861 # S T #
Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Rückzug der Messingmünzen.
Art. 5 des Bundesratsbeschlusses vom 23. Oktober 1917 betreffend die Prägung von 5- und 10-Rappenstücken aus Messing sieht den Rückzug dieser Stücke für den Zeitpunkt des Wiedereintritts normaler Verhältnisse vor. Da die Ursachen, die seinerzeit die ausserordentliche Prägung veranlasst haben, heute nicht mehr bestehen, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 17. Oktober 1921 den Rückzug der Messingmünzen verfügt.
Die öffentlichen Kassen der Bundesverwaltung und der Bundesbahnen sind angewiesen, und die kantonalen Kassen sowie die Banken werden ersucht, die einlaufenden Messingmünzen nicht mehr auszugeben, sondern an die eidgenössische Staatskasse abzuführen, "Wir laden deshalb die Besitzer von Messingmünzen zu 5 und 10 Rappen ein, diese den genannten Kassenstellen zuzuleiten. Für den Ersatz der 5- und 10-Rappenstücke aus Messing durch solche aus Nickel ist gesorgt.
B e r n , den 25. Oktober 1921.
(2..)
Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.
Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.
Über die kommende Winter- und die nächste Sommersaison wird das Zollamt St. Moritz (Engadin) vom 16. Dezember 1921 bis Ende Februar 1922 und vom 1. Juli bis 15. September 1922 geöffnet sein.
Während dieser Perioden können aus dem Ausland nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollabfertigung bei genannter Empfangsstation abgefertigt werden.
B e r n , den 14. Oktober 1921.
(3...)
Eidg. Oberzolldirektion.
Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. IY.
59
862
Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.
Das im Bundesblatt Nr. 41 vom 12. Oktober und Nr. 42 vom 19. Oktober 1921, sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 251 vom 12. Oktober und Nr. 254 vom 15. Oktober 1921 veröffentlichte Gesuch der Officina elettrica comunale di Lugano um Abänderung der Ausfuhrbewilligung Nr. 48 wurde von der Gesuchstellerin vorläufig zurückgezogen.
B e r n , den 25. Oktober
1921.
Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.
# S T #
Wettbewerb- undStellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.
Ausschreibung von Bauarbeiten.
Über die Gipser- und Malerarbeiten zum Umbau des Postgebäudes in Sitten wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind auf dem Telephonbureau in Sitten aufgelegt. Ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung wird am 31. Oktober daselbst anwesend sein, um den Unternehmern allfällig weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.
Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fostgebäude Sitten" versehen bis und mit 5. November nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Banten.
Bern, den 22. Oktober 1921.
(2..)
Über die Geröll- und Felsaushub-, Maurer- und Eisenbetonarbeiten zur Schiessplatzanlage Monte Ceneri wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind auf dem unterzeichneten Bureau in Andermatt aufgelegt.
Gemeinsame Begehung des Platzes am 7. November 1921, 14 Uhr; Besammlung Offizierskaserne Monte Ceneri (Station Rivera-Bironico).
Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Schiessplatzanlage Ceneri" bis und mit 12. November 1921 franko einzureichen an das Festungsbureau St. Gotthard.
A n d e r m a t t , den 25. Oktober 1921.
(1.)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1921
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
44
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.11.1921
Date Data Seite
861-862
Page Pagina Ref. No
10 028 127
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.