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Departements de.... Jnnern au den schweizerischen Bundesrath über die Frage der eidg. Eichstätte.

(Vom 18. Juni 1 862.)

Tit..

Die am 26. Februar abhin vom Bundesrath zur Begutachtung von 9, aus Errichtung einer eidg. Eichstätte bezüglichen fragen niederlegte Expertenkommission, bestehend aus den Herren Prof. M o n s s o n , Dr. Heinrich

Wild, Direktor Hirsch, Eichmeister Ringier, Münzdirektor E scher

und Werkführer Hasler, nebst dem Departementsvorsteher, ist unter dessen Vorsitz am 13. April l. J. zu Bern zusammengetreten und hat sich am gleichen Tage, nachdem sie von den sachbezügliehen Einrichtungen anderer Lander Kenntn.ss und sowohl die Mutter- und Urmasse im eidg.

Archiv, als die eidg. Münzstätte in Augenschein genommen , nach Bestellung eines Berichterstatters in der Berson des Herrn M o u s s o n ihrer

Aufgabe durch beiliegenden Bericht und Antrag entledigt, dem die übrigen Mitglieder theils durch ihre Uutersehrist, theils durch besondere sehristliehe Erklärungen vollständig beigestimmt haben.

Jndem das reserirende Departement bezüglich der Einzelnheiten auf dieses umfassende Gutachten verweist. glanbt es darans hervorheben zu sollen : 1) dass es die Errichtung einer eidg. Eichstatte sür nothwendig,

2) die Benutzung der eidg. Münzstätte dazu mit einigen bauliehen Veränderungen, die den Charakter des Gebäudes nicht -beeinträchtigen , sür hinreichend , 3) zur Besorgung des eidg. Mass- und Gewichtwesens keine besondere bleibende Beamtung sür nothwendig, sondern in der Regel die Verwendung des jeweiligen Münzdirektors unter der Aussieht eines sür einzelne Fälle erforderlichen , ans der Zahl der Brosessoren od r soustigen Gelehrten zu Rath zu ziehenden physikalischen Experten

sür genügend,

409 4) dagegen zur Errichtung der eidg. Erstatte die Vervollständigung der ^ Bräzisionsinstrnmente und vor Allem die Erneuerung der Mutterund Urmasse oder wenigstens ihre .nene^ Beglaubigung in Baris für unerlässiieh halt. .

^ ^ Das unterzeichnete Departement kann nicht umhin, diesen Ansichten

beizupflichten. Die erste Einrichtung und Ausstattung der eidg. Eichstätte, sowie die allgemeine Abglei.hung der Muttermasse müsste allerdings nach obigem Gutachten noch durch eine Expertenkommission von etwa 3 Mitgliedern überwacht werden , eine Ausgabe, ^ie aber vorübergehender ^atur ist, indem sie nur einmal vorkommt.

Die Kosten der zu einer eldg. Eichstätte erforderlichen baulichen Veränderungen hat Herr Münzdirektor .Escher auf hochstens Fr. 4,000 veranschlagt, und der im Kommissionsgutachten enthaltene Voranschlag für Vervollständigung der Jnstrumente zur ..lus-

stattung einer solchen Eichstatte belauft sich auf ^

.

.

zusammen

,,

8,700

Fr. 12,700

Da die Kommission übrigens die Brüsung und nothigenfalls die Erneuerung der eidg. Urmasse vermittelst einer Vergleiehung . mit dem Muttermasse in Baris als Grundbedingung der Verbesserung de^. Massund Gewichtwesens ansteht, die auch vorgenommen werden müsste, wenn keine eidg. Eichftätte zu Stande käme, so ist vor Allem auf eine Abordnun^ nach Baris Bedacht zu nehmen. Es sind nun beinahe 64 Jahre verflossen . seit oie Schweiz in Mass- und Gewichtsangelegenheiten Jemanden nach Baris geschickt hat. Jm Jahr 1798 geschah es von Seite der helvetischen Republik aus wiederholte Einladung der sranzosischen Regiexung , welche mit gefinnnngsverwandten Regierungen der benachbarten Länder über Einführung gleichen Masses und G^viehtes, ^vo moglich des metrischen Systems, eine Verständigung^ herbeiführen wollte. Der helvetische Abgeordnete Bros. pralles blieb zu dem Ende über ein halbes Jahr in Baris. Seine Theilnahme an den dortigen gelehrten Bereehnungen und Berathungen hatte aber für die Schweig keinen .ander.. praktischen Ersolg, als dass diese mit dem sranzosisehen metrischen System und dessen wissenschaftlicher Grundlage genauer vertraut wurde uud behufs Benutzung desselben einen authentischen Meter und ein authentisches Kilogramm erhielt, welche Grossen bekanntlich dem im Jahre 1835 von 12 Kantonen und 1836 von der ......agsal^ung für die Bnndesverhältnisse angenommenen, später auf das g..nze Schweizergebiet ausgedehnten neuen Schweizers^steme als Muttermasse zu Grund gelegt . wurden und demnach der Anfertigung der Urmasse (^uss uud Bsnud) als Rorm dienten. Run weichen aber bekanntlieh diese Urmasse von ^en ihnen beigegebenen Muttermassen (Meter und Kilogramm) allzusehr ab, . ohne dass mau weiss, ob der Fehler in den seit mehr als einem halben Jahrhindert nicht mehr ajustirten Muttermasseu, in den weniger alten Urmassen

