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Schweizerisches Bundesblatt.

XIX. Jahrgang. ll.

Nr. 32.

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12. Juli 1862.

i ch t

des

Bundesrathes an die h Bundesversammlung über Einführung des Nachtdienstes in den Telegraphenbüreaux.

(Vom 16. Juni 1862.)

T.t..

Dur.l. Bes.hluss vom l 5. Juli 1861 hat uns der Nationalrath zur Beriehterftattung über nachfolgende Motion des Hrn. Nationalrath Dr. Eseher eingeladen .

,, D i e B u n d e s v e r s a m m l u n g d e r s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s eh a f t , b e s eh l i esst .

.,l. Die Benuzung des Telegraphen anch zu der Nachtzeit soll überall, wo der U.ufang des Verkehrs eine derartige .Einrichtung als gerechtfertigt erscheinen lasst, moglich gemacht werden.

,,2. Der Bundesrath wird mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt. ^ Der Wortlaut dieses Beschlussentwurfes ist so gesasst, dass dadurch die Telegrapheuverwaltnng keineswegs unbedingt verpflichtet wird , denn die vollziehende Gewalt hat allein den Umfang der Bedürfnisse zu beurtheilen, welcher die nothige Organisation zur Einführung des Nachtdienstes in einer Ortschaft rechtfertigen soll, und sie konnte, wenn diese Bedürfnisse nirgends zu Tage träten , diesem Besehlusse einfach keine Folge geben, ohne ihn desshalb zu missachten.

Von diesem Gesichtspunkte aus und als allgemeine Direktion für BundesbIat.... Jahrg XIV. Bd. .I.

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730 den Bundesrath betrachtet, konnte daher die erwähnte Motion, wie uns scheinen will, ohne erhebliehe Uebelstände angenommen werden.

Jndessen konnen wir die Sache nicht ans diese Weise ansehen , und glauben im Gegentheil, dass die Motion, falls ihr die Genehmigung der h. Bundesversammlung zu Theil w.rden sollte, innerhalb gewisser Gränzen ....ueh von sofortiger und positiver Wirkung begleitet sein müsste.

Wir müssen daher vorerst untersuchen, welches die R a tur u n d der U m s a u g der B e d ü r s n i s s e sei, denen dnrch mehr oder weniger vollständige Einführung des Nachtdienstes aus den Telegraphenbüreanr^ entsprochen werden sollte, und zweitens, welche Opser ein solcher Nachtdienst herbeiführen müsste.

Seit dem Beginn unserer telegraphischen Beziehungen zu Frankreich, d. h. seit Ansang 1853 bis Ansang 18.^9, wo der internationale Vertrag von Bern vom 1. Sept. 1858 in Kraft trat, bestand zwischen den beiden Ländern die Bestimmung, die sich auch aus die meisten übrigen Staaten Europas bezog , dass Jedermann während der Racht zwischen einem schweizerischen Büreau und jeder Station der kontrahirenden ..Staaten Telegramme wechseln konnte, vorausgeht, dass der Ausgeber den. betreffenden Büreau vor ..) Uhr Abends von feiner Absicht, während der Raeht eine Depesche aufzugeben, Mittheilung gemacht habe. Diese Raehtdepeschen waren der doppelten Tar^e unterworfen.

Wir wüssten nicht, dass während des sechsjährigen Bestehens dieser Bestimmung ein einziges Mal davon Gebrauch gemacht worden wäre.

Aus der internationalen Telegraphen -.Konferenz in Bern war man darüber einig, den betreffenden Artikel fallen zu lassen, da derselbe einerseits einem wirklichen Bedürfnisse des Publikums nicht entsprach und andererseits den Telegrapheuverwaltungen , wenn in einer kleinen Zahl von Fällen davon Gebrauch gemacht werden sollte, ausser allem Verhältniss mit den Dienstleistungen stehende Verpflichtungen auferlegte. ..^eit meh..

r^.ren Jahren besteht in Europa keine einzige internationale Konvention mehr, welche diesen Artikel enthält.

Jn Frankreich hatte jedoch derselbe sür den inneren Dienst bestanden, ^var aber thatsä^hlich ausser Uebung gekommen, da er vom Vublikum .wenig o.^er gar nicht benutzt wurde, daher wird derselbe in dem mit 1. Jauuar 1862 in Krast tretenden Gesetz über die telegraphische
Vrivatkorrespondenz im Jnnern Frankreichs definitiv beseitigt und zwar ohne allen Zweifel ans den oben angeführten Gründen.

So ist denn diese Massregel, welche von Beginn des internationalen Telegraphenverkehr an dazu bestimmt war, dem Bubliknm die Benuzung der Telegraphen während der Racht moglich zu machen, nach zehnjähriger Erfahrung so zu sagen von selbst dahin gesallen, einzig aus dem Grunde, w e i l s i e k e i n e m w i r k l i c h e n B e d ü r s n i s s e d e s Bublil.ums entsprach.

731 S^t der nämlichen ^eit bestand indessen und besteht noch je^.t in gewissen Bürean^ der Schweiz und des .Auslandes permanenter Tagund Nachtdienst im Jnteresse des internationalen Verkehrs ans grosse Distanzen und mit Be^ng ans die Schweiz insbesondere, im Jnteresse des

Transits.

