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Schweizerisches Bundesblatt.

X1V. Jahrgang. 1.

Nr. 5.

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28. Jänner 1862.

Uebereinkunft, , betreffend

Feststellung der kränze zwischen der Lombardie und dein ^ Danton Hessin an einigen Orten, wo dieselbe streitig ist.

(Abgeschlossen in L u g a n o den 5. Oktober 1861, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die beiderseitigen Regierungen, zwischen den Kommissarien der schweizerischen Eidgenossenschaft und denjenigen des Königreichs Italien.)

Die Grande zwischen der zum Konigreich Jtalieu gehorenden Lombardie und dem zur schweizerischen Eidgenosseuschast gehörenden Danton Hessin ist durch den Vareser-Vextrag vom 2. ...lugust 1752 zwischen J. M. der Kaiserin von .Oesterreich Maria T h e r e s i a und den zwolf diessseits der Berge herrschenden Kantonen des Schweizerbundes geregelt.

dieser Vertrag nebst zugehörige... Erläuterungen un.d Erörterungen . bestimmt die Grannen zwischen dem ehemaligen Herzogthum Mailand und den alten Vogteien .Locarno, L u g a n o und Mendrisio.

Da im Verlaus der Zeit einige Anstünde. sich erhoben über den Lauf der kränzen , sei es in Folge von Änderungen an den als Gränze bezeichneten Linien, sei es wegen ungenauer .Angaben im Vertrage selbst, sei es endlich , weil einige Gränzstreken (wie die kränzen der lombardischen gemeinde l a m p i o n e , damals ein Lehen der Abtei zu St. ..lmbrosius

in Mailand) im Vertrage nicht berüksichtigt wurden, so habeu sich die Bundesblatt. Jahrg. XIV. Bd 1.

.

I2

156 italienische und die schweizerische Regierung dahin verstandigt, eine endgiltige Beilegung dieser Anstände zu erzielen. Demzufolge wurden zu .Kommissaren hiesür ernannt : Von Seite der schweizerischen Eidgenossenschaft: Der Herr Emannel B o u r g e o i s ^ . D o ^ a t , eidg. Oberst, und der

Herr Advokat Earlo Battagline, Mitglied des Grossen Rathes des Kantons Hessin, . . Von Seite Sr. M. des Konigs v.on Jtalien :.

Der Herr Ritter Luigi Edler Torelli, Eommandeur des St.

Mauritius- uud La^arus-Or.^ens , Ritter des militärischen Ordens von Savo^en , Jnhaber der silbernen Militär- Verdienst -Medaille, TitularOberstlieutenant in der Armee Sr. M., Senator des Konigreichs, Gouverneur der Brovinz Veltlin , der Herr Ritter E zi o Edler De V eechi, Ritter des Ordens der Heiligen Mauritius und ^a^arus , des militärischen Ordens vou ..^avohen und des kais. Ordens der Ehrenlegion, Jnhaber der silbernen MilitärVerdienst-Medaille ..e., Oberstlieutenant im kon. Generalstab, und der Herr V a o l o Tureoni, ^ektionsches beim Finanz-Minifterium.

welche sich am 11. September 1861 in Lugano versammelt und nach Auswechslung ihrer in guter und^ gehöriger Form befundenen Vollmachten unter dem Vorsize des Herrn eidg. Obersten Bourgeois^Do^at ^u einer Kommission sich konstituirt haben. Dem Herrn Oberstlieutenant De Veechi wurden die Verrichtungen des ^.lktuariats übertrafen.

Die Kommission hat unverweilt ihre Verhandlungen begonnen und ist dahin übereingekommen , als Grundlage der Gräu^bereinigungsarbeit folgende Regeln auszustellen : l. Die Hauptkunde, welche der Kommission als Richtschnur ^ur Ermittlung der wahren Lage der Grannen zwischen ^den beiden (italienischeu und schweizerischen) Staaten an den streitigen Orten dienen soll, sei der Vertrag von V a r e s e von 1752, in Verbindung mit den Gränzbeschreibuugen, die ihm folgten, und den planimetrisehen Ausnahmen, die ihm beigegeben sind. Gegenwärtige Uebereinkunst bildet also ui.ht einen neuen Vertrag, sondern nur eine einfache Erläuterung der zweifelhaften Bunkte des srühern. Demgemäss sind die Beschreibungen und Bestimmungen. die sie in Betreff ^er streitigen Bnukte gibt, als Einschaltungen in den Vertrag von Varese an den Stellen , die sich auf dieselben beziehen, zu betrachten,. und wo nichts weiter bemerkt wird, soll der Vertrag in voller Kraft verbleiben.

H. Aus den Grän^punkten, deren der Vareser-Vertrag nicht erwähnt.

wird man trachten, die gegenwärtig anerkannten Gemeindegränzen au^ als Staatsgränzen anzunehmen^

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l57

lll. Wo es für die Feststellung der Gränzen an den streitigen Orten nothig erachtet wird, neue Gebietsmarkeu ^u fezen, sollen deren Jusehristen mit denen der vorhandenen nach dem Vareser-Vertrage übereinstimmen und in der Zahlenfolge durch Beise^ung von Bruchzahlen eiugeschaltet werden. Wenn die im .^areser-Vertrage angeführten Marken sich mangelhaft finden, so sollen sie erneuert werdeu.

l^. Die Kommission ist darüber einverstanden, ihre .Aufgabe aus die Feststellung der Grenzlinien von Staal zu Staat, in so weit hiebei die Landeshoheit in Frage kommt, zu beschranken. Es wird bestimmt, dass die für die beiderseitige hoheitliche .Gerichtsbarkeit der beiden Staaten festgestellten Gräben gleichzeitig auch als solche für .di.... Gemein^Gerichtsbarrit der ^ränzgememden gelten sollen. Dabei wird jedoch nicht bea^sh.htigt, den Fragen über das Eigenthum, sei es der Gemeinden. sei es der privaten, vorzugreisen, welche durchaus den Gerichtsbehörden des Staates, in dessen Gebiet die sezt streitigen Grnndstüke fallen mog...u, überwiesen bleiben werden.

