 1920 konnten infolge verspäteter Lieferung eines elektrischen Schmelzofens nur teilweise benützt werden und können erst 1921 sinngemäss vollständig zur Verwendung kommen.

XII. Hengsten- und Fohlendepot in Ayenches.

3. Hengsten- und Fohlenankäufe Fr. 18,477 Infolge der herrschenden Maul- und Klauenseuche durften im Herbst 1920 die Pferdeschauen und der Fohlenmarkt in Chindon, an denen üblicherweise die Hengstfohlenankäufe erfolgten, nicht abgehalten werden. Es konnten deshalb für das Hengstfohlendepot nur eine beschränkte Anzahl Hengstfohlen angekauft werden. Dementsprechend verblieb auf dem für diese Ankäufe bestimmten Kredit des Jahres 1920 ein ansehnlicher Rest. Nachdem nun die Maulund Klauenseuche erloschen ist, sollte der Bestand an Hengstfohlen im laufenden Jahre soweit möglich wieder ergänzt und auf die frühere normale Höhe gebracht werden.

24

Sodann genügt der derzeitige Bestand des Depots an reinblutigen Normänner-Hengsten nicht, um den Begehren der Genossenschaften um Abgabe solcher entsprechen zu können. Es sollte beim gegenwärtigen günstigen Geldkurs versucht werden, einige geeignete Hengste dieser Basse zu erwerben.

Für diese notwendige Ergänzung des Bestandes des Hengstenund Fohlendepots in Avencb.es genügt aber der irn Voranschläge für das Jahr 1921 eingestellte Kredit von Fr. 65,000 nicht.

XIII. Postverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung

Fr. 800.000

IV. Anschaffung und Unterhalt von Betriebsgegenständen, Material und Dienstkleidern: a. Postfuhrwerke Fr. 252,000 aa. Anlagen für den Kraftwagenbetrieb » 114,000 g. Fuhrwesenmaterial » 175,000 h. Bahnpostwagen » 198,000 XII. Abschreibungen: a. Postfuhrwerke » 50,000 aa. Anlagen für Kraftwagenbetrieb » 11,000 Der für 1920 vorgesehene Bau von Karosserien und Anhängewagen wurde nicht in vollem Umfang vergeben, weil sich für verschiedene Eegiekraftwagenkurse die Verhandlungen mit einzelnen Gemeinden über die Beteiligung an allfälligen Betriebsverlusten in die Länge zogen. Vom Kredit IV a blieben daher Fr. 252,050. 75 für 1920 unbenutzt. Damit im Zusammenhang war es auch nicht nötig, alle vorgesehenen Benzintankanlagen zu bauen; doch muss dies nun geschehen. Vom Nachtragskredit IV aa (Bundesbl. 1920, V, 284) wurden aus dem gleichen Grunde Fr. 114,130 nicht verwendet. Ferner konnte aus den nämlichen Gründen die Ausrüstung und Anpassung der übernommenen Armeelastwagen nicht zu Ende geführt und die Frage der Beleuchtung der Kraftwagen nicht endgültig gelöst werden. Es blieb daher auch unter IV g ein Kredit von Fr. 175,278.14 unbenutzt. Aus. dem Kredit IV h brauchten Fr. 198,483.10 nicht verausgabt zu werden, weil es nicht mehr möglich war, den Umbau der Bahnpostwagen Nr. 701 bis 708 rechtzeitig zu beenden. Die Abschreibungen aus dem Kredit XII a blieben um Fr. 107,133. 05, jene aus dem Nachtragskredit XII aa (Bundesbl. 1920, V, 285) um Fr. 11,413 unter dem Voranschlag, und zwar als direkte Folge der vorerwähnten Minderausgaben unter IV a und aa.

25

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Fr.

Kapitalrechnung

20,046,000

. A. Anlagekonto

11,185,800

I. Linienbau.

a. Telegraphenlinien: 1. Materialkosten . . .

2. a. Arbeitslöhne . . .

b. Teuerungszulagen 3. Transportkosten und Verschiedenes . . .

Fr.

551,800 192,100 18,400

Fr.

68,900 831,200

b. Telephonlinien: 1. Materialkosten . . .

2. a. Arbeitslöhne . .

b. Teuerungszulagen 3. Transportkosten und Verschiedenes . . .

4,152,100 40,100 257,600 276,800 4,726,600 5,557;800

II. Einrichtung von Telegraphenbureaux, Telephonzentralen und Abonnentenstationen.

a. Telegraphenbureaux : 1. Apparate und Materialkosten 2. a. Arbeitslöhne . . .

b. Teuerungszulagen 3. Transportkosten und Verschiedenes . . .

Fr.

150,000 3,100 2,900 3,000 159,000

b. Telephonzentralen: 1. Apparate und Materialkosten 2. a. Arbeitslöhne . . .

b. Teuerungszulagen

3,290,000 3,100 2,900 3,296,000 Übertrag 3,455,000

26 Fr.

Übertrag 3,455,000

Fr.

c. Abonnentenstationen: 1. Apparate 2. Materialkosten . . .

3. a. Arbeitslöhne . . .

b. Teuerungszulagen 4. Transportkosten und Verschiedenes . . .

Fr.

2,000,000 70,000 20,500 19,500

8,000 -- 2,118,000 5,573,000

IV. Werkzeuge, Fahrräder, Motortoagen.

a. Werkzeuge c. Motorwagen

5,500 49,500 55,000

B. Materialkonto L Materialanschaffungen.

1. Linienbaumaterial 2. Apparatenmaterial 3. Werkzeuge

8,860,200 4,233,600 4,600,000 26,600

A.. Anlajürekonto.

Zu I. Linienbau. Die Kreditübertragungen sind nötig, weil verschiedene der für das Jahr 1920 vorgesehenen oberirdischen und unterirdischen Linienbauten bis zum Jahresschluss nicht fertiggestellt werden konnten. Die Hauptursachen dieser Verzögerungen liegen bei den oberirdischen Linien hauptsächlich in langwierigen Unterhandlungen zur Erwerbung von Durchleitungsrechten und in Bauschwierigkeiten wegen Seuchenbann; bei den unterirdischen Linien im Bauarbeiterstreik vom Sommer 1920, in verspäteten Kabellieferungen und umfangreichen Eohrkanalisationsanlagen, die vor Einzug der projektierten Kabel erst fertiggestellt werden mussten.

Über die nähere Verwendung der Übertragskredite geben, mit den zugehörigen Begleitbemerkungen, die untenstehenden, nach a, Telegraphenlinien, und b, Telephonlinien, ausgeschiedenen Zusammenstellungen nähern Aufschluss (vgl. Einzelposten in der Begründung zum Voranschlag):

27

a. Telegraphenlinien.

Ausscheidung nach Begründungsposten.

1. Neue Telegraphenleitungen Fr.

Der Kredit betrifft die Fertigstellung der Telegraphenleitungsanlage Zürich-Romanshorn. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 252, zu a. 1.)

2. Verdoppelung eindrähtiger Telegraphenleitungen .

Die Übertragung ist hauptsächlich zur Vollendung der vorgesehenen Telegraphendrahtverdoppelungen im störenden Einflussgebiet der Rhätischen Bahn bestimmt.

(Nachtragskredite II. Folge 1920, undesbl. V, 1920, 292, zu 2.)

4. Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten von Telegraphengestängen Verteilt sich auf einige kleinere Umbauten und Sicherungsmassnahmen.

4,300

»

69,100

»

11,800

5. Neue Kabelanlagen Der Übertrag betrifft zur Hauptsache die Fertigstellung der Kabelrohrkanalisationen Basel-Liestal, Luzern - Immensee - Rickenbachhof, Seewen - BrunnenAttinghausen, sowie die Telegraphenkabelstrecken Luzern-Meggen, Brunnen-Attinghausen und die Kabelanlage auf dem Flüelapass. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 253, zu a. 5 und 6 ; Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. V, 292, zu 5.)

'

» 746,000

Zusammen

Fr. 831,200

b. Telephonlinien.

Ausscheidung nach Begründungsposten.

1. Neue interurbane Leitungen ohne Garantieklausel Fr. 537,000 Der Übertrag betrifft zur Hauptsache die Fertigstellung der Telephonleitungen Basel-Luzern III, OltenLuzern, Lugano-Bern II, Lugano-Zürich II, Bern-Chur I und II, Luzern-St. Gallen II, Luzern-Rapperswil II, Zürich-Schaff hausen VI und VII, Schaffhausen-St.

Gallen, Schaffhausen-Kreuzlingen, Frauenfeld-Ermatingen II, Chiasso-Zürich. (Nachtragskredite I. Folge 1920, Übertrag Fr. 537,000

Übertrag Fr. 537,000 Kreditübertragungen, Bundeabi. III, 403, zu b. 1; Botschaft zum Voranschlag 1920, Seiten 253 und 254, zu 6.1.)

2. Neue interurbane garantierte Leitungen zwischen bestehenden Netzen und Anschlussleitungen neuer Netze » 14,400 Der Übertrag ist zur Fertigstellung verschiedener kurzer Verbindungen zwischen Netzen III. Klasse bestimmt. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 254, zu b. 2.)

3. Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten -interurbaner Telephongestänge » 105,700 Der Kredit betrifft hauptsächlich die Linienbauten Attinghausen-Gesehenen und Herisau-Schwellbrunn.

(Nachtragskredite I. Folge 1920, Kreditübertragungen, Bundesbl. III, 403; Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 254, zu 6. 3.)

5. Verdoppelung eindrähtiger Abonnentenleitungen . » 68,000 Der Kredit hat Bezug auf Leitungsverdoppelungen in den Netzen Schupfen, Oberendingen, Kreuzungen, Stein a. Eh., Lömmenschwil und Stabio. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 254, zu b. 5.)

6. Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten von Abonnentengestängen » 79,900 Der Übertrag verteilt sich auf einige Gestängsumbauten in den Kreisen St. Gallen und Chur. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 254, zu b. 6.)

7. Neue interurbane Kabelanlagen » 1,810,600 Der Übertrag betrifft zur Hauptsache die Auslegung eines Telephonkabels zwischen Zürich und Winterthur, sowie die Fertigstellung der Kabelrohrkanalisationen auf den Strecken Luzern-Immensee-Rickenbachhof und Seewen-Brunnen-Attinghausen. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seiten 254 und 255, zu fe. 7; Nacbtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. V, 293, zu 7.)

8. Telephonkabelanlagen in Lokalnetzen » 2,111,000 Die Übertragung hat hauptsächlich Bezug auf die Kabelnetzerweiterungen in Bern, Burgdorf, Ölten, LieÜbertrag Fr. 4,726,600

29 Übertrag Fr. 4,723,600 stai, Basel, Aarau, Lenzburg, Reinach, Luzern, Zürich, Schaffhausen, Kreuzungen, Borschach, St. Gallen, Davos und Lugano. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 255, zu b. 8; Nachtragskredite II. Folge 1920, Bundesbl. V, 293, zu 8.)

Zusammen Fr. 4,726,600 Zu II, a. Die in den Voranschlag für das Jahr 1920 aufgenommenen Schnelltelegraphierapparate System Baudot für Basel und Zürich und System Hughes für Basel, Chur und Zürich, die elektrischen Ferndrucker für Zürich und St. Gallen, die Urnschalter für Basel, Bern, Interlaken und Thun wurden nicht rechtzeitig geliefert und können infolgedessen erst im Jahre 1921 eingerichtet werden.

Zu II, b. Ebenso konnten wegen verspäteter Lieferung die für 1920 vorgesehenen Erweiterungen der Telephonzentralen Basel, La Chaux-de-Fonds, Genf, St, Gallen, Solothurn und Zürich nicht beendigt werden. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 255, zu II, b.)

Zu II, c. In Zürich mussten 1100 Abonnenteneinrichtungen infolge der unter II, b erwähnten Nichtfertigstellung der Zentralen zurückgestellt werden. Der gleiche Fall besteht in Genf. Ausserdem konnten verschiedene grössere Privathauszentralen (automatische) mit den zugehörigen Zweigstationen wegen Nichtlieferung auf die vereinbarten Termine nicht eingerichtet werden. (Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 255, zu II, c.)

Zu IV, a. Eine für das Telephonbureau Genf bestimmte Magirusleiter traf mit Verspätung ein, so dass die Ausgabe nicht mehr in die Eechnung für das Jahr 1920 eingestellt werden konnte.

Zu IV, c. Der Übertrag ist hauptsächlich zur Begleichung der Rechnungen für Anhängewagen bestimmt, die, noch im Jahre 1920 bestellt, erst im laufenden Jahre geliefert wurden. Im weitern sind bei einer Anzahl Motorlastwagen noch die zur Benützung der genannten Anhängewagen erforderlichen Drehschemellager einzubauen.

B. 3MCateria.llcon.to.

Allgemeines. Alle für den Bau und Unterhalt der Anlagen bestimmten Materialien werden zunächst zu Lasten des Materialkontos angeschafft und von diesem sodann mit den Zuschlägen für die Kosten der Materialverwaltung auf die Gewinn- und Verlustrechnung (Unterhalt und Erneuerung) und auf das Anlagekonto (Neubauten) übertragen.

30

Zu I, 1. Es handelt sich um die Beschaffung des Materials, das zum Bau der unter A, Anlagekonto, I. Linienbau, hiervor erwähnten Anlagen notwendig ist.

Zu I, 2. Obschon die Aufträge rechtzeitig erteilt wurden, konnte ein grosser Teil der bestellten Apparate bis Ende 1920 nicht geliefert werden. Es betrifft dies namentlich Baudotapparate, Hughesapparate, elektrische Ferndrucker, die Apparate für die Erweiterung der Telephonzentralen in Basel, La Chaux-de-Fonds, Genf, St. Gallen, Solothurn und Zürich und die Apparate für grössere automatische Hauszentralen.

Zu I, 3. Der Betrag ist bestimmt zur Begleichung von Kechnungen für Werkzeuge, die wegen verspäteten Eintreffens in der Rechnung für das Jahr 1920 nicht mehr berücksichtigt werden konnten.

Neue Kredite.

Erster Abschnitt, Tilgung und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen Fr. 9,945,674 B. Verzinsung Fr. 9,565,674 a. Feste Anleihen: 22. 6 % 2%jährige Kassenscheine der Eidgenossenschaft, IV. Serie von 1921, Fr. 167,750,000: Marchzins vom Tag der Liberierung bis zum 5. März 1921 . . Fr. 1,109,196 Halbjahreszins per 5. September 1921 » 5,082,500 Fr. 6,141 ,«96 23. 6 % 4%jährige Kassenscheine der Eidgenossenschaft, IV. Serie von 1921, Fr. 92,250,000: Marchzins vom Tag der Liberierung bis zum 5. März 1921 Fr. 656,478 Übertrag Fr. 656,478 Fr. 6,141,696

31 Übertrag Fr. 656,478 Fr. 6141,696 Halbjahreszins per 5.

September 1921 . . . » 2,767,500 » 3,423,978 Fr. 9,565,674 D. Emissionskosten der Anleihen Fr. 380,000 15. 6 % Kassenscheine der Eidgenossenschaft, IV. Serie von 1921, auf 21/2 und 4% Jahre f e s t . . . . Fr. 380,000 Die Emissionskosten werden den Betrag von etwa Fr. 1,900,000 erreichen. Wir beabsichtigen, diese Summe, wie gewohnt, in 5 Jahren zu tilgen, und stellen für 1921 eine erste Eate ein von Fr. 380,000. --.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, E. Bnndesgericht Fr.

7,250 I. Gerichtshof.

a. Besoldungen des gesamten Kanzleipersonals . Fr.

700 Zur Ausrichtung des Höchstbetrages der Besoldung ab 1. Mai 1921 an einen Bundesgerichtsschreiber, um diesen dem Bundesgericht zu erhalten.

c. Buhegehalte Fr.

6,550 Zur Ausrichtung eines Euhegehaltes von 56 % für die Monate Januar und Februar 1921 an den auf 31. Dezember 1920 aus dem Amte geschiedenen und am 22. Februar 1921 verstorbenen Herrn Bundesrichter Dr. Alexander Eeichel, sowie zur Leistung einer Pension an die Witwe des Verstorbenen, vom 1. März 1921 an, in der Höhe von 28 % (Hälfte des Buhegehaltes), gemäss Art. l und 3 des Bundesbeschlusses vom 25. Juni 1920 über die Euhegehalte der Mitglieder des Bundesgerichtes usw.

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht . . . . Fr.

J. Gerichtshof.

i>. Taggelder und Eeiseentschädigungen an 5 Ersatzmänner . Fr.

