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Aus den Verhandlungen de... schweiz. Bundesrathes.

(Vom l4. November 1862.)

Durch die Regierung von Wailis in Kenntniss gefegt, dass d.e Chefs der ehemaligen päpstlichen Fremdenregimenter gegenwärtig noch in R o m sich aufhalten sollen, hat der Bundesrath mit Rüksicht auf sein, die Liquidation der Massaguthaben der gewesenen sehweiz. Militärs in romis.l.en Diensten betreffendes Kreisschreiben vom 22. Oktober abhin (siehe Seite 386 hievor), den schweizerischen Generalkonsul in Rom beauftragt, sich über die gedachten Regimentschefs zn erkundigen und dieselben zu veranlassen, im Sinne des erwähnten .Kreisschreibens (Seite 388, drittes Alinea) die Liquidation zu ermogliehen.

J.. der Absicht, durch Veranstaltung einer .Konferenz der eidgenossischeu Stände di.. Errichtung schweizerischer Korrektionsanstalten für jugendliche Verbrecher zu erzielen , welcher Gedanke von der schweig gemeinnuzigen Gesellsehast ausgegangen ist, hat der Bundesrath au sämmtliehe Kantonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben erlassen und demselben ein von Hrn. Bundesrath Dr. Dubs seinerzeit oersasstes, sachbezügliches Gutachten beigelegt.

,,Tit.!

,,Die Zentralkommission der schweizerischen gemeinnüzigen Gesellschaft ist unterm 27. März l. J. mit den. Begehren an uns gelaugt, wir mochten ihr Anliegen , betreffend Gründung von Straf- und BesserungsAnstalten für jugendliche Verbrecher, den h. eidgenossischen Ständen zur Veruehmlassuug mittheilen und dieselben wo moglich zu einem Konkordate darüber veranlassen.

,,Die genannte Gesellschast befasst sich schon seit dem Jahre 1855 mit dieser Frage, und die Aufträge, welche sie diessfalls bei il..rer JahresVersammlung i.u Lnzern der Zentralkommission ertheilte, haben nun zu einem Absehluss geführt, der ihre Vorarbeit als beendigt erscheinen lässt und ihr ohne Mitwirkung und werkthätiges Eingreisen der Kantonsregierungen kein weiteres Vorgehen in Sachen gestattet. Rach ihren , anf amtlichem Wege erhobenen Angaben belauft sich .u der Schweiz die Zahl der zwölf- bis achtzehnjährigen Personen, welche jährlieh wegen Vergehen oder Verbrechen gerichtlich . und zwar iu der Regel zur Gefangenschaft

489 von ein bis mehreren Jahren verurtheilt werden, aus 100--. l 50. Obschon in diesem Alter die ^urechnungssähigkeit noch nicht zur pellen Reife gelangt und dasselbe noch bildsam ist, so müssen die Vernrtheilten ihre Strafzeit gewöhnlich in Zuchthäusern und Arbeitshausern gemeinsam mit altern und verhärtetern Verbrechern bestehen , weil es an besondern An-

stalten für sie fehlt. Auf diese W^.ise ^ist ein betrachtlicher Theil der

Jugend sortwährend den.. Verderben des Umgangs mit dem Auswurfe der menschlichen Gesellschast oder einer abstumpfenden Einzelnhaft ausgefegt, während eine samilienartige Absonderung, zwekmäs.igere Einrichtung und sittliche Hebung der für ihn bestimmten Strafanstalten alle Bürgschaften einer Besserung gewahren und in Bezng ans ihn den Zwek der Strasreehtspflege sichern würde.

,,Wenn man auch mit Rüksicht darauf, dass die Strasurtheile gegen jugendliehe Verbrecher auf mehrere Jahre lauten, bei 300 solcher Leute in Kerkern, Zucht- und Arbeitshäusern der Schweiz findet, so ist doch nicht zu erwarten, dass denselben ihrem Charakter gemäss überall eine besondere Sorgfalt zu Theil werde, so lange ihr Schiksal der Einrichtung der Strafanstalten jedes einzelnen Kantons überlassen bleibt.

