588 Herr Christoph L i e n h a x d , Wirth zum Tempel in Herisau, hat ein Pulververkäuferpatent erhalteu.

#ST#

I

n

s

e

r

a

t

e.

Anforderung.

Nach einer Mittl..eil..ng der K. französischen Gesandtschaft hat, in Folge der diesjährigen landwirtschaftlichen Ausstellung iu Paris, ein J a k o b J o s e p h Murer, aus der Schweiz, Anspruch auf die goldene Medaille. Die Adresse dieses Preisgewinners tst nicht näher angegeben, und da lezterer bisanhin noch nicht sicher hat ermittelt werden können, so ergebt au denjenigen Aussteller welcher glaubt, jene Medaille ansprechen zu dürfen, die Aufforderung, sich bis zum 15. dieß bei der unterzeichneten Kanzlei anzumelden und seine Ansprüche durch angliche Zeugnisse zu begründen.

Bern, den 1. November 1856.

Die schweizerische Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Forderungen für Lieferungen und Leistungen, den Trupveuzusammenzug iu der Ostschweiz betretend, sind um so gewisser bis und mit dem 15.

November d. J. bei dem divisions - Kriegskommissär , Stabshauvtmanu S c h e n k in tlbwtesen, Kantons Zürich, oder zu dessen Handen bei dem eidgen. Oberkriegskommissiriat in B e r u einzuleben, als die nach diesem Termin einlaugenden Ansprüche unberücksichtigt bleiben würden.

F r a u e n s e l d , den 12. Oftober 1856.

Das D ivi si o n s -K ri e g s ko .n m i sfa r i a t.

Programm .

für die allgemeine schweizerische Industrie-, Landwirthschaft- und Kunstausstellung im Iahr 1857, in Bern.

Abtheilung der schönen Künste.

1. Zu Einsendung von Kunstwerken sind eingeladen alle in der Schweiz wohnenden Künstler nnd ausübenden Kunstdilettanten, so wie ..uch die im Auslande sich aufhaltenden Schweizer. Arbeiten ausländischer Ktin.iler,

58^ die nicht in der Schweiz wohnen, können, dem allgemeinen Plane dieser nnternehmuua g...mä^, nicht angenommen werden.

^. Die Zeitdauer der Ausstellung ist bestimmt vom 15. Juni bis 10. Oktober.

3. Die Kunst^egenstände sollen vor dem 1. Juni eingeliefert werden.

Später eingehende Arbeiten haben fe.n Recht aus Annahme.

4. Die eingesandten Kuustgegenstände fönten ohne Bewilligung der Direktion vor der Beendigung der Ausstellung nicht zurüfgezogen werden.

5. ..^s werden nur Originalarbeiten lebender oder seit längstens einem Jahre verstorbener Künstler aufgenommen. Kovieu sind ausgeschlossen.

6.. Jede Einsendung soll mit einer schriftlichen Angabe versehen sein, welche die Bezeichnung des Gegenstandes, den Ramen und Wohnort des Künstlers enthält.

7. Bei den zum Verkauf angebotenen Kunstgegenständen soll der Preis in Schweizerfranken angegeben sein.

8 neber die Ausnahmsfähigl...it der .Einsendungen behalt sich die Direktion den .^ntscheid^ vor , wobei dieselbe nicht sowohl den Kuustwerth der Arbeit, als die Ratur des Gegenstandes berechtigen wird.

^. Mit d^er Ausstellung wird eine Verlosung der geeigneten Kunst^ werke verbunden sein, deren genauere Einrichtung durch etu Spezialreglemeut bestimmt wird.