68,000

8,000

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Infolge Krankheiten und mit Eücksicht auf die zunehmende Geschäftslast war und bleibt vorderhand der öftere Beizug der Ersatzmänner eine Notwendigkeit.

II. Gerichtskanzlei.

b. Nichtständiges Personal

Fr.

57,000

Die seit Oktober 1920 erneut und bis jetzt andauernd zunehmende Geschäftslast des Gerichts in Militärversicherungssachen (Anzahl der Berufungen: September 32, Oktober 46, November. 55, Dezember 66, Januar 73, Februar 75, März 81) gestattet die Verminderung des ausserordentlichen juristischen Kanzleipersonals vorderhand, d. h. jedenfalls dieses Jahr, noch nicht.

III. Allgemeine Ausgäben.

d. Eeiseauslagen an Richter und Kanzleibeamte Gleiche Bemerkung wie zu I, b und II, b.

Fr.

3,000

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement I. Abteilung für Auswärtiges

Fr. 500,800 Fr. 500,800

b. Gesandtschaften: 15. Besoldung des Personals der Gesandtschaften Fr.

60,800 c. Wien: Ständiges Personal . . . Fr. 6,000 Nach Aufstellung des Voranschlages wurde ein provisorischer Attaché zum ständigen Attaché gewählt, was eine Mehrausgabe bedingt. Eine entsprechende Ersparnis wird sich auf der Eubrik Aushilfspersonal ergeben.

fc. Haag: Aushilfspersonal Fr. 6,300 Der Posten des Karizleisekretärs der Gesandtschaft ist zurzeit durch einen provisorischen Angestellten besetzt, für dessen Besolâung der nötige Kredit fehlt. Eine entsprechende Ersparnis wird sich auf der Rubrik «Ständiges Personal» ergeben.

m. Bukarest: Aushilfspersonal . . . Fr. 17,600 Da die Vertretung fremder Interessen bei dieser Gesandtschaft fast ganz aufgehört hat, so müssen die Besoldungen des dort noch beschäftigten Aushilfspersonals von uns übernommen werden, bis die fortschreitende Liquidation der Geschäfte auch die Entlassung dieser Angestellten ermöglicht. Auch hier wird sich eine Ersparnis auf der

33

Eubrik «Ständiges Personal» ergeben, weil die Posten des Attaches und des Kanzleisekretärs zurzeit noch nicht besetzt sind.

p. Stockholm: Aushilfspersonal . . Fr. 30,900 Infolge der Übernahme der Geschäfte des frühern Konsulates durch die neue Gesandtschaft müssen nunmehr auch die Besoldungen des Personals zu Lasten der Kredite für die Gesandtschaft verbucht werden. Da aber die definitiven Kanzleibeamten noch nicht gewählt werden konnten, so blieb das bisherige Personal des Konsulates provisorisch im Amte, für dessen Besoldung wir den verlangten Kredit bedürfen. Eine entsprechende Ersparnis wird auf der Rubrik «Ständiges Personal» sowie auf derjenigen für die Besoldung des nichtständigen Personals der Konsulate eintreten.

c. Konsulate: 22. Besoldung des Personals der Konsulate: a. Ständiges Personal Fr. 100,000 Die weitere Durchführung der personellen Organisation der Konsulate und die als deren Folge vorgenommenen und noch vorzunehmenden Wahlen bringen eine stärkere Belastung des Kredits für das ständige Personal mit sich, so dass dadurch eine Kreditverschiebung in der Weise nötig wird, dass der Mehrbedarf auf obigem Kredit vorläufig auf Fr. 100,000 zu schätzen ist, was eine annähernd gleich hohe Ersparnis auf dem Kredit für das nichtständige Personal zur Folge haben wird.

28. Bureaubedürfnisse usw. der Konsulate . . . Fr.

70,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages waren die Grundlagen für die Festsetzung des notwendigen Kreditbedarfes noch sehr unvollständig. Nachdem wir nun auf das Rechnungsergebnis des letzten Jahres abstellen können, ist eine starke Überschreitung des eingesetzten Kredites zu erwarten. Wir glauben deshalb einen Nachkredit verlangen zu sollen, dessen Höhe den Unterschied darstellt zwischen dem bewilligten Kredit von Fr. 200,000 und den Ausgaben des Jahres 1920 von Fr. 270,000.

d. Beiträge: 29. Kosten des Völkerbundes.

. Fr. 270,000 Bei Aufstellung des Voranschlages hatten wir noch keine Anhaltspunkte, um den Betrag annähernd zu bestimmen, der für das Jahr 1921 als Beitrag an die Kosten des Völkerbundes auf die Schweiz entfallen würde. Am 27. Januar abbin hat uns alsdann das Völkerbundssekretariat den Betrag dieses Anteils mitgeteilt; er beläuft sich auf amerikanische Dollar 120,595. 80, was zum Tageskurse rund 705,000 Franken ausmacht. Hierzu kommen noch die Kosten für schweizeBundesblatt. 73. Jahrg.

Bd. III.

;5

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rische Delegationen, für Eepräsentation bei der nächsten Völkerbundsversammlung, für Drucksachen usw., welche wir insgesamt auf Fr. 40,000 veranschlagen. Endlich haben wir unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung beschlossen, der Regierung des Kantons Genf einen weitern Beitrag von Fr. 25,000 an die Kosten zu bewilligen, welche ihr durch den Zusammentritt der ersten Völkerbundsversammlung verursacht worden sind (Voranschlag Fr.250,000;ursprünglicherBeitragFr.60,000; wirkliche Ausgaben Fr. 300,000). Die Eegierung von Genf erklärt, diese Mehrkosten nicht allein tragen zu können. Da die Delegierten an der Völkerbundsversammlung eher die Gäste der Schweiz als diejenigen des Kantons Genf waren, halten wir eine Erhöhung des Bundesbeitrages um Fr. 25,000 für gerechtfertigt. Somit werden wir für Völkerbundszwecke im laufenden Jahre rund Fr. 770,000 bedürfen, so dass der bewilligte Kredit von Fr. 500,000 sich um Fr. 270,000 zu klein erweist.

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst Fr. 6,463 D, Eidgenössische Technische Hochschule Fr. 5,350 TV. Unterrichtsmittel, Werkstätten, Laboratorien und Sammlungen : 3. Modellierwerkstätte, Figuren- und Landschaftszeichnen und Aquarellieren Fr. 850 Der Unterricht im Modellieren musste wegen der Kohlennot während vier Wintersemestern ausfallen. Als er zu Beginn des Wintersemesters 1920/21 in den neuen Lokalen wiederum aufgenommen werden konnte, war der Zudrang so stark, dass die vorhandenen Werkzeuge bei weitem nicht ausreichten und das Allernotwendigste sofort angeschafft werden musste. Zu diesen einmaligen Ausgaben, die Fr. 653 betragen, kommen erhöhte Ausgaben für Material- (Ton-) Beschaffung und für die Aktmodelle hinzu (für das anstrengende Aktstehen muss heute ein Stundenlohn von Fr. 3 bezahlt werden). Der ordentliche Kredit von Fr. 1000 reicht hierfür nicht aus.

10. Physikalisches Institut: b. Elektrotechnische Laboratorien Fr. 2,500 Die Akkumulatorenbatterie, die seit 1904 im Betrieb ist und die des starken Besuches der Laboratorien wegen für Übungen viel stärker beansprucht werden musste, rnuss ausgebessert werden, was bei Aufstellung des Voranschlages für 1921 nicht vorausgesehen werden konnte. Zur Vermeidung von Störungen im Laboratoriurasbetrieb sollte die Arbeit möglichst rasch ausgeführt werden. Diese ausserordentliche Ausgabe kann angesichts des starken Besuches der Laboratorien aus den ordentlichen Mitteln (Fr. 14,000) nicht gedeckt werden.

35 15. Naturhistorische Sammlungen: a. Mineralogische Sammlungen : 1. Ordentlicher Kredit - .'

Fr. 2,000 Das physikalisch-chemische oder mineralsynthetische Laboratorium wird nunmehr eingerichtet. Zur Anschaffung von elektrischen Apparaten wurde bereits früher ein Kredit von Fr. £000 bewilligt. Infolge der Preissteigerung, die in den letzten Jahren auf elektrotechnischen Artikeln eingetreten ist -- die Preise betragen das Drei- bis Vierfache derer von 1914 --, konnte nur ein Teil dessen erworben werden, was nötig ist. Zur Ergänzung der Apparate sollen noch angeschafft werden : ein elektrisch heizbarer Senkofen mit Heizrohr und Platinwicklung, ein Nickel-Chromofen, zwei geeichte Thermoelemente, zwei Vorschaltwiderstände, zwei Gestelle für den Platinschmelzofen, ein automatischer Temperaturregulator usw. Dafür ist ein Nachtragskredit von Fr. 2000 erforderlich.

H. Meteorologische Zentralanstalt

Fr. 1,113

u. Betrieb: 5. Wetterwarte auf dem Säntis Fr. 1,113 Auf das Gesuch des gewesenen meteorologischen Beobachters auf der Säntisstation haben wir uns zu Anfang des Jahres bewogen gesehen, das diesem im August 1919 bewilligte Eücktrittsgehalt einer Eevision zu unterwerfen und ihm nach Prüfung der Sache für das letzte Vierteljahr 1919 und das Jahr 1920 eine Ergänzung von zusammen Fr. 1112. 50 zu gewähren. Diese Summe kann nicht aus dem ordentlichen Kredit gedeckt werden, sondern es ist zu dem Zweck ein Zuschuss von rund Fr. 1113 nötig.

III. Oberbaninspektorat IH. Reisekosten und Expertisen

Fr. 1,232,500 Fr. 2,000

Infolge der immer zunehmenden Eeisen für Inspektionen von im Bau oder im Unterhalt begriffenen Korrektions- und Verbauungswerken ist die Wiederbesetzung der seit 3 Jahren frei gebliebenen Ingenieurstelle bei dieser Verwaltung nicht mehr zu umgehen. Wir beabsichtigen, dies im Laufe dieses Frühjahrs zu tun. Im fernem haben wir aus diesem Kredit die Kosten der schweizerischen Delegation an die wieder begonnenen Sitzungen der internationalen Strassenkongresse in Paris, welche während der Kriegszeit unterbrochen worden waren, zu bestreiten. Wir schätzen die hieraus entstehenden Ausgaben auf mindestens Fr. 2,000; der ordentliche Voranschlagskredit 1921, der demjenigen für 1920 entspricht, wird für die Bestreitung dieser Mehrkosten nicht ausreichen.

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IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . .

Nr. 1. Gewässerverbauungen

Fr. 1,027,500 Fr.

500,000

Bei der Begründung des im Voranschlage für das Jahr 1921 für diese Werke aufgenommenen Betrages von Fr. 900,000 hatten wir bemerkt, dass die Angaben der Kantone für ihre Ansprüche an den im Bau begriffenen Schutzbauten einen Gesamtbetrag von Fr. 1,869,629 erreichten.

Zu diesen im Monat Juli 1920 gemachten Aufstellungen sind seither, einerseits infolge der im grossen Massstabe eingetretenen allgemeinen Arbeitslosigkeit und der dadurch bedingten Ausführung von einer bedeutenden Anzahl grosser Projekte, welche sonst nicht oder noch nicht erstellt worden wären, und anderseits durch die im Monat September 1920 vorgekommenen Überschwemmungen in den Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden, welche dringliche und teure Wiederherstellungsarbeiten notwendig machten, vermehrte Subventionen an diverse Kantone zugesichert worden, an welche in diesem Jahre unbedingt Anzahlungen geleistet werden sollten.

Unter diesen Umständen erweist sich jetzt der im Voranschlage eingestellte Kredit von Fr. 900,000 als ganz unzulänglich, um allen Begehren entsprechen zu können.

Die für noch im Jahre 1920 ausgeführte Schutzbauten bereits eingelangten Eechnungen der Kantone erfordern allein schon über l Million Franken Bundesbeiträge, somit Überschreitung von 100,000 Franken.

Wir schätzen im weitern die auszurichtenden Subventionen auf die noch ausstehenden Eechnungen für ordentliche, im Baujahr 1920/21 ausgeführte Arbeiten auf mindestens Fr. 120,000. Sie sind zum grossen Teil eine Folge der notwendig gewordenen Beschäftigung von Arbeitslosen und betreffen Arbeiten, welche sofort in Angriff genommen und erstellt werden mussten.

Wenn wir im fernem zu den obigen Zahlen die hohen Ausgaben für die Wiederherstellungsarbeiten der Schäden des Hochwassers vom Herbst 1920 im Betrag von etwa Fr. 280,000 Subventionen im Jahre 1921 zählen, so gelangen wir zu einem Gesamtfehlbetrag von Fr. 500,000.

Wenn die eidgenössischen Bäte diesen von uns gewünschten und warm empfohlenen Nachtragskredit bewilligen, so werden wir dadurch imstande sein, den Kantonen, welche sehr unter der gegenwärtigen scharfen Krise leiden, dieses Jahr noch einen Teil der ihnen

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zugesicherten Subventionen auszurichten und dadurch das nächstjährige Budget entsprechend zu entlasten.

Nr. 73. Ausbau der linksufrigen Rheinhafenanlage in Basel-St. Johann, Nachsubvention.

(Bundesbeschluss vom 26. Januar 1921.)

1. Jahresrate, jährlicher Höchstbetrag Fr. 227,500 Die mit diesem Beschluss bewilligte Subvention beträgt Fr. 455,000 (50 % von Fr. 910,000). Gemass Art. 2 dieses Beschlusses soll die Auszahlung dieses Beitrages in 2 Jahresraten von höchstens Fr. 227,500 erfolgen. Die Arbeiten sind gegenwärtig zum grössten Teile ausgeführt, so dass die Anweisung der ersten Bäte in diesem Jahre begründet ist. Wir stellen sie hier ein und bemerken, dass eine Einstellung dieses Betrages im ordentlichen Voranschlag für das Jahr 1921 nicht möglich war, da der Subventionsbeschluss der eidgenössischen Bäte erst am 26. Januar 1921 erfolgt ist.

Nr. 74. Verbauung und Korrektion der Wildbäche am Nordostabhang des Napfes, Kanton Luzern.

(Bundesbeschluss vom 17. Februar 1921.)

1. Zahlung, jährlicher Höchstbetrag . Fr. 300,000 Im Art. 3 dieses Bundesbeschlusses ist bestimmt, dass die Auszahlung der ersten Bäte dieser Subvention im Jahre 1921 im genannten Betrage erfolgen könne. Die Arbeiten wurden schon im letzten Jahre begonnen und sind gegenwärtig stark fortgeschritten.

Die erste Anzahlung kann daher in diesem Jahre auf Grund der vom Kanton Luzern bis jetzt gemachten Ausgaben geleistet worden.

Es war nicht möglich, diese Jahresrate im Voranschlag für das Jahr 1921 einzustellen, weil der Subventionsbeschluss erst am 17. Februar 1921, also nach der Genehmigung des diesjährigen Voranschlages, erfolgt ist.

IX. Bau der Strasse von Vira nach Indemini (Kanton Tessin).

Jjf. Nachkredit. Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1920.

2. Jahresrate (Schlusszahlung)

Fr. 203,000

Der mit diesem Beschlüsse von den eidgenössischen Räten bewilligte zweite Nachkredit beträgt Fr. 503,000, zahlbar in zwei

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Baten, in den Jahren 1920 und 1921. Die erste Jahresrate vori Fr. 300,000 wurde mit den Nachtragskrediten der II. Folge 1920 im Monat Februar 1921 Ihrerseits bewilligt, so dass noch Fr. 208,000 zu zahlen übrig bleiben. Auch in diesem Falle konnte im ordentlichen Voranschlag für das Jahr 1921 keine Anzahlung eingestellt werden, weil der Beschluss der eidgenössischen Eäte vom .18. Dezember 1920 erst nach Aufstellung des Voranschlags gefasst worden ist.

IV. Baudirektion Fr. 642,577 IV. Hochbauten Fr. 600,450 b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 134,350 1. Bundeshaus Westbau; Kassengegewölbe Fr. 22,800 Da die Kassengewölbe der Nationalbank zur Einlagerung der aus dem Verkehr zurückgezogenen Fünffrankenstücke nicht hinreichten, mussten im Bundesbaus Westbau zwei weitere Kellerräume für die Einlagerung von Silbergeld eingerichtet werden.