Wir besizen gegenwärtig drei Büreaux^ mit Nachtdienst: Basel, St. Gallen und Bellona. Auch in Ehur fand mehrere Jahre lang Nachtdienst statt, als die internationale Linie über Eastasegna für Transitdepeschen von und nach Triest die wohlfeilste war. Jn Folge der Annexion der .Lombardei verlor diese .Linie ihre ganze Bedeutung ; daher wurde der Nachtdienst aufgehoben.

Während der Ereignisse des Jahres 18.^9 wurde auch noch an andern Orten .....achtdienst eingeführt, theils zur Beorderung der ^ahlreichen aus Jtalien durch die Schweiz passirenden Depeschen, da die übrigen telegrafischen Verbindungen zerstort oder überhäuft waren, theils auch um die Bundesbehorden in beständige Verbindung mit den damals in Gens und Tessin aufgestellten Divisionskommandanten . zu sezen.^ Es wurde daher von Anfang Mai des genannten Jahres in den Bürea.n.

Bern und Gens Rachtdienft eingeführt und dieselben unter sich und mit den übrigen vier Büreanx^ mit Nachtdienst in Verbindung gesezt. Diese sechs Bureau^. wurden angewiesen, während der Raeht die dringenden Depeschen abzunehmen und ^u befördern. Auch wurde der Besehl ertheilt, dass sich die Beamten der Telegraphenbüreaur^, in deren Rähe stch ein eidgeuossisches .^bservatiouskorps besände, ^u jeder Zeit ^ur Verfüguug des Tr.^ppeukommaudanten zu stellen haben, so lange die ..Anwesenheit der Truppen andauerte.

Endlieh wurde ^ur Zeit der internationalen Konferenzen in Zürich im August des gleichen Jahres ebenfalls Nachtdienst aus dortigem Bureau eingesührt.

Am 13. Oktober wurden diese ausserordentliehen Dienste wieder ein-

gestellt.

Während dieser ganzen Dauer ^beinahe ein halbes Jahr) unuuterbrochenen Rachtdieuftes in sechs bis sieben unserer Hauptbürean^ wurde im Jnuern der Schwe^ kein Gebrauch davon gemacht, nicht einmal von den Militärbehorden und Truppeukommandanten. Nachdem der telegraphisehe Verkehr Jtalieus mit den benachbarten Ländern wieder die regelmassigen Wege einschlagen konnte. verloren diese ausserordentlieheu Racht.^ dieuste j.^.de Bedeutung und mussten aus Mangel an Depeschen ausgehoben werden, selbst in Zürich, wo die internationalen Konferenzen ^war noch nicht geschlossen waren.

Das sind die Ersahrungen , welche wir in der Schweiz über den Rn^en des Nachtdienstes für die interne Tele^rapl^ie gemacht haben. Aus denselben lässt sich schwerlich der Schluss aus das Vorhandensein ausgedehnter bezuglieher Bedürfnisse ziehen.

732 Jn der Absicht, diese unsere Angaben zu vervollständigen, wandten wir uns an die Telegraphenverwaltungen von Frankreich und Oesterreich, ungeachtet des Mißverhältnisses zwischen der Ausdehnung der Gebiete und der Bedeutung der Mittelpunkte des Verkehrs einerseits und unserer Verhältuisse andererseits. Württemberg und Ba.^en, deren Verhältnisse sich den uusrigen weit mehr nähern, tonnen uns keine Beispiele liesern, ...eil in diesen Ländern so wenig Nachtdienst besteht als bei uns.

Jn der ganzen Ausdehnung des franzosischen Kaiserreiches gibt es 14 Bureau^ mit Nachtdienst; wenn man von diesen l 4 Büreaur^ diejenigen ausschließt , deren Bevolkerungs.^ahl zum ^ ganzen Bestande der .Schweiz ausser allem Verhältnis^ steht, so findet man z. B., dass im Jahr 1860 Raneh mit 48, l .)... Einwohnern 1 Rachtdepesche, Tours m.t 38,^55 Einwohnern 2, Dijon mit 33.493 Einwohnern 3, Ealais mit l t ,969 Einwohnern 95, endlich Boulogne mit 11,378 Einwohnern k e i n e Raeht-

depesche hatte. Wir konnten ..och die Stadt Toulouse mit 103,144

Einwohnern zitiren . welche im Jahr 1860 nur 6 Raehtdepeschen hatte.

Es ist sieher nicht zu weit gegangen, wenn man die Behauptung ausstellt, der ..Nachtdienst salle in den erwähnten Beispielen in Richts zusammen, mit einziger Ausnahme von Ealais, welches aus 4 Rächte eine interne oder internationale Depesche hatte und sich rükstchtlieh der .vegen der Ebbe und Fluth zu jeder Stunde der Raeht ankommenden und abgehenden Baketbolen in einer Lage befindet, welcher man schwerlich in unserm Lande begegnen dürste.

Diese Zahlen sprechen so deutlich gegen die allgemeine Rüzlichkeit des Telegraphen-Racht.ienstes in Beziehung aus die Aufgabe der Depeschen während der Racht, dass es überflüssig erscheint, die verschwindend kleine Durchschnittszahl dieser Depeschen im Verhältnis zu den Bevölkerungen hervorzuheben , welchen eine ähnliche Dienstorganisation ^u Gebot steht.

