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IV. Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Massnahmen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr.

(Vom 20. Juni 1921.)

I.

Wir beehren uns, Ihnen gemäss Art. 3 des Bundesbeschlusses Tom 18. Februar dieses Jahres betreffend die Beschränkung der Einfuhr nachstehend über die seit Herausgabe unseres dritten Berichtes (13. Mai 1921) getroffenen neuen Anordnungen Bericht zu erstatten.

Auf Antrag der begutachtenden Kommission hin beschloss der Bundesrat am 24. Mai 1921, die Einfuhr nachstehender Warenkategorien bis auf weiteres von der Einholung einer Bewilligung abhängig zu machen: 1. Fertige Lederwaren, Eeiseartikel ; ·2. Parketterie; :3. Pinsel; 4. Feilen und Baspein; 5. gewisse Waren aus Kupfer und Kupferlegierungen; 6. gewisse landwirtschaftliche Maschinen und Geräte; 7. Knöpfe.

Wir verweisen bezüglich der Umschreibung der einzelnen Kategorien auf den Wortlaut des in der Beilage folgenden Bundesratsbeschlusses vom 24. Mai dieses Jahres betreffend die Beschränkung der Einfuhr. Der Beschluss ist am 28. gleichen Monats in Kraft getreten.

II.

Hinsichtlich der einzelnen von dem Bundesratsbeschluss betroffenen Warengattungen sei folgendes ausgeführt:

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1. Fertige Lederwaren und Eeiseartikel (Zolltarifpositionen 188, 1152, 1158).

Das einheimische Sattler- und Eeiseartikelgewerbe gehört zu den Branchen, welche am frühesten die Bundesbehörden um Schutz, vor der durch die Valuta begünstigten Einfuhr anriefen. Namentlich die Sattlerei verspürte den mit Abschluss des Waffenstillstandes, wieder einsetzenden ausländischen Wettbewerb um so unmittelbarerr als die Démobilisation der schweizerischen Armee eine wesentliche Verminderung der Arbeitsgelegenheit gebracht hatte. Neben den Valutaverhältnissen wirkte in starkem Masse die Liquidation ausländischer Heeresvorräte auf den Import ein. Es sind wohl wenige Branchen durch den Verschleiss von ehemaligem Kriegsmaterial und!

durch die Freigabe von vorher für Heereszwecke reservierten Beständen so sehr betroffen worden, wie die hier in Frage stehenden.

Die Einfuhrziffern sind folgende: 1913

Position

Menge

q

1919 Wert Fr.

Menge 1

1920 Wert Fr.

Menge 1

Wert Fr.

188 (fertige Lederwaren) . . . . 1891 3,095,008 891 4,369,356 1899 5,496,026 1152 (Reiseartikel aus Leder) . . . 465 448,240 415 1,108,356 662 1,244,301 1153 (andere Reiseartikel) . . . . 898 425,249 977 505,399 2182 1,180,865

Bei der Würdigung dieser Zahlen muss man sich vor Augen halten, dass der Bedarf an Sattlerwaren und insbesondere an Eeiseartikeln im Inland durch das in der letzten Zeit ausserordentlich starke Anwachsen des Motorwagenverkehrs und durch den im Vergleich zur Vorkriegszeit geringen Fremdenzustrom eher zurückgegangen ist.

2. Parketterie (Zolltarifpositionen 242/243).

Die schweizerische Parkettindustrie zählt etwa 20 Betriebe, in denen normalerweise zirka 500 Arbeiter beschäftigt werden können.

In welch starkem Masse diese Industrie unter der Einfuhr aus valutaschwachen Ländern leidet, zeigen folgende Zahlen:

665 1913

Position

Menge

242 (fertige Bodeuteile aller Art für Parketterie, unverleimt) wovon aus: Deutschland . . .

Österreich-Ungarn

1919

1920

Wert Fr.

Menge

q

q

Wert Fr.

Menge

1621

81,050

194

10,475

3417 186,349

1460 45

73,000 2,250

75 119

2,975 7,500

2069 104,499 1227.. 74,500 (aus Ö sterreich all ein)

q

Wert Fr.