2. Bundeshaus Westbau; Umbau der im Tiefparterre gelegenen Drucksachen-Archive Nr. 8, 9 und 10 zu Bureaux Fr. 11,300 Nach Umzug der Materialverwaltung der Bundeskanzlei aus dem Bundeshaus Westbau in das Haus Inselgässchen Nr. 3 sind die von ihr benützten, nicht als Bureaux verwendbaren Zimmer Nr. 92, 93 und 94 im Erdgeschoss dem Drucksachenbureau als Archivräume zugeteilt worden, wogegen die dieser Abteilung bis jetzt hierfür dienenden, nach Süden gelegenen Bäume Nr. 8, 9 und 10 im Tiefparterre dem Finanzdepartement, dessen Dienstzweige bisher in verschiedenen Stockwerken untergebracht waren, zugewiesen wurden. Der Ausbau der Bäume Nr. 8, 9 und 10 zu Bureauzwecken machte es notwendig, dass die dortigen Asphaltböden durch Parkettbelag ersetzt wurden. Auch war ein Neuanstrich der Decken und Wände und die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung, einer Läutanlage und eines Haustelephons, sowie die Vergrösserung der Heizflächen der Zentralheizung nicht zu umgehen. Laut Kostenanschlag wird hierfür ein Kredit benötigt von Fr. 11,300.

3. Bundeshaus Ostbau, Einrichtung der Militärbibliothek Fr. 5,500 Zu Beginn des Jahres 1919 musste wegen Baummangels die der Generalstabsabteilung angegliederte Militärbibliothek aus den bisherigen Bäumen im Bundeshaus Ost nach dem vom Bunde gemieteten

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Gebäude am Bierhübeliweg 11 verlegt werden. Es zeigte sich aber bald, dass diese provisorische Lösung grosse Unzukömmlichkeiten verursachte.

Die Militärbibliothek war ursprünglich als Handbibliothek des eidgenössischen Militärdeparternents geschaffen worden. Sie ging dann später in die Verwaltung der Generalstabsabteilung über und wurde gleichzeitig als Ausleihebibliothek für das gesamte schweizerische Offizierskorps ausgebaut. In dieser Bibliothek sind besonders alle wichtigeren Werke über die Kriegswissenschaften und die Kriegsgeschichte vereinigt, und gerade der letzte Weltkrieg bietet auf diesen Gebieten eine Unmenge neuer Literatur, die den Verwaltungsabteilungen des Militärdepartements von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Im speziellen muss die Generalstabsabteilung aus diesen neueren Kriegserfahrungen schöpfen, um ihre Aufgaben für Heeresreform und Heeresreorganisation gründlich erfüllen zu können.

Dies war aber beim jetzigen abgelegenen Standort mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die literarischen Neuerscheinungen und Zeitschriften gelangten mit grossen Verspätungen zu Gesicht der betreffenden Abteilungschefs, und sollte die Verbindung nicht gänzlich verloren gehen, musste bei erster sich bietender Gelegenheit auf Besserung der Verhältnisse gedrungen werden.

Dieser Moment bot sich bei der auf 1. April 1921 verfügten Auflösung des Festungsbaubureaus. Dadurch wurden im III. Stock des Bundeshauses Ost eine Anzahl besonders geeigneter Käume frei.

Das Militärdepartement hat in Verbindung mit der eidgenössischen Baudirektion die zweckmässige Einrichtung dieser Lokale für Bücherräume, Lesesaal und Bücherausgabe geprüft.

Die Baudirektion hat für die Erstellung der notwendigen Büchergestelle und Bücherschränke einen Kostenvoranschlag im Betrage von Fr. 15,500 aufgestellt.

Die seinerzeit im Gebäude Bierhübeliweg 11 eingebauten Büchergestelle sind den dortigen niedrigen Bäumlichkeiten angepasst.

Eine Wiederverwendung in den neuen Lokalen würde durch den Abbruch, den Umbau auf fast doppelte Höhe und die Neuaufstellung bedeutende Kosten verursacht haben. Zudem sind diese Gestelle zum grössten Teil mit festen, unverstellbaren Tablaren, jeweilen nur für ganz bestimmte Büchergrössen eingerichtet und daher unpraktisch.

Die schweizerische Volksbibliothek, die das Gebäude Bierhübeliweg 11 gemietet hat, hat sich bereit erklärt, die ganze Einrichtung zum Preise von Fr. 10,000 zu übernehmen.

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Es steht somit der Ausgabe von Fr. 15,500 eine Einnahme von Fr. 10,000 gegenüber, so dass der erforderliche Kredit für die Bibliothekeinrichtung im Bundeshaus Ostbau nur Fr. 5,500 beträgt.

4. Parlamentsgebäude, Unterteilung der Zimmer Nr. 81 und 9 1 . . . .

Fr. 3,750 Einem Wunsche des Bureaus des Nationalrates nachkommend,, haben wir die nötigen Anordnungen getroffen, damit dem durch das neue Geschäftsreglement des Nationalrates stark vermehrten Stenographendienst die erforderliche Anzahl Bäume im Parlamentsgebäude zur Verfügung gestellt werden konnte. Dies bedingte die Verlegung der Bureaux der Baudirektion aus dem zweiten Stock des Parlamentsgebäudes in das zweite Stockwerk des Bundeshauses Westbau (östlicher Flügel). Nach dem in den letzten Tagen des Monats März erfolgten Umzug der Baudirektion sind die im Parlamentsgebäude frei gewordenen Bäume in folgender Weise besetzt worden : Zimmer Nr. 80--86 (Westseite) von der Innerpolitischen Abteilung, Zimmer Nr. 87--90 (Ostseite) von den Stenographen, Zimmer Nr. 91 und 92 (Ostseite) von der Polizeiabteilung des Justizdepartements.

Die letztgenannten zwei Bäume wurden der Polizeiabteilung zugewiesen, weil diese die ihr seinerzeit überlassenen zwei Stenographenzimmer im Erdgeschoss des Parlamentsgebäudes wieder an die Stenographen abgeben musste. Von den drei Adjunkten der Polizeiabteilung arbeitete vorher einer allein in einem Zimmer, während die andern, ein Adjunkt I. Klasse und der Adjunkt II.

Klasse, ein Zimmer mit einem Sekretär bzw. Kanzlisten teilen mussten..

Durch Unterteilung des Zimmers Nr. 91 konnte ein dritter Arbeitsraum gewonnen werden.

Ähnlip.li lagen die Verhältnisse bei der Innerpolitischen Abteilung, welche vorher im Gebäude Laupenstrasse Nr. l untergebracht war. Dieser Abteilung sind im Parlamentsgebäude sieben Zimmer (Nr. 80--86) augewiesen worden, während sie bisher deren neun innehatte. Dadurch wurde die zweckmässige Unterbringung des Adjunkten und der juristischen Sekretäre, welche einzeln oder zu zweien untergebracht waren, erschwert. Da diese Beamten Audienzen zu erteilen haben und eine stärkere Besetzung der neuen Bäumlichkeiten Anlass zu Störungen geben würde, rnusste auch hier ein Zimmer unterteilt werden.

Die Kosten der baulichen Veränderungen sind wie 'folgt veranschlagt : ·

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Unterteilung des Zimmers Nr. 91 (Polizeiabteilung) .

Unterteilung des Zimmers Nr. 81 (Innerpolitische Abteilung) Zusammen 5. Verwaltungsgebäude Amthausgasse Nr. 7 in Bern (ehemalige kantonale Brandversicherungsanstalt), bauliche Umänderungen

Fr. 1,550 » 2,200 Fr. 3,750

Fr. 78,000

Die durch Kauf in den Besitz des Bundes übergegangene Liegenschaft wurde im Laufe der Monate Februar und März 1921 von folgenden Verwaltungsabteilungen bezogen: der erste Stock des Hauptgebäudes an der Amthausgasse: von der Abteilung für Artillerie des Militärdepartements, der zweite Stock: von der Abteilung für Kavallerie, der Flügelbau am Inselgässchen : von der Materialverwaltung der Bundeskanzlei.

Durch diese Besetzung wurde erreicht, dass in den beiden Bundeshäusern für die räumlich am meisten eingeengten Abteilungen Platz geschaffen und zudem einige gemietete Lokale gekündigt werden konnten.

Da mit der Errichtung eines eidgenössischen Verwaltungsgebäudes auf dem Boden der erworbenen Liegenschaft noch längere Zeit nicht wird gerechnet werden können, müssen die alten Gebäulichkeiten im Innern erneuert werden. Ausserdem sind verschiedene durch die veränderte Baumverwendung bedingte bauliche Veränderungen und Einrichtungen im Hauptgebäude und im Flügelbau notwendig geworden.

Das von der frühern Eigentümerin als Archiv benutzte Gebäude · Nr. 10 an der Theodor-Kochergasse soll zur übersichtlichen Lagerung der Warenbestände der Materialverwaltung eingerichtet werden.

Durch Einbau eines durch eine Verbindungstreppe zugänglich zu machenden Zwischenbodens kann dieses Nebengebäude, welches bis Ende April 1921 zu einem Mietzins von Fr. 1000 vermietet war, für die erwähnten eigenen Zwecke zweckmässig ausgenützt werden.

Über die Einzelheiten der baulichen Umänderungen geben Plan und Kostenanschlag die nötige Auskunft. Nach lotzterm werden sich die Gesamtkosten auf Fr. 78,000 belaufen, eine Ausgabe, die durch jährliche Mietzinseinnahmeu von Fr. 9000 aus zwei Verkaufsmagazinen im Erdgeschoss des Gebäudes Nr. 7 amortisiert werden kann.

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6. Munitionsfabrik in Thun, Ersatz der beschädigten Siederöhren bei den Heizkesseln der Gebäude Nr. 12 und 32 Fr. 9,000 Anlässlich einer Prüfung durch den Kesselinspektor im Spätjahr 1920 wurde festgestellt, dass die Siederöhren bei drei Heizkesseln durchgerostet waren. Die Auswechslung der schadhaften Eöhren durch neue soll im Laufe des Sommers, d. h. vor Beginn der nächsten Heizperiode, vorgenommen werden. Es sind 76 Siederöhren von 2,17 m Länge und 38 Eöhren von 1,6? m Länge erforderlich.

Anschaffungskosten laut Voranschlag der Firma Gebrüder Sulzer A.- G Fr. 5,470 Für das Entfernen der alten Eöhren und für Montierung der neuen muss mit Einschluss der baulichen Arbeiten ein Betrag von » 3,530 vorgesehen werden, so dass die Arbeit auf Fr. 9,000 zu stehen kommen wird.

7. Zollhaus in Brasino (Tessin), Unibau Fr. 4,000 Beim Umbau dieses Gebäudes, wofür ini Jahr 1920 ein Voranschlagskredit von Fr. 81,500 bewilligt worden war, kamen nach Entfernung der schadhaften Decken und Böden vollständig morsche Balkenlagen zum Vorschein, die durch gesundes Holzwerk ersetzt werden mussten. Ferner erwies sich die Aufführung einer kleinen Mauer hinter dem Hause auf der Bergseite zum Schütze gegen Steinschlag als notwendig. Diese unvorhergesehenen Arbeiten bedingten eine Mehrausgabe von Fr. 4000.

c. Neulauten Fr. 459,100 1. Bureau- und Wohngebäude für die Waffenplatzverwaltung Kloten-Bülach Fr. 22,000 Für diese Neubaute bewilligten Sie mit Beschluss vom 12. Februar 1920 einen Baukredit von Fr. 110,000, der sich aus nachstehenden Gründen als unzureichend erwiesen hat.

Während der Bauausführung erzeigte es sich als notwendig, einzelne Bauteile stärker auszuführen, als ursprünglich vorgesehen war. Infolgedessen ergaben sich Mehrmasse gegenüber dem Kostenanschlag. Anderseits kamen verschiedene Arbeiten und Lieferungen höher zu stehen, als bei der Aufstellung der Kostenberechnung im Jahr 1919 angenommen wurde. Immerhin sind bei den Zimmerund Glaserarbeiten sowie bei der Beleuchtungseinrichtung Ersparnisse erzielt worden.

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Nach der vorliegenden Zusammenstellung belaufen sich die gesamten Baukosten auf Fr. 132,000, so dass wir uns genötigt sehen, um einen Nachtragskredit von Fr. 22,000 einzukommen.

2. Zollgebäude in Nohl (Kanton Zürich) Fr. 8,000 Im Jahr 1920 bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 45,000 für Ankauf eines Hauses in Noh Ibehufs zweckmässigerer Unterbringung ·des dortigen Nebenzollamtes mit Grenzwachtposten. (Nachtragskredite I.Folge 1920, Bundesbl. 1920, III, 423.) Der Kaufpreis betrug Fr. 80,000. Für die Instandstellung des Hauses waren Fr. 15,000 vorgesehen. Während der Ausführung kamen Mängel zum Vorschein, die vorher nicht beachtet werden konnten. Die Kamine und die Spenglerarbeiten mussten neu erstellt und das Dach umgedeckt werden. Auch der Fassadenverputz erwies sich als viel schlechter, als angenommen wurde. Infolgedessen kommt die Instandstellung des Hauses auf Fr. 23,000 zu stehen, d. h. Fr. 8,000 mehr, als bereits bewilligt sind.

3. Zollamt Kreuzungen, Hausankauf Fr. 27,000 An der Grenzstrasse in Kreuzungen befindet sich eine Häusergruppe, deren zolldienstliche Überwachung von jeher ausserordentliche Schwierigkeiten geboten hat. Die Zollverwaltung trachtete daher schon lange danach, das letzte dieser Häuser, einem Konrad Sauter in Konstanz gehörend, in ihren Besitz zu bringen. Zufälligerweise kam die Liegenschaft am 19. März 1921 an eine konkursamtliche Steigerung, bei welcher Gelegenheit wir das Haus um Fr. 26,572 für den Zolldienst erwerben konnten. Für Vermittlergebühr und Zufertigungskosten sind etwa Fr. 428 vorzusehen. Erforderlicher Kredit: Fr. 27,000.

4. Postgebäude in Grindelwald, Hausankauf Fr. 107,000 Unterm 18. Dezember 1920 haben Sie den Ankauf eines den Berner Oberland-Bahnen gehörenden Gebäudes in Grindelwald zu Post-, Telegraphen- und Telephonzwecken beschlossen und hierfür einen Kredit von Fr. 107,000 bewilligt.

5. Postgebäude Thalwil, Hausankauf Fr. 195,100 Für den Ankauf des Wohn- und Postgebäudes Nr. 1077 (Ecke Bahnhofstrasse-Dorfstrasse) in Thalwil bewilligten Sie mit Beschluss vom 18. Dezember 1920 einen Kredit von Fr. 195,100.

6. Neues Bundesgerichtsgebäude in Lausanne, I. Zahlung an das Architektenhonorar Fr. 100,000

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Die Architekten Prince und Béguin in Neuenburg, welche anlässlich des Wettbewerbes zur Erlangung von Planentwürfen für ein neues Bundesgerichtsgebäude im Jahr 1913 den ersten Preis erhielten, wurden nachträglich mit der Ausarbeitung der definitiven Pläne und des detaillierten Kostenanschlages beauftragt. Im Monat Oktober 1919 haben die genannten Architekten in Verbindung mit Architekt Laverrière in Lausanne ein Projekt eingereicht, das wir der allzu grossen finanziellen Tragweite wegen (die Baukosten sind auf Fr. 9,500,000 veranschlagt) nicht zur Ausführung empfehlen konnten. Wir hoffen, durch wesentliche Verminderung des ursprünglichen Bauprogrammes zu einem Projekt und einer Voranschlagssumme zu gelangen, deren Bewilligung wir der Bundesversammlung eher werden zumuten können. Angesichts dieser Sachlage haben die Architekten um Ausrichtung einer Teilzahlung an das ihnen zukommende Honorar für die bisher gelieferten Projekte ersucht. Nach der Norm für Honorierung architektonischer Arbeiten des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins würde die Entschädigung für die geleistete Arbeit (Skizze, Bauprojekt und Kostenvoranschlag) etwa Fr. 125,000 betragen. Wir haben Mitte Februar dieses Jahres eine Anzahlung von Fr. 100,000 gemacht und ersuchen um Genehmigung dieser Ausgabe.

d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden . . . . Fr. 7,000 Ehemaliges Hotel Metropol in Interlaken (eidgenössisches statistisches Bureau) Fr. 7,000 Die Verlegung der Abteilung für Volkszählung des eidgenössischen statistischen Bureaus nach Interlaken erforderte die Vornahme einiger baulicher Veränderungen und Einrichtungen in den daselbst für Bureauzwecke gemieteten Lokalen, deren Kosten sich auf Fr. 7,000 belaufen werden.