Die Kommission verwahrt sieh vielmehr dagegen, dass ihr Entscheid als vol.ler oder halber Beweis des Bestzreel..^ von Gemeinden oder privaten ans den Gruudflük.... , in betreff deren dieses Recht ungewiß und das Eigenthum streitig sein würde, angesehen werde.

V.

Einige Detailplane der wichtigsten streitigen ^..xundstüke, welehe . die internationale ofterreiehiseh - schweizerische Ko.^u.issiou ausnehmen li...ss,

die seit 1.^45, ohne zu einer Verständigung zu gelangen, n^it diesen

Fragen sich beschäftigte, können, wenn als der ^denbeschafsenheit durchaus entsprechend erkannt, zur Te^terlauternng in der Beschreibung ^er neuen Gränzen dienen, indem darauf die zu erzielende Verständigung eingezeichnet werden soll. Diese Vlane werdeu dann als Beleg zu den Mar^besehreibungen dienen und wie diese von der kommission unterzeichnet werden.

^ach Verständigung über di...se Vorbedingungen hat die Kommission durch Vrüfung der Urkunden und Besichtigung an Ort und Stelle , in

Begleitung der betheiligten Gemeindsbehorden, sich mit der Bestimmung

der Gränze auf den streitigen ^unkten beschäftigt und ist zu denjen^.g..n Ergebnissen gelaugt, welche hiernach unter Anführung des ..^reitge^enftaudes und d...r betheiligten Gemeinden und unter ...Gegenüberstellung des Wortlautes der Erläuterungen zum Vareser- Vertrage, die ^a^ureh perändert werden, dargestellt sind.

Erster Anstalt.

über den Ort, genant ^ a i r o l o , zwischen den Gemeinden Bnria (lombardisch) und ..^onvieo (schweizerisch).

Vertrag von Var^.se, ^^ Marchbeschrieb von Boriezza vom 25. Angnst 1754, 13. Absaz, .l. ^a^, ^lan ^ des Vareser-Vertrage.^.

158 A e n d e r u n g e n der Kommission.

Von besagtem Gipfel, genannt l^Arrabioue. zur Rechten sieh wendend, zwischen Mittag und Abend bis zum Kops oder Felsen, genannt di Roresso und von da niedersteigend zum Ort, genannt il Dianone, und wieder aufsteigend zu einem andern Kopse, genannt del.^oxesso, den Grat der

Wortlaut d e s V e r t r a g e s .

Von besagtem Gipsel, genannt l^lrrabione, zur Rechten sich wendend

zwischen Mittag und Abend bis zum Kopfe oder Felsen, genannt di Roresfo, nnd von da niedersteigend zum Ort, genannt il Dianone, und wieder aussteigend ^u einem andern Kopfe, genannt del Roresso , den Grat der

Berge verfolgend bis zum Gipsel Berge verfolgend b.s zum Gipfel

der Felsen, genannt del gozzetti oder auch al Eolmo del Bairolo, sodann niede^steigend über den die Wasser^ scheid.. bildenden Grat bis zum Boden, genannt del Bairolo, und diesen in einer Entfernung von sieben Meter vom nordlichen Rande jener ganz

in Valsolda befindlichen Vertiefung

durchkreuzend , wird man wieder au dem ^auptgrate üb.^r Bairolo auf-

steigen bis zum Gipfel der Felgen ^el Baralo.

der Felsen, genannt dei Bozzetti oder aueh al Eolmo del Bairolo, sodann niedersteigend bis zu einer Ebene in der Rahe eines ....^rtes, genannt il Bairolo , der eine Vertiefung von sphärisher Form, von beiläufig acht Trabuerhi Tiefe und etwa fünfzehn Trabueehi Durchmesser ist und ganz in Valsolda liegt, und von da wieder aufsteigen... an. Abhange, genannt del Bairolo bis zum Gipfel des ^elsen del Baralo.

Reiter ..^sta^ über den ^rt, genannt Bian Bis eagno, zwischen den Gemeinden Albo^äsio (lombardisch) und Eadro (schwei^ris.h). Vertrag von Varese, - Marchb.^hrieb von Borle^a vom 25. August 1754, 13. Absa^ 14. ^az, Blau ^. des Vareser-Vertrages. ^^ Beigelegter Bla^. Rr. 1.

A e n d e x u n g e n der Kommission.

Wortlaut des Vertrages.

Von da fortschreitend bis ^u einem hohern Felsen , genannt il Sasso Grande oder Bre^a Grossa, der durch seinen Scheitel auch die beiden Gebiete von .^onvieo und .^a.^ro (schweizerisch) trennt, steigt mau von besagtem Felsen immer

. . . . von da fortschreitend bis zu einem hohern Felsen, genannt il ^asso Grande oder Breda Grossa , der durch seinen Scheitel auch die beiden Gebiete von ...^onvieo und Eadro (sehwei^eriseh)^ trennt , nnd von diesem Scheitel immer gegen Ab^nd über den Berggrat bis zum Bian Biseagno absteigend, sodann mit einer kleinen Wendung gegen Worden nach dem Orte, genannt la Fornaee, gehend, und von diesem .^rte zwischen Mittag und Abend bis zur hoehsten ^pize, genannt la Eolni...

Regia, aussteifend.

gegen ^lbend üb..r den Berggrat bis

^u dem Orte abwärts, wo besagter Grat aufhort und der Biano Biseagno anfängt. ^a .steht der Mar^ stein Rr. 7^.^. Von da nur einige Grade nach Mittag abweichend, nimmt man ^i.. Richtung auf den Markstein Rx. 7^ am Ende dieser Ebene,

159 wo der Abhang der Eolma Regia beginnt, über welchen Abhang man ^u de.. höchsten ^pi^e dieses Berges ansteigt.