4l0 oder in beiden zugleich liegt. ^as doppelte des Urpsm.des ist nach den Wagungen des^E.^perteu gegenwärtig um 12 Milligramm leichter als das Mutterkilogram.^. Auch da.^ vom eidg. Mass.^ und Gewichtsinspektor in der Eiehstätte des Kanlons Genf vorgesungene messingene, uuvergodete Kilogramm, das die dortige Regierung von ^eleuil in Baris hat kommen lafsen, jedoch nicht beglaubigt ist, erzeigte bei seiner Vergleichung mit einer Kopie des Urpsundes betrachtliche Abweichungen, indem das doppelte dieser Kopie l 45 Milligramm leichter ist.

Uebrigens hatten die Urmasse schon von Anfang an nicht den durch den heutigen Stand der Wifsensehast gebotenen Grad der Genauigkeit, indem der Fuss mit einer Fehlergrenze von -^ 0,l..023 Millimeter gegenüber ^.... des Muttermeters und das doppelte des Urpsuudes mit ungefähr 2 Milligramm Abweichung vom Mutterkilogramm zugelassen wurde, während

beim Fuss eine Ueberemstimmung bis aus 0,000l Millimeter und beim Bsund bis auf 0,1 Milligramm zu erzielen ist.

Laut den vom reserirenden Departement eingebogenen Erkundigungen werden die französischen Urmasse zu Baris im kaiserlichen Co^er^.t..ure des art^ et inét^rs in einer besoudern Valerie und ein zweiter Urmeter in der dortigen Sternwarte aufbewahrt und authentische Kopien gewohnlich von Mechanikern des Handelsministeriums geliefert , welches auch ihre Abgleichung gestattet.

Belgien, das bekanntlich das sranzosische metrische ^stem eingeführt, hat seiue Urmasse, bestehend aus eineu^ Meter, einem Kilogramm, ^ekagrauem und Gramm von gediegenen. Blatin , im Jahr 1836 in Baris bei G a m b e ^ , Mitglied der Akademie der Wissenschasten und Verfertigen von Br.^isionsiustrumeuteu, für die Summe von 5060 Fr. bestellt, und ..m 22. August 1837 durch konigliche Ordonnanz eine aus 3 Mitgliedern bestehende .^perteukommission niedergese^t, welche am 1.^. August 1839

die Abgleichung des verfertigten belgischen Urmeters und Urkilogramms im Verein mit drei französischen Fachkundigen zu Baris vornahm.

Aus

diese Weise erhielt Belgien einen bis aus .^ Hundertstel des Millimeters

dem Muttermasse entsprechenden Meter, und eben so eine 11ebereinstimmnng seines Urkilometers mit dem sranzosischen Mutterkilogramm bis ans

1-^2 Milligramm.

Selbstverständlich kann eine gründliehe Regelung des eidg. Mass-

un.^ Gewiehtwesens ohne Kostenauswand nicht stalthaben.

Jn dieser Beziehung ist aber nicht bloss aus die bereits augesührteu Kosten von

für Einrichtung und Ausstattung einer eidg. Eichstätte,

Fr. 12,700

sondern auch aus folgende, theils bereits gemachte, theils noch zu machende , auf einem Kostenanschläge des ei.^g.