Die französische Verwaltung bemerkt bei Uebermittlung der bezüglichen Dokumente ausdrüklich, dass der Rachtdienst in diesen Bureau^ nur im Jnteresse des offiziellen und internationalen Verkehrs eingerichtet worden sei, und dass dieselben beinebens ^ur Spedition von Brivatdepeschen während der Raeht ermächtigt worden seien.

Die österreichische Telegraphen-Verwaltung bemerkt, dass der Rachtdienst in einigen Stationen lediglieh zum Zweke theils der Erleichterung des internationalen Verkehrs , theils der Ueberwaehung des Eisenbahn-

Telegrapl^.udienstes, theils der .Beförderung der während des Tages ans

einzelnen .Linien angehäuften Depeschen eingeführt worden sei. ...^ie fügt bei , dass die ..Stationen mit Nachtdienst auch ^ur Annahnie von Vrivatdepesehen während der Raeht ermächtigt seien, dass aber davon nur selten Gebrauch gemacht werde. Sie schliesst mit der Bemerkung, dass sie über diesen Dienst keine statistischen Angaben zu machen im Falle sei , weil

sich derselbe fast ausschliesslich mit der Beförderung während des Tages

verspäteter Depeschen zu besasseu habe, dass sie aber, wenn sie einen Rath

733 ^u e.rtheilen hätte, die möglichste Beschränkung des Nachtdienstes empfehlen müsste, und ^war in Berücksichtigung der bedeutenden kosten, welche er veranlasst und die in keinem Verhältnisse ^u dem hoehst geringen Ruzen für ...as Publikum flehen.

^o viel über die Aufschlüsse, welche wir vom Ausland erhalten haben. sie sind in der That eben s.^ wen.g ermuthigend, als unsere eigenen Erfahrungen.

prüfen wir nun im Allgemeinen und abgesehen vo.. den erwähnten Thatsaeheu die Fälle , in welchen der Nachtdienst dem Publikum von Ru^.n sein kann. und in welchem Umfange.

Vorerst haben wir daran ^u erinnern, dass der Tagdienst im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 8 Uhr Morgens beginnt und das ganze Jahr bis Abends .) Uhr audauert, mit Unterbrechung nur in den kleinen Büreau^ von Mittags 12 Uhr bis Raehmittags 2 Ul^.r und von 6 bis 8 Uhr Abends. ^er Raeht.^ienst erstrekt sich daher nur von .) Uhr Abends

bis 7 resp. 8 Uhr Morgens.

Wir haben gegenwärtig 158 Telegrapheubüreau^ i.. der Sehwei^,

wovon 3 mit Nachtdienst. Nehmen wir ..u... au, es wer^e der Motion ^olg... gegeben u.id man organare den Nachtdienst in 20 anderen Bureau^ (welche enorme ^pser dafür gebracht werden müßten , werden wir unten sehen), so w.ire das Ergebniss folgendes: Wie der Herr Motioussteller bei A..lass seiner bezüglichen Erorterung im Nationalrath selbst bemerkte, bietet der Nachtdienst von Abends 9 Uhr

bis Morgens 7 Uhr dem Bublikum für kommerzielle, industrielle und

finanzielle Geschäfte ^e. keinen Vortheil, weil solche während der Raeht nicht behandelt werden. Rüksiehtlieh der Verhältnisse des Privatlebens kauu ^..an dasselbe sagen , da nur einzelne Ausnahmen , wie Krankheiten und plo^liehe Todesfälle vorkommen.

Solche ^älle sind ^war nicht selten, doch gewiss daruuter diejenigen, in welche... der Telegraph mitten in der Racht Hilfe bringen konnte.

Schlagen .vir den Weg der Elimination ein: Mau wird uus zugeben, dass uuter der Masse d...r in ^rage kouuueuden Fälle nur in denjenigen von. Telegraphen Gebrauch gemaeht werden konnte, welche sieh in einer der 23 Ortschaften mit Raehtdieust ^utrageu . wenn diese 23 Ortsehasten ^ der sehwei^.risehen Bevolk^ruug umfassen, so find schon ^^^ ausgeschlossen.

Von dem restirenden ^.^ kounen auch alle^älle ausgeschieden werden, welche u.^r der unbemittelten Klasse vorkommen, da sich diese der Telegraphen niel^.t zu bedienen pflegt, und es bleiben nnr diejenigen, welche di^ eigeutlich wohlhabende Klasse betreffen. Rach dieser sehr bedeutendem. Aussch^iduug, d^e wir nieht schien mochten, welehe offenbar den Bruch sehr klein erseheinen l.isst, muss man uoeh alle s..^.... ^älle ausnehmen, in denen man des Telgraphen nicht bedarf. sei es, weil die ^.amilie am gleichen

Ort vereinigt ist, sei es, weil man es für dringlicher hält, nach dem Arzt

734 als nach dem Telegraphen zu schiken ^e. Endlieh kann man zu der kleinen Zahl von Fallen, welche noch übrig bleiben, n:.r diejenigen rechnen, in welchen man zu telegraphis.hen Mittheilungen an eine der übrigen 22 mit Nachtdienst begünstigten Stationen genothigt ist.