,,Die schweizerische gemeinnüzige Gesellschaft, welche den Vergehen und Verbrechen der Jngend bereits durch mehrere Rettn..gsanftalten zuvorzukommen sucht, wünscht, dass ihr Werk durch ...^tras- und Bessernngsanstalten ergänzt und dazu durch Gründung zweier ^orrektionsanstalten sür Knaben (einer resormirten und katholischen) der Ansang gemacht werde. ^ach dem Gutachten ihrer Expertenkommission. die aus Geistliehen beider christlicher Konsessionen, aus Erziehern, ans Znehthansdirektoren und Rechtsgelehrten bestand, würde das zu einer solchen Anstalt erforderliche Grüudungskapital auf 150,000-2l..0,000 Franken und jeder Zogling dadurch jährlich auf 300 Fr. zu stehen kommen, wenn sie ihren humanen, sittlieh-religiosen, strafrechtlichen un... volkswirthschastlichen Zwek für die bürgerliche Gesellschast erreichen s.^ll. Eine solche Anstalt wäre auf ungesahr 60 Kopse zur Erlernuug und Betreibung von Handwerken und Landwirthsehast berechnet..

,,Es fragt si..h nun, ob die Kantone auf solche ^lane eingehen und in wie weit sie sich bei deren Ausführung beteiligen und darüber verständigen .vollen. Die Ausführung ist gedenkbar, mag man solche Austalten lediglieh als staatliche Schöpfungen betrachten oder sie der Brivatwohlthätigkeit vertrauenswürdiger Gesellschaften überlassen ; nur mussten im leztern Falle die Kantone sich sür Ablieferung und Verkostigung ihrer jugendlichen Verbrecher auf eine bestimmte Vertrags^auer verbindlich machen, wogegen ihnen ein Aussicht.^- oder Mitverwaltungsreeht eingeräumt werden konnte.

,,Alle diese
Fragen mit ihrer Menge von Einzelheiten, die dabei austauchen können, dürsten ..^ol a.u b.^st^u auf d.^m Konferenzwege zur Erorterm.g und Entscheidung zu bringen sein.

490 .,Wh. erlauben uns daher, getreue, liebe Eidgenossen, die .Anfrage ^ ob Sie .^neigt seien, an emer .Konferenz über diese Angelegenheit Theil zu nehmen, nnd laden ..^ie ein. uns ^on Jhrem Entfchlnfse darüber noch v.^r .^blaus des Jahres in .^enntniss ^u se^en, damlt nothigensalls die .^o^ferenz während der nächsten Bundesversammlung stattfinden kann.^

(Vom 16. Rovember ..862.)

Jn ^olge einer Mittheilung des schweizerischen Geschäftsträgers in Wien hat der Bundesrath sämmtliehen Kantonsregiernugen durch ^reis..

schreiben zur ^enntniss gebracht , dass dur.h die Ausdehnnn^ , welche die Rinderpest ausser ..^alizien und Ungarn in lester .^eit über Mähren, ^.iederostetreieh und bohmische Landestheile , namentlich Laudskron im Ehrudimerkreise gewonnen hat, auch die b a y e r i s c h e Regierung veranlagt worden sei, die Einbringung von Vieh und tierischen Rohprodukten, deren Ursprungszeugnisse auf ^alizien, Ungarn, Mähren, ^iederofterreich .^r den bohmisehen ^hrudimerkreis hinweisen, unbedingt ^u verbieten.

(.^om 17. November 1862.)

Auf den Wunsch der k. niederländischen Regierung, statt der vom abgetretenen Ministerium vorgeschlagen einfachen Erklärung mit Vertragsreeht über Niederlassung , Handelsverhältnisse und Zolle einen formlichen Staa tsvertrag mit der sehweiz. Eidgenossenschast abzuschliessen , hat der Bundesrath den Vorsteher seines Handels^ und Zolldepartements zum Unterzeichnen eines von ihm vorgelegten Vertragsentwurfs ermächtigt, welcher dann später der Bundesversammlung zur Ratifikation vorgelegt werden soll.

Der Absehluss einer Ueberemkunst mit dem Komgreieh der Riederlande über Ausstellung schweizerischer .Konsulate in den niederländischen überseeischen Vefi^ungen wird naeh Erledigung des ersten Gegenstandes erfolgen.