Beide hievor erwähnten Marksteine sind von Savi^o (eine Art Granit) . sie bilden. ein Quadrat von dreissig Zentimeter Hohe, und erheben sich sechzig Zentimeter über die Erde.

Ansser ihrer Rummer tragen sie die Jal,rzahl 1861 und

die Buchstaben ^. l. (Albogasio

Jtalien) aus der italienischen und C ^ (Eadro Schweiz) aus der schweizerischen Seite.

Tritter Anstank über den Ort, genannt il S a s s o R o s s o , zwischen den Gemeinden ^llbogasio (lombardisch) und Br.^ (schweizerisch). Vertrag von Varese,

^- Marchbeschrieb von Vorlezza vom 25. August 1754, 13. Absa^, 23. Saz. - Beigelegter Vlan Rr. ll. Vlan ^.

Aenderungen der kommission.

Wortlaut des Vertrages.

. . . . von der Eolma Regia dieser folgend bis an ihr Ende, und da sich zur Rechten wendend ans eine .^treke von beiläusig achtzig Meter l.iuft .^ie ^ranze^ durch das .^roeeo^Tobel , dessen längste und bestausgebildete Verzweigung gerade bei jenem Vun.kte beginnt, und folgt seiner großen Tiefe bis zum .^ugauer.^.^ee.

. . . . von der Eolma Regia dieser solgend bis au ihr Ende, und da sich znr Linken wendend und gegen Süden niedersteigend bis zum Kopf, genannt il ...^afso Rosso, wo das Gebiet von Bre endigt und dasjenige der ^tadt fugano anfängt, und von da in der Richtung eines Tobels, genannt dell^roeeo, absteigend , welkes in seiner Tiefe

Valsolda vom Gebiete der Stadt

Lugano trennt, gelangt mau a.. den See von ùngano.

Vierter Anstand ül..er den ^rt, genannt V r a del Gaggio, zwischen den Gemeinden Rampouio und ^an^o (lo^ubardiseh) und derjenigen vo^ Gandria (sehweizeriseh). Vertrag vou Varese, ^--. Marchbeschrieb von Borle^a vom 25. August 1754, 22. Absaz, 1. Sa^. ^ .^lau .^lI des ^ares^r^er-

trages. - Beigelegter Blau Rr. lll.

160 Aenderungen der kommission.

Von diesem Markstein (nämlich Rr. 12) steigt die kränze .in der nämlichen Achtung, d. h. gegen Mittag, aus einer Streke von beilaufig hundert und sechzig Meter zur Berghohe al Pra di Gaggio, und da findet sieh ein behanener Markstein ans Savizzo (Granit), anf dem nach leiden Seiten h.n ein Kreuz eingehauen ist, auf der einen mit den Buchstaben L M (Lanzo , mailandisch) und der Zahl l3, so wie einer alten Zahl 722, ans der andern Seite mit dem .Buchstaben R (Ramponio) und ans der dritten Seite mit dem Buchstaben G (Gandria). Dieser Markstein, ....er umgesunken angetroffen wurde, ist neuerdings eingesät worden. Vou ihm aus geht die Grande in gerader Richt....g auf einer Streke von beiläufig zweihundert Meter fast gleichlaufend mit und in einer n.ittlexn Entfernung oon etwa fünf undzwanzig Meter von der Berghohe gegen Abend. Auf der Hohe eines kleinen

^ W o r t l a u t des V e r t r a g e s .

Von diesem Markstein ausstehend bis zur Berghohe, genannt Bra di .Gaggio ans eine Streke von zwei und sedyzig Trabucchi stosst man ans einen Gehauenen Markstein von Savizzo (Granit), achtzehn Zoll ausser der Erde hoch, sechs Zoll br..it, drei Zoll dik, ans weichem nach beiden Seiten hin ein Kreuz eingehauen ist, nach Mittag mit dem Buchstaben. L und darunter die Zahl 722, und nun ist ....ch die Zahl ..3 und gegenüber der Buchstaben M angehauen .vorden, was heissen soli Lanzo Milanese, und aus der entgegengesehen Seile der Buchstaben R, soll heisse....

Rampogno, und aus der Abendseite der Buchstaben G, soll heissen Gandria. Besagter Markstein theilt die beiden Gebiete von Lanzo und Ramponio und bezeichnet au.h die Gebietsgränze gegen Gandria (sehweizerifch).

Von dem erwähnten Markstein nach Abend gehend längs der besagten krummen und unebenen Strasse

Gebäudes zu landwirthsehastliehem della Bolla, die bis zur Piazzaa di

Gebrauche und sechs und Zwanzig Me- Val Rovina führt, in einer Entferter von seiner nordiichen Eke entfernt nnng von dreihundert und dreissig Traist ein neuer Markstein, Rr. 13 1/3, bneehi, wurde ein aufgehobener unaufgestellt worden. Von hiergegen behauener Markstein mit eingehauenem Abend et.oa zweihundert zehn Meter Kreuz und der Rummer 723 gesnnweiter fortschreitend .bis zum Dankte, .den, welcher mit seinen Wahrzeichen wo die Strasse delia Bolla die Wasser- neu gesezt und ans welchen die Zahl scheide erreicht und sich nach der Senn- 14 mit den.. Buchstaben L ans der hutte, genannt il Piano di Orano Mittagseite und der Buchstaben ^ wendet, und ani ostlichen Rande dieser auf der Rordseite eingehauen worden Strasse wurde ein neuer Markstein, ist, ersterer für Lanzo, legerer für

Rr. 13 2/3, gepflanzt. . Die besagte Gandria. Er steht sieben Zoll ans

Strasse della Bolla fährt nun, bei- der Erde hervor, und ist vier Zoll den Staaten insgemein verbleibend, breit und anderthalb Zoll dik.

fort, die Gränze auf eine Länge

von beiläufig fünfhundert und sechzig .Meter zu bilden bis zur Pizza di

16l Valle Rovina, und es ist hier statt des alten, sehr verwitterten und umgestürzten Marksteins Rr. 14 ein neuer mit der gleichen Rummer gesezt worden. Diese drei mit den ersorderliehen Wahrzeichen neu gefezten Marken sind von Savizzo (Granit) und tragen ausser der aus sie treffenden Zahl die Buchstaben L l (Lan^o Jtalien) aus der italienischen und G ^ (Gandria Schweiz) aus der schweizerischen Seite. Sie stehen beiläufig fünfzig Zentimeter a...s der Erde hervor.