Wir könnten diese Reihe von Eliminationen noch weiter fortseien , aber wir glauben , es mochten schon aus diesen Bunkt gelangt, bei einem Raehtdienst, wie wir ihn voranss.^ten, kaum einige zwanzig Falle in der Schweig übrig bleiben.

Das Ergebniss würde sieh sonnt ossenbar demjenigen nähern , wie es in Frankreich offiziell konstatirt wnrde, wo eine ^tadt wie Toulouse mit mehr als l 00,000 Einwohnern in einem Jahr 6 ^aehtdepeschen hatte, Tours

mit 38,000 Einwohnern 2, Boulogne mit mehr als l l ,000 Einwohnern keine.

Aus dem Vorhergehenden glauben wir den Schluss ziehen zu konnen, dass die Bedürfnisse des Bublikums rül.si.htlich des Telegraphen .. Raehtdienstes sieh aus zu ausnahmsweise und seltene Fälle beziehen, als dass sie dessen Einführung rechtfertigen konnten , welche mit grossen kosten verbunden wäre.

Der Herr Motionssteller hat jedoch noch einen anderen Bnnkt hervorgehoben. welcher, wir anerkennen es, von weit allgemeinerer Rüzlichkeit ist als die Krankheits- und Todesfälle. Es sind dieses die Feuersbrünste und die Dienste, welche der Telegraph in ähnliehen Umständen leisten konnte.

Hier ändern sich die Verhältnisse ganz und gar^ Es genügte nicht mehr, den Raehtdieust in ungefähr zwanzig der wichtigsten zusül.ren, wie wir oben voraussehen. Denn was .väre z.

davon gewesen bei der Katastrophe von Glarns.^ Glarns nach Zürich die Anzeige machen konnen, dass es brenne,

Büreaux^ einB. die Folge hätte eiufach Zürich. hätte

diese Rachricht an Winterthnr. St. Gallen, Ehur mitgetheilt. allein es

ist einleuchtend, dass keine dieser Ortschaften im Stande gewesen wäre, rechtzeitig wirksame Hilse nach Glarus zu bringen. Was müsste denn geschehen .^ Der Rach^tdienst .oäre in jedem unserer 158 Bureau^ eiuznführen, damit stets und in sicherer Weise in den nächsten Ortschaften Allarm gemacht werden konnte. Mau nimmt dabei u.ohl an , dass es sieh nicht darum handle, in den unbedeutendsten Burean^ den Nachtdienst in der Weise einzuführen. dass dieselben dem Publikum ^derzeit zugänglieh wären oder dass die Vertragung der Depesehen auch während der ^acht stattfäude. Mau .m.rde sich da^nit begnügen, wenn der Telegraphist angehalten wäre, im Büreaulokal zu seh lasen , ^vo er ^ur^ eiu anzubringendes Allarmwerk ge.r.ekt und jeder Zeit der Raeht aus seineu Vosten gerufen werden konnte. Es scheint dieses ziemlich einsaeh, und doch ent-

ständen bei der Ansführuug fast unübersteigliche Schwierigkeiten.

Rehmen wir an, die Sache würde in dieser Weise organisirt: Wenn .irgend ein elektrischer Strom einer ^inie folgt, so werden alle darauf

73.^ angebrachten Weker in^ Bewegung gefezt, alle Beamten gewekt, und alle haben sich über den Vorgang Gewissheit zu verschassen und sest^ustellen, ob das Signal sie angehe oder nicht. Solche Strome würden aber be-

ständig fast alle Linien des Rezes durchziehen, nämlich:

1) beinahe ohne Unterbrechung die sür die internationale Korrespon.^ den^ während der Racht verwendeten Linien ; 2) wenn regelmässiger Nachtdienst in den wichtigsten Bürean^ eingeführt .vürde. alle anderen Linien, wenn nicht zum Behuf der Beforderung von Depeschen, deren kaum welche vorhanden wären, so doch behuss Übermittlung der von Zeit zu Zeit aus^utausehenden ^eichen , nm sich ^u versichern , dass jeder aus seinem Vosten sei ; 3) auf den Linien, län^s welchen Rachtpostdienst besteht, wo einzelne mehr oder weniger von einander entfernte Bureau^ sieh von der Verspätung der Bost ..e. Mittheilung machen ; 4) während gewittern alle Linien , da dieselben bekanntlich häufig durch Strome durchzogen werden , welche von der atmosphärischen

Elektrizität herrühren.

Es entstände somit ein unaufhorliehes nuzloses Geklingel, eine wahre und unnolhige Strafe für Beamte, welche meistens nach einem sehr anstrengenden Tagdienst nur wenige Stunden Ruh.. haben.

Dab^i dräuet sieh die Bemerkung aus , dass die ^älle von ^euersbrünften änsserst selten sind, wo gerade alle Bedingungen eintreffen, um die Dienste des Telegraphen während der Racht nüzlieh ^u machen.

Wir kennen nur vier ^älle, die man unter allen, welche während des Jahres 1.^6 l im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft vorgekommen stnd, zu dieser Kategorie zählen kann, nämlich 2 in St. Eroi^, 1 in Glarus

und 1 in Wallenstadt.