Der Import hat sich von einem Jahre zum andern (1919 auf 1920) versiebzehnfacht. Es ist durchaus begreiflich, dass ein solch plötzliches Anschwellen für unsere eigene Parkettindustrie eine gefährliche Situation schuf. Die ersten vier Monate des laufenden Jahres zeitigten ein erneutes stetiges Ansteigen der Binfuhrkurve : 1921

Position 242

Monatsdurchschnitt 1913

Januar

Februar

März

April

q

q

q

q

q

135

389

453

485

596

Bin weiteres Andauern dieser Zustände hätte für unsere Parkettproduktion, die durch das Daniederliegen der Bautätigkeit ohnehin beeinträchtigt ist, den Euin bedeutet. Die einheimischen Betriebe haben für das Eohmaterial, welches sie zum Teil notwendigerweise vom Auslande beziehen müssen, beinahe den gleichen Preis auszulegen, zu welchem die importierten fertigen Parketts in der Schweiz in den Handel gebracht werden.

8. Pinsel (Zolltarifpositionen 288, ex 284b Plafondpinsel).

Die Schweiz besitzt eine zwar kleine,' aber doch leistungsfähige Pinselindustrie. Dieselbe ist heute durch Preisunterbietungen ausländischer Firmen in ihrer Existenz bedroht. Die Preise der fremden Konkurrenz betragen derzeit infolge der Valutaverhältnisse nur etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Kosten unserer eigenen PinselfabriJcation. Die in Aussicht genommene Zollerhöhung vermag diesen Unterschied nicht auszugleichen. Die Konkurrenz des Auslandes

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·wird für die Schweiz auch hier um so spürbarer, als der Export in der letzten Zeit ständig zurückgegangen ist. Während er im Januar dieses Jahres noch 6 q betrug, ging er im Februar auf 5 q, im März auf 2 q und im April auf l q zurück. Angesichts dieser 'auffallenden Eückwärtsbewegung des Pinselexportes musate danach getrachtet werden, der einheimischen Pinselfabrikation wenigstens den Inlandsmarkt einigermassen zu erhalten.

4. Feilen und Easpeln (Zolltarifpositionen 748/750).

In unserer Feilenindustrie, die neben einem Grossbetrieb eine ganze Eeihe mittlerer und kleinerer Betriebe zählt, finden zirka 750 Arbeiter Beschäftigung. Der Feilenbedarf im Inland ist durch den Kückgang des Beschäftigungsgrades der Metallindustrie stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Hand in Hand damit lässt sich auch hier ein andauernder Bückgang des Exportes konstatieren. Bei Position 749 hatte im Jahre 1919 der Monatsdurchschnitt des Exportes noch 193 q betragen. 1920 sank er auf 131 q. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres verschlimmerte sich die Lage des Exportes noch zusehends. Er betrug im Januar 94 q, im Februar 85 q, im März 75 q und im April noch 65 q, also ein Drittel des Monatsdurchschnittes des Jahres 1919. Unter den geschilderten Verhältnissen wurde in der schweizerischen Feilenindustrie das Anwachsen des Importes ebenfalls doppelt fühlbar, so dass Schutzmassnahmen geboten waren. Wir fügen hier die Importziffern bei, welche, gleich denjenigen der Parketterie, das gegenüber Vorjahren auffallende Anwachsen des Importes im Jahre 1920 besonders deutlich zeigen:

j: dien und AaSpcin Position 748 (mit Hiebflächenlänge von 35 cm und darüber) . . . .

749 (16 bis auf 35 cm) 750 (weniger als 16 cm)

1913

Menge Wert

q

Fr.

341

81,840 188,000 109,080

470

122

1920

1919

Menge

a

Wert Fr.

q

Wert Fr.

184 254 57

69,137 142,827 55,236

424 676 165

179,968 385,176 171,972

Menge

5. Waren aus K u p f e r und K u p f e r l e g i e r u n g e n (Zolltarifpositionen 833--836).

Unter diese Warenkategorien fallen im wesentlichen Armaturen, in der elektrischen Industrie zur Verwendung gelangende Utensilien und aus Kupfer oder Messing hergestellte Haushaltungsartikel. Die in Betracht kommenden einheimischen Betriebe leiden unter einer

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starken Konkurrenz des Auslandes, welche in Anbetracht der verminderten Bautätigkeit und der dadurch hervorgerufenen geringen Beschäftigung der Installateure besonders spürbar wird. Wir führen nachstehend die Einfuhrziffern an und verweisen auch hier auf das ausserordentlich stark in Erscheinung tretende Anwachsen des Importes im Jahre 1920 gegenüber 1919.