Mass- und Gewichtinspektors beruhende Ausgaben Bedacht zu nehmen : Transport

Fr. 12,700

^

^

^

^

4lt Transport Fr. 12,700

Entschädigung der letzthin einberufenen 6.E^p..rten^ ^ (befahlt, mit Ausnahme derjenigen des Hrn. Mousson sur ^ .

dessen Bericht . ^ . ^ .

.

. ^. ^ .. ,, Entschädigung des H..rru Berichterstatters Mousson .

,,

.,.

.,

,,

Mass-.nnd Gewichtinspek-

tors^Wild, mit Jnbegriss semer^ erforderlichen Reise nach ^München zur Brüsuna. und ^um Empfang der bei^ ...^tein-

^ 303 . ..

^.^.

.heil bestellten Masse, für's Jahr 1862 und 1863 . .. .. ,, 2,000 Abordnung nach Baris . . ^ . . ...... ^ .l ,200 Eventuelle Erneuerung der Mnttermasse .

.

.

,, ,, ,, Armasse nebst Kopien davon

Kopien prenssischer und englischer^ Masse

. .

.

,, ,,

^,

500 2,000

500

.Zwei ..^ersammlunge.. von 3^ Eierten zur Brüsung

der Einrichtung der eidg. Eichstatte, zur..Abglei..hung der ^ ersten Kopien .und Mnstermasse ^ .

Unvorhergesehenes .

.^

^. .. ^. .^.

.

.. . ^.

. . ,, ^ 1,.300 . ^ ,.

1,467

zusammen Fr. 22,000 Bisher ist weder durch den Voranschlag, noch durch ^achtragskredit etwas dasür vorgesehen.

^ie allfällig erforderliche Erneuerung der Mutter- und Urmasse wäre indessen wahrscheinlich erst im Jahr l 863 ausführbar, wodurch auch eiuige davon abhängige Kommissionsverrichtungen im lausenden Jahre nicht mehr vorges.^n werden konnten. De^ fragliche Kred.t sollte daher sür übertragbar erklärt werden.

Jn Zusammenfassung des Vorgebrachten erlaubt sich das unterzeichnete Departement den Antrag .

1. Es seien die Vorschläge der eidg. E^pertenko^umissiou sür eine eidg. Eichstätte und sür die dazu erforderliche Erwahrnng der Mutterund Urmasse zu genehmigen.

2. Sei sür die diesjährigen Ausgaben im eidg. Mass- und Gewichtswesen ein restanzlich auf's Jahr 1863 übertragbarer Rachlragskredit von ^r. 22,000 bei der h. Buudesversammlung zu verlangen.

3.

Mittheilu^g davon aus Finanzdepartement zur Vollziehung ad 2.

Bern, den 18. Jn..i 1862.

Der Vorsteher des eidg. Departements des Junern : ^. ^. ^ioda.

4l2 Der Bundesrath hat am 18. Juni l. J. die vorstehenden Anträge genehmigt, sedoch darüber noch einen Bericht seines Finanzdepartements stch vorbehalten und das Rachtragskreditbegehren einstweilen aus 19,500 Fr.

als muthmasslichen Bedarf des Jahres 1862 beschrankt, welcher dann auch ...on der h. Bundesversammlung am 26. Juli gl. J. bewilligt wurde.

Nachdem das Finan^departement die Einwilligung der Berner Regierung zu dem für eine eidg. Eichstätte im Münzgebäude erforderlichen baulichen Aenderungen von der Berner Regierung ^ureh deren Schreiben ...om 29. August abhin erhalten hatte, erstattete es dem . Bundesrath am 17. September le^thin seinen Bericht, dahin gehend : ..es seien die Vorschlage der eidg. Expertenkommission für eine schweiz. Eichstätte und sür die dazu erforderliche Erwahrung der Mutter- und Urmasse zu genehmigen.^ Der Antrag wurde von. Bundesrath am 1.). Herbstmonat i. J. zum Beschlösse erhoben. (Ueber die Stellung des Münzpersonals znr Eiehstätte, resp. zum Departen.^ent d.^s Junern, speziell diejenige des Münzdirettors wird das Finanzdepartement nähere ^rüfnng eintreten lassen und darüber einen besondern .^..ortrag einreichen).

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Bericht des Departements des Innern an den schweizerischen Bundesrath über die Frage der eidg. Eichstätte. (Vom 18. Juni 1862.)

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1862

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51

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01.11.1862

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408-412

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