Hinwieder ist hervorzuhebeu, dass das Telegraphenuez aus einer Reihe von ^pe^iallinieu besteht, welche von einem Hauptbüro zum andern reichen, und auf welchen keine Zeichen über ihre beiden Endpunkte hinansgegeben werden konnen , wenn nicht die bezüglichen Hanptbüreau^ .^u diesen. Zweke zwischen die betretende ..^pe^iallinie und jede beliebige andere einen Translator- .Apparat einschalten. Die ^ahl der ..^peziallinien , welehe in den erwähnten 4 Fällen von etwelchem Ru^en hätten sein konnen, beträgt 8, während die Zahl der ^pe^iallinien überhaupt mehr als 40 beträgt. Wenn daher die Zahl der le^tjährigen Feuersbrünste sür die ^utunft als Regel angenommen würde , so müsste .jede ^peziallinie und somit jedes mit einem Weker versehene Zwischenbüreau durchschnittlich alle fünf Jahre einmal wegen einer Feuersbrunst aufgerusen werden. Jede Racht nu.,los und mehrmals gewekt zu werden, und zwar

736 fünf Jahre lang ehe nnd bevor ein Grund zu dieser Ouai an den Tag tritt, das ist hart, zu hart, selbst wenn man diese Durchschnittszahl von Jahren aus die Hälfte, d. h. ans 2 oder 3 redn...irt. Welche Folge wird diess habend Diejenige, dass gewisse Beamte sich an diesen nacht..

liehen Lär.n gewohnen , der sie nicht mehr wekt . bei anderen wird der Weker in Zerfall gerathen, und man wird diesen Uebelstand mit einem Versehen entschuldigen, o^er man hab.. Raehts beim Schlafengehen ver^ gessen, den Weker in die Linie einzuschalten, oder man h.^tte gerade in seiner Brivatwohuuug eine kranke Frau oder Binder ^u besorgen u. s. w.

Will man dann noch 2 oder 3 Jahre wahrend der Raeht aile Büreaur^ im Ernst ausrufen, so wird Riemaud antworten.

Von dieser ganzen Organisation wird schließlich nichts übrig bleiben als die beträchtlichen Kosten und vielleicht die schrekli.hen Enttäuschungen derjenigen, welche daraus zählen zu können glaubten, um grosse^ Gesahren vorzubeugen.

Es ist indessen nicht das erstemal, dass sich die eidgenössische Verwaitung mit dieser Frage beschäftigt , aber die erwähnten Gründe machten

es ihr stets zur Bflicht, sich in den gegenwärtigen schranken zu halten, und nur wenn wichtige Jnteressen auf den. Spiel standen, ausnahmsweise Massregeln zu ergreisen. Als solche Schranken sind z. B. die ^ehon lange bestehenden Bestimmungen hervorzuheben, welche im Art. 2.) der von. .^ostdepartement erlasseneu Instruktion über den Büreaudienst (vom 22. Dezember 185..)) zusammengefaßt sind und also lauten.

,,Bei ausserordentlichen politischen Bewegungen oder öffentlichen Unglüksfällen (Aufstande, Feuersbrünfte, Uebersehweu.mungen), sollen sich die Beamten an dem Orte, wo das Ereigniss stattfindet, sowie auch da, wo dasselbe durch eine erste erhaltene Raehrieht (Mittheilung durch Ex^ pressen, Brandröthe des Rimmels. Anschwellen der Flüsse ..e. bekannt^ wird, sofort aus das Bureau begeben und die Apparate zum Dienst bereit machen.

Jn diesen Fällen haben die Ortsbehorden das Recht, zu jeder Zeit des Tages und der Raeht die Telegraphenbeamten sur den Dienst in.

Anspruch zu nehmen.^ Während des Bestehens dieser Bestimmungen

fanden leztes Jahr

die erwähnten Unglükssäll.. statt, und bei jedem derselben hat der Telegraph seine Aufgabe erfüllt, und zwar so, dass man beim bestgeordneten Rachtdienft kaum mehr hätte verlangen können.

Jn Glarus hor^e der Telegraphift am 10. Mai 1861 in seiner Brivatwohnung 10 Minuten vor 10 Uhr das Allarmges.lrei ; er eilt nach der Brandstätte, wo er eiu...r der ersten eintrifft, sofort erkennt er die ungeheure Gefahr, eilt auf seinen Bosten und rnst aus den ihm zur Ver-

737 fügnng stehenden Linien. Um 10 Uhr und 2 oder 3 Minuten antwortet Rappersschwhl.

Der Beamte von Glaru.^ theilte ihm die Unglüksbot^chast mit und verlaugt H^lfe , daun g^ht er d^n Gemeiu^spräsidenten von seinem Sehritte in Kenntniss zu se^en ...ud seine weiteren Befehle entgegenzunehmen.

Er kehrt ^.rük, erneuet seine Aufrufe und erhält sofort, t 0 Uhr l2 Minuten, Antwort von .^iederurnen, welchem er die

nämliche Mi.theilung machte; um l0Uhr 20 Minnten geschieht dasselbe

gegenüber Schwanden. um .10^ Uhr ist der Beamte, nachdem er sieh bedeutenden gefahren ausgesät, genothigt, das Büreau zu verlassen, welches mit seinem ganzen Jnhalt ein Raub ^..r Flammen wurde.