V. Strossen- und Wasserbauten Fr. 2,127 b. Wasserbauten Fr. 2,127 Zeughaus in Payerne, Perimeterbeitrag Fr. 2,127 Laut dem waadtländischen Gesetz über die fliessenden Gewässer vom 20. November 1894 sind bei der Korrektion von Flüssen die mitinteressierten Grundeigentümer beitragspflichtig. Für die seit langen Jahren schon ausgeführten Korrektionsarbeiten an der mittlern Broye wurde die Höhe des Beitrages für jeden Eigentümer durch eine Schatzungskommission festgesetzt und diese Schätzungen

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durch Beschluss des waadtländischen Staatsrates als in Kraft getreten erklärt. Der Staatsrat hat nun beschlossen, die Entreprise de correction de la Broyé aufzulösen und für die noch zu erstellenden Unterhaltungsarbeiten eine neue Unternehmung zu gründen. Die Arbeiten der ersten Unternehmung kosteten Fr. 4,026,625.10, ohne Zinsen, diejenigen der zweiten Unternehmung sind geschätzt auf Fr. 250,000 zuzüglich Fr. 95,000 für ergänzende Korrektionsarbeiten an Nebenflüssen. Die Bezahlung der Arbeiten hat in der Weise zu erfolgen, dass sämtliche Schulden im Jahre 1947 abbezahlt sein sollen. Gemäss Verteilungsplan vom Jahr 1920 hätte die Eidgenossenschaft als Eigentümerin der an die Broye anstossenden Zeughausanlage in Payerne vom Jahr 1921 an folgende jährliche Perimeterbeiträge zu entrichten: 1. für die erste Unternehmung . . . Fr. 92. 84 2. für die Vollendungsarbeiten . . .

» 33.76 Zusammen Fr. 126. 60 Es wären also bis zur -vollständigen Tilgung der Bauschulden von der Eidgenossenschaft zu bezahlen gewesen: 28 X 126.60 = Fr. 3,544. 80.

Durch Vorausbezahlung eines einmaligen Beitrages von Fr. 2,126. 90 (60 % von Fr. 3,544. 80) könnte sich die Bundesverwaltung ein für allemal von den jährlichen Beitragsleistungen an die Kosten der Korrektionsarbeiten an der mittleren Broye befreien.

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes Fr. 40,000 A. Mietzinse Fr. 40,000 Bureaux in Interlaken (Abteilung für Volkszählung des eidgenössischen statistischen Bureaus) . . . Fr. 40,000 Jahresmietzins vom 1. Januar bis 31. Dezember 1921 für die Lokale des eidgenössischen statistischen Bureaus im ehemaligen Hotel Metropol in Interlaken (siehe Geschäftsbericht für das Jahr 1920, Abschnitt Baudirektion).

V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei I. Porstwesen

Fr. 425,000 Fr. 410,000

6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals Fr. 100,000

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Diese Beiträge beliefern sich für das Jahr 1920 auf Fr. 849,051.25 und werden im Jahr 1921 durch Schaffung mehrerer neuer Stellen (Kantone Freiburg, Baselland usw.) sowie Erhöhung der Besoldungen einzelner Beamter (Gemeindeoberförster Graubündens usw.)

noch ansteigen, so dass mit einer Gesamtausgabe von Fr. 900,000 gerechnet werden muss, zu deren Deckung ein Nachtragskredit in genanntem Betrage erforderlich ist.

7. Beiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals Fr. 10,000 Um der steigenden Zahl der Unfallversicherten und der dadurch bedingten Zunahme des Betrages der Versicherungsprämien Eechnung tragen zu können, wird eine Erhöhung um Fr. 10,000 notwendig.

10. Beiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue Fr. 200,000 Die Anforderungen an diesen Kredit werden für das laufende Jahr in aussergewöhnlichem Masse gesteigert durch die zur Sicherung des Dorfes Davos gegen Lawinenschaden erforderliche beschleunigte Durchführung des grossen Lawinenverbauprojektes am SchiahornDorfberg, sowie durch die zahlreichen Wiederaufforstungen von Windfallflächen des Föhnsturmes vom 5. Januar 1919, so dass mit einer Ausgabe von wenigstens Fr. 850,000 gerechnet werden muss.

11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und sonstiger ständiger Einrichtungen für den Holztransport Fr. 100,000 Bei einer Mehrausgabe von Fr. 100,000 gegenüber dem Vorjahr werden kaum die fälligen Bundesbeiträge an die infolge Beschaffung von Arbeitsgelegenheit als Notstandsarbeiten in aussergewöhnlichem Umfange erstellten Waldwege gedeckt werden können. Bereits im Jahr 1920 mussten über Fr. 100,000 an Subventionen auf das Jahr 1921 hinübergenommen werden.

H. Jagd und Vogelschutz

Fr. 15,000

1. Beitrag an die Kosten der Wildhut in den Jagdbannbezirken Fr. 15,000 Die diesfälligen Ausgaben 1920 beHefen sich auf Fr. 53,478. 02 und werden infolge Erhöhung der Besoldungen einzelner Wildhüter im laufenden Jahre noch etwas ansteigen. Es "muss somit mit einer Ausgabe von rund Fr. 60,000 gerechnet werden, zu deren Deckung ein Nachtragskredit von Fr. 15,000 nötig ist.

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TI. Amt für Wasserwirtschaft

Fr. 15,000

XVI. Beitrag der Schweiz an die Kosten der RheinZentralkommission Fr. 15,000 Die seit langem angestrebte Mitarbeit der Schweiz in der BheinZentralkonunission ist nunmehr ermöglicht, womit naturgemäss auch die Beteiligung an den Kosten verbunden ist. Pur das Jahr 1920 beträgt der Anteil der Schweiz 8800 französische Franken und für das laufende Jahr 1921 25,000 französische Franken. Die Kosten sind hierbei im Verhältnis der Zahl der Mitglieder (nicht gleichmässig unter die beteiligten 7 Staaten) verteilt. Der Anteil der Schweiz macht einen Zehntel aus. Unter Berücksichtigung der Kursdifferenz glauben wir mit einem Nachtragskredit von Fr. 15,000 auskommen zu können.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

IV. Polizeiabteiluiig Fr. 224,600 3. Polizei- und Transportwesen Fr. 50,000 Während des Krieges und seither wurden die hilfsbedürftigen Schweizer im Ausland in der Hauptsache aus den durch die nationalen Sammlungen gewonnenen Mitteln unterstützt. Diese Mittel sind heute sozusagen aufgebraucht, ohne dass indessen die Unterstützungstätigkeit abgeschlossen wäre, da sich fortgesetzt eine Anzahl von Schweizern im Ausland befinden, für welche in irgendeiner Form, sei es durch Unterstützung oder Heimbeförderung, von der Heimat aus Hilfe geleistet werden muss. Die Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Ausland. Namhafte Beträge werden in der nächsten Zeit insbesondere für die Heimbeförderung von Kusslandschweizern ausgelegt werden müssen. Es ist neu vereinbart, dass sich die Polizeiabteilung an dieser Hilfsaktion in der Weise beteiligt, dass sie die Finanzierung und Durchführung der Heimbeförderungen der mittellosen Schweizer übernimmt, während vorläufig die Unterstützung im Ausland weiterhin beim Politischen Departement und diejenige im Inland beim Arbeitsamt und der Innerpolitischen Abteilung verbleibt. Die Einstellung des Betrages in den Voranschlag war nicht möglich, weil die Beteiligung an der Hilfsaktion erst am 8. April 1921 vom Bundesrat beschlossen wurde.

6. Zentralpoh'zeibureau : o. Besoldungen: 1. Ständiges Personal Fr. 4,600

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Mit der Vermehrung des Personals darf nicht länger zugewartet werden. Für den Erkennungs- oder Identifikationsdienst werden zwei grosse Eegistraturen geführt: die anthropometrische (System Bertillon) und die daktyloskopische (Fingerabdrucke), von denen die letztere, wegen der Einfachheit der Aufnahme der Fingerabdrucke und der grössern Sicherheit beim Identifizieren, immer mehr in Aufnahme kommt und die erstere nach und nach verdrängt. Die anthropometrische Eegistratur enthielt Ende 1919 47,543 anthropometrische Signalemente, Ende 1920 48,215; Vermehrung: 672; die daktylo«kopische Eegistratur enthielt Ende 1919 88,476 Fingerabdruckkarten (Daktybogen), Ende 1920 44,115; Vermehrung: 5639. Im ersten Vierteljahr 1921 sind eingelangt 45 anthropometrische Signalemente und 1551 Fingerabdruckkarten. Das Eegistrieren der Karten ist eine zeitraubende Arbeit, die peinlich genau, unter Zuhilfenahme der Lupe, besorgt werden muss. Es ist geradezu unmöglich, dass zwei Beamte mit der Einordnung auf dem laufenden sein und daneben noch die zahlreichen, von ihnen verlangten Nachforschungen besorgen können. Dass aber für diese Nachforschungen nur das eingeordnete Kartenmaterial von Wert ist, versteht sich von selbst.

Wenn dieser Dienst richtig wirken soll, so muss das ' Personal um zwei Beamte vermehrt werden, und da er in der Hauptsache auf dem Zentralpolizeibureau erlernt werden muss, nehmen wir hierfür jüngere Leute, demnach Kanzlisten II. Klasse, in Aussicht.

Der Polizeianzeiger wird in deutscher und französischer Sprache herausgegeben und erscheint sechsmal in der Woche. Der Jahrgang 1920 umfasste im ganzen 300 Nummern mit 14,378 Artikeln auf 2248 Seiten. Dazu kommen die Halbjahrsregister mit je 130--150 Seiten. Dabei ist zu bedenken, dass alle Artikel übersetzt werden müssen. Die 12- und 16seitigen Nummern werden immer zahlreicher, so dass täglich oft 24 bis 32 Druckseiten im Manuskript erstellt werden müssen. Die Korrekturen werden ebenfalls von der Eedaktion besorgt. Viel und genaue Arbeit erfordert auch die Herstellung des halbjährlich erscheinenden Personen- und Sachregisters zum Polizeianzeiger. Für die Bewältigung dieser Aufgabe reicht das gegenwärtig vorhandene Personal nicht aus. Arbeiten, die nicht sofort zu erledigen sind, wie beispielsweise die Herausgabe der Eegister, müssen oft, zum Nachteil des
polizeilichen Betriebes, hinausgeschoben und verzögert werden. Die beiden Kanzleisekretäre, welche die wichtigsten Arbeiten -- die eigentliche Eedaktion des Polizeianzeigers und den Verkehr mit der Druckerei -- besorgen, müssen entlastet werden. Diese Entlastung kann nur durch die Vermehrung des Personals durch einen sprach- und geschäftsgewandten Kanzlisten I. Klasse erfolgen.

49 Da die neuen Beamten ihre Stellen frühestens auf den Beginn des II. Halbjahres 1921 antreten können, beträgt der erforderliche Nachtragskredit die Hälfte der in Betracht kommenden Jahresbesoldungen, nämlich Fr. 1600 für den Kanzlisten I. Klasse und je T?r. 1500 für die Kanzlisten II. Klasse.

10. Unterstützung hilfsbedürftiger Eussen

Fr. 170,000

Die Aufstellung des Kredites für Eussenunterstützung im Voranschlag für das Jahr 1921 erfolgte in der Erwartung, dass die Zahl der Unterstützungsgesuche diejenige des Jahres 1920, nämlich die Zahl von 200, nicht überschreiten werde. Damals durfte sogar mit einem Abgang infolge von Abreise oder Tod, sowie mit einer Besserung der politischen Lage in Eussland gerechnet werden, wodurch eine Verminderung der unterstützungsbedürftigen Eussen in der Schweiz möglich geworden wäre. Es trat dann die Niederlage der Wrangeischen Armee in der Krim dazwischen, die vielen Gläubigern im Inund Auslande die Hoffnung raubte, je wieder in den Besitz der au bedürftige Eussen geliehenen Gelder zu kommen. Die Folge davon ·war die Ablehnung weiterer Privatunterstützungen, wodurch bei vielen einzelnen Eussen wie auch bei den verschiedenen russischen Hilfskomitees die letzte Geldquelle versiegte. Dies verursachte ein rasches Anschwellen der Unterstützungsgesuche nach Neujahr; dazu kam als weiterer Grund die zunehmende Arbeitslosigkeit.

Trotz gründlicher Prüfung und öfterer Abweisung von Gesuchen erhöhte sich die Zahl der zu Unterstützenden auf über 280; sie ist nunmehr auf 260 gesunken. Letztere Zahl muss für das laufende Jahr als Mindestzahl bedürftiger Eussen in der Schweiz angenommen werden.

Aus den genannten Gründen wurde der bewilligte Kredit über das gewöhnliche Mass hinaus in Anspruch genommen, so dass schon jetzt mit einer erheblichen Mehrausgabe gerechnet werden muss.

Allfällige Abgänge durch Tod oder Abreise werden immer wieder rasch durch unbedingt unterstützungsbedürftige neue Fälle ersetzt.

Wir ersuchen daher um einen Nachtragskredit von Fr. 170,000 als Mindestbetrag der für die Eussenunterstützung im Jahr 1921 noch nötig werdenden Beträge.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

12. Verwaltung der Militärjustiz.

a. Oberauditor Bundesblatt.

73. Jahrg.

Bd. III.

Fr.

2,000 Ì

50

In Hinblick auf die bedeutende Zunahme der Geschäfte der Militärrechtspflege haben wir die jährliche Entschädigung für den Oberauditor von Fr. 8000 auf Fr. 5000 erhöht.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine: a. Schiess- und Tambourenvereine, Skikurse und Militärradfahrer Fr. 20,000 Wie bereits bei den Kreditverträgen ausgeführt worden ist, hat die letztes Jahr herrschende Viehseuche die Abrechnung über die Kosten des freiwilligen Schiesswesens stark verzögert. Es musste infolgedessen der verbleibende Kreditrest von Fr. 60,000 auf 1921 vorgetragen werden. Dieser Betrag reicht aber nicht aus, um die Bedürfnisse des Jahres 1920 zu decken, da das ausserdienstliche Schiesswesen im Jahre 1920 über Erwarten stark eingesetzt hat. Sodann haben auch die Entschädigungen an Schiessoffiziere und Schiesskommissionen eine bedeutende Steigerung erfahren, zum Teil verursacht durch die erhöhten Bahntaxen.

Um alle die nachträglich eingegangenen Eechnungsstellungen für 1920 begleichen zu können, benötigen wir einen Kredit von 20,000 Franken. Sowohl über den Kreditvertrag als auch über den Nachtragskredit werden wir im Bericht zur Staatsrechnung besonders abrechnen.

K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten: b. Länderwertungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen . . . . Fr. 8,000 Für den Umbau des Schiessplatzes «Gehren» bei Aarau haben Sie mit den Nachtragskrediten der 1. Folge für 1920 einen Kredit von Fr. 80,000 bewilligt, der im Jahre 1920 nicht ganz verwendet ·wurde. Es mussten Fr. 20,000 auf 1921 vorgetragen werden.

Nach Mitteilung der eidgenössischen Baudirektion kommen nach erfolgten Abrechnungen die Baukosten zu stehen auf Fr. 32,000 Hierzu kommen noch die Kosten der nachträglich als notwendig sich erweisenden Umzäunung mit . . . » 1,000 Fr. 33,000 Die Überschreitung des erstmalig verlangten Kredites ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass die Zufahrtsstrasse

51 infolge der Materialzufuhren wieder instand gestellt werden musate, eine Massnahme, die im Voranschlag nicht berücksichtigt war. Eine weitere unvorhergesehene Belastung des Kredites ist nachträglichen Änderungen, wie sie bei jedem Umbau vorkommen, zuzuschreiben.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung A. Finanzbureau

Fr. 39,000 Fr. 2,000

fr. Liegenschaftsverwaltung : V. Schiessplatz im Sand bei Schönbühl: 2. Holzrüstlöhne Fr. 2,000 Zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages war die Lage auf dem Holzmarkt nicht so abgeklärt, dass man die Möglichkeit, bloss Brennholz zu schlagen, das viel mehr Eüstlöhne bedingt als der Bauholzschlag, voraussehen konnte. Zudem sind die Arbeitslöhne gegenüber dem Jahr 1920 noch gestiegen. Den vermehrten Holzrüstlöhnen stehen Mehreinnahmen gegenüber aus Holzerlös.