10 Die Einsendungen genießen Frachtfreiheit unter folgenden Be.

dingungen : a. Für Gemälde, deren Dimension mehr als 36 Ouadratsuß (Dekelgr...^) beträgt, ist vorher eine besondere nebereinkunft wit der Direktion zu treten, eben so für Kisten, deren Gewicht 120 ^ übersteigt.

h. Die Zusendungen dürfen nur durch ordinäre Fuhre oder Eisenbahn geschehen.

c. Die Rüksendungen sinden unter den gleichen Bedingungen ebenfalls uuentgeldlich statt.

d. Die Einsendungen geschehen auf Gefahr der Einsender, und die Di.

reftion übernimmt keinerlei Garantie für allfälltge Verluste oder Be^ Schädigungen auf dem Transporte. Dagegen wird sie sich die möglichste Sorgfalt beim Au.^ und ...^iupakeu, so wie auch in der neberwachung während der Ausstellung zu.. Psticht macheu.

.t. Sämmtliche Verkäufe während der Ausstellung geschehen durch die Direktion (ohne Abzua). Verfauste Gegenstände verbleiben jedoch in der Regel im Lokal bis nach Beendigung der Ausstellung. Jn befondern Fällen wird die Direktion uber das frühere Verabfolgen entscheiden.

12. Zur Aufmunterung sur die Künstler sollen Prämien, in Den^ münzen
bestehend, ertheilt werden. Die Bestimmung derselben geschieht aus den Vorschlag eines Preisgerichtes, welches aus Mitgliedern der au den regelmäßigen schweizerischen Kunstäusstelluna.eu betheiligten Kuust^ vereinen besteht, so nämlich, daß jeder dieser Vereine ein Mitglied zu dem^ selben zu bezeichnen und auf eine zu bestimmende Zeit nach Bern zu sen..

den hat.

13. Für die Verpafung de^ einzusendenden Kunstgegenstäude gelten folgende spezielle Vorschriften.

a. Jedes Gemälde soll eingerahmt und in der Kiste durch Schraub^

^st^t sein.

^0 b. Der vordere Rand der Kiste soll schwarz ...emalt oder mit dunkelui Papier überzogen sein.

c. Die Dekel sind mit Schrauben und n.cht mit Nägeln zu befestigen.

d. Der Name des Künstlers und die Bezeichnung des Gegenstandes soll in der Kiste oder auf der innern Seit.. des Dekels angemerkt sein.

e. .^s sollen nicht unnöthig große Kisten verwendet werden.

f. Ohne besondere Vorrichtungen sollen nicht mehrere Gegenstände in eine Kiste verpakt wenden.

Bern, im Oftober 18.^ Namens der Vollziehungs.^ommission:

D^... Präsident: ^tein..^...

Der Sekretär: .^ern-^er.^ann.

Ansschreibnng von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o s r e zu geschehen haben, ^ute^ Leumundszeugnisse beizulegeu im Falle fein^ ferner wiid von ihnen gefordert, daß sie ihren Tanfnamen, und außer dem Wohr.orte auch den ^ e i m a t h s o r t deutlich ^n^eben.)

1) B r i e f t r ä g e r in Neuenburg. Jahresbesoldung Fr. 900. An^ weldung bis zum 18. November d. J. bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

..) Briefträger in Riesbach bei Zürich. Jabresbesoldt.ng Fr. 900.

Anmeldung bis zum 12. November d. J. bei der Kreispostdirektion Zürich.

1) Einnehmer im eidg. Niederlagshau.^ L a u s a n n e . Jahresbesoldung Fr. 120^. Anmeldung bis zum 8. November d. J. bei der Direktion des V. Zollgebiets, in Lausanne.

2) P o s t b o t e zwischen Freiburg und Bür^leu (Bourgil.^), R e ^ t ^ h a l t e n (Dirlaret^, B r ^ n i ^ r i e d , P l a f s e . . . e n (Planfa.^on) ...e. ^e. Jahresbeso^duug Fr. 640. Anmeldung bis zum 15. Novena ber d. .^. b^ der K^ei^postdir^tion .^a^sa^ne.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Jnserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1856

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

59

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.11.1856

Date Data Seite

588-590

Page Pagina Ref. No

10 002 058

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.