Was hätte man wahrend dieses kurzen Zeitraumes mehr verlangen konnen.^ Wo^u hätte der Nachtdienst genügt, nachdem das Büreau in Brand geralhen^ Kann man n i ..t. t, nach .^em, was früher geschah, annehmen, dass das Büreau, wenn es verschont geblieben wäre, sieh nach und nach mit allen Bureau^ in Verbindung gese^t hätte, die von dem Verlaufe des Unglüks in Kenntniss zu sezen von Jnteresse gewesen wäre.^ Jn St. Eroi^ fanden ^ur nämlichen Zeit wie i.. Glarus zwei Feuersbrünste innerhalb wenigen Tagen statt.

Obschon beide mitten in der ^.acht aufbrachen, so war doch das Büreau ^t. Eroix^ beinahe augenbliklieh mit den Büreau^ Flenrier und ^verdon in Verbindung. Bei der ersten dieser Feuersbrüufte erkundigte sieh Brassus im Jou^Thal, aufmerksam gemacht durch d..e Rothe am Himmel, durch den Telegraphen

nach der Unglüksftätte. J.. beiden Fällen hatte übrigens der Telegraph

keinen anderen Ruzen, als die Al.reise der ^prizen von. Traversthal und von ^.verdon ^u verhüten, deren Dienste nicht nothig waren.

Jn Wallenstadt endlich, ^o zwar die Brunst vom 3. Dezember ab.^

hin gegen 7 Uhr Abends, s^mit vor Schluss des Tagesdienstes ausbraeh, wurden sofort die vollständigsten telegraphischen Verbindungen hergestellt.

Vermittelst derselben sind besondere Bahnzüge organisirt, die Koinzidenzen für Aufnahme der Hilssmanuschaften angeordnet worden, und nach eiumal erfolgtem Allarm ko..ute die uunüze Absendnng von Hilfe aus entfernten Ortschaften (z. B. Zürich) verhindert werden.

^o verhält es sich gegenwärtig , solche Dienste wurden kürzlich bei Feuersbrünste.. durch den Telegraphen geleistet, und wir glauben in der That, dass mau sich darüber nicht zu beklagen hat.

Raehdem wir unserem Vorsage gemäss das Wesen und den Umfang der Bedürfnisse, welche vermittelst eines mehr oder weniger vollständigen Nachtdienstes in den Telegraphenbüreau^ befriedigt werden sollten, untersueht l^aben, müssen wir noch sehen, welche Kosten die Organisation eines solehen Dienstes nach sich ziehen würde.

Wie wir oben gesehen und wie übrigens der Herr Motionsfteller selbst entwikelte, konnte dieser Dienst nach zwei ^stemen erstellt werden.

7 .

.

.

^

Das eine, v o l l s t ä n d i g e r N a c h t d i e n s t genannt, bestünde darin, das Bureau beständig Tag und Raeht snr das Publikum offen zu halten und .zugleich die nothigen Massregeln zu treffen, damit die Depeschen unver^üglieh ebenfalls wahrend der Raeht an die Adressaten vertragen werden.

Das zweite System, t h e i l w e i s e r ....achtdienst, bestünde darin, den ..Beamten im Bureau sehlasen zn laffen, wo ein Weker fo angebracht .würde, dass man den Beamten vermittelst desselben nothigenfalls an seinen Dosten rufen konnte.

Angenommen, dass vollständiger Nachtdienst nur aus denjenigen Bü^..eau^ eingeführt würde, welche von besouderen Telegraphisten bedient werden, so würden voraussichtlich folgende unausweichliche Kosten per Bureau ^und per Jahr neu entstehen .

Das Reglement fordert von jedem Telegraphisten täglich 8 bis 9 Stunden Dienst im Winter- und ..) bis l0 Stunden Dienst im Sommer.halbjahr. Unter diesen Bedingungen genügt das gegenwärtige Personal

in knapper Weise für das absolute Bedürfniss des Dienstes.

Während

der Zeit, wo am meisten Arbeit vorhanden ist, müssen, namentlich bei .Krankheit einzelner Telegraphisten, die reglementarischen Dienststunden be..traehtlich vermehrt und außerordentliche Gehilfen in Anspruch genommen werden.

Denn man kann unmöglich von einem Beamten, welcher so.eben 9 Stunden Dienst gethan hat, verlangen, dass er die Raeht von .^ Uhr Abends bis Morgens 8 Uhr durchwache und dass er am folgenden Tage neuerdings seine .) Stunden Dienst thne.

Es würde somit die Einführung des Rachtdienstes mit einem Beamten notwendigerweise die ^Vermel^rung des Personals um wenigstens einen Beamten erheischen.

Die

^dur.hs.hnittlich.. Besoldung eines Telegraphisten beträgt jährlieh ^r. 1350,

^velehe man bei dieser Gelegenheit kaum schmälern wollte.

Es würde ^daher eine Vermehrung der Ausgabeu per Büreau von ^r. 135l) entstehen.

Gegenwärtig bezahlt man in den Bureau^ mit Nachtdienst jedem Telegraphen ei..e E^travergütung von ^r. 2 per Racht effektiven Dien^tes. Diese Vergütung ist dnreh die Lästigkeit und die schädlichen l.^nflüsse dieses Dienstes auf die Gesundheit nur zu sehr gerechtfertigt, man konnte sie daher kaum sallen lassen. ^.in. 365 Rächte zu ^r. 2 macht

Dieses jährlieh Fr. 730.