Waren aus Kupfer und 1913 Kupferlegierungen, im allgemeinen Tarif nicht anderMenge Wert weitig genannt Fr.

Position q 833 (roh, nicht abgedreht) . . .

834 (abgedreht, nicht poliert, nicht mattiert) .

835 (poliert, mattiert) . . . .

836 (vernickelt etc.)

1920

1919 Menge

q

Wert Fr.

Menge

q

Wert Fr.

1376

467,840

262

205,684

1432

911,846

1916

977,160

305

406,400

976

938,363

3051 1,624,401 4767 3,134,866

627 648,726 2450 2,410,591 1330 2,237,521 3899 5,256,137

Die Unterbietung speziell in den Fabrikaten der Armaturenbranche macht sich darin geltend, dass einzelne ausländische Produkte, z. B. Hahnen, 70 % unter den durch Vorlegung der Kalkulation nachgewiesenen Selbstkosten unserer entsprechenden eigenen Erzeugnisse angeboten werden. Die Armaturenfabriken sahen sich unter diesen Umständen genötigt, nachdem die zeitlichen Betriebseinschränkungen schon Ende April 25 % betragen hatten und nachdem die frühere Arbeiterzahl bereits um 35 % reduziert war, eine zeitweilige völlige Schliessung der Betriebe ins Auge zu fassen. Zu erwähnen ist, dass insbesondere auch die Arbeiterschaft der Armaturenfabriken um Abwehrmassnahmen gegen die sie ihrer Beschäftigung beraubende ausländische Valutakonkurrenz nachsuchten.

6. Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (Zolltarifpositionen ex 891 Schwadenwender und -rechen, Heuwender, Selbsthalterpflüge (Wendepflüge), Kartoffelpflüge, Hack- und Häufelpflüge, Acker- und Wiesenwalzen, Kartoffelgrabmaschinen ; ex 893 b Futterschneider, Schrotmühlen, Dreschmaschinen unter 3000 kg, Putzmühlen, Obst- und Traubenmühlen und -pressen, Grasmäher für 2 Pferde, Zentrifugaljauchepumpen).

Die schweizerische Fabrikation landwirtschaftlicher Maschinen gibt unter normalen Umständen ungefähr 2000 Personen Beschäfti-

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gung. Sie hat der schweizerischen Volkswirtschaft während des Krieges, als im Interesse der Landesversorgung mit allen Kräften die Urproduktion gefördert werden musste, nützliche Dienste geleistet. Seit Kriegsende ist über diese Industrie eine ernste Krise .hereingebrochen. Der Bedarf im Inland hat sich vermindert. Die Landwirte sind auf lange Zeit hinaus mit den erforderlichen Marschinen und Geräten versehen. Die allmähliche Bückkehr zu den .Bebauungsarten der Vorkriegszeit hat teilweise ein Nachlassen des Konsums an Ackerbearbeitungsmaschinen zur Folge. Dazu kommt .auch hier wie überall ein Abflauen des Exportes. Hatte derselbe -unter Position 893 6 irn Jahre 1913 6184 q ausgemacht, so betrug er 1919 nur noch 4046 q und sank 1920 auf 3318 q herab. Deutschland, -das 1913 noch 872 q aufgenommen hatte, wies 1920 überhaupt keinen Import schweizerischer landwirtschaftlicher Maschinen der genannten Positionen mehr auf; der Absatz in Italien ging von 2158 q im Jahre .1913 auf 449 q im Jahre 1920 zurück.

Angesichts dieser Verhältnisse musste unsere landwirtschaftliche .Maschinen und Geräte herstellende Industrie durch die nach Kriegs-ende einsetzende Valutaeinfuhr sehr empfindlich getroffen werden.

Der Import unter Position 891 (Ackergeräte), der 1918 nur 3400 q betragen hatte, stieg 1919 auf 5099 q und 1920 auf 8700 q an. Noch .ausgeprägter zeigt sich die Valutaeinfuhr bei Position 893 &. Folgendes .·sind die in Frage kommenden Ziffern : 1913 Menge

q

Wert Fr.