Der Bundesrath hat der k. preussisehen Gesandtschaft, in Erwiderung ihrer Anfrage wegen Anstellung jüdischer Lehrer an schweizerischen Universitäten und hohern öffentlichen Sehulanstalten folgende Auskunst ertheilt :

491 ,^it der verehrte^ .^-te vom .1(). ^v. Mt.^. v^langen Se. E.^len^ der geheime Le^ationsrath , Herr ^-n K a m p t z , .fonigli...... preußischer ...u^rordentlieher gesandter und bevollmächtigter Ministex bei der s.hweizerischen Eidgenossenschaft darüber Auskunft: . .

,,1) ob in der Schweiz jüdische Lehrer ^an den Universitäten und andern höhern öffentlichen Schulanftalten angestellt werden, und ,,2) ob, im Bejahungsfalle, dieselben in allen .Gegenständen Unterricht ertheilen oder nur in einzelnen, und in welchen^ .. Der fehweiz. Bundesrath ist im ^Falle , ^bige beiden Fragen fol^endermassen zu beantworten^ ,,Ad 1.

,,Ad 2.

Die jüdischen Lehrer sind an keiner Universität oder andern hoheren öffentlichen Schulanstalt in der Schweig gefezlich vom Lehrfache ausgeschlossen.

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Die jüdischen ^Lehrer erteilen Unterricht in allen Gegenständen ohne Unterschied , sür die sie berufen sind , und es kommen derartige Berufnen mehrsae^ vor.

..^o lehrt gegenwärtig u. A. Herr I)r. Mai.. ^udinger als ansserordentlicher Brofessor an der Universität Zürich Universalgeschichte, und an der bexnisehen .Hochschule li^st Herr Gustav .... a lenti n als ordentlicher. Vrosessor physiologie und Anatomie, Herr La^arus als .^.ntticher Brosessox Bs...chologi^^und ^thik, Herr .^..go ^..l.iss Chemie und Herr H^.or^.r^ fessox Eduard Frank über Musik.

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,,Jndem der schwe^. Bundesrath die Ehre hat, noch beizusüge..., dass naeh seinem Wissen überhaupt keine Beschränkungen bestehen, nach welchen jüdische Lehrer nicht alle Fächer lehren konnten, benuzt er d..n gegenwärtigen Anlass, Se. E^eellenz u. f. w. seiner ansgezei^eten^H.^chaehtnng .zu versichern. ^ ^ ^ ^ ^ ^ . ^ ^ ^ ^ ^ ^^ ^

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Der Bundesrath hat der. zwischen schweizerischen und grossher^oglieh badischen Abgeordneten im September d. J^ getrossenen Uebereinkuust wegen Errichtung eines badischen Zollamtes a.^der künftigen Eisenbahnstation in Thaingen und einer schweizerischen Z.^llstätte an der Bahnstation in Erzin^en die Genehmigung erth^^. ^.^. ^^^^^^ ^^ ^

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Die Regierung des Kantons Graubünden macht mit Zusehrist von.

2l. Oktober abhin die Mittheilung d^ass sie unter. gedachtem ^Datum beschlossen habe, es sei der ^von der Bu^es^er^.i.l.ing am^23^24^. Jnli .^n^

Bund^blatt. ^ahrg. .^..v. Bd. liII.

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492 ..... J. für die Rheinkorrektion im Danton Grauenden bewilligte BundesBeitrag von 350,000 Franken unter die bei der Rheinkorrektion betheilisten Gemeinden Maienfeld und Flasch zu gleichen Theilen zu re...

....artiren.

Der Bundesrath hat dieser gleichmäßigen Repartition seine Geneh-

migung erthetlt.

Ein zwischen der Lehrerschaft des eidg. Polytechnikums und dem schweizerischen Sehnlrathe einerseits und der schweizerischen Rentenanstalt in Zürich andererseits unterm 24. Mai d. J. abgeschlossener Vertrag über die Gründung einer Versicherungsstistung ist vom Bundesrathe genehmigt worden, so wie aneh die daraus hinzielenden Aussührungsbestimnmngen des sehwe^. Schulrathes vom 21. März l. J.

(Vom

19. Rovember 1862.)

Die k. spanische Gesandtschaft hat mit Rote vom 15. Rovember v. J. um eine Statistik vom Viehstand in der Schweiz nachgesucht, welchem Begehren der Bundesrath nunmehr entsprochen hat.