Auch für Vertragung der Depeschen an die Adressaten n.üsste man sich sür 365 Rächte nach Jemandem umsehen. Hier wäre man natürlich ^.wi.^.der zu et.vel.l..er Entschädigung verpflichtet fur das Verbleiben aus dem .Büreau während der Raeht. man müsste da und dort die Zahl^der Austäuser vermehren, namentlich da, roo nur ein einziger angestellt ist.

Man ^arf daher durchschnittlich für den Ausläuferdienst per Raeht und per ..Büreau Fr. 1 berechnen, was nicht zu hoch gegriffen ist ; diess macht per ^ahr ^r. 365.

739 Jndem wir endlich die Vermehrung der Kosten für Beleuchtung, Beheizung, Mobiliar (Bettftüke) ^e. aus Fr. 255 per Bureau und per Jahr berechnen, glauben ..wir einen massigen Anschlag gemacht zu haben.

Die Kosten des vollständigen Nachtdienstes mit einem Beamten betragen demnach per Jahr uud per Bureau Fr. 2700, nämlich :

Ein Telegraphist Fr. 1350 Entschädigung an die T.^.graphisten 365 Rächte à Fr. 2 ,, 730 ,,

,,

,,

Ausläufer

,,

,,

,,

,,

1

Heizung, Beleuchtung, Mobiliar ^.

,,

365

,,

255

Summa wie oben Fr. 2700 Hinsichtlich des theilweisen Nachtdienstes haben wir schon mit einem Worte die Schwierigkeit der Einführung desselben berührt ; die Organi-

sation wäre nicht leichter. Es ist allerdings nicht so leieht, den einigen

Bost- und T..legraphenbeamten unserer meisten Bureau^ zur Meidung seiner Wohnung zu verurteilen, ihm zu untersagen, er dürfe sein Bureau weder bei Tag noch bei Racht verlassen.

Eben so schwierig dürfte die Ausstellung eines Bettes in jedem Büreau sein.

Wir glauben daher, sehr enge Sehrauken einzuhalten, wenn wir die Einrichtungskosten per Jahr uud per Büreau aus Fr. 500 anschlagen, nämlich: Entschädigung für den Beamten, 365 Rächte a Fr. 1 Fr. 365 Erholung des Mietzinses . ,, 100 Apparate ,, 35 Summa wie oben .^r. 500 Wählen wir zur Erläuterung ein Beispiel und nehmen wir an, wie wir es oben thaten, dass vollständiger Rachtdienst in 20 Bureau^ eingeführt würde, so verursachte dieses eine jährliche Ausgabe von Fr. 54,000 und nebst ungefähr ,, 1,000

für Einriehtnng des Ausläuferdienstes

in den 3 schon

Rachtdieust thuendeu Bureau^. sur 23 Bureaux. somit eine Vermehrung ^er Ausgaben von

Fr. 55,000

Es verb.iebe.. noch l ^5 Bureau^ mit theilweisem Rachtdienst, deren Zahl sich im Laufe des Jahres übrigens ziemlich vermehrt hat, also 135 Bürea^ zu ^r. 500, macht per Jahr ^r. 6^,500.

Die

Gesammtl^osten dieser

...^rgauisation

weniger als jährlich Fr. 122,500 zu stehen.

käme demnach

auf nicht

Dagegen wären die Ein-

nahmen beinahe gleich Rnll und würden hochstens zur Dekung der nicht unbedeutenden Jnspektions^osten hinreichen, dereu wir iu obstehender Berechnung uieht einmal erwähnten.

Man kann^daher diese Fr. 122,500 als wirkliche jährliche Mehrausgabe betrachten, welche nur dem Rachtdienst beizumessen wäre, ohne irgend

740 welchen Erfaz. Hundert zwei und zwanzig tausend sü..s hundert Franken jährlich mehr oder minder sind für die eidgenossischen Finanzen keine Kleinigkeit. Eine solche Ausgabe wäre daher aegenüb^.r den, wie wir oben gesehen, mehr als mittelmäßigen, kaum zu berechnenden Vortheile für das Vubliknm in keiner Weise zu rechtfertigen.

Aber diese ungeheure Ausgabe wäre noch weit verderblicher für die Telegraphenverwaltung an sich.

Diese schloss ihre legten sechs JahresRechnungen mit einem durchschnittlichen Uebersehnss der Einnahmen von Fr.

50,000 per Jahr.

Bei dieser guten Finanzlage konnte man jährlich, ohne sieh zu sehr um neue Belästigung der eidg. Verwaltung zu kümmern, zn bedentenden Erweiterungen de.^ eidg. Telegxaphennezes sehreiten und dabei das Juteresse der abgelegenen fegenden ins Auge fassen, welche die Vortheile dieses Justituts ebenfalls geniesseu mochten ; mau konnte aneh ziemlich bedeutende Summen auf die Verbesserungen des Systems selbst. sowie aus die Besoldung der Beamten verwenden. Aber man ist noch lauge nicht am Ende dieser Entwirrungen und Verbesserungen.

Andererseits stehen bedeutende Aendernngen des gegenwärtigen Znstan^es in Aussicht, welche schwer auf dem Reinertrag lasten werden, so z. B.

die Verminderung d^r Gemeindebeiträge, die Herabsezung der internationalen Tarife, eine wahrscheinliche Folge der in mehreren Rachbarstaaten namentlich in Frankreich, entstandenen Bewegung nach dieser Richtung hin.

