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Bekanntmachungen Ton

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande für das Jahr 1920.

(Vom 14. Februar 1921.)

t Herr Präsident, geehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen eine Zusammenstellung zu übermitteln, der Sie entnehmen wollen, wie die den schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande vom Bund und von den Kantonen gewährten Jahresbeiträge für das Jahr 1920 verteilt worden sind.

Diese nach dem vorjährigen Schema aufgestellte Tabelle gibt das Vermögen, die Einnahmen, die freiwilligen Beiträge, die gewährten Unterstützungen und die Verwaltungs- und sonstigen Kosten an. Die schweizerischen Asyle oder Homes und die vom Bunde und von den Kantonen unterstützten ausländischen Asyle und Spitäler, welche auch Schweizer aufnehmen und verpflegen, erscheinen getrennt aufgeführt.

Die von den Kantonen für 1920 gewährten Beiträge belaufen sich auf die Gesamtsumme von Fr. 29,200, wie im Vorjahre.

Der Bundesbeitrag beträgt wieder Fr. 40,000, gegen Fr. 35,000 im Jahr 1909.

Wie aus der Zusammenstellung ersichtlich ist, haben auch für das Jahr 1920 eine grosse Anzahl von Gesellschaften auf den Beitrag zugunsten weniger wohlhabender Gesellschaften verzichtet.

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Im ganzen 152 13 27

enthält die diesjährige Tabelle : Hülfsvereine (gegen 150 im Vorjahre), schweizerische Anstalten, ausländische Asyle und Spitäler (35 im Vorjahre),

zusammen 192 Vereine und Anstalten (198 im Vorjahre).

Da eine gewisse Anzahl von Gesellschaften keine Berichte eingesandt haben und das Gesamtresultat daher ein wahrheitsgetreues Bild nicht ergeben hätte, so haben wir es dieses Jahr unterlassen, die Vermögen, die Ausgaben für wohltätige Zwecke etc.

der Gesellschaften zusammenzustellen.

Indem wir Ihnen für alles, was Sie für unsere Hülfsgesellschaften und Asyle im Auslande tun, namens derselben bestens danken, bitten wir Sie, ihrer auch fernerhin hülfreich gedenken zu wollen.

Wir benützen die Gelegenheit, um Sie, Herr Präsident, geehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. Februar 1921.

Eidgenössisches Politisches Departement: Motta.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar

1921

1920

608

469

Zu-oder Abnahme

+ 139

B e r n , den 18. Februar 1921.

(B.-B. 1921, l, 106.)

Eidg. Auswanderungsamt.

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Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1920 und 1921.

1921

Monate

1920 Fr.

1921

Fr.

Januar . . .

Februar .

März . .

April . .

Mai. . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

8,312,016. 77 7,414,206. 09 . 7,207,796. 82 . 7,312,350. 94 . 7,726,712. 37 . 7,060,877. 48 . 7,052,471. 54 . 7,493,320. 72 . 10,114,728.86 . 7,168,947. 90 . 8,726,147. 66 . 9,541,850. 06 .

Total Ende November 87,717,221. 12 7,414,206. 09

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

--

897,810. 68

--

897,810. 68

(Ersetzt die Publikation in voriger Nummer.)

Notiz zuhanden der Organe des Zivilstandsdienstes.

Unter der gleichen Überschrift teilten wir am 24. August 1920 (Bundesbl. 1920, Bd. IV, S. 191) mit, dass die Gesandtschaft der tschechoslowakischen Republik in Bern und deren Konsulat in Zürich für Ehefähigkeitszeugnisse ihrer Landesangehörigen eine Taxe von zehn Franken erheben.

Die Gesandtschaft verständigt uns nun, dass infolge eines Gesetzes vom 29. September 1920 die Gebühr für Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses auf Fr. 39. 90 Schweizerwährung erhöht worden ist, wobei allerdings der Gesandtschaft sowohl als dem Konsulate in Zürich die Möglichkeit gewahrt bleibt, je nach den Vermögensumständen und auf Ansuchen der Beteiligten die Gebühr auf die Hälfte oder sogar einen Viertel zu ermässigen.

B e r n , den 17. Februar 1921.

Mdg. Justiz- wnd Poliseidepartement : H. Häfoerlin.

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Revision des Zolltarifs.

Gemäss Beschluss der Bundesversammlung ist der Bundesrat ermächtigt worden, die Zollansätze des bisherigen Gebrauchstarifs zu erhöhen, um sie den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Die Zollverwaltung erhält infolge dieses Bundesbeschlusses von allen Seiten zahlreiche Auskunftsbegehren betreffend die neuen Einfuhrzölle.

Die Oberzolldirektion macht hiermit die Interessenten darauf aufmerksam, dass durch den gefassten Bundesbeschluss wohl die prinzipielle Frage der Erhöhung der Zollansätze entschieden ist, dass aber die neuen Ansätze noch nicht aufgestellt sind und der Zeitpunkt des Inkrafttretens derselben noch nicht bekannt ist.

Sobald die neuen Tarifansätze festgesetzt sein werden, und der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt haben wird, soll dies durch die Tagespresse und die amtlichen Blätter (Bundesblatt und Handelsamtsblatt) bekanntgegeben werden.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Druck von Formularen.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, eröffnet die Konkurrenz über den Druck der nachbezeichneten Formulare : 41,000 Belegscheine mit Talons für Braunvieh, deutsch und mit schwarzem Druck, Talons und Scheine fortlaufend numeriert 30,001--71,000 (Serie V), perforiert ; 16,000 Belegscheine mit Talons für Braunvieh, deutsch und mit rotem Druck, Talons und Scheine fortlaufend numeriert 68,001--84,000 (Serie II), perforiert; 17,000 Belegscheine mit Talons für Fleckvieh, deutsch und mit schwarzem Druck, Talons und Scheine fortlaufend numeriert 28,001--45,000 (Serie II), perforiert;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Foglio federale

Jahr

1921

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.02.1921

Date Data Seite

250-253

Page Pagina Ref. No

10 027 853

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