20,572 1,793,540 9,307

802,209

1918 Menge q

Wert Fr.

1920

1919 Menge

q

Wert Fr.

Menge

q

Wert Fr.

11,586 1,898,524 25,965 4,408,915 36,435 5,504,587 Hi îrvon aus )eutsch and: 10,528 1,632,201 20,337 2,983,290 24,412 3,338,462 J^m&

Wa1^'.

Neben der Einwirkung der Valuta wirkte namentlich auch der Umstand forcierend auf das Angebot ausländischer Ware, dass manche -ausländischen Betriebe, die vorher Kriegsmaterial hergestellt hatten, nach Einstellung der Feindseligkeiten ihre Fabrikationsanlagen auf die Produktion landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte umstellten. Unsere einheimischen Fabrikanten wurden mehr und mehr ge-" zwungen, auf Lager zu arbeiten. Es musste zu Personalentlassungen und Arbeitszeitverkürzungen gegriffen werden. Infolge der durch -verschiedene Faktoren begünstigten Produktionsbedingungen lässt

669 ·sich ausländisches Fabrikat in der Schweiz zu Ansätzen offerieren, welche nur die Hälfte der Schweizerpreise betragen. Es ist vorgekommen, dass unsere Fabriken für das vom Ausland bezogene Eohmaterial höhere Preise zu entrichten hatten, als die fremde Konkurrenz die fertigen Maschinen in der Schweiz zum Kauf anbot.

Da die schweizerische-Produktion immerhin nicht alle Modelle fabriziert, wurde nach Begrüssung der landwirtschaftlichen Kreise nur die oben erwähnte Auswahl von Maschinentypen unter die Einfuhrbeschränkung gestellt. Es sei hier gleich auch erwähnt, dass sich die Beschränkung keineswegs gegen den Import amerikanischer Spezialmaschinen richtet.

7. K n ö p f e (Zolltarifposition ex 1145).

Es soll, wie hier vorausgeschickt sei, keineswegs die Einfuhr jeder Art von Knöpfen beschränkt werden. Lediglich aus zolltechnischen Gründen wurde die Einfuhrkontrolle für Knöpfe schlechthin fest.gesetzt.

In der Schweiz haben vor allem Druckknöpfe, überhaupt Metallknöpfe verschiedenster Art, und handgehäkelte Knöpfe (sogenannte Irlandknöpfe) eine Produktioiisstätte gefunden. Sowohl die Metallknopf- als auch die Irlandknopffabrikation bedient sich zu einem erieblichen Teil der Betriebsform der Heimarbeit. Die Druckknopffabrikation, die seit längerer Zeit in Glarus domiziliert ist, wurde 1919 auch nach Mogeisberg (Kt. St. Gallen) verpflanzt, um der dortigen von der Stickereikrise betroffenen Bevölkerung neue Verdienstmöglichkeiten zu eröffnen und der industriellen Einseitigkeit der Gegend etwas zu steuern. Die Druckknopfbranche ist heute so vervollkommt.

dass sie zu Ansätzen liefern kann, welche nur ganz unwesentlich über den Vorkriegspreisen der ausländischen Konkurrenz stehen. Es ist ihr aber nicht möglich, gegen die durch die Valuta beeinflussten heutigen ausländischen Konkurrenzpreise aufzukommen. Die Unternehmen müssten eingehen, wenn ihren Erzeugnissen nicht ein gewisser Markt gesichert werden könnte.

III.

Der Preisgestaltung in den geschützten Branchen wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet und darauf gedrungen, dass der Preisabbau mit dem jeweiligen Stand der Produktionskosten Schritt halte. Die mit den Schutzgesuchen eingereichten Kalkulationen wurden nachgeprüft und mit den Vertretern der beteiligten Branchen besprochen. Wir führen hier im Wortlaut den wesentlichen Inhalt der den Branchen anlässlich der Beschlussfassung des Bundesrates durch das Volkswirtschaftsdepartement gemachten Mitteilung an» Er lautet: Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. III.

.

