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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 11. August 1862.)

Der Bundesrath hat mit der Regierung des Kön igreichs J ta l i en zwei . Erklärungen ausgewechselt, und zwar: 1) eine Erklarung über Ausdehnung der s. Z. mit dem Konigreieh Sardinien abgeschlossenen Verträge aus das ganze jezige Konigreich J ta l i en, nämlich: über Niederlassung und Freizügigkeit, vom 16. März 1816,

,, Auslieferung von Verbrechern, vom 28. April 1843;

., Niederlassung und Handel, vom 8. Juni 1851 , 2) eine Erklärung, nach welcher die Angehörigen des Konigreichs Jtalien von einem ihnen in irgend einem Kanten der schweiz. Eidgenossensehast gesezlich oder durch Testament zugefallenen Erbe Besiz ergreifen und frei darüber verfügen konnen , gleich wie die Kantonsbürger selbst, und auch unter den nämlichen Bedingungen wie diese.

Zu ersterer Erklärung ist der Bundesrath von der h. Bundesverfammlung und zu legerer von den eidgenosstschen Ständen ermächtigt worden.

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(Vom 13. Augnst l 862.)

Der schweizerische Geschäftsträger

in Turin ,Herr T on r te macht

mit Depesche vom 8. diess dem Bundesrath die Mittheilung, dass Herr

General Bixio in der Deputirtenkammer mcht gesagt, Frankreich w e r d e die S c h w e i z bis z u m Tyrol w e g n e h m e n , sondern nach der amtlichen Zeitung steh also ausgesprochen habe : ,,Glauben Sie aber, meine Herren, dass viele Jahre hingehen werden, ,,bis der Kanton Tessin, der uns angehort, bis die uns geraubten Küsten ,,des adriatischen Meeres bis zum Ouarnero, bis Korsika und Malta, welch beide unser sind, an Jtalien werden abgetreten sein . . . (Oh l ,,Ohl). Allein sicher ist es, meine Herren, dass Jtalien nicht mehr ,, stille stehen wird." (Verschiedene Ausrufungen.)

Der Bundesrath hat dem schweizerischen landwirtschaftlichen Zentralverem, ferner dem landwirtschaftlichen Verein der romanischen Schweiz

125 und dem Verein schweizerischer Landwirthe einen Bundesbeitrag von je Fr. 2500 aus dem diesssalligen Kredit für 1862 zu verabreichen beGlossen. ^

Jm Hinblik auf die Einführung gezogener ^eschüze bei der schweizerischen Artillerie , und in der Absicht, die Zahl der Kaliber möglichst zu vermindern , so wie das vorhandene alte Artilleriematerial zur Landesvertheidigung nuzbar zu machen, hat der Bundesrath beschlossen:

1. Es sollen folgende Geschüze , nebst der dazu gehörigen Munition, so gut als möglich verwertet oder umgegossen werden: 2 lange österreichische 24^-Kanonen (mit Belagerungslafsetten) ; 2 kurze französische 24.^-Kanonen (mit Schiffslassetten) ; 13 lange österreichische und Genfer 18.^-Kannonen (theils mit Be-

lagerungs-, theils mit Schissslafsetten ); 2 kurze österreichische 12.^-Kanonen (mit Schissslafsetten) ; 2 lange österreichische 7.^-Haubizen (mit Schiffslassetten).

2. Der Erlös wird zur Anschaffung gezogener 4...t-Geschüze mit Las-

fetten, Eaissons und Mnnition verwendet.

Jn Vollziehung des Bundesbesehlusses vom 25. Juli d. J., betreffend die Errichtung einer eidg. Sehiessschule, ist vom Bundesrath Rachstehendes beschlossen worden: 1. Die beiden Schiessschulen, welche dieses Jahr noch stattfinden sollen, werden in W i n t e r t hur abgehalten, und zwar: die erste vom 8. bis 27. September (Einrüknngstag 7. Sept.

und Entlassung 28 Sept.). die andere vom 6. bis 25. Oktober.

2.

(Einrükuugstag 5. Oktober und Entlassung 26. ..^kt.).

Jn diese beiden Schulen sollen nur O s s i z i e r e einberufen werden, uud^ zwar je ein .^ffi^er per Bataillon oder Halbbataillon ^des Bundesausznges, in der Weise, dass in die erste Schule je ein ...^ffi^er der Bataillone 1 bis 42, in die zweite je ein Offizier der

Bataillone 43 bis 84 einberufen wird.

3.