.^..ntfter ^nfta.^ über den Ort, genannt Valle R o v i n a , zwischen den Gemeinden .Lan^o (lombardisch) und Mandria und Castagnola (schweizerisch). Vertrag von Varese, -. Marchbeschrieb von Borlezza vom 25. August 1754,

24. Absaz, 1. Sa^. -.- Vlan Rr. ^ll des Vareser-Verlrages. Beigelegter Blan Rr. lV.

Aenderungen der kommission.

Von diesem Markstein, Rr. 14, . aus der ^izza di Val Rovina, folgt die Grande dem Fussweg der Val Rovina, der eine Fortsezung desWenigen della Bolla ist, und wie dieser beiden ^ändern zu gemeinsamem Gebrauche dienen wird und mit vielen Krümmungen bis zur südliehen Seite

der Alp Trevigno führt. Aus der

Westseite dieser Alp und in .einer Entfernung von sechzig Meter wurde der Markstein Rr. 15 gesunden.

Dieser Fussweg bildet einen nahezu horizontalen Bogen am Berge hin längs den Krümmungen der Vorsprünge des Val Rovina. Er senkt

steh etwas gegen die Mitte hin und

hebt sich wieder, nm die Wiese Trevigno zu erreichen. Jn seinem Verlause trifft er auf folgende drei Bunkte. Der eine ist der Markstein Rr. 14.^. Seine La^e ist der

Wortlaut des Vertrages.

Vom besagten Markstein aus der Via^za della. Valle Rovina gegen Mittag sich wendend und den besagten Weg (der nun den Ramen Strade della Val Rovina annimmt) ans eine Streke von fünfhundert und

achtzig Trabueehi verfolgend, gelangt

man zum ^.rte, geuannt im Grund des Vrato di Trevigno, wo, da von den Varteien übereinstimmend versichert worden, es müsse dort ein alter Markstein sein, ein solcher mit seinen Wahrzeichen, aus einem Granitstük von zwei Ellen Hohe und

einer Elle Breite , zwei Zoll dik, bestehend errichtet und daraus nach der Seite gegen .Lanzo ein Kreuz

und die . Zahl fünfzehn mit den Buchstaben L M, bezeichnend ^an^o mailändiseh , und nach der schwei-

{L^C

162 Art, dass er den Markstein Rr. 14 in nordliehe.. Richtung, wenige Grade nach Osten, ausnimmt und auf den niedrigsten Bunkt (der reehtseitige)

des Gipfels des Sasso Grande, eines

Berges, der die Valsolda von der Val Lugano trennt, hinweist. Ferner sieht man von ihm zunächst in

gerader Richtung die beiden ..^irch-

thürme von Massagno und von Boseo, von denen lezterer jedoch etwas ^ur Linken abweicht.

^Der zweite ist das Markzeiehen

Rr. 14-.^. Es besteht in einem kreu.^formigen Einschnitt auf einem nakten Kalksteinfelsen , der , in der Richtung des Monte ^llbigorio und den Kirchthurm von Br^ etwas ^ur Rechten lassend , anf die Mündung der Valle Rovina hinschaut.

Der dritte ist die Kreuzung des

Fusswegs mit der Verzweigung der Val Rovina, wo die Trevino^uelle und die ^..r ^llp gleichen Ramens

gehorige Milehhütte liegt.

Rach der Krümmung des Fusswegs gemessen wnrde die Entfernung von dieser Quelle bis ^uui Markstein Rr..14^ zweihundert und vierzig Meter und von der .Quelle zum Markstein Rr. 14^.^ sechshundert und vierzig Meter betragend gesunden.

Der mit seinen Wahrzeichen neu gesezte Markstein Rr. 14^ tragt ausser derRummerdie Buchstaben L l (Lanzo Jtalien) anf der italienischen und G .^ (Gandria Schweiz) auf der schweizerischen Seite eingehauen. Er steht fünfzig Zentimeter über der Erde hervor. Das mit 14^ nummerirte Kren^ trägt oben den Buchftaben l (Jtalien) und unten den Buchstaben .^ (Schweiz).

Es wurde festgese^t, dass der ^revigno-Brunnen den Hirten beider

bezeichnend Lugano und Eastagnola schweizerisch, eingehauen wurden , er stekt neun Zoll tief in der Erde und steht ausserhalb derselben fünszehn ^oll vor.

l 63 Staaten zu gemeinsamem Gebrauch dienen und die Verbindung von der Alp gleichen Ramens zum Brunnen und der daneben liegenden .^ütte unter allen Umständen frei sein soll.

^et^ter Anftaud über den Ort, genannt il E olmo di Ere e ei o, zwischen den Gemeinden Lanzo (lombardisch) und Arogno (schweizerisch). Vertrag von Barese, - Marchbeschrieb von Borle^a vom 25. August 1754, 28. Ab-

^saz, 1. Saz. Blau ^ll des Vareser-Vertrages. Beigelegter Blan Rr. V.

Aenderungen der kommission.