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«Der Ihrer Branche zugebilligte Schutz hat zur Voraussetzung,, dass Sie danach trachten, das Inland möglichst vorteilhaft sowohl nach Preis als auch nach Qualität zu bedienen. Sollten irgendwelche Anzeichen dafür sprechen, dass die angeordnete Eindämmung der ausländischen Konkurrenz im- Sinne einer Beibehaltung von durch die allgemeine Preislage nicht mehr gerechtfertigten Preisansätzen ausgenützt würde, so müsste die sofortige Freigabe der Einfuhr ins Auge gefasst werden.» Wir möchten hier zur Illustration der Preisverhältnisse die in der Armaturen-, landwirtschaftlichen Maschinen- und Feilenbrancheobwaltende Situation herausgreifen.

Der Verband schweizerischer Armaturenfabriken hat am 15. Januar 1921 mit dem Preisabbau begonnen und ihn am 15. April fortgesetzt. Die heute geltenden Preise enthalten einen Bückgang des Aufschlages von 160 % auf 130 % mit Gewährung von 20 % Babatt,.

so dass sie auf ungefähr das Doppelte der Vorkriegspreise herabgegangen sind.

Die Fabrikpreise für elektrische Armaturen (Fassungen) nähern sich heute wieder den Vorkriegspreisen und haben sie zum Teil bereits erreicht.

Für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte war die Preiskurve im allgemeinen bis auf das Doppelte und Dreifache der Vorkriegszeit gestiegen. Heute hat sie sich im Durchschnitt auf ungefähr das Anderthalbfache gesenkt. Eine weitere Erleichterung gegenüber den Kriegshöchstpreisen besteht in der Übernahme gewisser Frachtund Sperrigkeitszuschläge durch die Fabrikanten und Händler.

Erheblich sind auch die Feilenpreise erniedrigt worden. Der Aufschlag auf den Vorkriegspreisen betrug im Dezember 1920 130 % und im März dieses Jahres noch 100 %; neuerdings wurde er auf5 60 % reduziert.

Wir beantragen Ihnen, Sie möchten von den getroffenen Massnahmen in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen.

Bern, den 20. Juni 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates..

Der Bundespräsident:

·o -7 Beilage :

Schulthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

°

Bundesratsbeschluss vom 24. Mai 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr.

671 Seilage.

Bundesratsbeschluss betreffend

die Beschränkung der Einfuhr.

(Vom 24. Mai 1921.)

Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr*) und die am 14. März 1921 erlassene Vollziehungsverordnung **), beschliesst: Art. 1. Bis auf weiteres wird -die Einfuhr folgender Warengattungen von der Einholung einer Bewilligung abhängig gemacht: a. Fertige Lederwaren, Zolltarif nummer 188; &. fertige Bodenteile für Parketterie, Zolltarifnummern 242/243; c. Pinsel, Zolltarifnummern 283, ex 2846 Plafondpinsel; d. Feilen und Baspein, Zolltarifnummern 748/750; e. Waren aus Kupfer und Kupferlegierungen, Zolltarif nummern 833/836; /. landwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Zolltarifnummern: ex 891 Schwad en-Wender und -Rechen, Heuwender, Selbsthalterpflüge (Wendepflüge), Kartoffelpflüge, Hack- und Häufelpflüge, Ackerund Wiesenwalzen, Kartoffelgrabmaschinen; ex 8936 Futterschneider, Schrotmühlen, Dreschmaschinen unter 8000 kg, Putzmühlen, Obst- und Traubenmühlen und -pressen, Grasmäher für 2 Pferde, Zentrifugaljauchepumpen; *) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 130.

**) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 193.

672 g. Knöpfe, Zolltarifnummer ex 1145; h. Reiseartikel, Zolltarifnummern 1152/1153.

Art. 2. Der gegenwärtige Beschluss tritt am 28. Mai 1921 in Kraft. Das Volkswirtschaftsdepartement und das Zolldepartement sind mit seinem Vollzuge beauftragt. Die Behandlung der Einfuhrgesuche wird der Sektion für Ein- und Ausfuhr des Volkswirtschaftsdepartementes übertragen.

Bern, den 24. Mai 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schulthess.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

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IV. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Massnahmen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr. (Vom 20. Juni 1921.)

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29.06.1921

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663-672

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