D. Personelles und Versicherungskasse

Fr. 37,000

II. Versicherungskasse für die eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter Fr. 37,000 2. Bureauaushilfe Fr. 20,000 Nachdem das fest anzustellende Personal auf den 1. Januar 1921 nicht gewählt werden konnte, mussten die Besoldungen aus dem Kredite für Bureauaushilfe bestritten werden, ebenso die Besoldungen für das Aushilfspersonal, das für die Besorgung der Personalamtsgeschäfte eingestellt werden musste (BEB. vom 4. April 1921).

4. b. Schreib- und Bureaumaterial . Fr. 3,000 Der Mehrverbrauch an Schreib- und Bureaumaterial ist ebenfalls die Folge der Arbeits- und Personalvermehrung infolge der Übertragung von Personalamtsgeschäften an die Versicherungskasse (BEB. vom 4. April 1921).

4. a. Druck- und Buchbinderkosten . Fr. 10,000 Da die Versicherungskasse ihren Betrieb, statt wie vorgesehen auf den 1. Juli 1920, erst auf den 1. Januar 1921 aufnehmen konnte, musste die Erstellung der nötigen Formulare und Drucksachen zum Teil auf das Jahr 1921 verschoben werden. Zudem sind auch die Kosten für die Drucklegung des Entwurfes für das Bundesgesetz

betreffend das Dienstverhältnis und die Besoldungen der Bundesbeamten und für die Einreihung der Ämter in die Besoldungsklassen auf diesem Kredit zu verrechnen (BEB. vom 4. April 1921).

4. e. Post-, Telephon- und Telegraphengebühren Fr. 4,000 Die Erhöhung der Post-, Telegraphen- und Telephongebühren wurde durch den Bezug neuer Diensträume verursacht, mit denen die darin bereits bestehende Haustelephonanlage des eidgenössischen Amtes für Arbeitslosenfürsorge übernommen werden musste.

II. Statistisches Bureau

Fr. 65,400

2. Entschädigungen an die Zivilstandsbeamten und Eilescheidungsgerichte. . . . .

Fr. 1,500 Der verfügbare Kredit erweist sich als zu klein, weil die Zahl der für das Jahr 1920 den Zivilstandsbeamten mit je 15 Ep. zu entschädigenden Geburts-, Trauungs- und Sterbekarten in unerwartetem Masse gestiegen ist. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahre beträgt: 9219 bei den Geburten, 4454 bei den Trauungen und 1448 bei den Sterbefällen.

3. Druckarbeiten: , d. Statistische Mitteilungen und andere Druckarbeiten (Zivilstandsformulare usw.)

Fr. 47,900 Das statistische Bureau hat im laufenden Jahre eine Eeihe neuer grösserer Druckarbeiten erstellen zu lassen, die zum Teil schon gedruckt vorliegen oder deren Herausgabe in kurzem erfolgen wird.

Bei der Aufstellung des ordentlichen Voranschlages waren einige Arbeiten nicht vorauszusehen, für andere gab es noch keine sichern Anhaltspunkte über den Umfang. Besonders sind die der Finanzreform dienenden Arbeiten zu erwähnen, mit denen das Bureau beauftragt wurde. Ebenso sollen sozialstatistische Veröffentlichungen, wie Lohnstatistik und Statistik über die Haushaltungsrechnungen, herausgegeben werden. Diese neuen Arbeiten bringen eine bedeutende Kostenvermehrung für Formulare aller Art, Aufarbeitungs- und Manuskripttabellen mit sich. In bedeutendem Masse wurde der verfügbare Kredit auch beansprucht durch die Eestzahlung (Fr.17,226) für das Anfang des Jahres erschienene schweizerische Ortschaftenverzeichnis, durch welche beinahe die Hälfte, der ohnehin zu knappen Kreditsumme verausgabt wurde.

Aus der folgenden Aufstellung der einzelnen Druckarbeiten ergibt sich der Bedarf für das Jahr 1921 und damit die Höhe des erforderlichen Nachtragskredites.

53 1. Bereits erschienene Veröffentlichungen.

im Jahre 1921 1. Schweizerisches Ortschaftenverzeichnis, Eestzahlung Fr. 17,226.15 2. Die Erwerbs- und Vermögenssteuern in 41 Gemeinden der Schweiz im Jahre 1920 . . . . » 2,155. -- 3. Altersgliederung der hauptberuflich tätigen Bevölkerung der Schweiz, französische Ausgabe » 2,170. 70 4. Die nebenberufliche Tätigkeit der schweizerischen Bevölkerung, französische Ausgabe . . » 5,047.40 5. Arbeitslöhne verunfallter Arbeiter im Jahre 1918, Eestzahlung, rund » 2,000. -- 2. Noch lierauszugebende Veröffentlichungen.

6. Sparkassenstatistik 1918, II. Teil, rund . . . » 20,000. -- 7. Arbeitslöhne verunfallter Arbeiter im Jahre 1919, rund » 5,000.-- 8. Statistik der Haushaltungsrechnungen, rund » 10,000. -- 9. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1919, rund » 3,300. -- 10. Die kantonalen Erbschaftssteuern im Jahre 1919 und die Bundessubventionen in den Jahren 1901--1919, Eestzahlung, rund » 1,000. -- 3. Zivilstandsfwmulare (Geburts-, Trauungs- und Sterbekarten, Couverts), verschiedene Druckarbeiten » 15,000. -- Zusammen Fr. 82,899. 25 8. Volkszählung, d. Verschiedenes und Unvorhergesehenes Fr. 16,000 Durch den Umzug der Abteilung Volkszählung nach Interlaken sind den 18 ständigen und den provisorischen Beamten Kosten entstanden, die vergütet werden müssen. Dazu kommen Eeisekosten Bern-Interlaken in dienstlichen Angelegenheiten und zwecks Suchens einer Wohnung, Deplacementsentschädigungen usw. Zur Deckung dieser grossenteils schon erlaufenen Ausgaben haben wir einen Extrakredit von Fr. 16,000 eröffnet.

F. Volkswirtschaftsdepartement.

VII. Eidgenössisches Arbeitsamt (neu) . . . Fr. 112,675 Mit Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1920 wurde die Errichtung dea eidgenössischen Arbeitsamtes beschlossen. Nachdem am 11. Ja-

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nuar 1921 die Eeferendumsfrist unbenutzt abgelaufen war, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 14. Januar 1921 diesen Erlass auf den 1. Februar 1921 in Kraft gesetzt. Die einstweilige Organisation ist durch den Bundesratsbeschluss vom 7. Februar 1921 bestimmt ').

Die Ausgaben des eidgenössischen Arbeitsamtes fallen, soweit es die Durchführung der noch auf den ausserordentlichen Vollmachten beruhenden Erlasse und Massnahmen über Arbeitsnachweis und Arbeitslosigkeit betrifft, zu Lasten des Fonds für Arbeitslosenfürsorge. Dies einmal deshalb, weil die materiellen Aufgaben des Arbeitsamtes auf diesem Gebiet zurzeit in der Hauptsache noch auf einer Kriegsverordnung beruhen; sodann aus dem weitern Grund, weil das vom ehemaligen eidgenössischen Amt für Arbeitslosenfürsorge übernommene Personal provisorisch angestellt bleibt und der ständige Wechsel auf dem Arbeitsmarkt eine Anpassung des Personalbestandes an die jeweiligen Aufgaben bedingt.

Für die Unterstützung von Arbeiterkolonien und die Förderung des Arbeitsnachweises -- Geschäfte, die nun gemäss Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1920 auch in den Aufgabenkreis des eidgenössischen Arbeitsamtes fallen und nicht mehr in das Tätigkeitsgebiet der Abteilung für Industrie und Gewerbe -- sind die erforderlichen Kredite vorgesehen in dem von der Bundesversammlung am 21. Januar 1921 angenommenen Voranschlag der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1921 unter F. Volkswirtschaftsdepartement, I. Abteilung für Industrie und Gewerbe, Ziffer 4 und 5.

Zur Deckung der übrigen finanziellen Bedürfnisse verfügt das eidgenössische Arbeitsamt noch über keine eigenen Mittel, da wegen der Eeferendumsklausel im Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1920 die nötigen Kredite bei Aufstellung des ordentlichen Voranschlages noch nicht verlangt werden konnten. Bis jetzt wurden die Ausgaben, soweit nicht eine Deckung im Sinn der vorstehenden Ausführungen möglich war, aus dem Vorschusskredit von Fr. 112,675 bestritten.

1. Besoldungen Fr. 62,175 Die Gesamtausgaben für Besoldungen belaufen sich schätzungsweise auf Fr. 92,175. Darin sind nebst den Besoldungen der bereits ernannten Beamten und Angestellten (Direktor, Sekretär, Mitarbeiter, Kanzleipersonal), die den Betrag von Fr. 49,080 ausmachen, auch diejenigen einiger weiterer Mitarbeiter und Aushilfsangestellter
berücksichtigt, deren Anstellung im Laufe des Voranschlagsjahres notwendig werden, wird. Im vorliegenden Nachtragskreditbegehren sind nur Fr. 62,175 eingestellt. Die fehlenden Fr. 30,000 sind in dem von der Bundesversammlung am 21. Januar 1921 angenomJ

) Gesetzsammlung, Band XXXVII, S. 49 und S. 119.

55 menen Voranschlag der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1921 unter F. Volkswirtschaftsdepartement, I. Abteilung für Industrie und Gewerbe, Ziffer 6, «Gesetzgebung und besondere Arbeiten», bewilligten Kredit von Fr. 50,000 enthalten (wirklich bewilligter Betrag Fr. 35,000, noch verfügbar ungefähr Fr. 80,000) und sind dort frei geworden, weil das Bureau des Delegierten für Sozialgesetzgebung nunmehr im Arbeitsamt aufgegangen ist.

2. Bureaukosten Fr. 20,000 a. Drucksachen, Post-, Telegraphenund Telephongebühren. . . . . . Fr. 11,000 Mit der Aufnahme der Tätigkeit durch das eidgenössische Arbeitsamt ist die erstmalige Erstellung vieler Drucksachen (Formulare, Bücher, Briefköpfe, Couverts usw.) notwendig geworden. Die Kosten der Installationsarbeiten sind inbegriffen.

b. Bureaumaterial Fr. 7,500 Inbegriffen ist die Anschaffung von 3 bis 4 Schreibmaschinen und einer «Eotary»-Vervielfältigungsmaschine.

c. Literatur und Zeitungsabonnemente Fr. 1,000 d. Verschiedenes » 500 3. Eeisekosten und Taggelder Fr. 30,500 Hauptsächlich Konferenzen im In- und Ausland betreffend die internationale Arbeitsorganisation des Völkerbundes sowie die nationale Arbeits- und Gewerbegesetzgebung. Ferner Sitzungen des Verwaltungsrates des internationalen Arbeitsamtes, Taggelder und Beisekosten an die Kommissionsmitglieder und an das Personal des eidgenössischen Arbeitsamtes. Der voraussichtlich notwendige Kredit ist auf Fr. 50,000 berechnet. Der im vorliegenden Nachtragskreditbegehren zu wenig eingestellte Betrag von Fr. 19,500 ist in dem von der Bundesversammlung am 21. Januar 1921 angenommenen Voranschlag der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1921 unter F. Volkswirtschaftsdepartement, I. Abteilung für Industrie und Gewerbe, Ziffer 11, «Internationale Arbeitsorganisation», bereits vorgesehen (wirklich bewilligter Betrag Fr. 20,000, noch verfügbar ungefähr Fr. 19,500).

G. Post- und Eisenbahndepartement.

T. Eisenbahnwesen Fr. 2,192 4. Besondere Kosten und Beiträge: e. Beitrag an das Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport

Fr. 2,192

56 An die Kosten des Zentralamtes für den internationalen Bisenbahntransport hat die Schweiz im Verhältnis zu der Kilometerzahl, für welche sie an dem internationalen Übereinkommen beteiligt ist, einen entsprechenden Beitrag zu leisten. Dieser Beitrag schwankte seit dem Jahre 1893 zwischen Fr. 1,500 und Fr. 2,000 im Jahr.

Wir haben daher in den jeweiligen Voranschlag hierfür einen Posten von Fr. 2,000 aufgenommen, so auch für das Jahr 1921 als Beitrag für 1920.

Infolge der allgemeinen Teuerung ist das Zentralamt seit 191& nicht mehr imstande gewesen, seine Ausgaben aus dem ihm zur Verfügung stehenden Kredit zu decken, und musste daher zur Erhöhung der Beiträge der einzelnen Staaten schreiten. Es beträgt daher der Betrag, den die Schweiz im Jahre 1921 zu bezahlen hat, Fr. 4,191. 75, nämlich : Beitrag für das Jahr 1920,4686 km zu 67,2n Eappen= Fr. 3,115. 90 Nachträglicher Ergänzungsanteil für das Jahr 1918 = » 536. -- Nachträglicher Ergänzungsanteil für das Jahr 1919 = » 539. 85 Zusammen Fr. 4,191. 75 Dies macht einen Nachtragskredit von Fr. 2,192 notwendig.

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt Thun.

Depot Artillerie-Bundespferde Fr. 110,000 1. PferdeanMufe Fr. 107,000 Da die diesjährigen Schulen und Kurse eine gute Verwendung der Artillerie-Bundespferde ermöglichen, wurden statt der im Voranschlag vorgesehenen 80 Pferde deren 100 angekauft. Infolge der hohen Pferdepreise mussten höhere Ankaufspreise bezahlt werden, als im Voranschlag vorgesehen war. Wir berechnen die Mehrausgabe auf Fr. 107,000.

Die Artillerie-Bundespferde werden im Herbst, nach Beendigung der Schulen und Kurse, an öffentlichen Versteigerungen verkauft, und es ist anzunehmen, dass die Liquidation einen beträchtlichen Seinertrag ergeben wird.

4. Verschiedenes Fr. 3,000 Infolge der höheren Pferdezahl ergeben sich Mehrausgaben für Bahntransporte, Versteigerungskosten, Inserate etc.

5T

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

2. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr. 7,200 Im Voranschlag für 1921 ist für Möblierung der durch den Umzug der agrikulturchernischen Anstalt Lausanne in das neue Anstaltsgebäude frei gewordenen Eäumlichkeiten ein Betrag von Fr. 3,000 vorgesehen. Dieser erweist sich nun auch bei grösstmöglicher Einschränkung als ganz ungenügend. Nach den Berechnungen der eidgenössischen Bauinspektion in Lausanne bedarf es hierfür eines Nachtragskredites von mindestens Fr. 7,200.

XIII. Postverwaltung.

Gewinn- nnd Verlustrechnung Fr. 260,000 XI. Haftpflicht, Versicherung, Verschiedenes, a. Unfallversicherung Fr. 260,000 Infolge Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1920, für welchen die Keferendumsfrist am 10. Januar 1921 abgelaufen ist, hat die schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern vom 1. Januar 1921 an einen Tagesverdienst bis auf Fr. 21, statt bisher Fr. 14, und einen Jahresverdienst bis auf Fr. 6,000, statt bisher Fr. 4,000, als anrechenbar bezeichnet, was die Prämienzahlungen der Post entsprechend erhöht. Eine weitere Mehrausgabe tritt dadurch ein, dass die schweizerische Unfallversicherungsanstalt vom 1. Januar 1921 an den Prämiensatz für Nichtbetriebsunfallversicherung des Postpersonals von 8 °/oo auf 4 °/oo erhöhte. Würde die gewünschte Erhöhung des Kredits von Fr. 370,000 um Fr. 260,000, auf Fr. 630,000, nicht bewilligt, so müsste eine fortwährende Vermögensverminderung des Fonds eintreten. Schon letztes Jahr ist das Fondsvermögen um Fr. 63,520. 94 zurückgegangen. Die Veräusserung von Werttitelu vor dem 10. März 1923 wäre zudem für den Fonds mit erheblichen Kursverlusten verbunden.

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung VII. Werkzeuge, Fahrräder, Motorwagen.

c. Motorwagen: 2. Ersatz von Motorwagen

Fr.

40,000

Fr.

40,000

Kapitalrechnung A. Anlagekonto

Fr. 10,283,250 Fr. 9,162,350

58

I. Linienbau.

a. Telegraphenlinien: Fr.

1. Materialkosten 1,731,900 2. a. Arbeitslöhne 834,300 3. Transportkosten und Verschiedenes 86,400

Fr.

Fr.

2,652,600 b. Telephonlinien: 1. Materialkosten 3,389,000 2. a. Arbeitslöhne 2,959,650 3. Transportkosten und Verschiedenes 161.100 6,509,750 9,162,350 B. Materialkonto

1,120,900

I. Materialanschaffungen.

1. Linienbaumaterial

1,120,900

Begrün, dun g.

Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu VIII, c, 2. Bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1921 wurde damit gerechnet, dass verschiedene Ersatzteile der von der Armee übernommenen Motorlastwagen noch bis zum Jahre 1922 brauchbar bleiben würden. Es stellt sich jedoch heraus, dass Eeparaturen in bedeutend grösserm Umfange als vorgesehen schon im laufenden Jahr vorgenommen werden müssen.

Kapitalrechnung.

A. Anlagekonto.

I. Linienbau.

Vom Gesamtbetrag von Fr. 9,162,350 entfallen: 1. Fr. 3,800,000 auf eine Kabelrohranlage Lausanne-Villeneuve und 2. Fr. 3,100,000 auf eine Kabelrohranlage Arth/Goldau-ZugZürich.

Die Kabelkanalprojekte Lausanne-Villeneuve und Arth/GoldauZug-Zürich sind bedingt durch die zwischen Lausanne und Sitten

59

für das Jahr 1928 und auf der ganzen Strecke Arth/Goldau-Zürich bereits für das Jahr 1922 geplante Einführung des elektrischen Bahnbetriebes. Zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Telegraphenund Telephonbetriebes müssen die längs den Bahnstrecken LausanneAigle und Arth/Goldau-Zug-Zürich verlaufenden staatlichen Schwachstromlinien verlegt und die Telegraphendrähte überdies verdoppelt werden. Die Einführung neuer oberirdischer Linien im nötigen Abstand von der Bahn ist streckenweise wegen Trasseschwierigkeiten nicht möglich. Es müssen deshalb unterirdische Kabelleitungen erstellt werden. Da es sich zur Hauptsache um Leitungsstränge von bedeutendem Umfange handelt, kommt der unterirdischen Anlage gegenüber dem Bau neuer oberirdischer Gestänge --· deren zweckmässige Führung, falls sie überhaupt möglich wäre, die kostspielige Inanspruchnahme von Privatgebiet erheischen würde -- noch der Vorteil der grössern Wirtschaftlichkeit zu. Die Telegraphenverwaltung hatte in ihrem ersten Entwurf zum Voranschlag für 1921 die Erstellung von Kabelanlagen auf den Strecken Lausanne-Aigle und Zürich-Thalwil-Zug-Arth/Goldau vorgesehen, glaubte dann jedoch, nach nochmaliger Eücksprache mit der Generaldirektion der S.B.B., die Inangriffnahme der Arbeiten auf das Voranschlagsjahr 1922 verschieben zu können. Nun stellt es sich heraus, dass die S. B. B. die Elektrifikationsarbeiten auf den Strecken LausanneVilleneuve und Arth/Goldau-Zug-Zürich schon im laufenden Jahre in Angriff zu nehmen gedenken. Da die Herstellung von Telegraphenund Telephonkabelanlagen umfangreiche Arbeiten und somit geraume Zeit erfordert, ist es unerlässlich, mit den zur Aufnahme der Telegraphen- und Telephonkabel bestimmten Bohrkanalanlagen auf der Strecke Lausanne-Aigle schon im laufenden Jahr zu beginnen und sie zwischen Arth/Goldau und Zürich, wenn immer möglich, noch vor Jahresschluss fertigzustellen.

3. Fr. 943,700 auf der Telegraphen- und Telephonkabelanlage Bellinzona-Lugano.

Den wegen Einführung des elektrischen Bahnbetriebes auf der Strecke Bellinzona-Lugano erforderlichen Sicherungsrnassnahmen wurde bei Aufstellung des Voranschlages für 1921 durch Inaussichtnahme oberirdischer Linienverlegungen Eechnung getragen.

Die nähere Prüfung der Trasse- und Betriebsverhältnisse hat indessen auch hier gezeigt, dass eiaer unterirdischen Linienführung
der Vorzug gegeben werden muss. Die Mehrkosten rechtfertigen sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht, einmal, weil eine Kabelanlage bedeutend weniger Unterhalt erfordert als eine oberirdische Linie, und dann hauptsächlich auch, weil die vorgesehenen Telegraphen- und Telephonkabel Eeserveadern enthalten, die bei nötig werdender Leitungs-

60 Vermehrung ohne weiteres beansprucht werden können, während eine oberirdische Anlage schon beim ersten Hinzukommen weiterer Leitungen neuen Kostenaufwand erheischen würde.

4. Fr. 70,000 auf die Pupinisierung der Kabel im Gotthardtunnel.

Die Einschaltung von Pupinspulen in den Gotthardkabeln ist zur Verbesserung der telegraphischen Zeichenübermittlung sowie zur Verbesserung der gegenwärtig nicht vollständig befriedigenden Lautübertragung, also zur Erhöhung der Lautdeutlichkeit, im Telephonverkehr mit dem Tessin bestimmt.

5. Fr. 1,248,650 auf Arbeitslöhne, die wegen unzureichend verbliebener Bestbeträge zur Ausführung der bei den Kreditübertragungen berücksichtigten Linienbauten nun im Nachtragskreditbegehren, Neue Kredite, Berücksichtigung finden müssen.

Bei Aufstellung des Voranschlages für 1920 wurde damit gerechnet, dass es möglich sein würde, einen verhältnismässig viel grössern Teil der vorgesehenen Linienbauten in Begie, d. h. durch Arbeiter und Hilfsarbeiter der Telegraphenverwaltung, ausführen zu lassen, als es dann die tatsächlichen Verhältnisse erlaubten. Die Verkehrssteigerung, die sich im ersten Halbjahr 1920 noch geltend machte und derzufolge sowohl allgemein als ganz besonders auch in Bank- und Handelskreisen über höchst lästige Verspätungen im interurbanen Telephonverkehr eindringlich geklagt wurde, sowie die rechtzeitige Bereitstellung ausreichender Verkehrswege für den Zeitpunkt der Eröffnung der Völkerbundsversammlung in Genf erforderten jedoch eine weitgehende Heranziehung der Privatindustrie.

Da die Unternehmerlöhne in ihrer Gesamtheit der Unterrubrik «Arbeitslöhne» belastet werden, während die Löhne der eigenen Arbeiter sich auf die Unterrubriken «Arbeitslöhne» und «Teuerungszulagen» verteilen, hatte die starke Inanspruchnahme privater Arbeitskräfte eine weit grössere Belastung der Unterrubriken «Arbeitslöhne» zur Folge, als vorgesehen war, während die Unterrubriken «Teuerungszulagen» in bedeutend geringerem Masse beansprucht wurden. Infolge dieser Verschiebung innerhalb der beiden Lohnrubriken (Arbeitslöhne und Teuerungszulagen) beträgt der verbleibende unbenutzte Kredit des Jahres 1920 in den Arbeitslohnrubriken (Linienbau) insgesamt nur Fr. 232,727. 67, während er bei den Teuerungszulagen Fr. 3,059,391. 08 erreicht. Der Bestkredit von 232,727.67 Franken an Arbeitslöhnen
reicht zur Vollendung der in das laufende Jahr fallenden Bauprojekte, die den Gegenstand des Kreditübertragungsbegehrens der Telegraphenverwaltung bilden, nicht aus, so dass der Fehlbetrag von Fr. 1,248,650 als neuer Kredit verlangt

61 werden muas, weil eine Kreditverschiebung zwischen den Unterrubriken «Arbeitslöhne» und «Teuerungszulagen» nicht statthaft ist.

Dieses Kreditbegehren ist mithin formeller Natur, indem anderseits der Kredit des Vorjahres für Teuerungszulagen um den gleichen Betrag nicht beansprucht worden ist.

Da es sich sowohl bei den Übergangsprojekten als bei den vorgesehenen neuen Linienbauten zum weitaus grössten Teil um Arbeiten handelt, die der Privatindustrie in Auftrag gegeben werden sollen, wird es möglich sein, mit den anbegehrten Krediten in bedeutendem Grade der Arbeitslosigkeit zu steuern.

B. MateriallcoÄto.

Allgemeines. Alle für den Bau und Unterhalt der Anlagen bestimmten Materialien werden zunächst zu Lasten des Materialkontos angeschafft und von diesem sodann mit den Zuschlägen für die Kosten der Materialverwaltung auf die Gewinn- und Verlustrechnung (Unterhalt und Erneuerung) und auf das Anlagekonto (Neubauten) übertragen.

Zu I, 1. Zur Ausführung der im Nachtragskreditbegehren 1921, I. Folge, Neue Kredite, unter Anlagekontorubrik I, berücksichtigten Bauprojekte sind Linienbaumaterialien im Betrage von Fr. 5,120,900 erforderlich. Für die Beschaffung dieser Materialien ist indessen im Materialkonto ein Nachtragskredit, Neue Kredite, von nur 1,120,900 Franken nötig, da die verbleibenden vier Millionen infolge ausreichend vorhandener Vorräte an anderweitigen Materialien dem ordentlichen Jahreskredit entnommen werden können.

Kapitalrechnung.

Material Öir Haubitzabteilungen Fr.

20,000 (BB. vom 20. Juni 1912.)

Begründung siehe unter E und F Militärdepartement (Kreditübertragung der Verwaltungsrechnung).

Eidgenössische Steuerverwaltung Fr. 1,255,989 Entsprechend der auf Kapitalrechnung erfolgenden Verbuchung der zur Deckung der Kapitalausgaben für das Truppenaufgebot bestimmten Einnahmen aus der Kriegsgewinnsteuer und der ersten sowie der neuen ausserordentlichen Kriegssteuer werden auch die mit der Veranlagung und Erhebung dieser Steuern in Verbindung stehenden Ausgaben der Steuerverwaltung über Kapitalrechnung verbucht.

62 Die Kriegsgewinnsteuer wird auf den nach dem 31. Dezember 1920 erhobenen Übergewinnen nicht mehr erhoben. Diese Tatsache sowie die fernere, dass für das Steuerjahr 1920 im Vergleich zu 1919 eine weitere Erhöhung der Mindestsummen des Durchschnittsertrages erfolgt ist, werden in Verbindung mit dem Mitte 1920 eingetretenen Konjunkturrückgang eine Verminderung der Zahl der steuerpflichtigen Fälle bewirken. Diese Verminderung erfährt aber 1921 keine entsprechende Auswirkung in den Verwaltungsausgaben, weil sie zum grossen Teil durch eine Vermehrung der Arbeitslast ausgeglichen wird, welche davon herrührt, dass einerseits die Taxationsarbeiten für die noch zu veranlagenden Perioden durch die bestehenden Verhältnisse und die zahlreichen zu liquidierenden Bückstellungen aus frühern Jahren stark erschwert und anderseits der Steuerbezug mit immer grösser werdenden Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Trotzdem ist der Bestand des Personals der IV. Sektion seit 1. Januar bis Ende März 1921 um 8 Beamte herabgesetzt worden, nachdem eine Verminderung schon im II. Halbjahr 1920 stattgefunden hatte. Einer Beihe von Beamten ist die Kündigung in Aussicht gestellt worden, so dass bis Ende des Jahres der Personalbestand nicht unerheblich zurückgehen wird.

Im Jahre 1921 werden hauptsächlich die Steuerperioden 1919/20 und 1920, sowie voraussichtlich der auf das Jahr 1920 entfallende Teil der Steuerperiode 1920/1921 zur Veranlagung kommen.

· Bis Ende Februar 1921 wurden für Fr. 720,419,084. 50 Steuerrechnungen ausgestellt. Auf den gleichen Zeitpunkt sind bei der Staatskasse Fr. 638,576,225.19 eingegangen. Davon kommen rund Fr. 145,000,000 den Kantonen und dem Arbeitslosenfonds zu, so dass für den Bund rund Fr. 493,000,000 verbleiben. Insgesamt bestehen 45,000 Dossiers; die Zahl der Steuerpflichtigen beträgt rund 13,000.

Der Steuereingang im Jahre 1921 kann auf ungefähr 60 Millionen Franken veranschlagt werden.

Die Arbeiten betreffend die neue ausserordentliche Kriegssteuer werden von der III. Sektion für Militärpflichtersatz besorgt. Das ihr für diesen Zweck zugeteilte Personal ist zu einem erheblichen Teile der Kriegsgewinnsteuersektion entnommen worden. Die Verminderung des Personals der letztern wurde demnach in einem gewissen Umfange durch den Bedarf der neuen ausserordentlichen Kriegssteuer ausgeglichen.

Die Aufwendungen für die Durchführung dieser Steuer werden sich, abgesehen von den Personalausgaben, insbesondere bei den Drucksachen und Beisekosten geltend machen.

63 Ausgaben im Jahre 1920

Fr.

»

568,560.50 491,880.45

» » «

20,434.20 44,780. -- 42,815.64

»

12,969. --

»

11,513.40

»

9,906.80

»

25,839.20

»

5,091.40

a

92,589.55 15,277.10

»

6,054.57 21,233. 25 Fr. 1,868,845.06

FUr 1921 sind erforderlich

Fr. 470,000 1. Besoldungen 2. Teuerungszulagen . . . <.

» 420,000 3. Bureaukosten: a . Bureaumaterial . . . . » 20,000 b . Druckarbeiten . . . . » 55,000 d. Post-, Fracht-,Telephonu. Telegraphengebühren, Betreibungskosten usw.

» 50,000 e. Beleuchtung und Heizung » 15,000 f. Hausdienst und Unterhalt des Gebäudes und des Mobiliars » 13,000 g. Teuerungszulagen des Hausdienstpersonals . . » 10,000 4. a. Verzinsung, Tilgung des Kapitals des Verwaltungsgebäudes » 25,839 b. Verzinsung und Tilgung des Mobiliarkapitals . . » 7,150 5. Reisekosten und Expertisen » 100,000 6. Eidgenössische Kriegssteuerrekurskommission . . . . » 45,000 7. Verschiedenes » 10,000 8. Mobiliaranschaffungen . . » 15,000 Fr. 1,255,989

Im Vergleich zum Jahr 1920 ist der Kreditbedarf um Fr. 131,011 geringer. Zu den einzelnen Rubriken ist folgendes zu sagen: 1. Besoldungen Fr. 470,000 Nach dem Stande des Personals auf Ende März 1921 und unter Berücksichtigung der vom 1. April 1921 ab zur Ausrichtung gelangenden Dienstalterszulagen beläuft sich das jährliche Besoldungserfordernis auf Fr. 506,000. Diese Summe vermindert sich um den Betrag der Besoldungen derjenigen Beamten, welche infolge des Abbaues der Kriegsgewinnsteuer im Laufe des Jahres entlassen werden. Dieser Betrag kann auf rund Fr. 36,000 veranschlagt werden, so dass sich ein Kreditbedarf von Fr. 470,000 ergibt. Im Jahre 1920 betrug der Kredit Fr. 600,000.

64

2. Teuerungszulagen Fr. 420,000 Die Teuerungszulagen betrugen 1920 Fr. 491,330. 45, d. h. 86 % des Besoldungsaufwandes von Fr. 568,560. 50. Für 1921 würden sie nach dem Stande des Personals auf Ende März 1921 rund Fr. 452,000 ausmachen. Hiervon gehen jedoch Fr. 32,000 wegen Verminderung des Personals infolge Abbaues der Kriegsgewinnsteuersektion ab.

3. Bureaukosten Fr. 163,000 a. Bureaumaterial Fr. 20,000 Der Verbrauch an Bureaumaterial ist kein gleichbleibender.

Nichtsdestoweniger ist eine Herabsetzung des letztjährigen Kreditbetrages von Fr. 30,000 um Fr. 10,000, auf Fr. 20,000, um so eher angezeigt, als keine weitern Preissteigerungen der Materialien in Aussicht stehen und keine neuen Schreibmaschinen mehr angeschafft werden müssen.

b. Druckarbeiten Fr. 55,000 Beträchtliche Kosten verursachen die Drucksachen für die neue ausserordentliche Kriegssteuer, insbesondere die zum Zweck der Gratisabgabe an die Kantone vom Bunde zu übernehmenden Kosten des Druckes grösserer Auflagen des Bundesbeschlusses und der Verordnung sowie der Entwürfe einer Eeihe von den Kantonen zu verwendenden Formularen und der Herstellung von Formularen für den eigenen Verbrauch. Diese Mehrausgaben werden die voraussichtlichen Minderausgaben für den Drucksachenbedaif der Kriegsgewinnsteuer und für den Wegfall der Kosten der Publikation der Kriegssteuerstatistik mehr als ausgleichen. Der 1920 vorgesehene Kredit von Fr. 45,000, der bis auf einen geringen Betrag verbraucht wurde, ist daher für 1921 auf Fr. 55,000 zu erhöhen.

d. Post-, Fracht-, Telephon- und Telegraphengebühren, Betreibungskosten usw Fr. 50,000 Auf dieser Bubrik sind bis Ende Februar 1921 bereits Fr. 7366.13 verausgabt worden. Mit Eücksicht auf die erhebliche Zunahme der Betreibungen sowie der grossen Zahl eingeschriebener Sendungen wird der Bedarf auf Fr. 50,000 gegen Fr. 45,000 für 1920 veranschlagt.

e. Beleuchtung und Heizung Fr. 15,000 Im Voranschlag für das Jahr 1921 ist auf Seite 187 unter der Ausgabenrubrik VI, 3 e. der Steuerverwaltung als Anteil der Kapitalrechnung an den Kosten der Beleuchtung und Heizung ein Betrag von Fr. 19,000 berechnet worden. Dabei wurde nach der Marktlage im August 1920 für die Kohle ein Preis von Fr. 280 für die Tonne

65 ·angenommen. Nach der heutigen Lage ist dieser Preis übersetzt, und wie die Erfahrung der ersten Zentralheizungsperiode zeigt, ist ·auch die wahrscheinliche Verbrauchsmenge mit 120 Tonnen zu hoch angenommen worden. Sie kann auf etwa 100 Tonnen herabgesetzt und der Tonnenpreis mit höchstens Fr. 200 angesetzt werden. Der oben genannte Kredit kann deshalb um rund Fr. 6,000, auf Fr. 13,000, vermindert werden, wozu Fr. 2,000 für nach Neujahr 1921 erfolgte Anschaffung von Brennmaterial für die Heizperiode 1920/21 su .zählen sind.