Von diesem Markstein Rr. 18 (den, da er umgefallen angetrossen wurde, die kommission wieder herstellen liess) steigt man zum höchsten Gipfel des Ereeeio-Berges, und zwar nicht mehr in gerader .Linie, sondern den Krümmungen des Grates folgend . von diesem hofften Gipfel geht es in gerader Richtung auf den Boden (Bia^o, Ebene) von Ereeeio oder auch Ereeehio, wo steh ein anderer Markstein findet, der die im Vertrag angeführte Rr. 1^ ist.

W o r t l a u t des Vertrages.

Vom besagten Markstein aussteigeud zur Berghohe, genannt il Biano di Eresio, sodann in gerader Richtung niedersteigend zum Biano di Eresia oder di Ereeehio auf eine Streke von dreihundert und dreissig Trabueehi, hat man einen andern alten Markstein gesunden, bestehend in einer Blatte von weissem Savizzo (Granit), ausser der Erde sünszehn Zoll hoch, sieben ^oll breit, anderthalb Zoll dik, mit dem Buchstaben L^ aus der Seite gegen Lanzo ^ und der Jahrzahl 1610 eingehauen, und es wurde der Buchstabe M beigefügt, zur Bezeidmung : .Lanzo mailändiseh , mit der Rummer 1.), und aus der Abendseite wurde der Buchstabe R vorgefunden und diesem ein S beigefügt, zur Bezeichnung Rogno schweizeriseh.

Siebenter .^lnftan^ über den Ort beim .^ofe Biana^o zwischen den Gemeinden Ronago (lombardisch) und Rovazzano (schweizerisch). Vertrag von Varese , - March.^eschrieb von Mailand, 2l). Oktober 1754, Absaz 77, Saz 1.

Blau .^.V des Vareser-Vertrages.

A e n d e r u n g e n der K o m m i s s i o n .

Wortlaut des Vertrages.

^ich zur Rechten gegen Abend wendend, nimmt man die Ri^tung der Südostseite des^Hauses, genannt

Sich zur Rechten gegen Abend wendend und längs einem lebendigen Zaun aus dreißig Trabueehi hin-

164 .Biana^o, wo der ostlichen Eke des gedachten Gebäudes gegenüber ein neuer Markstein mit der Rummer 92..^ mit seinen Wahrzeichen gefegt worden ^ist. Er ist von Granit, p.erz.g Eentimeter breit, ausser der Erde vier und dreissig hvch, und tra^t ausser der augeführten Rummer aus der italienischen Seite R M .^o..ago mailandiseh) und ans der sehwei^erischeu Seite die Buchstaben .^ .^ (Ro^a^auo schweizerisch.)

V ou diesem Markstein an der Südseite des Hauses hin die südöstliche Richtung in gerader Linie nach der sogenannten Bansella auf beiläufig hundert Meter weit verfolgend, wurde der im Vertrag angeführte Marksteiu Rr. 93 vorgefunden.

wandelnd , sodann den Rebhügel, genannt il Biana^o, übers.hreitend und vor der Thür des Hauses al.

Biana^o vorübergehend ans eine Strebe von fü^s nnd fün^g Trabneehi, dann den ^nm besagten Hause führenden Weg bis ^ur sogenannten Bausella auf weitere sieben unddreissig Trabneehi verfolgend , wurde uumittelbar ausserhalb zur Linken des für besagten Hof dienenden Thürchens ein roher Markstein mit seinen Wahrzeichen. gesezt, achtzehn Zoll lang, nenn ^oll breit, drei Zoll dik, auf welchem die Rnmmer 93 mit den Buchstaben N .^ auf der .^stseite.

bezeichnend Rova^auo schweizerisch, und R M aus der Abeudseite, be^eichuend Ronago mailäudiseh, eingehauen worden ist. Er steht neun Zoll üb^r die Erde hervor.

Achter Anstand längs dem Bach .^ a l li nera zwischen den Gemeinden Borto (lombardisch.) und Meri.de (schweizerisch). Vertrag von Varese, - Marchbeschrieb von Vig^iu vom 6. August 1754, Absaz 8, .^az 1. BlanVlll des Vareser-Vertrages.

.^lenderungen der kommission.

Vom besagten Ma^teiu ^Rr. 52^

Wortlaut des V e r t r a g e s .

..^om besagten Markstein weiter

zig Meter weit deu Rand dieser Strasse und einer kleineu Wiese, geuanut Va.liuera, verfolgend, danu die ^trasse überschreitend uud in der

bueehi den Rand dieser Strasse und einer kleinen Wiese, genannt Vallinera, von Earlo Battista Ba^o von Borto, verfolgend, dann die Strasse überschreitend und das Bäehlein auf ungefähr siebenzig Trabueehi verfolgend, sodann in der Ri.htnug auf

.gegen Mittag beiläufig fünf und neun- nach Mittag aus sü..fu..ddreissig Tra-

Richtung der Mitte des Bäehleius

bei zweihundert Meter ansteigend, wurde ein ueuer Markstein mit seinen Wahrzeichen und der Rummer 52.^ .gese^t. dieser Markstein ist von Granit, ragt fünfzig Zentimeter ans der Erde hervor, ist uugefähr sieben und siebenzig breit und trägt ausser seiner Rumu.er die Buehstabeu P l (Borto Jtalien) aus der italienischen,

weitere fünf und dreissig Trabueehi bis ^

zur sogenannten Sassellostrasse, welche von Meride kommt und ^ur sogenannten Sennhütte del Monte .Easolo führt, emporsteigend, trifft man am obern Rande dieser Strasse einen andern alten Markstein von Savizzo

165 und M ^ (Meride S.hwei^ auf de...

schweizerischen ^...ite. Er steht vier M.^r herwärts der Mitte ...es Ba.hes, welche die wahre Gr.inze bildet.

Von da aus g..gen Mittag weitere zweihundert Meter etwa ansteigend, bis zur Strasse, genannt di Sassella, w^lehe von Meride kommt und zur sogenannten Sennhütte del Monte Easolo führt, wnr^e ani obern Rande besagter ^trasse der im Vertrag angeführte Markstein Rr. 5.^ gefunden.