Das Kommando und die Jnstruktion sür diese beiden Schulen ist dem Hrn. Stabsmajor v a n B e r c h e m übertragen.

4. Mit der Jnspektion des Kurses ist der Oberiustruktor der Jnsanterie, Hr. Oberst Wieland, beauftragt.

5. Den in die Schulen beorderten Ossizieren wir dein Sold von Fr. 5 per Dienst- und Reisetag verabfolgt.

^ ^. Das eidg. Mi l i t .. rd e p art e m e n t ist beauftragt, diesen Beschluß de..

Militärbehörden der Kantone zur ^enntniss zu bringen und für deren Vollzug, so wie für die ferner zu treffenden Anordnungen zu ^rgen.

.......er .Bundesrath h.rt nach Einsicht eines von der Genie.^ommission uber die B.^ntonnier^Feldschmiede , den pontonnier- und Sappeur-Rüst..^...gen erstatteten Berichtes beschlossen : 1. Die von der .Commission konstrn^ten Modelle für die erwähnten Fuhrwerke find genehmigt.

2. Das eidg. Militärdepartement ist ermächtigt, sur jeden Bontontrain zwei Fuhrwerke: einen Rüstwagen und eine Feldschmiede, nach Modell anfertigen zu lassen.

3. Das Departement ist ferner ermächtigt, zwei Sappeur-Rüstwagen nach Modell anfertigen und dieselben sür eine .Kompagnie mit Werkzeug und Material ausrüsten zu lassen.

4. Das Departement ist beauftragt, eine definitive Ordonnanz, nebst sachbezüglichem Reglement, durch die vorerwähnte .kommission anfertigen zu lassen.

Veranlasst durch die aus den 21. oder 24. diess stattfindende ErÖffnung der O r o n b a h n bedingten Aenderungen in den Bostverbindungen der Ortschaften längs der Route von Bern nach Lausanne, hat der .Bundesrath die nachstehenden Bostkursänderungen getroffen : 1. Die Aushebung eines Kurses ans der Streke Moudon-Bern.

,, ,, des Bostkurses Lausanne^reiburg über Romont^ ,, ,, ,, ,, Oron^Bulle , ,, ,, eines Kurses aus der Streke ^reiburg-Ba^erne , ., ,, des Bostkurses Eftava.^er^ver^on , und Moudon^ Veve^ ; 2. Die Erstellung eines einspännigen Fourgondienstes zwischen dem Bahnl^of und den.. Bostbüreau Freiburg , die Erstellung eines Bostkurses zwischen Romont und Baderne.

,^ ,, ,, ,, ^, Moudon und Romont, ,, ,, ,, ,, ,, Bulle und Romont .

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M^^re und Bnblo^.

127 Zu diesen neuen Bostkursen gehört auch der unterm 4. dies.. befchlossene Omnibus- und Fourgondienst zwischen V i v i s und der Bahnstation Bubloz.

(Vom 15. August 1862.)

Mit Schreiben vom 2. Juni abhin benachrichtigte der schweizerische .Konsul in Genua den Bundesrath, dass sich in dortiger Stadt eine schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft neulich gegründet habe, und dass

dieselbe bereits aus 50 Mitgliedern bestehe.

Der Herr Konsul, als Präsident der Gesellschaft, sandte auch deren Statuten ein.

Der Bundesrath hat Hrn. Stabssekretär Markus S t a u b , von Oberonz , in Bern , mit Rüksicht aus dessen Gesundheitszustand und auf sein Gesuch hin, aus dem eidgenössischen Stabe entlassen.

Als Vulververkäufer ist patentirt worden :

Hr. Edouard Diserens-Milliwuet in .Lutr..., Kts. Waadt.

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Bekanntmachung.

Es langen noch hin und wieder Gesuche um Pulververkaufspatente ein, denen

kein amtliches Zeugnlß beigelegt ist, daß die Bewerber sich über den Bestz eines zur Aufbewahrung und .Erhaltung des Schießpulvers vollkommen geeigneten Lokales ausgewiesen habe.

Da nun auf die strikt Erfüllung dieses Requisites eln ganz besonderes Gewlcht gelegt werden muß, so bringt das Finanzdepartement hiermit offentlich zur Kenntnlß , daß künftighin keine Gesuche mehr berükstchtigt werden konnen , wenn n.cht von der betreffenden Gemeindebehörde namentlich ausdrüklich bescheinigt wird, daß

Bundesblatt. Jahrg. XIV. Bd. III.

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