/. Hausdienst und Unterhalt des Gebäudes und des Mobiliars Fr. 13,000 Nach den im Voranschlag für 1921 unter der Ausgabenrubrik 'VI, 3 /. der Steuerverwaltung aufgestellten Berechnungen würde -der Kreditbedarf Fr. 11,000 ausmachen. Angesichts der effektiven Ausgaben von Fr. 11,513. 40 für das Jahr 1920 kann für 1921 von einer Herabsetzung des 1920 erteilten Kredites von Fr. 13,000 um so weniger die Eede sein, als bis Ende Februar die Ausgaben für TCapital- und Verwaltungsrechnung zusammen den Betrag von .Fr. 4,193. 30 erreichen.

g. Teuerungszulagen des Hausdienstpersonals. . . Fr. 10,000 Im Voranschlage für 1921 ist der Anteil der Kapitalrechnung .an den Teuerungszulagen des Hausdienstpersonals in der Ausgabenrubrik VI, 3 g. der Steuerverwaltung auf Fr. 9,000 berechnet worden.

Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, da die Zulagen nicht geringer sein werden als 1920, wo sie Fr. 9,906. 80 betrugen. Es ist daher ein .Kredit von Fr. 10,000 einzusetzen.

4. Verzinsung und Tilgung des Kapitals des Verwaltungsgebäudes

Fr. 32,989

a. Verwaltungsgebäude Fr. 25,839 l. Mobiliar Fr. 7,150 Vgl. Voranschlag für 1920, Ausgabenrubrik VI, 4 a. und b. der ' S teuerverwaltung.

5. Beisekosten und Expertisen

Fr. 100,000

Die Ausgaben für die Kriegsgewinnsteuer werden 1921 im Ver·gleich zum Jahre 1920 etwas geringer sein. Diese Differenz wird aber voraussichtlich mehr als ausgeglichen werden durch die Erfordernisse der Kriegssteuer. Um auszukommen, kann der Kredit nicht Bunter Fr. 100,000 herabgesetzt werden, gegenüber Fr. 110,000 im Vorjahr.

Bimdeablatt. 73. Jahrg. Bd. III.

6

66 6. Eidgenössische Kriegssteuer-Rekurskammission . Fr. 45,000 ' Die Inanspruchnahme der Kommission durch die Bekurse der Kriegsgewinnsteuerpflichtigen hat sich stark vermehrt, so dass die Zahl der Sitzungen erheblich zunahm und infolgedessen auch das Sekretariat mit mehr Personal besetzt werden musste. Diese Inanspruchnahme wird im Jahre 1921 trotz der Abnahme der Kriegsgewinnsteuerfäile nicht geringer werden, da die Liquidation der Bückstellungen anlässlich der Einschätzung der letzten Steuerperiode · eine Menge von Streitfragen auslösen wird. Dazu sind auf Ende des Jahres bereits Bekurse gegen die Kriegssteuerveranlagung zu erAvarten. Wenn auch 1920 der Aufwand nicht die veranschlagte · Ausgabesumme von Fr. 20,000 erreichte, so muss 1921 doch mit einem Aufwand von mindestens Fr. 45,000 gerechnet werden ; betragen doch die Besoldungen ohne Taggelder, Beiseentschädigungen und Entschädigung für Aktenstudium der Kommissionsmitglieder, für zwei Sekretäre und das Kanzleipersonal über Fr. 80.000, wovon allerdings ein kleiner Teil auf die Stempelkommission entfällt. Dazu treten die bisher nicht belasteten Entschädigungen für Lokalmiete, Mobiliarzins und Besorgung der Bureaux. Die Eingänge aus Kostenauflagen an die Bekurrenten, so bedeutend sie sind, reichen voraussichtlich nicht ganz hin, um die Ausgaben der Kommission für Taggelder, Beiseentschädigungen und Aktenstudium zu decken.

7. Verschiedenes Fr. 10,000 Eine Herabsetzung des 1920 vorgesehenen Kredites ist angesichts der Ausgabe für dieses Jahr für 1921 nicht angezeigt.

8. Mobiliaranschaffungen Fr. 15,000 Die auf dieser Bubrik verbuchten Ausgaben werden airrSchlusse des Jahres der Steuerverwaltung vergütet und müssen von ihr verzinst und getilgt werden. Es werden hier die gesamten Mobiliaranschaffungen ohne Bücksicht darauf, ob sie für die definitiven oder provisorischen Sektionen bestimmt sind, verbucht. Ergänzungen der Mobiliareinrichtungen können angesichts der Tatsache, dass die ursprüngliche Ausstattung vieler Bureaux eine primitive war, nicht umgangen werden.

*

*

*

Die für die Verwaltungsrechnung geforderten neuen Kredite belaufen sich auf . .

Fr. 13,312,131 Ein grosser Teil dieser Summe ist verursacht durch die Verzinsung der neu aufgenommenen Anleihen nebst den Emissionskosten hierfür . . . .

Fr. 9,945,674 Übertrag Fr. 9,945,674

67

Übertrag Einige Nachtragskredite stützen sich auf besondere Bundesbeschlüsse. Sodann mussten in besonders dringlichen Fällen, wie dies aus der Botschaft ersichtlich ist, durch Bundesratsbeschlüsse und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Eäte, die erforderlichen Beträge bereits bewilligt werden, damit die Ausführung der betreffenden Arbeiten usw. innert nützlicher Frist ermöglicht wurde. Wir gestatten uns, hier auf solche Nachtragskreditbegehren von besonders grossem Umfang hinzuweisen, wobei wir die Beträge, denen besondere Bundesbeschlüsse zugrunde liegen, besonders bezeichnen (BB.):

Fr.

9,945,674

» »

100,000 270,000

»

500,000

»

227,500

»

300,000

»

203,000

» »

107,000 195,100

»

100,000

»

100,000

»

200,000

»

100,000

Politisches Departement.

I. c. 22. Besoldung des Personals der Konsulate d. 29. Kosten des Völkerbundes Departement des Innern.

III. Oberbauinspektorat.

1. Gewässerverbauungen IV. 73. Ausbau der linksufrigen Bheinhafenanlage in Basel-St. Johann (BB.)

74. Verbauung und Korrektion der Wildbäche am Napf (BB.)

IX. Bau der Strasse von Vira nach Indemini (BB.)

IV. Baudirektion.

IV. c. 4. Ankauf des Postgebäudes Grindelwald (BB.)

5. Ankauf des Postgebäudes Thalwil (BB.)

6. Architektenhonorar für ein neues Bunclesgerichtsgebäude V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. 6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals 10. Beiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue 11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen usw Übertrag

Fr. 12,348,274

68

Übertrag

Fr. 12,348,274

Justiz- und Polizeidepartement.

IV. 10. Unterstützung hilfsbedürftiger Bussen .

»

170,000

Zusammen Fr. 12,518,274 Neu hinzugekommen sind sodann die Kredite für das neu geschaffene Eidgenössische Arbeitsamt » 112,675 Der Eest von » 681,182 setzt sich zusammen aus vielen kleinern Beträgen, wobei die Fr. 25,000 für das Militärdepartement Inbegriffen sind.

Zu diesem Betrage von Fr. 13,312,131 sind die Kredite der Eegiebetriebe zu zählen, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich: Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten » 7,200 Postverwaltung (Gewinn- und Verlustrechnung) » 260,000 Telegraphenverwaltung (Gewinn- und Verlustrechnung) » 40,000 Gesamtsumme Fr. 13,619,331 Zum Teil stehen diesen Mehrausgaben übrigens auf andern Krediten Minderausgaben oder Mehreinnahmen gegenüber.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 13. Mai 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

69 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1921 (I. Folge).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft, des Bundesrates vom 13. Mai

1921, beschliesst: Es werden dem Bundesrat für das Jahr 1921 folgende Kreditübertragungen und Nachtragskredite bewilligt: Kreditübertragungen.

Dritter Abschnitt.

Departements A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

Fr.

29. Kosten des Völkerbundes

60,000

B. Departement des Innern.

III.

Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: Nr. 51. Korrektion der Gewässer im Saxerriet . .

Fr.

55,100 Übertrag

60,000

70 Fr.

Übertrag

Fr.

60,000

IV. Baudirektion.

IV. Hochbauten : b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Bundeshaus Westbau, Lastaufzug 2. Gesundheitsamt, bauliche Veränderungen . . . .

3. Bundesgasse Nr. 32 und 34, Zentralheizung . . . .

4. Verlegung eines Schuppens in Bern 5. Eidgenössisches Chemiegebäude, Zürich, Erneuerung des Daches . . .

6. Eidgenössisches Physikgebäude, Zürich, Ventilationsanlage . . . .

7. Mannschaftskaserne Thun, elektrische Lichtleitung .

8. Kasernenstallung Thun, Durchfahrtstore . . . .

9. Konstruktion werkstätte Thun, Umbau des Wagenschuppens 10. Verlegung der Wachtbaracke auf der Allmend Thun 11. Reitbahngebäude Bière, Instandstellung 12. Kaserne Nr. l Bière, Umbau 13. Tivoligebäude Bière, Instandstellung 14. Schafhütte Dübendorf, Instandstellung 15. Zollgebäude Hegenheimerstrasse Basel, elektrische Beleuchtung Übertrag

5,700 5,918 2.407 8,713 19,470 16,80-5 5,763 3,595 3,106 3,000 4,926 132,198 3,067 2,174 2,900 219,742

60,000

71

Übertrag ' 16. Zollgebäude Muggio, Roggiana und Novazzano II, Instandstellung . . . .

17. Zollhaus Brusino, Umbau 18. W achtschiff haus Ponte Tresa, Instandstellung. .

19. Wohnhaus für Zollbeamte in Luino, Instandstellung .

20. Zollhaus Camedo, Umdeckung des Ziegeldaches .21. Zollgebäude Ponte Tresa, Faloppia, Pignora, Fornasette, elektrische Beleuchtung "22. Zolldirektionsgebäude Lausanne, Umbau . . . .

23. Verschiedene Zollgebäude im Kanton Genf, elektrische Beleuchtung .24. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt, Lausanne,Umbau 25. Postgebäude rue du Montblanc, Genf, zweite Telephonzentrale und Aufzug .

26. Telephongebäude rue du Stand, Genf, Umbau . .

27. Haus Bourrit, rue du Stand, Genf, bauliche Änderung für Telephonverwaltung .

"28. Postgebäude Lausanne, Umbau '. .

29. Postgebäude Bern, Gitterabschlüsse 30. Postgebäude Bern, Durchlüftungseinrichtung . . .

31. Postgebäude Thun, Umbau im Remisengebäude . .

Übertrag

Fr.

219,742

Fr.

60,000

5,216 5,913 1,300 5,731 7,780

6.433 24,159 3,823 32,309 148.800 57,437 12,400 15'.191 3,599 15,700 16,015 581,548

60,000

72

Übertrag 32. Postgebäude La Chaux-deFonds, Umbau . . . .

33. Hauptpostgebäde Basel, innerer Umbau . . . .

34. Postgebäude Solothurn, Umbau 35. Hauptpostgebäude Zürich, Erweiterung der Telegraphenlokale . . . .

36. Postgebäude Winterthur, Erweiterung der Telephonzentrale 37. Postschuppen Chur, Erstellung eines Heliographieraumes 38. Erdbebenkarte Degenried, Zürich, Erweiterung . .

Fr.

Fr.

581,548

60,OOO

21,871 95,830 1,976 28,162 8,540 1,000 29,877 768,804

c. Neubauten : 1. Spitalacker Bern, Bureaubaracken 2. Wankdorffeld Bern, Baumaterialschuppen . . .

3. Waffenplatz Bière, Wäschereigebäude . . . .

4. Waffenplatz Kloten,Bureauund Wohngebäude. . .

5. Zeughaus Bülach, Umzäunung . . . . . .

6. LiegenschaftSchneeli,Wallenstadt, Hausankauf . : .

7. Arbeiterwohnhäuser Wimmis.

8. Zeughaus Nr. 2, Wangen, Vergrösserung . . . .

9. ZollgebäudeUttwil, Ankauf 10. Zollgebäude Büchel . .

Übertrag

120,507 10,954 52,565 44,448 10,485 1,797 128,176 16,942 2,294 54,631 442,799

60,000

73

Übertrag 11. Liegenschaft für Zolldirektion Chur 12. Grenzwächterwohnhaus Campocologno . . . .

13. Zollgebäude Stabio-Dorf .

14. Zollgebäude Stabio-Grenze 15. G-renzwachthütten in Fornasette und Cassinone .

16. Zollgebäude Champéry .

17. Waschhäuser zu verschiedenen Zollgebäuden im Kanton Genf . . . .

18. Zollgebäude Soral . . .

19. Zollgebäude Jussy . . .

20. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten Lausanne und Pully: a . Neubauten . . . .

b. Innere Einrichtung. .

21. Materialschuppen für Telegraphenverwaltung, Ostermundigen 22. Liegenschaft Meyer, Ostermundigen, Ankauf. . .

23. Wendelstörferhof Basel, Ankauf 24. Telephongebäude Brandschenkestrasse Zürich . .

25. Bauten für Telegraphenverwaltung an der Geroldstrasse, Zürich . . . .

Fr.

442,799

Fr.

Fr.

60,000

2,107 124,972 29,095 5,000 606 91,835 3,220 13,988 1,745

277,531 60,715 18,803 19,681 76,609 35,184 89,308 1,293,198 2,062,002

V. Strassen- und Wasserbauten : 1. Waffenplatz Thun, Notstandsarbeiten . . . .

2. Waffenplatz Wallenstadt, Erstellung von Güterwegen Übertrag

2,966 1,892 4,858 2,062,002

60,000

74

Übertrag 3. Waffenfabrik Bern, Beitrag an die Erstellungskosten der Stauffacherstrasse . .

4. Pul ver mühle La Vaux, Wegverbreiterung . . . .

o. Kavallerie-Remontendepot im Sand, elektrische Lichtleitung 6. Zollamt Kreuzungen, Fussweg 7. Zollamt Chiasso - Strasse, Einfriedigung . . . .

5. Weinbauversuchsanstalt Pully, Stützmauern . .

9. Waffenplatz Bière, Hydrantenanlage 10. Waffenplatz Bière, Kanalisierung 11. Waffenplatz Bière, Wasserleitung 12. Pulvermühle La Vaux, Uferverbauungen 13. ZollhausWil-Grenze,Trinkwasser Versorgung . . .

14. Zollgebäude Camedo, Trinkwasserversorgung .

15. Zollgebäude Grand-Saconnex, Klärgruben . . .

16. Wasserversorgung für verschiedene Zollhäuser des Zollkreises Genf . . .

17. Pulverfabrik Wimmis, Perimeterbeitrag 18. Verbauung des Uetenbaches, Seewen . . . .

Übertrag

Fr.

Fr.

4,858 2,062,002

Fr.

60,000

3,090 2,500

14,000

1,900 7,600 1,234 10,218 15,410 8,093 7,830 3,077 736 8,799 4,425 7,371 12,721 113,862 2,175,864

60,000

75 Fr.

Übertrag

Fr.

60,000

.