(Granit) in der Erde steckend , von neun Zoll D^e, der sich aus der Erde zwolf Zoll erhebt, auf de.n ein Kreuz eingehauen ist und die Buchstaben P ^) ans der S.^te von Borto und der Bnchstab... M aus der Seite von Meride, unter welche Buchstaben nun auch die Zahl 53 eingehauen wurde.

. ....^uter Anstand über den Lauf des Tresa fasses.

Vertrag von barese,

.^..schrieb ...on Lavino vom 22. Juli I754, Absaz 3..), Saz t

- MarchSechster

..l^lan des .^areser-^ertrages.

A e n d e r u n g e n der Kommission.

Wortlaut des Vertrages.

Weuu auch besagter Markstein Wenn schon besagter Markstein zehn Meter oberhalb des erwähnten vier Trabueehi oberhalb des erwähn-

Tresaflusses steht, so gilt do.h die ten Tresaslufses steht, so gilt doch H..nptstromnng besagten Flusses als der Fluss selbst als Theilungslinie .^.heilungslinie der beiden Staaten.

^er besagte Tresafluss lauft am etwas weiter oben angezeigten ^rte naeh Rorden gänzlich auf Mailändergebiet und ergiesst si^..h in den Langensee, und, sieh nach Süden wendend, verfolgt er in seinen .Krümmungen, gegen den Wasserlaus, mit seiner Hauptstromung die Gränzlinie bis zum hiena.h erwähnten ^ee, aus dem er ausstxomt.

Anf dieser .^treke wird die Unterhaltang der beiden, zur Zeit bestehenden Brüken in Bo^te^Tresa und Eremenaga , so wie ^ie Baggernng des ^lussbettes von se.^ au beiden Staaten zu gleichen Theilen auffallen. ^er Fischfang aber längs derselben ^lreke und die Gerichts^

barkeit über sein... Ansübnng verbleibt

wie bisher gänzlich Sache der Schweiz.

der beiden Staaten.

Der besagte Tresafluss läuft am etwas weiter oben angezeigten .^rte nach Rorden gänzlich auf Mailändergebiet und ergiesst sich in den Langeusee, und, sich nach Süden wendend, verfolgt er in seinen Krümmungen, gegen^ den Wasserlauf, die Grä.^linie bis zum hienach erwähnten See, aus dem er ausstromt.

1^ .^el^ter Anstand über den Ort, genannt B o e e a - R a v e , zwischen den Gemeinden Dumenza (lombardisch) und Astano (schweizerisch)^ ...^e.^rag von Varese, Marchbeschrieb von Luvino vom 22. ^uli 1^4, Absaz 23, Sa^ 1, Blan V des. Vareser-Vern.ages.

A e n d e r u n g e n der Kommission.

Von besagter Snelle Tegnente gegen ^üdwesten absteigend aus eiue ^treke von neunzig Trabueehi bis zum Orte, genannt Boeea^Rave und bezeichnet in besagter Erläuterung A unter dem Buchstaben G, findet man einen grossen Stein, der von ^nadratform ist, zwei und zwanzig Zoll oben und vier und ^wanzig ^oll unten hält, sich gegen Mittag zwei Ellen drei Zoll und ans den andern drei Seiten ^wei und zwanzig .^oll über die Erde erhebt, und von Ratur vier Seiten bietet, von denen auf der n^eh Dumen^a gerichteten ein Kreu^ mit den Buchstaben D^. MlL., bedeutend Dumen^a mailänd.sch, und auf der nach Ostano gewendeten Seite ein Kr.^ mit den Buchstaben .^T.

^l^.,^ bezeichnend Astano schweizerisch, ausgehauen worden ist; auf der dem Himmel ^gewendeten Seite sodann wurde die Jahr^ahl 1754 und darunter die Rummer 38 eingehauen ; neben diesem .^tein ist ein ^ussweg, der von Astano nach Dumenza führt.

Vom angegebeneu Markstein gegen Südwesten, aber nicht in der Richtnng von Rr. 37 aus Rr. 38, sondern etwas mehr naeh Westen sortsteigend auf dreihundert ^wei und seehzig Trabueehi, un^ über verschiedene, Vrivaten von ^umeu^a und Astauo gehörenden Grnndstüke gelangt man an den Fuss des Felsens, genannt di Elivio oder auch Bolla Rossa, an^

Wortlaut des Vertrages.

..^o.. besagter Quelle Tegnente ge-

gen Mittag absteigend auf eine Streke von neunzig Trabueehi bis ^uu Orte, genauut Boeea-Rave, und bezeichnet in besagter Erläuterung A unter dem Buchstaben G. fiudetman eiuen grossen Stein ,^ der von ^nadratsorm ist, zwei^uud zwanzig ^oll oben und vier und zwanzig ^oll unten hält und sich

g..geu Mittag zwei Ellen drei ^oll,

und auf den andern drei Seiten ^wei und zwanzig Zoll über die Erde erhebt, uud v ou Ratur vier Seiten bielet, von denen aus der nach Dumenza gerichteten ein Kreu^ mit den Buchstaben Dl^M. MlL., bedeutend Dumenza mailändisch, und auf der Astano zugewendeten Seite ein Kreuz mit den Buchstaben .^T. ..'.Vl^., bezeichnend Astano schweizerisch, ausgehauen worden ist , a^f der dem Himmel zugewendeten Seite sodann wurde die Jahr.^ahl 1754 und darunter die Rummer 38 eingehaueu; neben diesem ^tein ist ein ^ussweg, der von Astauo nach Dumen^a führt.