Welches wäre nun die Folge, we..n man sich entsehliessen würde, deu Nachtdienst selbst in der angegebenen beschränkten Weise einzuführen^ Das finanzielle Ergebniss würde aus dem jezigen verhältnissmässigen be^riedigenden Zustande mit einem Sehlage in ein jährliches Defizit von

Fr. 50,000 ^bis Fr. 80,000 umgewandelt.

Wie konnte man dann die liberale Bahn, schlugen, weiter verfolgend

welehe wir

immer

ein-

Es ist unserer Ansieht nach unnothig, die unheilvollen ^lgen eines solchen Znstandes weiter zu unterstehen.

Man müsste, um ein, wir wiederhohlen es, sehr unbedeutende^ Bedürfniss des Bnbliknms ..u befriedigen , auf die unserer Ansicht nach sehr wesentlichen Vortheile verziehten, die darin bestehen , dass die schweizerische Telegraphie aus der ..^tufe ihres Ansehens erhalten werde, aus welche sie sich, und zwar ohne von der eidgenossischen Kasse übermäßige Opfer zu verlangen, geschwungen hat.

Unsere ^chlussfolgerungen sind daher gegen die Annahme der unserer Brüsung unterworfenen Motion gerichtet. Aber dieselben gehen nicht so weit, die Jdee der Einführung eines mehr oder weniger ausgedehnten Nachtdienstes absolut und für immer znrükzuweiseu ; weit entfernt.

Wir glauben^ nur, däss die Frage uoeh nieht reis und dass ihre .^eit noch nieht gekommen ist. .

^ .

741 Der gegenwärtige Anstand der eidgenossischen Telegraphie ist in keiner Weise hinter de.. ..Vorgängen im .Ausland znrükgeblieben, selbst nieht in Bezug a...f den Rachtdienft. Sobald ein Jnteresse allgemeiner Ratnr, sei es ein politisches, ein militärisches oder ein anderes es verlangt, so werden wir nie ^o^.rn, den Raehtdienst überall einzuführen, wo es nothwendig erscheint.

Wir wären aneh geneigt, den Brivatinteressen die nämlichen Vorteile einzuräumen für die Fälle, welche im Lanfe des Tages vorgesehen werden konnen; aber unter Bezugnahme auf die oben erwähnten Thatsa^.hen glauben wir, es sei vor der Hand besser, eine solche Massregel nur versuchsweise zu treffen und sich nicht von vorn herein durch einen Bundesbesehluss dazu verbindlich zu machen.

Die Einführung des regelmässigen Nachtdienstes in ungefähr zwanzig Bureau^ würde, wie wir obe.. gesehen, zn übermässigen Kosten führen und die Jdee, diesen Dienst auf eiue sehr kleiue Zahl, z. B. 5 oder 6 zu beschränken, vernrtheil.. sich selbst^, weil der Ruzen dieser Massregel durch die Tatsache ausgehoben würde, dass diese kleiue Zahl die Fälle, wo davon Gebrauch gemacht werdeu konute, unverhältnissmässig beschränkt.

Hiusiehtlieh der Fenersbrünste bestehen Vorschriften, deren Wirksamkeit wir soeben an Beispielen nachgewiesen haben.

Wir werden übrigeus darüber wachen, dass nichts vernachlässigt werde , sei es in Vervollständig gung dieser Vorschriften, sei es in ihrer Anwendung.

Es ist in nächster Zeit vieles ^u thun für Ansdehnung und Vervollständignng unseres Telegraphennezes, nameutlich mit Bezug anf die Verbindung unserer Linien mit denjenigen der Eisenbahnen und deren Ver.^ schmel^ung hinsichtlich der Ueberwa.hung und des ossentlichen Dienstes.

Wir sehen auch der Organisation von Racht^ügen auf unseren Eisenbahnen entgegen, wobei denn der Nachtdienst in den Bahnhosen uud Stationen nothwendig wird, und eine natürliche Folge davon ist die Möglichkeit, durch ihre Vermittlung auch während der Racht Telegramme besordern zu konuen.

Knrz die bereits näherer Brüfung unterworfen gewesene Frage ist durch die Motion des Herrn Nationalrath Dr. ...l. Escher nur in klareres Licht getreten, ein Grund mehr sur uns, sie uicht aus den Augen zu verlieren, gelegentlich Versuche zu ihrer Losung ^u machen uud die Buudesversammlung ^u gehöriger Zeit die uothwendig erscheinenden Gesezesentwürfe zur definitiven Erledigung derselben zu hinterbringen.

742 Wir beehren uns daher, der hohen Bundesversammlung vorzusehlagen: der e r w ä h n t e n M o t i o n ^ u r Z e i t k e i n e F o l g e z n geben, und ergreisen diese Gelegenheit, Sie, hochgeachtete Herren, unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 16. Juni 1862.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes,

Der Buudespräsident: Stampai.

Der .Kanzler der Eidgenossenschaft: ^ie^

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über Einführung des Nachtdienstes in den Telegraphenbüreaux. (Vom 16. Juni 1862.)

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1862

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12.07.1862

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729-742

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