VI. Amt für Wasserwirtschaft.

XV. Internationaler Wettbewerb für die Schiffbarmachung des Rheins von Basel bis zum Bodensee . . . .

22,000

VII. Gesundheitsamt*).

4. Gesundheitswesen

37,912 2,290,876

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

2. Generalstabsabteilung : e. Fürsorge C. Unterricht.

3. Wiederholungskurse: d. Genietruppen . . .

i. Vorträge gemäss BRB.

vom 9. Oktober 1920

27,150 Fr.

73,600 476,977 550,577

5. Vorunterricht : a. Militärischer Vorunterricht c. Beiträge an Kadettenkorps

6,000 1,000 7,000 557,577

D. Bekleidung.

I. Entschädigung für Rekrutenausrüstung E. Bewaffnung

2,714,000

und Ausrüstung.

I I . Blanke Waffen . . . .

III. Ausrüstungsgegenstände .

Fr.

47,000 50,000

_ 97,000 Übertrag 3,395,727 2,350,876 *) Voranschlag 1921: F. Volkswirtschaftsdepartement, III.

76 Fr.

Fr.

Übertrag 3,395,727 2,350,876 F. Offiziersausrüstung.

II. Anzuschaffende Ausrüstung . . . .

5,500

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine.

1.Beiträge an freiwillige Vereine: a. Schiess- und Tambourenvereine usw.

60,000

J. Kriegsmaterial.

I.Unterhalt: b. Übriges Kriegsmaterial : 1. Ersatzmaterial . . .

2. Neuanschaffungen : b. Infanterie e. Genie /. Sanität h. Verpflegungstruppen . .

1 Pferdeausrüstung . . .

n. Material für alle Truppen

Fr.

40,000 43,000 324,000 8,600 25,000 406,000 4,500 811,100 851,100

K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten : b. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : III. Unterhalt V. Bauliche Installationen b. St. Maurice : V. Bauliche Installationen

20,000

Fr.

7,000 50,820 57,820 5,123 62,943 Übertrag 4,395,270 2,350,876

77

Fr.

Fr.

Übertrag 4,395,270 2,350,876

M. Landestopograpliie.

3. Geodätische und topographische Arbeiten

20,000

T. Militärflugwesen.

S.Neuanschaffungen

21,180 4,436,450

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanzbureau.

-6. Liegenschaftsverwaltung : VI. Waffenplatz in Kloten-Bülach : 11. Servitutenbereinigung . .

XIII. Ankauf von Liegenschaften .

.

.

2,200 71,506 73,706

Verwaltungsrechnung, Kreditübertragungen 6,861,032

Begiebetriebe des Bundes.

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung.

I.Mobilien III. Reparaturen

Fr.

25,767 8,555 34,322

XII. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches.

3. Hengsten- und Fohlenankäufe . . .

18,477

XIII. Postverwaltung.

Gewinn- und, Verlustrechnung.

IV. Anschaffung und Unterhalt von Betriebsgegenständen , Material und Dienstkleidern : Übertrag

52,799

78 Fr.

Übertrag a. Postfuhrwerke . . .

aa. Anlagen für den Kraftwagenbetrieb . . .

g. Fuhrwesenmaterial .

Ä. Bahnpostwagen . .

Fr.

Fr.

52,799

252,000 114,000 175,000 198.000

XII. Abschreibungen : a. Postfuhrwerke . . .

aa. Anlagen für den Kraftwaffenbetrieb . . .

739,000

50,000 11,000

61,000 :

800,000

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Kapüalreclmung.

A. Anlagekonto : Linienbau : a. Telegraphenlinien : 1. Materialkosten . .

2. a. Arbeitslöhne . .

b. Teuerungszulagen 3. Transportkosten und Verschiedenes . .

Fr.

551,800 192,100 18,400

Fr.

68,900 831,200

b. Telephonlinien : 1. Materialkosten . . 4,152,100 2. a. Arbeitslöhne . .

40,100 b. Teuerungszulagen 257,600 3. Transportkosten und Verschiedenes . . 276,800 4,726,600 _! ' 5,557,800 II. Einrichtung von Telegraphenbureaux, Telephonzentralen und Abonnentenstationen : Übertrag 5,557,800

852,799

79 Fr.

Übertrag a. Telegraphenbureaux : 1. Apparate und Materialkosten . . .

2. a. Arbeitslöhne . .

b. Teuerungszulagen 3. Transportkosten und Verschiedenes . .

Fr.

5,557,800

Fr.

852,799>

150,000 3,100 2,900 3,000

159,000 b. Telephonzentralen : 1. Apparate und Materialien . . . . 3,290,000 2. a. Arbeitslöhne . .

3,100 b. Teuerungszulagen 2,900 3,296,000 c. Abonnentenstationen : 1.Apparate . . . . 2,000,000 2. Materialkosten . .

70,000 3. a. Arbeitslöhne . .

20,500 b. Teuerungszulagen 19,500 4. Transportkosten . .

8,000 2,118,000 -- : 5,573,000 IV. Werkzeuge, Fahrräder, Motorwagen : a . Werkzeuge . . . .

b . Motorwagen . . . .

5,500 49,500

55,000

11,185,800 B. Materialkonto : I. Materialanschaffungen : 1. Linienbaumaterial . . 4,233,600 2. Apparatenmaterial . . 4,600,000 5 . Werkzeuge . . . .

26,600 1 8,860,200 . . 20,046,000 Regiebetriebe, Kreditübertragungen 20,898,799

80 Neue Kredite.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen.

B. Verzinsung: a. Feste Anleihen : Fr.

22. 6 % 272 jährige Kassenscheine, IV. Serie, v o n 1921 . . . . 6,141,696 23. 6% 41/2 jährige Kassenscheine, IV. Serie, v o n 1921 . . . . 3,423,978

Fr.

Fr.

9,565,674 D. Emissionskosten der Anleihen : 15. 6°/o Kassenscheine, IV. Serie, von 1921

380,000 9,945,674

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

«. Besoldungen des gesamten Kanzleipersonals c. Ruhegehalte

700 6,550 7,250

F. Eidgen. Versicherungsgericht.

I. Gerichtshof.

b. Taggelder und Reiseentschädigungen an 5 Ersatzmänner il. Gerichtskanzlei.

6. Nichtständiges Personal III. Allgemeine Ausgaben.

d. Reiseauslagen an Richter und Kanzleibeamte

8,000 57,000

3,000 68,000 Übertrag 10,020,924

81 Fr.

Übertrag 10,020,924

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

b. Gesandtschaften.

15. Besoldung des Personals Fr.

der Gesandtschaften: e. Wien, ständiges Personal 6,000 k. Haag, Aushilfspersonal.

· 6,300 m. Bukarest, Aushilfspersonal 17,600 p. Stockholm, Aushilfspersonal 30,900

Fr.

60,800 c. Konsulate.

22. Besoldung des Personals der Konsulate: a. Ständiges Personal . .

28. Bureaubedürfnisse usw. der Konsulate d. Betträge.

29. Kosten des Völkerbundes

100,000 70,000 270,000 500,800

B. Departement des Innern.

II. Abteilung fUr Kultur, Wissenschaft und Kunst.

D. Eidg. Technische Hochschule.

IV. Unterrichtsmittel, Werkstätten, Laboratorien und Sammlungen : .3. Modellier - Werkstätte, Figuren- u. LandschaftszeichFr.

nen und Aquarellieren . .

850 Übertrag 850 Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

10,521,724 6

82 Übertrag 10. Physikalisches Institut : 6. Elektrotechnische Laboratorien 15. Naturhistorische Sammlungen : a. Mineralogische Sammlungen : 1. Ordentlicher Kredit .

Fr.

850

Fr.

Fr.

10,521,724

2,500

2,000 5,350

H. Meteorologische Zentralanstalt.

E. Betrieb : 5. Wetterwarte auf dem Säntis 1,113 6,463

III. Oberbauinspekiorat.

III. Reisekosten und Expertisen IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke Nr. 1. G-ewässerverbauungen Nr. 73. Ausbau derlinksufrigen Rheinhafen-Anlage in Basel-St. Johann . .

Nr. 74. Verbauung und Korrektion der Wildbäche am Nordostabhang des Napfes IX. Bau der Strasse von Vira nach Indemini .

2,000 500,000 227,500

300,000 1,027,500 203,000 1,232,500

IV. Baudirektion.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Bundeshaus Westbau, Fr.

Kassengewölbe . . . .

22,800 Übertrag 22,800

10,521,724

83

Fr.

Übertrag 2. Bundeshaus Westbau, Umb a u Tiefparterre . . . .

3. Bundeshaus Ostbau, Einrichtung der Militärbibliothek .

4. Parlamentsgebäude, Unterteilung von Zimmern . .

5. Amthausgasse 7, Umänderungen 6. Munitionsfabrik Thun, Heizanlage 7. Zollhaus Brasino, Umbau .

Fr.

22,800

Fr.

10,521,724

11,300 5,500 3,750 78,000 9,000 4,000 134,350

c. Neubauten : 1. Waflenplatz Kloten, Bureauund Wohngebäude . . .

2. Zollgebäude Nohl . . .

3. Zollamt Kreuzungen, Ankauf 4. Postgebäude Grindelwald, Ankauf

5. Postgebäude Thalwil, Ankauf ; . .

6. Bundesgerichtsgebäude Lausanne, Architektenhonorar.

22,000 8,000 27,000 107,000

195,100 100,000 459,100

d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden: Hotel Metropol Interlaken (Statistisches Bureau) . . .

7,000 600,450

V. Strassen- und Wasserbauten, b. Wasserbauten : Zeughaus Payerne, Perimeterbeitrag .

.

IX. Mietzins für die Zentralvenvaltung und Verschiedenes.

A. Mietzinse: Bureau in Interlaken (Statistisches Bureau)

2,127

40,000 642,577 Übertrag 10,521,724

84

Fr.

Übertrag 10,521,724

V. Inspektion fUr Forstwesen, Jagd und Fischerei.

/. Forstwesen.

6. Beiträge an die Besoldungen · und Taggelder des ForstPersonals 7. Beiträge an die Unfallversicherung des Porstpersonals 10. Beiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue 11. Beiträge an die Anlage von Abfuhr wegen und sonstigen ständigen Einrichtungen für den Holztransport .

II. Jagd und Vogelschutz.

1. Beitrag an die Kosten der Wildhut in den Jagdbannbezirken

Fr.

100,000

Fr.

10,000 200,000

100,000 410,000

15,000 425,000

VI. Amt für Wasserwirtschaft.

XVI. Beitrag der Schweiz an die Kosten der Rhein-Zentralkommission

15,000 2,321,540

C. Justiz- und Polizeidepartement.

IV. Polizeiabteilung.

3. Polizei- und Transportwesen 6. Zentralpolizeibureau : a. Besoldungen : 1. Ständiges Personal 10. Unterstützung hilfsbedürftiger Russen

50,000 4,600 170,000 224,600 Übertrag 13,067,864

85 Fr.

Übertrag 13,067,864

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

12. Verwaltung der Militärjustiz : a. Oberauditor

Fr.

2,000

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine : a. Schiess- und Tambourenvereine, Skikurse und Militärradfahrer . . .

20,000

K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten : b. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen

3,000 25,000

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanebn/reau.

b. Liegenschaftsverwaltung : V. Schiessplatz im Sand bei Schönbühl : Fr.

2 . Holzrüstlöhne . . . .

2,000 D. Personelles u. VersicherungsTcasse.

II. Versicherungskasse für das eidgenössische Personal : 2. Bureauaushilfe. . . .

4. &. Schreib- und Bureaumaterial c. Druck-und Buchbinderkosten e. Post-, Telephon- und Telegraphengebühren .

20,000 3,000 10,000 4,000 37,000 1 Übertrag

39,000 39,00013,092,864

86

Übertrag

Fr.

Fr.

39,00013,092,864

II. Statistisches Bureau.

2. Entschädigungen an die Zivilstandsbeamten und Ehescheidungsgerichte .

3. Druckarbeiten: d. Statistische Mitteilungen u. andere Druckarbeiten 8. Volkszählung : d. Verschiedenes . . .

Fr.

1,500 47,900 16,000 65,400 104,400

F. Volkswirtschaftsdepartement.

VII. Eidgenössisches Arbeitsamt.

1. Besoldungen 2. Bureaukosten : a. Drucksachen, Post-, Telegraph- und TelephonFr.

gebühren 11,000 b. Bureaumaterial . . .

7,500 c. Literatur und Zeitungsabonnemente . . . .

1,000 d. V e r s c h i e d e n e s . . . .

500 3. ReisekostenundTagggelder

62,175

20,000 30,500 112,675

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

4. Besondere Kosten und Beiträge : e. Beitrag an das Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport 2,192 Verwaltungsrechnung, neue Kredite 13,312,131

Regiebetrieb des Bundes.

II. Pferderegieanstalt Thun.

Depot Artillerie-Bundespferde: 1. Pferdeankäufe 4. Verschiedenes

Fr.

107,000 3,000 Übertrag

Fr.

110,000 110,000

87

Übertrag

Fr.

110,000

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . .

7,200

XIII. Postverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

XI. Haftpflicht,Versicherung,Verschiedenes : a. Unfallversicherung

260,000

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

Vu!. Werkzeuge, Fahrräder, Motorwagen : c. Motorwagen : 2. Ersatz von Motorwagen . . .

40,000

Kapitalrechnung.

A. Anlagekonto: I. Linienbau: ·a. Telegraphenlinien : Fr.

1 . Materialkosten . . . . 1,731,900 2 a . Arbeitslöhne . . . .

834,300 3. Transportkosten und Verschiedenes 86,400 2,652,600 b. Telephonlinien : 1. Materialkosten . . . . 3,389,000 2 a . Arbeitslöhne . . . . 2,959,650 3. Transportkosten und Verschiedenes 161,100 6,509,750 9,162,350 B. Materialkonto: I. Materialanschaffungen : 1. Linienbaumaterial . . .

1,120,900 10,283,250

10,323,250 Regiebetriebe neue Kredite 10,700,450

88 Fr.

Fr.

Fr.

Kapitalrechnung.

Material der Haubitzabteilungen Eidg. Steuerverwaltung.

1. Besoldungen 2. Teuerungszulagen . . .

3. Bureaukosten : a. Bureaumaterial . . .

b . Druckarbeiten . . . .

d. Post-, Fracht- usw. Gebühren e. Beleuchtung und Heizung f. Hausdienst usw. . . .

g. Teuerungszulagen d. Hausdienstpersonals . . .

20,000 470,000 420,000 20,000 55,000 50,000 15,000 13,000 10,000 163,000

4. Verzinsung und Tilgung des Kapitals d. Verwaltungsgebäudes : a. Verwaltungsgebäude . .

b. Mobiliar 5. Reisekosten und Expertisen 6. Eidg. Kriegssteuer - Rekurskommission . . . . .

7. Verschiedenes 8. Mobilaranschaffungen . .

25,839 7,150 32,989 100,000 45,000 10,000 15,000

1,255,98» Kapitalrechnung, neue Kredite 1,275,980 Zusammenstellung I.

I. Verwaltungsrechnung : 1. Kreditübertragungen 6,861,032 2. Neue Kredite .13,312,131 3. Kredite der Regieanstalten, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich der landwirtschaftlichen Regiebetriebe und der Post- und Telegraphenverwaltung (Gewinn- und Verlustrechnung) : Übertrag 20,173,163

89

a. Kreditübertragungen b. Neue Kredite

Fr.

Übertrag 20,173,163 818,477 307,200 1,125,677 21,298,840

II. Regiebetriebe:

1. Kreditübertragungen (Fr. 20,898,799 abzüglich Fr. 818,477 in der Verwaltungsrechnung inbegriffen) 20,080,322 2. NeueKredite(Fr.lO,700,450abzüglichFr.307,200 in der Verwaltungsrechnung inbegriffen) . . . 10,393,250 30,473,572 IM. Kapitalrechnung:

1. Kreditübertragungen 2. Neue Kredite

Zusammenstellung II.

I. Kreditübertragungen: 1. Verwaltungsrechnung 2. Regiebetriebe 3. Kapitalrechnung

-- 1,275,989 1,275,989

Fr.

6,861,032 818,477 20,080,322 -- 27,759,831

II. Neue Kredite:

1 . Verwaltungsrechnung . . . . . 13,312,131 ,, ., , .

307,200 2. Regiebetriebe 10,393,250 3. Kapitalrechnung : . 1,275,989 25,288,570 Gesamtbetrag 53,048,401

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1921 (erste Folge). (Vom 18. Mai 1921.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1921

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

1330

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.05.1921

Date Data Seite

1-89

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