Vou diesem Markstein nach Süden aus dreihundert und sechzig Trabueehi über verschiedene, mehrern privaten von Dumeu^a und Astano gehorenden Grundstufe sortsteigeud, gelangt mau au den Fu ss des ^elseus, genannt di Elivio oder auch BollaRossa, an der Einmündung der Val Maggiore; uud aus diesem ^elfen, dessen offene, eiuen Trabueeo breite und ausser der Erde anderthalb Tra-

167 der Einmündung der Val Maggiore, und aus diesen Felsen, dessen ossene, einen Trabueeo. breite und ausser der Erde anderthalb .^rabueehi hohe Seite nach Osten schaut, wurde ein Kreuz und neben diesem nach Westen gegen Dumenza die Buchstaben D M, be^ zeichnend Dumen^a mailändisch^, und nach Osten gegen Ostano die Buchstaben A .^ , bezeichnend Ostano schweizerisch, und oben die Rr. 3l) umgehauen. Dieser Felsen ist sehr gross und erstrebt sich sowohl nach Süden als nach Worden , wobei er mehrere Krümmungen besehreibt und ganz in^s mailandische Gebiet gehört, wie im Vareser- Vertrag vereinbart worden ist.

bu^ehi hohe Seite nach Osten schaut, wurde ein Kreuz und neben diesem nach Westen gegen Dumenza die Buchstaben D M , bezeichnend Dumen^a mailändiseh, und nach Osten gegen Astano die Buchstaben A .^, bezeichnend Ostano schweizerisch, und oben die Rummer neun und dreissig (3.)) eingehauen. Dieser Felsen ist sehr gross und erstrekt sich sowohl nach Süden als nach Rorden, wobei er mehrere Krümmungen beschreibt und ganz in^s mailandische Gebiet gehort, wie im Vareser-Vertrag vereinbart worden ist.

Elster Anstand.

Jm Vareser-Vertrage nicht beschriebene Grenzen der lombardischen Gemeinde lampione mit den. umliegenden schweizerischen Gebiete. Bei-

gelegte .^lane Rr.^ Vl und Vll.

Die Grän^n um das Gebiet der Gemeinde lampione, das von allen leiten durch schweizerische Gemeinden umgeben ist, sind so angenommen, wie sie aus folgender Besehreibung, welche gleichzeitig auch die Granzlinie zwischen den beiden Staaten längs dieser Streke bezeichnen wird, sich ergeben.

Das kleine, Valle del Molino di Caprino genannte Flüsschen bildet die äusserste Gränze gegen Morgen zwischen dem Gebiet von lampione und der schweizerischen Gemeinde Eaftagnol^, und zwar auf eine ^treke von fünf und sechzig Meter von der Mündung auswärts ; aus dieser ..^treke sliesst der Bach gauz aus italienischem Gebiete und die wahre Grande wird durch das rechte Ufer dieses Baches gebildet. Ju der besagten Entfernung von fünf und sechzig Meter aufwärts steht rechts am Bache der

Markstein Rr. 1.

Von Rr. 1 geht man sechzig Meter weit in gerader Richtuug aus einen Felsen zu, der sich freistehend über den fortlaufenden Kamm erhebt und la Mitra di St. ^lmbrogio genannt wird. .^lus diesen Felsen wurde die Rr. 2 eingehaueu. Das anstoßende schweizerische Gebiet von Rr. 1

bis 2 sowohl, als fernerhin bis zum lezten Markzeieh^en (Rr. 14) ist

immer dasjenige der Gemeinde Arogno.

Von Rr. ^ dem Bergkamm längs den .^tein.m, genannt del Eane, und fast in gerader Richtung 702 Meter weit folgend , gelangt man ^u

168 dem im sogenannten Bian Boffino oder Biano di Bngerna aufgestellten, granitnen Markstein ^r. 3.

75,50 Meter von dieser Marke in gerader Riehtnng bes.ndet sich der granane Markstein Rr. 4 an ^er nach dem ^iau Bosfino oder Bugerua fahrenden Strasse; 78,60 Meter in gerader .Linie von Rr. 4 beim ..^obel.

unter St. Evasio der granane Markstein ^r. .^.

Von Rr. 5 iu gerader Richtung 143 Meter entfernt steht au der Grande des Vfarrgutes von Arogno der alte granitue Markstein mit Rr. 6. Dem Lause der Grande ^es Bfarrgutes von Aroa^no aus hundert vier und fünf^g Meter folgend, stosst man auf den neuen grauitnen Markstein Rr. 7.

179 Meter vom besagten Rr. 7 und immer der Gränze des erwähnten ^farrgutes von Arogno folgend, trisst man einen andern neuen Markstein im Tobel del Ghiaroue mit der Rr. 8.

56 Meter in gerader Achtung von diesem ab steht ein weiterer n e u e r Grau^steiu am Rande des Waldes, genannt Bugnoli; auf diesen wurde die Rr. .) eiugehaueu.

216,50 Meter iu gerader Richtung von Rr. ..) befindet sich ein grosser einzelnstehender Blok, genannt il Sasso di ^ornare, aus dem die Rr. t 0 eingehauen ist.

78,60 ..^^eter iu gerader Richtung von diesem steht ein anderer Markstein von Granit mit der Rr. 11.

238 Meter von diesem in gerader Richtung ist ein anderer Markstein von Grauit mit der .....r. 12.

223 Meter und in gerader Richtung von Rr. l 2 ist ein anderer neuer Markstein von Granit mit der Rr. l3.

243 Meter und in gerader Richtung vou diesem steht eiu weiterer neuer Markstein mit der Rr. 14.

Die Richtuug von Rr. 13 zn Rr. 14 auf weitere sieben Meter über Rr. 14 hinaus verfolgeud., kommt man ^um Tobel genannt Valle delta Vuuta, und bei diesem hort die Gränze der Gemeinde Arogno aus und beginnt diejenige der schweizerischen Gemeinde fissone.