Der Bundesrath hat über das in Gens, Basel und Bern eingeführte V a k t r ä g e r i n s t i t u t Verhandlung gepflogen und daraus beschlossen: es sei, in Gewärtigung der weitern Entwiklung dieser Anstalt, einstweilen in die .^aehe nieht einzutreten.

(^om 21. Rovember l^62.)

Mit Zuschrist vom 12. diess erklärt die Regierung des Kantons Thnrgan , dass sie d.e durch die Verordnung vom ..... August d. J. gesorderte.. Leistungen und Verpflichtungen, sür Errichtung von Telegraphenlinien und Telegraphenbüreaur. ^) , sowol Ramens des Kantons als der noch beitragspflichtigen Gemeinden Romanshorn, Weinselden,

^) .^i^e eid^. ..^es^sammlung, Band ^lI, Sei^ ^2.^.

493 Diessenhofen, Steckborn, Ermatingen, Egelshofen, ^reuz-

lingen, ^ischofszell, .^üttingen, Amrisweil und Arbon, zu übernehmen bereit sei.

Der Bundesrath hat die Errichtung eines Bostbüreau^ ....n Lenk statt der dortigen bisherigen Bostablage beschlossen.

der

Der Bundesrath wahlte : (am 17. November 1862) Hrn. J. Theodor v. Ä s c h e r , von Zürich, Oberlieutenant im eidg.

Artilleriestab, zum provisorischen Direktor der eidg. Reparatu^.erkstätte in Thun.

,, Adrian Stoll, von Reuenburg, seit 1854 auf dem eidg.

Finanzdepartement angestellt , zum Adjuckten des eidg. Vnlververwalters.

,, Joseph Eathr...., von Andermatt (Uri), bish. Bostkommis in Vellinzona, zum Adjunkten der Kreispostdirekten Belienz.

,, Giovanni Ronehi, von Loearno, zum Kommis beim Hauptpost- ^ bürean Bellinzona.

^, Edouard Borel, von ^erri.^res (Reuenburg),^um Telegraphisten aus den^ Bureau Reuenb.^g..

,, J^se.^h ^. J^n^i, .^on Eompatsch (Graubünden), zum Einnehmer der dornigen ^ebenzollstätte.

(am .l 9. Rovember 1862) Jgfr. Maria R i e t m a n n , von Tägerweilen (Thurgau), zur Vosthalterin in dort, an der Stelle ihres verstorbenen Vaters.

(am 2l. Rovembex 1862) Hrn.

Samuel Duboux^, von Eull..^ (Waadt), zum Einnehmer der dortigen Rebenzollstätte.

., Arthur Boueherles, ^tud., von und in Lausanne, znni ^ommis beim Hauptpostbüreau Lausanne.

Der bisherige Kommis der Kreispostkontrole m Lausanne, Hr. Ea..

mille D e l e s s e r t , ist zum Adjunkten der Kreispostdirektion .Lausanne befordert worden.

494 Mit Depesche vom 17. Oktober abhin zeigte der schweizerische Generalkonsul in Washington dem Bundesrathe ...n, dass der schweiz.

Konsul in Highland, Herr konstant Rilliet, ...m 10. de.l. gedachten Monats gestorben sei.

Berichtigung.

Die von Hrn.

M. Z w i l c h e n b a r t ln Ba.el unterm 24. Oktober d. J. beim Bundesrathe gemachte Verwahrung vor der Zulage . als verkaufe sein Haus Jnlandsfahrbillete (Tickets) an .Auswanderer nach Amerika (siehe Seite 414 hlevor), ist bloß gegen ofsentllehe Blätter gerichtet und geht den Hrn. Konsul W a n n er in Havre keineswegs an, da dieser das Haus A. Zwilchenbart des Verlaufs gedachter Billete nicht beschuldig. hat.

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Inserate.

Ausschreibung von Geniematerial.

Für Rechnung des eidgenosstschen Militärdepartements wird hiemlt Konkurrenz erossnet für folgende Lieferungen .

20 Ankertaue .

20 Spanntaue 2 Sondirleinen

100 Strekbalken

sämmtlich viertheilig und aus bestem ^

30 halbe Balken (Landschwellen).

Diese Gegenstände sind genau nach der eidgenössischen Vorschrift anzufertigen.

Muster konnen in den Depots zu Brugg, Thun, Solothurn und Zürich besichtigt werden.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1862

Année Anno Band

3

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54

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1862

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10 003 896

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