Vou besagtem funkte au bezeichnet das Tobel selbst a^f eine Lange von 6l 0 Met.^r, seinen .^rümmnngen na..h gemessen, die Grenze bis ^u seiner ^reu^ung durch die ^ahrstrasse ^wischen l^au^pione und Bissone, wo eiue kleine Kapelle steht.

Vou da ab folgt die Grauze ^dem gegen den See gewendeten Raude der ^trasse aus .)2 Meter weit vou Mittag gen Mitternacht; dann wendet sie sieh iu einem rechten Winkel nach ^lbend, und sällt uaeh eiuer Streke von l^3 Meter längs deu^ der Kirche zur Madouua dei Guirli gehorenden Wiesengrund iu den ^ee.

Alle neuen
Marksteine tragen die Buchstaben C l, bedeutend Eampione Jtalien, nach der einen und die Buchstaben A ..^ bedeutend Arogno Schweiz, nach der andern Seite hin ...in^ehauen.

1.^ Sie wurden mit den bezüglichen Wahrzeichen und in der Weise gesezt, dass diese Buchstaben sich dem betreffenden, italienischen oder schweizerischen Gebiete zuwenden.

Das bisher von der Gemeinde Eampione als Theil ihres Gebietes besessene und privaten gehörende, aus der entgegengesehen westlichen ^eite des Luganer-Sees gelegene Ufer zu St. Martino wird der Schweiz ab-

getreten , und mit ihm die Gerichtsbarkeit bis zur M.tte des dazwis.hen

liegenden^ Sees zu den nämlichen Bedingungen , welche im Allgemeinen da gelten, wo von den beiden ^eeusern das eine italienisches, das andere

schweizerisches Eigenthum ist. Gleichzeitig wird erklart, dass diese That-

sache der Abtretung des Users zu ^t. Martino an die ^..hwei^ nie soll angerufen werden können, um die gegenwärtigen Zollverhältnisse zwischen der Gemeinde Eampione und der Schweiz zu erschweren.

Nachdem so die Grän^n endgiltig festgestellt und die Einsezung der neuen Marksteine angeordnet war, hat sich die .kommission neuerdings an Ort uud Stelle versüßt, um diese Arbeit zu besichtigen und zu erwahren. Sie hat gefunden, dass die Arbeiten genau ausgeführt worden sind.

Die Kommissarien der beiden Staaten hatten nun die Gränzbereinigung , die ihnen übertragen worden, beendigt und haben sonach gegenwärtige Uebereinkunst unterzeichnet, welche sedo^h keinen Werth noch Wirknng haben soll, bis sie von den höchsten Gewalten der beiden kontrahirenden Staaten genehmigt sein wird.

Zu gegenwärtiger Uebereiukunft gehoren folgende Beilagen : Unter Rr. 1 der Wortlaut des Vertrages von Varese mit den Marchbeschrieben, die ihn vervollständigen.

Unter Rr. 2 ein Gesamn.tplan und sechzehn, den besagten Vertrag erläuternde Detailausnahmen.

Unter Rr. 3 sechs Detailplane, die in grossem Massstab einige der wichtigsten Orte darstellen , über welche Streit waltete , und über welche

Entscheidungen erfolgt sind.

Unter Rr. 4 zehn Protokollausnahmen über die Erläuterungen und Verhandlungen an Ort und Stelle, zu welchen ^ie verschiedeneu, von der Kommission erledigten fragen Veranlassung geboten haben.

Geschehen in doppelter Originalaussertigu..g zu Lugano den fünften Oktober eintauseud achthundert ein und sechzig.

Die schweizerischen Kommissarien : (Gez.) Bon.^eois-To.rat.

,,

^. .^atta^lini.

Die italienischen Kommissarien : (Gez.) Lni^i Torelli.

,, ,,

^. de ^eeel)i.

^aolo Tureoui.

170 .

#ST#

Bericht und Antrag

der ständeräthlichen .kommission in der

Recurssache der Negierung von Luzern in der Preßprozeßangelegenheit des Conrad Kne u buhler in Willisau.

(Vom 18. Januar 1 862.)

Tit. l Der Tatbestand ist in kürze folgender : Jn einem Artikel in Rr. 95, Jahrgang 1859. des von Conrad Kneubühler herausgegebenen Zeitungsblattes ,,der .Volksfreund" ist die Stelle enthalten : "es habe eine Vartei in der Koftenuote zu tasten des Gegners die Ausgabepost aufgeführt: ,,dem Für spreeh gegeben zur Austheilung au die Oberrichter 30l) Fr. und man habe nicht an der Richtigkeit dieser Ausgabe gezweifelt &."

Das Obergericht fand sich veranlagt, von Amies wegen bezüglich dieses Artikels eine Untersuchung einzuleiten , indem dasselbe von der Voraussezung ausgieng, es handle sich hier um das Verbrechen der Bestechung, der Unterschlagung oder, wenn keines dieser beiden Vergehen verübt worden wäre, dann um dasjenige der Verleumdung gegen das Obergericht selbst.

Die Justizkommission wurde .angewiesen, gemäss den §§. 4.) und 50 des Strafrechtsverfahrens einen ausserordentlieheu Verhorrichter mit der Auhebuug und euergischeu Durchführung der Untersuchung zu beauftragen, welcher Weisung sofort Folge gegeben wurde. Die Untersuchung selbst wurde nun in der That mit äußerster Strenge in der Art, wie solches ohuediess nur bei der Verfolgung schwerer Eriminalverbreeheu zu geschehen

pflegt, geführt, zur Hausuntersuchung und Verhaftung des Angeschuldig-

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Uebereinkunft, betreffend Feststellung der Kränze zwischen der Lombardie und dein Kanton Tessin an einigen Orten, wo dieselbe streitig ist. (Abgeschlossen in Lugano den 5.

Oktober 1861, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die beiderseitigen Regieru...

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Bundesblatt

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1862

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1

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05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.01.1862

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155-170

Page Pagina Ref. No

10 003 602

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